Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.7 Haushaltsgründe

Rz. 17 Haushaltsgründe sind als Grundlage für die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung nicht geeignet, da dieser Sachgrund von vornherein auf eine Befristung und gerade nicht auf eine Ungewissheit abstellt.[1] Außerdem wäre die Ungewissheit über den weiteren Zufluss allgemeiner Haushaltsmittel ein typischer Fall der Unsicherheit über die künftige wirtschaftliche und fina...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.4 Eigenart der Arbeitsleistung

Rz. 12 Nach Auffassung des BAG kann im Arbeitsvertrag einer Schauspielerin, die eine bestimmte Rolle in einer Fernsehserie übernehmen soll, wirksam vereinbart werden, dass ihr Arbeitsverhältnis endet. Voraussetzung ist, dass diese Rolle nicht mehr in der Serie enthalten ist und die Entscheidung über den Wegfall der Rolle Ausdruck künstlerischer Gestaltungsfreiheit des Arbeit...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss von Mieterhöhungen

Rz. 17 Während der "Laufzeit" (§ 557a Abs. 2 Satz 2) der Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558–559b ausgeschlossen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557a Rn. 50; zu Mieterhöhungen gem. § 559: LG Berlin, Urteil v. 30.10.2001, 64 S 179/01, NZM 2002, 947). Entscheidend ist nicht die Laufzeit der Staffelmietvereinbarung sondern die letzte Erhöhungsstufe; daher kann die ...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Zu den Zielsetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gehört insbesondere die Förderung von lebensphasengerechten Teilzeitmodellen. Dabei räumt das Gesetz dem Arbeitnehmer einen grundsätzlichen Anspruch auch auf befristete Teilzeitbeschäftigung ein, um eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung bzw. dem vorherigen Teilzeit-Niveau zu ermöglichen und so die "Teilzeitfalle" e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Staffelmiete und ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 20 Grundsätzlich gilt, dass die Miethöhe für jede einzelne Staffel von den Parteien frei vereinbart werden kann. Hinweis Kappungsgrenze unbeachtlich Die Mietertragsparteien brauchen auch bei der Vereinbarung einer Staffelmiete keine Kappungsgrenze beachten (AG Dortmund, Teilanerkenntnis- und Schlussurteil v. 15.6.2010, 425 C 142/10, NZM 2010, 863; Schmidt-Futterer/Börsting...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.2 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung zur Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Wie auch beim allgemeinen (unbefristeten) Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG besteht der Anspruch auf Pflegezeit nur in Unternehmen mit regelmäßig mehr als fünfzehn Beschäftigten. Die Dauer der Pflegezei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Kündigungsfristen

Rz. 6 Für die Länge der Kündigungsfrist ist auf die Bemessung der Vergütung abzustellen. Nicht ausschlaggebend ist der jeweilige Auszahlungsmodus.[1] Die Berechnung der Frist richtet sich nach §§ 186 ff. BGB . Eine besondere Form ist bei der Kündigung des unabhängigen Dienstverhältnisses nicht einzuhalten. Rz. 7 Bemisst sich die Vergütung nach Tagen, kann das Dienstverhältnis ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Kündigungsfristen für den unabhängigen Dienstvertrag. Keine Anwendung findet sie auf abhängige Arbeitsverhältnisse, hier gilt § 622 BGB. Die Kündigungsfristen ermöglichen es den Vertragsparteien, sich auf das Vertragsende einzustellen, und dem entlassenen Dienstverpflichteten, sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.[1] Die Kündigungsfrist...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.2 Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium

Rz. 10 Wenn der Abschluss eines Anschlussvertrags zur auflösenden Bedingung gemacht wird, wäre dies zulässig. Diese Fallkonstellation hat aber fast keine praktische Bedeutung.[1] Hinweis Eine Vereinbarung, wonach das lediglich der Überbrückung dienende Arbeitsverhältnis bei Abschluss eines Anschlussvertrags mit einem Dritten enden soll, sollte aus Arbeitgebersicht auf jeden F...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 3.2 Befristete Erhöhung der Arbeitszeit

