Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelverjährung.

Rn 11 Die bisherige Sonderverjährung nach § 197 I Nr 2 ist mit Wirkung zum 1.1.10 entfallen (Ausn nach § 197 I Nr 2: §§ 2018, 2130, 2362). Damit wurde § 2332 I aF überflüssig (Übergangsvorschrift: Art 229 § 23 II EGBGB). Pflichtteilsansprüche verjähren grds (s.a. § 2332) nach §§ 195, 199 , also der ordentliche Pflichtteilsanspruch (§ 2303; BGH NJW 19, 1219 [BGH 24.01.2019 - I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bauwerksbezogene Werkleistungen (Abs 1 Nr 2).

Rn 6 Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 634a I Nr 2 greift, wenn Gegenstand der vertraglich geschuldeten Werkleistungen entweder ein Bauwerk oder Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür sind. Bauwerk idS ist nach weiter geltender Begrifflichkeit eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material iVm dem Erdboden hergestellte Sache (grundlegend: BGHZ 57, 60...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verweisung auf das Verjährungsrecht des BGB.

Rn 3 In zahlreichen Nebengesetzen wird auf die Regelverjährung verwiesen (zB § 117 II BBergG; § 24c GebrMG; § 49 GeschmMG; § 62 und § 146 I InsO [BGH NJW 21, 1598 [BGH 25.02.2021 - IX ZR 156/19] Rz 8; 24, 71 Rz 14]; § 2 III 2 JVEG; § 20 MarkenG; § 33 III, 141 PatG; § 77 TKG; §§ 110 f SGB VII; § 37f SortSchG; § 102 UrhG). Auf die deliktsrechtliche Verjährung, die sich jetzt n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkung von Veränderungen (Abs 2).

Rn 9 Tatsachen, die in der Person eines Gläubigers eintreten, haben grds nur Einzelwirkung, etwa Erlass, Konfusion, Rechtskraft (RGZ 119, 163, 169; BGHZ 92, 351, 354), Verjährung (BGH NJW 85, 1550, 1552), Arglist eines Gesamtgläubigers bzgl Einwendung unzulässiger Rechtsausübung (BGHZ 44, 367, 369 ff). Rn 10 Gesamtwirkung hat abgesehen von den in I genannten Ereignissen das H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abstrakte Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt, Abs 2.

Rn 3 Konsequent stellt II 1 die abstrakten Sicherungsrechte wie insb Sicherungszession und Sicherungsübereignung den akzessorischen gleich. Nicht akzessorische Sicherheit idS ist auch die Sicherungsgrundschuld (§ 1192 Ia). Vertraglich können entspr Sicherheitsgestaltungen begründet werden (BGH NJW 00, 1331 f [BGH 17.02.2000 - VII ZR 51/98]; 17.9.13 – XI ZR 507/12: zu § 233)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. 2Das Gleiche gilt für Ansprüche zwischenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fälligkeit.

Rn 190 Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (Rn 22) können die Parteien für die Miete jeden Zeitpunkt als Fälligkeitszeitpunkt bestimmen, bei der Vermietung vom Reißbrett auch Bezugsfertigkeit (Ddorf ZMR 95, 466, 467) oder Fertigstellung (KG ZMR 05, 946, 947) jew iSv § 3 II 2 Nr 2 MaBV. Meist wird nach § 163 aufschiebend befristet zum Anfangstermin des jeweiligen Zeitraum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nachlassansprüche.

Rn 3 Erfasst werden alle schuldrechtlichen, dinglichen (BGH NJW 54, 1523), erbrechtlichen (zB Auskunftsanspruch Ddorf FamRZ 15, 163) und öffentlich-rechtlichen Nachlassansprüche (zB Pflegegeld BSG SozR 4–1500 § 75 Nr 18), nicht aber die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Testamentsanfechtung, der Anspruch auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder der Anspruch gg den T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / M. Abs. 1 Nr. 10a: Vollstreckungssperre nach § 49 StaRUG.

Rn 19a Ab 1.1.21 eröffnet das neue ›Unterneh mensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz‹ (›StaRUG‹) erstmals in Deutschland ein Sanierungsverfahren außerhalb des Insolvenzverfahrens (Deppenkemper ZIP 20, 2432 mwN). Für eine Sanierung ist idR erforderlich, dass der Geschäftsbetrieb des Schuldners weiterlaufen kann und Gläubiger gerade nicht noch schnell versuchen, zu vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Rücktrittseinrede‹ (Abs 4 S 2, §§ 218 II, 214 II).

Rn 25 Nach allg Verjährungsrecht wäre der Käufer bei mangelhafter Lieferung gem § 215 bei Verjährung seines Anspruchs auf Nacherfüllung nur berechtigt, im Umfang eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts gem § 320 die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern. IV 2 gewährt ihm das zusätzliche Recht, bei Vorliegen der Rücktrittsvoraussetzungen iÜ die Zahlung des Kaufpreises vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ablaufhemmung bei Dauertatbeständen (Abs 1 und 2).

