Rz. 121

Bei Leasingverträgen, die der Kündigung bedürfen, ist mit dem Mandanten zu klären, ob der Vertrag vorsorglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch eine ordentliche Kündigung beendet werden soll. Das wird trotz einer eventuell anfallenden Abschlusszahlung regelmäßig dem Willen des Mandanten entsprechen. Unterlässt der Rechtsanwalt in einem solchen Fall den Ausspruch der Kündigung und verlängert sich deshalb der Vertrag, ist er seinem Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Prozess gegen den Verkäufer verloren geht. Die Erklärung einer Anfechtung oder eines Rücktritts kann nicht als ordentliche Kündigungserklärung ausgelegt werden, vgl. BGH v. 4.6.1996 – IX ZR 51/95, NJW 1996, 2648, 2649 f.
Sollte der Vertrag durch Zeitablauf enden und zu besorgen sein, dass der Prozess gegen den Verkäufer über das vorgesehene Vertragsende hinaus andauert, sollte vorsorglich klargestellt werden, dass einer stillschweigenden Verlängerung schon jetzt widersprochen wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge