Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zum Bedarf

Rz. 129 An beiden "extremen" Grenzen des Bedarfs, sowohl bei der Frage der Sicherung des Existenzminimums als auch bei der Frage des Luxus-Bedarfs kann es unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der notwendigen Einordnung geben. Es bietet sich daher nicht nur in Luxus-Fällen, sondern auch in Fällen fraglichen Existenzminimums an, eine Vereinbarung über den zu zahlenden Unte...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Der Name des Kindes

a) Der Vorname Rz. 198 Den Vornamen des Kindes bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern entscheiden diese gemeinsam über den oder die Vornamen des Kindes. Ein ausschließlich sorgeberechtigter Elternteil entscheidet allein über die Frage des Vornamens. Können s...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Elterliche Sorge

a) Die Folgen vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung Rz. 218 Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern aufgrund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB).[176] Eine gemäß § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[177] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vate...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vereinbarungen zu Umgang und elterlicher Sorge

Rz. 406 In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Rz. 407 Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorg...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Vereinbarung zum Umfang elterlicher Entscheidung

Rz. 302 Grundsätzlich bleibt es Zeit der Minderjährigkeit eines Kindes bei der gemeinsamen Verantwortung der Eltern im Rahmen elterlicher Sorge. Hiervon können sich Eltern auch durch Vereinbarung nicht lösen. Zwar wäre eine Vereinbarung der Eltern, beispielsweise im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung auch notariell wie folgt möglich: Formulierungsbeispie...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Die Ausgestaltung gemeinsamer elterlicher Sorge

Rz. 209 Die (künftigen) Eheleute und (künftigen) Eltern können auch in Teilbereichen elterlicher Sorge Vereinbarungen über die Ausgestaltung treffen oder Vollmachten erteilen. a) Vereinbarung gewaltfreier Erziehung aa) Der Grundsatz gewaltfreier Erziehung Rz. 210 Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Ge...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Altersversorgung

aa) Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich Rz. 175 Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sind jeweils hälftig zwischen den Eheleuten zu teilen, § 1 VersAusglG. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur auf Antrag statt, § 3 III VersAusglG. Nach § 6 I VersAusglG können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich gesch...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 464 Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sind jeweils hälftig zwischen den Eheleuten zu teilen, § 1 VersAusglG. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur auf Antrag statt, § 3 Abs. 3 VersAusglG. Nach § 6 Abs. 1 VersAusglG können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich geschlossen werden. Nach Satz 2 der Vors...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Kombination von Verzicht und Unterhaltsverstärkung

Rz. 403 Häufig wird der Unterhaltsverpflichtete bestrebt sein, im "Tausch" mit großzügigeren Regeln gerade im Bereich des Betreuungsunterhalts einen Verzicht hinsichtlich anderer – weiterer – Unterhaltstatbestände zu erkaufen. Hier ist es von erheblicher Bedeutung, den Stellenwert einzelner Ansprüche nach obergerichtlicher Rechtsprechung zu kennen und – nachweisbar – über die...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Erwägungen in der Rechtsprechung zur Wirksamkeitskontrolle

Rz. 34 Im Laufe der Entwicklung seit dem Urteil des BGH zur Kernbereichslehre im Jahre 2004 betont der BGH tendenziell mehr und mehr die Anpassung des Ehevertrages an die gegenwärtigen Verhältnisse und damit den Ausgleich entstandener ehebedingte Nachteile.[40] Schließlich hat der BGH auch in seinen neuesten Entscheidungen die Vertragsfreiheit betont und seinen Standpunkt ver...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Regelungen im Rahmen des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 62 Richtet man aber den Blick darauf, was mit den während der Ehe erwirtschafteten Gütern geschieht, kann dies nicht unabhängig davon geschehen, welchen Regeln sich Eheleute während der Führung ihrer Ehe unterwerfen. Dies muss nicht damit verbunden sein, dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft verändert wird. a) Die Eigentumsvermutung, § 1362 BGB Rz. 63 Zug...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Kranken- und Altersvorsorge