Die Vereinbarung einer befristeten Erhöhung der Wochenarbeitszeit ist grundsätzlich zulässig; die Verpflichtung des Arbeitgebers, Wünsche des Arbeitnehmers betreffend die Veränderung von Dauer und/oder Lage der vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern[1], bezieht auch Wünsche einer befristeten Arbeitszeiterhöhung mit ein. Eine solche Befristungsabrede unterliegt jedoch der geric...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.3 Vertretung

Rz. 11 Unproblematisch ist die Vereinbarung eines auflösend bedingten Arbeitsvertrags zur Vertretung eines abwesenden Arbeitnehmers, dessen Rückkehr ungewiss ist.[1] Hier dürfte es sich allerdings auch häufig um Zweckbefristungen handeln.[2] Hinweis Rechtlich zulässig ist grundsätzlich auch die Kombination einer auflösenden Bedingung mit einer Zeitbefristung (sog. Doppelbefri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.7.3 Unzulässiger Verweis auf den Abschluss vertraglicher Vereinbarungen

Rz. 26 Die Begründung des AbzStEntModG enthält an anderer Stelle, d. h. bei der durch das AbzStEntModG erfolgten Verschärfung der Haftung für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen (§ 45a Abs. 7 S. 1 EStG; Rz. 93), zwar die zutreffende Feststellung, dass die depotführende Stelle für die Erstellung der Bescheinigung auf die Angaben Dritter, wie etwa ausl. Banken im Rahmen ...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.3 Langfristige Situation verbessern

Das langfristig zur Verfügung stehende Kapital (Eigen- und Fremdkapital) sollte entsprechend der goldenen Finanzierungsregel mindestens die Höhe des langfristig gebundenen Vermögens haben. Langfristiges Fremdkapital hat den Vorteil, dass es über längere Zeit sicher ist. Das wird bezahlt mit einem auch über längere Zeit gültigen und höheren Zinssatz. Variable Zinssätze in lan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.3.2 Anforderungen der Praxis

Rz. 14 Aus Sicht der Praxis wäre hinsichtlich der Vorgaben für die Bildung der Ordnungsnummer ein einfach umzusetzendes Verfahren wünschenswert. Da für jede Steuerbescheinigung und Meldung das Ordnungskriterium zugeordnet und in den Meldungen auf dieses referenziert werden muss, bedarf es einer rechtzeitigen und klaren Vorgabe zur Vergabe der Ordnungsnummer. Denkbar wäre ins...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 3.5 Das Kleingedruckte

Eine für Kreditnehmer positive Zinssituation kann also wesentliche Vorteile für die Unternehmensfinanzierung bringen. Wie gesehen, müssen auch bei der Nutzung dieser Vorteile einige Bedingungen berücksichtigt werden. Eine langfristige Zinsbindung stellt ein besonderes Hindernis dar, Vorfälligkeitsentschädigungen ein anderes. Das Thema Sicherheiten spielt auch in Niedrigzinsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.4.2 Praktische Probleme

Rz. 21 Die Umsetzung des § 45b Abs. 2 Nr. 5 EStG ist von den depotführenden Stellen in der Praxis aus tatsächlichen Gründen schwierig durchführbar: Die depotführenden Stellen haben nur dann Kenntnis darüber, ob und mit welchem Inhalt der Kunde ein Wertpapierleihgeschäft oder Wertpapierpensionsgeschäft mit einer anderen Person abgeschlossen hat, wenn sie selbst Vertragspartner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5.1 Nicht vorliegende bzw. unvollständige Angaben

Rz. 7 Eine zentrale Schwierigkeit für die Umsetzung ist die in § 45b Abs. 7 S. 3 EStG geforderte Vollständigkeitsprüfung. Diese ist so uneingeschränkt in der Praxis wohl nicht umsetzbar. Die Ausstellung einer Steuerbescheinigung wird in vielen Fällen damit faktisch unmöglich. Als Folge könnte KapESt weder angerechnet noch erstattet werden. Zudem entstünde ein strukturelles H...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Nebenleistungen

Rz. 32 Soweit es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer anderen Hauptleistung (insbesondere Personenbeförderung) handelt, gelten die allgemeinen Grundsätze über die Einheitlichkeit der Leistung. Ist ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang als ein unteilbares Ganzes anzusehen, kommt es dara...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 34 Abschluss eines echten Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB) mit Begründung eines eigenen Forderungsrechts des Kindes auf Unterhaltszahlung. Dies ist die in der Praxis häufigste Gestaltung dieser Art und mit den wenigsten Unsicherheiten belastet.[37] Er konkretisiert den zunächst abstrakten gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Höhe nach.[38] Allerdings ist dabei zu b...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Vereinbarungen zur Bewertung des Vermögens

Rz. 107 Auseinandersetzungen von Eheleuten im Bereich des Güterrechts erfolgen bei Scheidung der Ehe häufig im Bereich der Bewertung des Vermögens. Hier können Eheleute durch Vertrag eine Auseinandersetzung vermeiden. aa) Bewertung des Anfangsvermögens Rz. 108 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu h...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / III. Vereinbarungen zum Familienleben

1. Gestaltung der Ehe Rz. 138 Ebenso wie die Eheleute frei in der Gestaltung ihrer Ehe und dem Lebenszuschnitt im Bereich des Familienunterhalts sind, können die Beteiligten naturgemäß Vereinbarungen über alle Bereiche des Ehelebens treffen. Die Möglichkeit einer familienrechtlichen Vereinbarung reicht von der Frage, ob und wenn ja, mit welcher religiösen Grundausrichtung sie...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / IV. Vereinbarungen zum Familienunterhalt

1. Festlegung von Ausgaben a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur G...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Vereinbarung gewaltfreier Erziehung

aa) Der Grundsatz gewaltfreier Erziehung Rz. 210 Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Gewaltbegriff zu übernehmen.[170] Der Gewaltbegriff wird in § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB konkretisiert mit "körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen". Mit dem Verbot körperlic...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Vereinbarungen zur Erwerbstätigkeit

a) Regelung der Erwerbstätigkeit, Mitarbeit im Betrieb Rz. 164 Nach dem Grundverständnis der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 1353 BGB und der Freiheit der Eheleute, Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit nach § 1356 BGB frei zu regeln, ist es Sache der Ehepartner, die Frage der Lebensgestaltung und Rollenverteilung einverständlich zu regeln. So können sich Eheleute einigen ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Vereinbarung zu Pflege und Erziehung des Kindes

aa) Grundsätze Rz. 212 Eltern pflegen, erziehen und beaufsichtigen das Kind; sie bestimmen auch seinen Aufenthalt, § 1631 Abs. 1 BGB. Eine gemeinsam getroffene Bestimmung des Lebensmittelpunktes des Kindes bleibt, solange keine anderweitige gerichtliche Regelung getroffen ist, auch nach Trennung der Eltern bindend.[173] Die Personensorge umfasst auch die Vertretung und Regelu...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Vereinbarung des Altersphasenmodells

Rz. 315 Die Tatsache, dass der die gemeinsamen Kinder betreuende Elternteil mit Ablauf des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes verpflichtet ist, im möglichen Umfang der Fremdbetreuung des Kindes einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, wird von manchen Partnern als für die Kinder nicht förderlich angesehen. Diese Eltern können sich natürlich dafür entscheiden, der gesetzlich...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Vereinbarungen zur Teilungsversteigerung

Rz. 454 Ein Teilungsversteigerungsantrag hat aus der Sicht des antragstellenden – ehemaligen – Ehegatten den Sinn, nach ggf. lang andauernden, ergebnislosen Verhandlungen zu einer Lösung zu gelangen. Das weitere Festhalten am gemeinsamen Wohneigentum ist in vielen Fällen wirtschaftlich für den zahlenden früheren Ehepartner sehr belastend. Überdies wünscht man häufig, mit der...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / V. Vereinbarungen zum Kindschaftsrecht

1. Der Name des Kindes a) Der Vorname Rz. 198 Den Vornamen des Kindes bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern entscheiden diese gemeinsam über den oder die Vornamen des Kindes. Ein ausschließlich sorgeberechtigter Elternteil entscheidet allein über die Frage ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / A. Grundsätze zu Vereinbarungen im Familienrecht

