Rz. 11

Muster 29.1: Makleralleinauftrag

 

Muster 29.1: Makleralleinauftrag

Makleralleinauftrag

zwischen

Herrn/Frau/Firma _____ (Name, Straße, Ort)

– nachfolgend: Auftraggeber –

und

Herrn/Frau/Firma _____ (Name, Straße, Ort)

– nachfolgend: Makler –

1.

Der Auftraggeber ist Eigentümer des Objekts _____.

Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit dem Nachweis einer Gelegenheit zum Kaufvertragsabschluss und/oder der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses hinsichtlich des oben bezeichneten Objekts. Der Makler verpflichtet sich, den Alleinauftrag sorgfältig, intensiv und mit einer dem Objekt angemessenen Werbung zu bearbeiten.

2. Der Vertrag beginnt ab dem _____ (Datum) und endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages keine weiteren Makler im Hinblick auf den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses zu beauftragen. Dies gilt auch, soweit bereits andere Makler beauftragt wurden.
4. Der Makler erhält für seine unter Nr. 1 genannte Tätigkeit bei Abschluss eines entsprechenden Hauptvertrages eine Provision in Höhe von _____ % zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
5. Der Makler ist berechtigt, neben seiner Tätigkeit für den Auftraggeber auch für potentielle Käufer/Kaufinteressenten entgeltliche Maklerleistungen zu erbringen.
6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler kostenfrei alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen herauszugeben und notwendige Auskünfte zu erteilen.
7. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich einer Änderung und/oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Parteien diesen Umstand von vornherein bedacht hätten.
8. Für Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, gilt _____ (Ort) als Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder im Inland keinen Gerichtsstand hat.

(Unterschriften)

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