Rz. 327 Der Unterhaltsbedarf umfasst neben dem Elementarunterhalt auch den Krankenversorgungsunterhalt sowie Altersvorsorgeunterhalt (und einen eventuellen Mehrbedarf). Es handelt sich insoweit um unselbstständige Teile des Gesamtunterhalts. aa) Altersvorsorgeunterhalt Rz. 328 Grundsätzlich ist im familiengerichtlichen Verfahren zur Scheidung einer Ehe Vorsorgeunterhalt erst mi...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / III. Die Grenzen der Vertragsgestaltung

Rz. 20 Vereinbarungen über den Ausschluss bestimmter gesetzlicher Regelungen im Rahmen der Ehe, der Trennung und Scheidung sind grundsätzlich zulässig, unterliegen jedoch namentlich seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6.2.2001 [7] engen Grenzen. 1. Schutz vor unangemessener Benachteiligung Rz. 21 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschlu...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Rz. 468 Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 97 Häufig geht es Ehepartnern nicht darum, im Falle der Scheidung vollständig von Zugewinnausgleichsansprüchen des anderen Ehegatten befreit zu sein. Es geht vielmehr darum, bestimmte, vor der Ehezeit vorhandene oder mit hoher Wahrscheinlichkeit während der Ehe entstehende Vermögenspositionen vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Der Zugewinnausgleich soll dann im Übrigen a...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Zeitlich unterschiedliche Berufstätigkeit

Rz. 166 Ein Verzicht auf Familienunterhalt ist rechtsunwirksam. Gleichwohl können Eheleute natürlich vereinbaren, in zeitlich unterschiedlicher Weise berufstätig zu sein. Eine solche Vereinbarung bietet sich dann an, wenn die – ggf. zukünftigen – Eheleute bereits in unterschiedlicher Weise beruflich tätig sind, beispielsweise durch selbstständige, unternehmerische Tätigkeit e...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Abänderung

Rz. 438 Die Abänderung nachehelichen Unterhalts ist in der Regel komplizierter als etwa die Abänderung von Kindesunterhalt. Deshalb sollten die Grundlagen der Unterhaltsbemessung noch genauer als beim Kindesunterhalt in die Vereinbarung aufgenommen werden. Dies sollte auch bedacht werden, wenn Unterhaltsleistungen an Erfüllung statt (§ 364 BGB) erbracht werden, z.B. Zins- und...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Gemietete Ehewohnung

Rz. 447 Bei einer Mietwohnung sieht § 1568a Abs. 3 BGB vor, dass der Ehegatte, dem die Ehewohnung überlassen wird, zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung der Ehegatten an den Vermieter über die Überlassung in das von dem anderen Ehegatten oder von beiden Ehegatten gemeinsam eingegangene Mietverhältnis eintritt und dieses allein fortsetzt. Ein entsprechendes Schreiben könnte...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 6. Formelle und zeitliche Regeln

Rz. 418 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB. Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständliche Rege...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Schul- und Berufsausbildung

Rz. 217 Die Schul- und Berufsausbildung, damit zusammenhängend auch die Wahl der Schulart, der Auswahl einer Schule unter mehreren Möglichkeiten sowie der Schulwechsel gehören zu den wichtigsten Bereichen elterlicher Sorge. Hier konkretisiert sich der Erziehungsauftrag der Eltern. Dieser Erziehungsauftrag erfasst die Sorge für die sittliche, geistige und seelische Entwicklun...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Begrenzung auf einen Höchstbetrag

Rz. 393 Anlass für eine Unterhaltsvereinbarung ist häufig die Sorge des gut verdienenden Ehegatten, nach Scheidung der Ehe Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) zahlen zu müssen, also das Unterhaltsgefälle zwischen den Partnern – wenn auch auf Zeit – vollständig ausgleichen zu müssen. Unbedenklich ist eine Vereinbarung zur Höhe des Unterhalts dann, wen...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Erschwerung der Scheidung