Rn 3 Ursprünglich war im RegE (BTDrs 19/27424) im Falle von Mängeln an dauerhaft bereitgestellten digitalen Elementen sowie der Verletzung der Aktualisierungspflicht nicht eine Ablaufhemmung, sondern ein von § 438 II abweichender Verjährungsbeginn mit Ende des Bereitstellungszeitraums/der Aktualisierungspflicht vorgesehen (BTDrs 19/27424, 11, 39). Dies hätte aber ggf zu sehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Abs 1 Nr 9: Einstweiliger Rechtsschutz.

Rn 18 Die Einleitung von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wie der Antrag auf Erlass eines Arrests (§§ 916 ff ZPO), einer einstweiligen Verfügung (§§ 935 ff ZPO) und einer einstweiligen Anordnung (zB § 49 FamFG), hemmen die Verjährung. Gegenstand der Hemmung ist (nur) der gesicherte bzw mit der einstweiligen Verfügung geltend gemachte Anspruch (BGH GRUR 24, 1129 Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Legaldefinition des Anspruchs.

Rn 4 Die §§ 194 ff gelten für alle Ansprüche des BGB und überhaupt des Privatrechts, soweit die Verjährung dort nicht gesondert geregelt ist. Bei sonstigen Ansprüchen kommt eine Analogie in Betracht (§ 195 Rn 4). Doch sind mit Rücksicht auf den formalen Charakter des Verjährungsrechts an die Rechtfertigung einer über den Wortlaut der Vorschriften hinausgehenden Anwendung ins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 200 BGB – Beginn anderer Verjährungsfristen.

Gesetzestext 1Die Verjährungsfrist von Ansprüchen, die nicht der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist. 2 § 199 Abs. 5 findet entsprechende Anwendung. Rn 1 § 200 ist Auffangnorm für all diejenigen Ansprüche, die nicht der regelmäßigen Verjährung unterliegen und zudem keine S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 802 BGB – Zahlungssperre.

Gesetzestext 1Der Beginn und der Lauf der Vorlegungsfrist sowie der Verjährung werden durch die Zahlungssperre zu Gunsten des Antragstellers gehemmt. 2Die Hemmung beginnt mit der Stellung des Antrags auf Zahlungssperre; sie endigt mit der Erledigung des Aufgebotsverfahrens und, falls die Zahlungssperre vor der Einleitung des Verfahrens verfügt worden ist, auch dann, wenn se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 211 BGB – Ablaufhemmung in Nachlassfällen.

Gesetzestext (1) 1Die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, tritt nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Erbschaft von dem Erben angenommen oder das Insolvenzverfahren über den Nachlass eröffnet wird oder von dem an der Anspruch von einem oder gegen einen Vertreter geltend gemacht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Keine Hemmung durch Möglichkeit der Ausschlagung (Abs II).

Rn 2 Die Hemmung der Verjährung ( § 209 ) richtet sich nach §§ 203 ff. Weder die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs noch die des Ergänzungsanspruchs nach § 2329 wird gehemmt, weil sie erst nach Ausschlagung der Erbschaft (§ 2306 I) oder eines Vermächtnisses (§ 2307) geltend gemacht werden können. Die Frist beginnt nach den allgemeinen Voraussetzungen (§ 2317 Rn 11 ff), unabh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechtsmängel.

Rn 7 Entspr § 435 (dort Rn 2) gilt nicht Mängelrecht, sondern allg Leistungsstörungsrecht, wenn der Verkäufer seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommen kann. Dazu gehören beim Rechtskauf die 3 Fälle der Veritätshaftung (HP/Faust Rz 12, 16), dass (1) das Recht nicht besteht (AG Berlin-Mitte BeckRS 13, 03303; Eidenmüller ZGS 02, 290, 292), (2) unübertragbar ist oder (3) ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis § 130 BGB 1; § 903 BGB 14 Beispiele § 903 BGB 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 906 BGB 33, 41 Nachbarwand § 921 BGB 10 Nachbesserung § 275 BGB 12 Anspruch § 278 BGB 20 eigenmächtige ~ § 275 BGB 12 Kaufsache § 439 BGB 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers § 2183 BGB 1 Nacherbe § 1967 BGB 12; § 196...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 15 ROM II – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 212 kennt – im Unterschied zur bloßen Hemmung – einen Neubeginn der Verjährung: Die ganze Verjährungsfrist beginnt von neuem zu laufen. I bezweckt den Schutz des Gläubigers, der ggf im Vertrauen auf das Verhalten des Schuldners den Anspruch nicht geltend macht; der Schuldner dagegen, der einen Anspruch anerkennt, bedarf nicht des Schutzes der Verjährung (BGH NJW 13, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Ende der Hypothek.

