Rz. 123
Das Verfügungsgeschäft über inländische Grundstücke (Einigung in Form der Auflassung nach § 925 BGB) ist dagegen nur vor einem inländischen Notar möglich und auch nicht substituierbar.[272] Ein deutscher Notar kann auch nicht im Ausland wirksame Amtshandlungen und damit weder Beurkundungen noch sonstige Amtshandlungen vornehmen.[273] Schuldrechtliche Verträge über ausländische Grundstücke können dagegen im Inland geschlossen und beurkundet werden.[274]
Rz. 124
Diese Grundsätze gelten auch für die Beurkundung von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen im In- oder Ausland: Für schuldrechtliche Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts gilt hinsichtlich der Form das Ortsrecht und alternativ das Geschäftsrecht gem. Art. 11 Abs. 1 Rom I-VO, soweit nicht der Ausschlusstatbestand gem. Art. 1 Abs. 2 lit. f Rom I-VO greift.[275] Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen unterfällt, obgleich dingliches Rechtsgeschäft, nicht Art. 11 Abs. 4 EGBGB,[276] so dass grundsätzlich die Möglichkeit der Substituierbarkeit der nach dem deutschen Recht erforderlichen Beurkundung durch eine Beurkundung im Ausland eröffnet ist, die aber umstritten ist.[277] Auch bei der Beurkundung innergesellschaftlicher Organisationsvorgänge soll lediglich die Möglichkeit der Substitution bestehen[278] (vgl. dazu auch das Kapitel GmbH-Recht in diesem Buch).
Rz. 125
Von den Formerfordernissen zu trennen ist die prozessrechtliche Frage des Echtheitsnachweises von ausländischen öffentlichen Urkunden im Inland ("nötigenfalls"[279] in Form der Legalisation durch einen örtlichen deutschen Konsularbeamten (§ 438 Abs. 2 ZPO) oder durch die ausländische Echtheitsbestätigung der Apostille[280]).[281] Die Legalisation von inländischen öffentlichen Urkunden, die im Ausland als echt anerkannt werden sollen, erfolgt – sofern keine Befreiung oder Erleichterung des Echtheitsnachweises (Apostille) im Vorlagestaat gilt – durch Zwischenbeglaubigung des Präsidenten des zuständigen Landgerichts und ggf. des Justizministeriums sowie durch Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln.[282]
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