Rz. 484 Eine Versöhnung oder aber die Nichtdurchführung einer Scheidung darf allerdings nicht erzwungen werden. Grundsätzlich gilt, dass Eheleute die Scheidung ihrer Ehe nach ständiger Rechtsprechung nicht ausschließen können, auch nicht für einen begrenzten Zeitraum. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nach §§ 134 oder 138 BGB nichtig.[386] Beispiel Herr … erklärt, dass er s...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Zugewinn und sonstiger Verzicht

Rz. 261 Weitere Möglichkeiten bestehen darin, auf anderweitige Ansprüche zu verzichten und damit den Betrag des Zugewinns zu erhöhen. So kann auf die Verteilung der Haushaltssachen verzichtet werden mit der Folge, dass ein Ehepartner über – nahezu – sämtliche Haushaltssachen verfügt. Hinsichtlich der Verteilung gemeinsamer Haushaltssachen gilt zwar, dass ausschließlich die h...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Vorsorgeunterhalt wegen Krankheit und Pflege

Rz. 287 Während Beteiligte miteinander verheiratet sind, bleibt grundsätzlich die Mitversicherung der Ehegatten erhalten. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, sich hinsichtlich des Vorsorgeunterhalts wegen Krankheit und Pflege auch während der Trennungszeit zu einigen. Rz. 288 In einer Vereinbarung ist dann klarzustellen, ob und aus welchem Grund ein Anspruch des unterhaltsberech...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Grundsätze

a) Modifizierende Vereinbarung Rz. 305 Ehegatten können den nachehelichen Unterhalt im Rahmen einer Vereinbarung nach § 1585c BGB auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der §§ 1569 ff. BGB ausgestalten und modifizieren. Dabei behält der nacheheliche Unterhaltsanspruch seinen gesetzlichen Charakter bei. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarungen einen Abänderungsausschlus...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / I. Muster zu vorsorgenden Eheverträgen

1. Allgemeiner Eingangstext zu einem Ehevertrag Rz. 51 Muster 7.1: Allgemeiner Eingangstext zu einem vorsorgenden Ehevertrag Muster 7.1: Allgemeiner Eingangstext zu einem vorsorgenden Ehevertrag Verhandelt am _________________________ Zu _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________ _______________________...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / f) Zeitliche Befristung

aa) Zeitunterhalt Rz. 397 Beteiligte können sich selbstverständlich im Rahmen der Dispositionsmöglichkeiten auch über einen zeitlich beschränkten nachehelichen Ehegattenunterhalt verständigen. Eine solche Vereinbarung könnte wie folgt aussehen:[316] Rz. 398 Muster 7.100: Vereinbarung von Zeitunterhalt Muster 7.100: Vereinbarung von Zeitunterhalt Vereinbarung zwischen Frau _______...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / I. Ehewohnung

Rz. 446 Trotz vorläufigen Auszugs einer der beteiligten Eheleute aus der Ehewohnung kann der Wunsch bestehen, die Rechts- und Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung in einer Vereinbarung zu regeln, weil entweder ein etwaiges bestehendes Mietverhältnis ordentlich aufgelöst werden soll oder z.B. das Interesse einer der Beteiligten an der weiteren Nutzung besteht. 1. Gemietete E...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / II. Formerfordernisse

1. Ehevertrag Rz. 14 Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden (§ 1410 BGB). § 1410 BGB hat die Funktion des Schutzes vor Übereilung der Vertragsschließenden, soll diese warnen und den unzweideutigen Beweis der getroffenen Vereinbarung sichern (Beweisfunktion), sowie durch Einschaltung des Notars die Gülti...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Verzicht auf Betreuungsunterhalt, § 1570 BGB

