Rz. 445

Der Versorgungsausgleich, d.h. die Verteilung der während der Ehe beiderseits erworbenen Rentenanwartschaften im Falle der Scheidung, das Schicksal der Ehewohnung, angeschaffte Güter des Haushalts und anderes mehr kann sowohl bei Eheschließung als auch im Fall der Auflösung der Ehe durch Scheidung eine Rolle spielen. Eheleute können sich daher zu jeder Zeit über auftretende (Verteilungs-) Fragen einigen.

Häufig geschieht dies für den Fall von Trennung und Scheidung im Rahmen einer umfassenden (notariellen) Vereinbarung über Fragen des Vermögensausgleichs und des Unterhalts und sei es nur, dass es z.B. in einer notariellen Urkunde heißt, der Versorgungsausgleich sei nach den gesetzlichen Regeln durchzuführen.

Grundsätzlich ist ein solcher Satz sinnlos; wird nichts dazu gesagt, gelten ohnehin gesetzliche Regeln. Der Sinn liegt häufig aber darin, deutlich zu machen, dass ein Problemfeld nicht vergessen worden ist.

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