Rz. 50

Die Vereinbarung, ein Schiedsgutachten einzuholen, kann spontan getroffen werden, sie kann auch schon im Vertrag für bestimmte Streitigkeiten vorgesehen sein. Es ist darüber hinaus sinnvoll, mit dem als Schiedsgutachter zu beauftragenden Sachverständigen eine Regelung über dessen Honorierung und dessen Befugnisse zu treffen. Das nachfolgende Muster ist eine ad hoc Vereinbarung, die als dreiseitiger Vertrag ausgestaltet ist.

Muster 10.10: Schiedsgutachtervertrag

 

Muster 10.10: Schiedsgutachtervertrag

Schiedsgutachtervertrag

zwischen

Peter Müller, Bergweg 3, Köln – Bauherr –

Fassaden Schmitz GmbH, Industriestraße 3, Köln – Unternehmer –

– Bauherr und Unternehmer, im Folgenden auch AG –

Dipl.-Ing. Frank Schwarz, Im Sonnenfeld 2, Köln

– im Folgenden auch SV –

1.

Die AG beauftragen den SV, ein Schiedsgutachten zu folgenden Fragen zu erstatten:

Worauf sind die Schäden an den Sonnenschutzanlagen des Bürohauses Bergische Straße 18 in Köln zurückzuführen?
Welche Maßnahmen sind erforderlich, um einen funktionstüchtigen Zustand der Sonnenschutzanlage herzustellen?
Welche Kosten sind damit verbunden?
2. Die AG werden dem Schiedsgutachter alle von ihm für erforderlich gehaltenen Informationen erteilen und diese in Durchschrift der jeweils anderen Partei mitteilen.
3. Der SV erhält ein Honorar in Höhe von _____ EUR/h zzgl. MwSt. Die Nebenkosten werden pauschal mit 5 % der Netto-Abrechnungssumme (zzgl. Mehrwertsteuer) vergütet. Er ist ermächtigt, auf Kosten der AG Handwerker einzuschalten, die für die Untersuchung etwaig erforderliche handwerkliche Arbeiten für ihn ausführen.
4. Der SV darf Vorschüsse anfordern. Ungeachtet der Haftung der AG für Honorar und Kosten als Gesamtschuldner werden die Vorschüsse zunächst je hälftig bei den AG geltend gemacht.
5. Der SV ist verpflichtet, von jeglicher Korrespondenz mit einer Seite des AG die jeweilig andere Seite durch Durchschrift zu informieren. Zu Ortsterminen sind beide Parteien einzuladen.
6. Der SV erstattet ein schriftliches Schiedsgutachten, das er auf Verlangen einer Partei, das nicht später als drei Monate nach Übermittlung des Gutachtens ausgesprochen werden darf, schriftlich erläutert.
7. Die Kosten des Sachverständigen tragen die Parteien im Innenverhältnis je zur Hälfte.

Köln, den _____

 
_____ _____ _____
Bauherr Unternehmer Sachverständiger

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