aa) Die Maßstäbe der Rechtsprechung Rz. 348 Der BGH hat den Betreuungsunterhalt zur absoluten Nr. 1 in seinem "Kernbereichs-Ranking" gemacht.[280] Das bedeutet zunächst, dass die frühere Rechtsprechung des BGH und die frühere Vertragspraxis, die Unterhaltshöhe auch bis zum notwendigen Selbstbehalt herabzusetzen, obsolet sind. Das Bundesverfassungsgericht und der BGH gehen, wie...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Teilausschluss des Versorgungsausgleichs

a) Inhaltlicher Ausschluss Rz. 467 Auch Teilverzichte sind möglich, z.B. der Ausschluss aller Rechte mit Ausnahmen: Muster 7.118: Ausschluss aller Rechte außerhalb gesetzlicher Rentenanwartschaften Muster 7.118: Ausschluss aller Rechte außerhalb gesetzlicher Rentenanwartschaften Für den Fall der Scheidung unserer Ehe verzichten wir auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Modifizierung und Teilverzicht

Rz. 248 Im Zusammenspiel zwischen Zugewinnausgleichsansprüchen und sonstigen Ansprüchen eines Ehegatten als Folge des Scheiterns der Ehe wird häufig versucht, Gesamtpakete zu schnüren, die eine faire Gesamtregelung beinhalten und die dazu führen, dass die Belastung für den Verpflichteten tragbar erscheint. a) Zugewinn und Unterhaltsverzicht Rz. 249 Dem Unterhaltspflichtigen li...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Bewertung des Anfangsvermögens

Rz. 108 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu haben, muss dies voll umfänglich nachweisen.[95] Nach Jahren der Ehe wird dies häufig unmöglich sein, da z.B. die Aufbewahrungspflicht von Banken hinsichtlich der bei ihnen geführten Konten bereits nach zwei Jahren endet. Während der Ehe aufgelöste Spa...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Studium und Erwerbstätigkeit

Rz. 167 Studiert ein Ehepartner, während der andere durch Erwerbstätigkeit für das Familieneinkommen sorgt, kann das Bedürfnis bestehen, für den Fall des Scheiterns der Ehe nach Abschluss des Studiums Vorsorge zu treffen. Der Erwerbstätige hat aus seiner Sicht dem Ehegatten das Studium und die damit später verbundenen erhöhten Erwerbschancen ermöglicht, während er selbst sow...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Aufhebung der Gütertrennung

Rz. 83 Selbstverständlich kann die Gütertrennung jederzeit wieder aufgehoben werden. Man kann dies verbinden mit einer Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft ab Ehebeginn wie folgt: Die Kernvereinbarungen lauten wie folgt. Muster 7.14: Aufhebung der Gütertrennung Muster 7.14: Aufhebung der Gütertrennungmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 5. Eintragung in das Güterrechtsregister

Rz. 132 Eintragungen in das Güterrechtsregister bei ehevertraglicher güterrechtlicher Regelung sind außerordentlich selten. Die Eintragung in das Güterrechtsregister (§§ 1558 ff. BGB) bewirkt, dass ein Dritter die eingetragene Tatsache gegen sich gelten lassen muss, auch wenn er sie nicht kennt. Ist die Tatsache nicht eingetragen, so muss ein Dritter sie nur dann gegen sich g...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Zeitunterhalt

Rz. 397 Beteiligte können sich selbstverständlich im Rahmen der Dispositionsmöglichkeiten auch über einen zeitlich beschränkten nachehelichen Ehegattenunterhalt verständigen. Eine solche Vereinbarung könnte wie folgt aussehen:[316] Rz. 398 Muster 7.100: Vereinbarung von Zeitunterhalt Muster 7.100: Vereinbarung von Zeitunterhalt Vereinbarung zwischen Frau ________________________...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Die Gütertrennung

Rz. 77 Die (künftigen) Eheleute können den gesetzlich vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für ihre Ehe ausschließen und den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren. Rz. 78 Durch die ehevertragliche Vereinbarung der Gütertrennung sind die Eheleute in vermögensrechtlicher Hinsicht so gestellt, als wären sie nicht miteinander verheiratet.[79] Bei Beendigung der Ehe...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 332 Grundsätzlich ist eine Absicherung während der Trennungszeit für die nicht erwerbstätigen Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des erwerbstätigen Ehegatten gegeben, § 10 SGB V. [268] Rz. 333 Allerdings besteht auch in der Trennungszeit kein Versicherungsschutz mehr, z.B. bei einer Beamtenehe. Wenn der arbeitende Ehegatte...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Ausländisches Recht