Rn 20 Die Hypothek erlischt durch Aufhebung mit Zustimmung des Eigentümers (§ 1183). Einseitig kann der Gläubiger nur auf die Hypothek verzichten (§ 1168); dadurch erlischt sie jedoch nicht, sondern geht als Grundschuld auf den Eigentümer über (Ausn beim Gesamtrecht, § 1175 I 2). Die Hypothek erlischt weiterhin durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (§ 1181; Ausn: § 1182)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ultimoverjährung (I).

Rn 18 Va aus Gründen leichterer Handhabbarkeit ordnet I an, dass die Regelverjährung immer mit Jahresende beginnt. Verjährungsbeginn ist für die Regelverjährung daher immer der 31.12. um 24.00 Uhr (§ 187 I), sodass das Verjährungsende ebenfalls auf den Ablauf des 31.12. fällt (§ 188 II). Die Regel gilt nur für den Verjährungsbeginn. Kommt es zu einer Hemmung oder zum Neubegi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kenntnis von der Person des Verpflichteten.

Rn 16 Kenntnis setzt auch die Kenntnis des Anspruchsschuldners voraus, wobei dessen Identität so konkretisiert sein muss, dass eine Klage mit hinreichender Erfolgsaussicht anhängig gemacht werden kann (BGH NJW 88, 1146 [BGH 26.11.1987 - IX ZR 162/86]). Dazu gehört neben dem Namen des Ersatzpflichtigen auch die Kenntnis dessen (ladungsfähiger) Anschrift (BGH NJW 12, 1645 Rz 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängel des Grundgeschäfts.

Rn 20 Mängel des Grundgeschäfts lassen die Wirksamkeit der Vollmacht nach dem Abstraktionsprinzip (s Rn 4) grds unberührt (Bork Rz 1491). Ausnahmsweise kann sich ein Mangel des Grundgeschäfts aber auch auf die Vollmacht erstrecken. Anerkannt ist das bei der sog Fehleridentität, wenn der Grund für die Nichtigkeit des Grundgeschäfts auch die Vollmacht erfasst sowie in Fällen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehungstatbestand/Novation.

Rn 8 Entscheidend für die Frage, welche Verjährungsfrist zur Anwendung kommt, ist der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs (Schlesw NJW-RR 03, 627 [OLG Schleswig 15.08.2002 - 2 U 3/01]; allgem BGH NJW-RR 06, 618 [BGH 15.12.2005 - I ZR 9/03] Rz 15). Bei gemischten Verträgen kommt es auf die Qualifikation des jeweiligen Einzelanspruchs an (BGHZ 70, 361). Sowe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die in § 327i Nummer 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. 2Die Verjährung beginnt mit der Bereitstellung. (2) Im Fall der dauerhaften Bereitstellung verjähren die Ansprüche nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums. (3) Ansprüche wegen einer Verletzung der Aktualisierungspflicht verjähren nicht vor Ablauf von zwölf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unterlassungsklagen aus dem EU-Ausland (II).

Rn 5 Nach Art 16 der Verbandsklagen-RL muss auch Verbandsklagen, die in anderen Mitgliedstaaten erhoben werden, verjährungshemmende Wirkung beigelegt werden, soweit sie auch Ansprüche von Verbrauchern gg Unternehmer betreffen, für die deutsches Verjährungsrecht gilt. Das setzt Abs 2 um. Bewusst ist der Hemmungstatbestand so gefasst, dass er alle Verfahren erfasst, durch die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Grds beeinflussen die konkreten tatsächlichen Umstände den Lauf der Verjährung nicht (Mot I, 316). § 206 macht bei höherer Gewalt eine Ausn. Liegt sie während des Fristlaufs vor, ist die Verjährung für (maximal) die Dauer der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist gehemmt (vgl BGH 6.12.18 – V ZR 79/18 Rz 7). Bestand das Durchsetzungshindernis schon früher, beginnt di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fälligkeit.

Rn 13 Die Fälligkeit folgt aus § 271 BGB (s.a. Rn 45 ff). Abweichende Fälligkeitstermine (Vorfälligkeitsklausel), Folgen des Verzugs (Verfallklausel), Stundung etc können die WEigtümer nach § 28 III bestimmen (Rn 45 ff). Vorschüsse verjähren gem §§ 195, 199 BGB am Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Entstehung (BGH NJW 12, 2797 Rz 18). Die Frist beginnt mit dem Ende d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verhaltene Ansprüche.

