Rz. 35

Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware

 

Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der _____ (Firma, Anschrift)

– Verkäuferin –

für den Softwareverkauf an Verbraucher (§ 13 BGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Softwarekaufverträge der Verkäuferin mit ihren Kunden und für im Zusammenhang mit deren Abschluss oder Durchführung abgegebene Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Verkäuferin mit ihren Kunden.

§ 2 Lieferung

(1) Bei Bestellungen aus der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Lieferung der bestellten Ware, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die angegebene Lieferadresse.

(2) Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, erfolgt die Lieferung der Waren je nach Verfügbarkeit in Teillieferungen, es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Versandkosten werden dem Kunden nur einmal berechnet.

§ 3 Nutzungsbefugnisse

(1) Der Kunde darf die Software auf einem Einzelplatzrechner ablaufen lassen sowie das Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Notwendige Vervielfältigungen sind insbesondere die Installation des Programms auf dem Rechner sowie das zum Programmablauf erforderliche Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.

(2) Der Kunde darf darüber hinaus eine Sicherungskopie der Software erstellen.

(3) Über die in den Absätzen 1 und 2 gestatteten Handlungen hinaus darf der Anwender keine Vervielfältigungsstücke anfertigen.

(4) Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Software werden nicht eingeräumt.

(5) Bei einer Weiterveräußerung der Software stellt der Kunde sicher, dass sämtliche Kopien der Software auf Speichermedien, die beim Kunden verbleiben, vollständig und dauerhaft gelöscht sind. Dies gilt auch für erstellte Sicherungskopien.

§ 4 Preise, Versandkosten, Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. Versandkosten. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren.

(2) Der Kunde hat die Möglichkeit, die bestellte Ware per Nachnahme liefern zu lassen oder per Banküberweisung (nur bei Vorauskasse), per Lastschriftverfahren, per Bankeinzug oder mittels Kreditkarte zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, löst die Verkäuferin die Zahlung erst bei Warenausgang aus.

§ 5 Lieferfristen

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§ 6 Nichtbelieferung durch Vorlieferanten

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§ 7 Widerrufsrecht

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§ 8 Gewährleistung

(1) Die Verkäuferin gewährleistet, dass die Softwareprodukte frei sind von Sach- und Rechtsmängeln. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung.

(2) Im Falle eines Mangels hat die Verkäuferin zunächst die Pflicht und das Recht zur Nacherfüllung. Eine Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Lieferung einer neuen Sache (Ersatzlieferung) oder durch Nachbesserung.

(3) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern, den Rücktritt vom Vertrag erklären und/oder Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen regeln sich dabei nach § 9 dieses Vertrags. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz nicht aus.

§ 9 Haftung

(1) Die Verkäuferin haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Software sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

(3) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter oder normaler Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lieferung solcher Software, wie Sie vom Kunden erworben wird, typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss.

(4) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl der Verkäuferin als auch ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

(5) Resultieren Schäden des Kunden aus dem V...

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