Rz. 54 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet (§ 17 Abs. 3 BeurkG). Tut er dies gleichwohl, muss die Belehrung richtig sein; sonst haftet er. Das im Einführungsgesetz zum BGB geregelte...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / D. Ehewohnung und Haushaltssachen

I. Ehewohnung Rz. 446 Trotz vorläufigen Auszugs einer der beteiligten Eheleute aus der Ehewohnung kann der Wunsch bestehen, die Rechts- und Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung in einer Vereinbarung zu regeln, weil entweder ein etwaiges bestehendes Mietverhältnis ordentlich aufgelöst werden soll oder z.B. das Interesse einer der Beteiligten an der weiteren Nutzung besteht. 1...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / j) Berechnungsbeispiel Zugewinnausgleich mit Vereinbarung

Rz. 100 Die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist häufig mit dem Wunsch verbunden, eine vergleichsweise Regelung durch Aufrechnung/Aufteilung bestimmter Vermögenspositionen vorzunehmen, Dies kann beispielhaft wie folgt geschehen. Rechenbeispiel Sachverhalt: Die Eheleute Dörte und Martin B. wenden sich an Sie als Notar/Notarin und erklären: Wir sind seit 2005 miteinander verhei...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Vereinbarung externer Teilung mit dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person und Angabe einer Zielversorgung, § 15 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 VersAusglG

Rz. 85 F hat während der Ehe keine ausgleichspflichtigen Versorgungsanrechte erworben, hat aber aus vorehelicher Tätigkeit Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung. M ist Bundesbeamter und hat darüber hinaus eine private Rentenversicherung abgeschlossen. F möchte neben der Realteilung der Beamtenversorgung nicht im Wege der Realteilung an der privaten Rentenversicheru...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Vereinbarungen zum Umgang im Einzelnen

Rz. 436 Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Ein Antrag könnte daher folgenden – konkretisierten Inhalt haben. Rz. 437 Muster 2.48: Umgangsantrag mi...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / IV. Nichtdurchführung einer Scheidung

1. Versöhnung Rz. 476 Versöhnen sich die Beteiligten, statt das Scheidungsverfahren durchzuführen, sind Scheidungsfolgenvereinbarungen ersichtlich gegenstandslos. Es handelt sich um Vereinbarungen, die für den Fall der Ehescheidung geschlossen werden. Die Regelungen kommen daher schlicht nicht zur Anwendung. Widerruflich sind in diesem Fall Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoc...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Kombination Kranken- und Altersvorsorge

Rz. 341 Bei einer Vereinbarung der Beteiligten von Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt berechnet sich der Elementarunterhalt grundsätzlich dreistufig.[274] Dazu folgendes Beispiel: Rz. 342 Dazu folgendes Beispielmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 344 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 345 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder g...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Sittenwidrigkeit

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Naturalteilung

Rz. 462 Eine Vereinbarung über die Herausgabe von Gegenständen kann folgenden Inhalt haben: Muster 7.114: Vereinbarung über die Verteilung von Haushaltssachen Muster 7.114: Vereinbarung über die Verteilung von Haushaltssachenmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Die Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 89 Die mit einer Gütertrennung verbundenen Nachteile und umfassenden Konsequenzen sind häufig unerwünscht. Die Gütertrennung nimmt zwar für sich den – nur scheinbaren – Vorteil der Klarheit und Einfachheit in Anspruch. Gleichzeitig führt er in vielen Fällen zu einer Benachteiligung eines Ehegatten. Namentlich die Kürzung der Erbansprüche durch Wegfall des Zugewinnausgleic...mehr