Rz. 1 Zunächst sind bestimmte Grundsätze zu klären, die für alle Vereinbarungen im Familienrecht gemeinsam gelten. I. Gegenstand von Vereinbarungen Rz. 2 Gegenstand einer Vertragsgestaltung im Familienrecht sind insbesondere Rz. 3 § 111 FamFG enthält eine Auflistung der Gegenstände, die ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Vereinbarung gewaltfreier Erziehung

Rz. 211 Auch wenn die Pflicht zur gewaltfreien Erziehung von Kindern gesetzlich normiert ist, kann es Anlass geben, ausdrücklich die Gewaltfreiheit in eine Vereinbarung zu fassen. Hat sich ein Elternteil im Zeitraum des Zusammenlebens der Familie solcher Übergriffe schuldig gemacht, ist es sinnvoll, die Gewaltfreiheit ausdrücklich zu betonen. Wollen Kindeseltern die Ehe mitein...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Vereinbarung zum Taschengeld

Rz. 172 Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieser ihm persönlich verbleibende Betrag dient zur Befriedigung der eigenen persönlichen Bedürfnisse nach freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten.[151] Über dessen Verwendung ist er niemandem Rechenschaft schuldig.[152] Mit dem Taschengeld sol...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Modifizierende Vereinbarung

Rz. 305 Ehegatten können den nachehelichen Unterhalt im Rahmen einer Vereinbarung nach § 1585c BGB auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der §§ 1569 ff. BGB ausgestalten und modifizieren. Dabei behält der nacheheliche Unterhaltsanspruch seinen gesetzlichen Charakter bei. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarungen einen Abänderungsausschluss oder Einschränkungen der Abä...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / III. Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt

Rz. 264 Einigen sich Eheleute über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts, bedarf diese Vereinbarung keiner besonderen Form. Hierfür sind lediglich Angebot und Annahme erforderlich, §§ 145 ff. BGB.[198] Soll die Unterhaltsvereinbarung – wie ein gerichtlicher Beschluss – vollstreckbar sein, bedarf sie allerdings einer notariellen "Unterwerfungsklausel" zur Zwangsvollstreckung in...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 175 Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sind jeweils hälftig zwischen den Eheleuten zu teilen, § 1 VersAusglG. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur auf Antrag statt, § 3 III VersAusglG. Nach § 6 I VersAusglG können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich geschlossen werden. Nach Satz 2 der Vorschrift k...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / d) Vereinbarungen zur Bewertung des Vermögens

Rz. 61 Auseinandersetzungen von Eheleuten im Bereich des Güterrechts erfolgen bei Scheidung der Ehe häufig im Bereich der Bewertung des Vermögens. Hier können Eheleute durch Vertrag eine Auseinandersetzung vermeiden. aa) Bewertung des Anfangsvermögens Rz. 62 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu hab...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Die unterhaltsverstärkende Vereinbarung: das Altersphasenmodell

Rz. 598 Es ist allerdings selbstverständlich möglich, miteinander ein Altersphasenmodell zu vereinbaren, welcher Art auch immer. Dieses Modell, nach den Entscheidungen des BGH etwas respektlos 0–8–15-Modell genannt, ging davon aus, dass es für das Kind in unterschiedlichen Altersphasen mehr oder eben weniger stark erforderlich ist, von dem mit ihm zusammenlebenden Elternteil...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Die Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Zum Ausgleichsanspruch von Eheleuten aus einer sog. Ehegatteninnengesellschaft kann es auch dann kommen, wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbart haben. Rz. 121 Nach der Rechtsprechung des BGH [99] besteht ein solcher Ausgleichsanspruch dann, wenn eine Beibehaltung der formalen Zuordnung zum Vermögen eines einzelnen Ehegatten angesichts der in der Ehe durch erheblic...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Geiz-Vereinbarung

