Rz. 167

Studiert ein Ehepartner, während der andere durch Erwerbstätigkeit für das Familieneinkommen sorgt, kann das Bedürfnis bestehen, für den Fall des Scheiterns der Ehe nach Abschluss des Studiums Vorsorge zu treffen. Der Erwerbstätige hat aus seiner Sicht dem Ehegatten das Studium und die damit später verbundenen erhöhten Erwerbschancen ermöglicht, während er selbst sowohl auf Fortbildung oder weiterer Ausbildung verzichtet hat, mindestens aber durch Finanzierung des anderen keine Vermögensbildung in entsprechender Höhe betreiben konnte.

Eine – notarielle – Vereinbarung zur Studienfinanzierung kann dann zu einem Ausgleich verhelfen.

Muster 7.46: Ausgleichsvereinbarung Darlehen Studienfinanzierung

 

Muster 7.46: Ausgleichsvereinbarung Darlehen Studienfinanzierung

Herr _________________________

Und

Frau _________________________

Schließen folgende Vereinbarung und erklären zunächst:

1. Wir sind seit dem _________________________ miteinander verheiratete Eheleute. Ich, der Ehemann, werde ab dem _________________________ nach Kündigung meines bisherigen Arbeitsverhältnisses ein weiterführendes Studium aufnehmen. Ich, die Ehefrau, werde ab Aufnahme des Studiums allein für den Familienunterhalt sorgen. Ich kann daher von diesem Zeitpunkt an nicht, wie bisher, in Höhe von 500 EUR für Vermögensbildung sorgen.
2. Wir vereinbaren, dass ich, Frau _________________________, meinem Ehemann, Herrn _________________________, monatlich 500 EUR ab dem _________________________ als Darlehen zur Verfügung stelle. Das Darlehen ist mit jährlich 2 % über dem Basiszins der Bundesbank zu verzinsen. Die monatliche Darlehenszahlung endet, sobald Herr … nach Beendigung seines Studiums einer Erwerbstätigkeit nachgeht, die ein Einkommen mindestens in Höhe meines dann erzielten Einkommens liegt.
3. Die Rückzahlung des Darlehens hat in noch zu vereinbarenden Raten zu erfolgen, die der Höhe nach die beiderseitig in gleicher Weise zu erbringenden Aufwendungen für Familienunterhalt berücksichtigt.

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