Rz. 184 Grundsätzlich ist bei der Bemessung des Familienunterhaltes auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute abzustellen.[153] Der Lebensbedarf der Familie wird aber nicht nur von den Einkommen- und Vermögensverhältnissen bestimmt, sondern namentlich von den zwischen den Eheleuten getroffenen Absprachen. Rz. 185 Eine solche Vereinbarung kann auch dahingehend ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 5. Vereinbarung zum Unterhalt für voreheliche Kinder

Rz. 196 Unterhaltsverpflichtungen bestehen nur im Hinblick auf eigene Kinder. Gegenüber Stiefkindern[157] und bedürftigen Verwandten des anderen Ehegatten[158] besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt nach § 1360a BGB. Dem ein Stiefkind betreuenden Ehepartner steht allerdings das Recht zu, seinen eigenen Beitrag zum Familienunterhalt unter Berücksich...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Novierende Vereinbarung

Rz. 308 Allerdings steht Ehegatten auch frei, den nachehelichen Unterhalt trotz gegebenem gesetzlichen Unterhaltsanspruchs unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1569 ff. BGB auf eine eigene vertragliche Grundlage zu stellen (novierende Vereinbarung).[250] Eine solche vertragliche Vereinbarung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte angenommen werden,...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 117 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Vereinbarung religiöser Kindererziehung

Rz. 216 Ein typisches und nicht ungewöhnliches Beispiel ist die religiöse Kindererziehung bei unterschiedlichen Glaubensrichtungen der Eheleute/Eltern. Muster 7.67: Vereinbarung zu religiöser Kindererziehung Muster 7.67: Vereinbarung zu religiöser Kindererziehung Wir, (die Eheleute) A. und H.M., wollen am _________________________ in _________________________ heiraten. Wir wol...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 5 Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum sind zum Nachteile des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam (§ 555e Abs. 3); die Neuregelung entspricht § 554 Abs. 5 a. F., so dass die Rechtsprechung dazu weiter zu berücksichtigen ist. Unwirksam wären Vereinbarungen, die die Überlegungsfrist des Mieters abkürzen ebenso wie diejenigen, die die Wirkung der Kündigung hinaussch...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / III. Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

1. Ausschluss des Versorgungsausgleichs Rz. 464 Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sind jeweils hälftig zwischen den Eheleuten zu teilen, § 1 VersAusglG. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur auf Antrag statt, § 3 Abs. 3 VersAusglG. Nach § 6 Abs. 1 VersAusglG können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich g...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / I. Gegenstand von Vereinbarungen

Rz. 2 Gegenstand einer Vertragsgestaltung im Familienrecht sind insbesondere Rz. 3 § 111 FamFG enthält eine Auflistung der Gegenstände, die Familiensachen sind. Familiensachen sind:mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / IV. Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt

1. Grundsätze a) Modifizierende Vereinbarung Rz. 305 Ehegatten können den nachehelichen Unterhalt im Rahmen einer Vereinbarung nach § 1585c BGB auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der §§ 1569 ff. BGB ausgestalten und modifizieren. Dabei behält der nacheheliche Unterhaltsanspruch seinen gesetzlichen Charakter bei. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarungen einen Abänder...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / V. Sonstige familienrechtliche Vereinbarungen

Rz. 445 Der Versorgungsausgleich, d.h. die Verteilung der während der Ehe beiderseits erworbenen Rentenanwartschaften im Falle der Scheidung, das Schicksal der Ehewohnung, angeschaffte Güter des Haushalts und anderes mehr kann sowohl bei Eheschließung als auch im Fall der Auflösung der Ehe durch Scheidung eine Rolle spielen. Eheleute können sich daher zu jeder Zeit über auft...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 9. Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, §§ 6 – 8 VersAusglG

Rz. 106 Die Regelungsbefugnisse der Ehegatten sind gegenüber der früheren Regelung in § 1587o BGB a.F. erheblich erweitert. Nach § 6 Abs. 1 Ziff. 1–3 VersAusglG können sie den Versorgungsausgleich insbesondere ganz oder teilweise in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen, ihn ausschließen oder Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20–24 Ver...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Grundsätze einer Regelung bei Trennung und Scheidung

Rz. 235 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB. Rz. 236 Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständli...mehr