Rn 5 Verhaltene Ansprüche sind solche, bei denen der Schuldner die Leistung nicht von sich aus erbringen muss bzw nicht leisten darf, bevor sie der Gläubiger verlangt. Zum alten Verjährungsrecht war hM, dass ein solcher Anspruch schon entstand, wenn der Gläubiger ihn geltend machen könnte. Nach Verkürzung der Regelverjährung auf drei Jahre (§ 195) ist der Rechtsgedanke der §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhandlungsgegenstand.

Rn 3 In seiner Verjährung gehemmt ist der Anspruch, über den oder über dessen Grundlagen verhandelt wird. Gemeint ist iSe Lebenssachverhalts die Gesamtheit der tatsächlichen Umstände, die nach dem Verständnis der Verhandlungsparteien einen Anspruch erzeugen. Daher sind sämtliche Ansprüche, die der Gläubiger aus dem Sachverhalt herleiten kann, von der Hemmung erfasst (BGH 5.6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Aufrechnung.

Rn 1 Die Aufrechnung bleibt auch mit einer verjährten Forderung möglich, soweit die Aufrechnungslage bereits zu einem Zeitpunkt bestanden hat, als die zur Aufrechnung gestellte Forderung noch nicht verjährt war. § 215 macht entbehrlich, dass der durch die Aufrechnungslage geschützte Gläubiger seine Forderung durchsetzen muss, um ihre Verjährung zu verhindern. Dies setzt das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 205 betrifft nur nachträglich vereinbarte vorübergehende Leistungsverweigerungsrechte, mithin Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner, die die Fälligkeit einer Forderung nachträglich hinausschieben, also nach dem Entstehen iSd §§ 199, 200 während der laufenden Verjährungsfrist getroffen werden (zB Stillhalteabkommen). Nicht erfasst werden von vornherein getrof...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 12 Die Darlegungs- und Beweislast für den Beginn und den Ablauf der Verjährung sowie ein Ende der Hemmung trägt der Schuldner, der sich darauf beruft; entspr gilt bei Ausschlussfristen. Damit obliegt ihm bei der Regelverjährung auch der Nachweis der subjektiven Voraussetzungen iSd § 199 I Nr 2 (BGH NJW 07, 1584 [BGH 23.01.2007 - XI ZR 44/06] Rz 34 ff; 09, 587 Rz 15). Auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderdeliktsrecht.

Rn 26 Neben §§ 823 ff existieren zahlreiche deliktsrechtliche Spezialregelungen im BGB und in anderen Gesetzen. Sie konkurrieren idR mit §§ 823 ff. Bei Ansprüchen aus Gefährdungshaftung, zB §§ 7 StVG, 33 LuftVG, 1 ff HPflG, 84 AMG, 25 f AtG, 114 ff BBergG, 32 GenTG, 1 UmweltHG, 89 WHG, 1 ProdHaftG (bei den beiden letzten ist str, ob es sich tatsächlich um Gefährdungshaftung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Möglichkeit eines gesetzlichen Eigentumserwerbs durch Ersitzung hat erhebliche Bedeutung, wenn eine Rechtsordnung den gutgläubigen Erwerb nicht kennt (wie das römische Recht). Im modernen deutschen Recht ist die Ersitzung daher von geringer Bedeutung. Zur Anwendung kann sie va dann kommen, wenn ein gutgläubiger Erwerb wegen § 935 (Abhandenkommen der Sache) ausgeschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ersitzung ist gehemmt, wenn der Herausgabeanspruch gegen den Eigenbesitzer oder im Fall eines mittelbaren Eigenbesitzes gegen den Besitzer, der sein Recht zum Besitz von dem Eigenbesitzer ableitet, in einer nach den §§ 203 und 204 zur Hemmung der Verjährung geeigneten Weise geltend gemacht wird. 2Die Hemmung tritt jedoch nur zu Gunsten desjenigen ein, welcher sie h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt.

Rn 23 Als Gestaltungsrechte verjähren Rücktritt und Minderung (§ 437 Nr 2) nur aufgrund besonderer Regelung (s BTDrs 14/6040, 226). Dazu ordnen § 218 I, deklaratorisch zitiert in IV 1, und V Alt 1 mit konstitutivem Verweis auf § 218 an, dass eine Erklärung des Rücktritts oder der Minderung unwirksam wird, wenn sich der Verkäufer zum Zeitpunkt der Erklärung zurecht auf die Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WKRL; Zweck.

Rn 1 § 475e wurde iRd Umsetzung der WKRL neu eingefügt u macht von dem durch Art 10 V WKRL eingeräumten Spielraum Gebrauch. Die Norm legt Sonderbestimmungen der Verjährung fest u ergänzt somit die kaufrechtliche Verjährungsvorschrift in § 438. Die unionsrechtliche Regelung gab den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine Verjährungsfrist für die Haftung des Verkäufers einzufüge...mehr

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ZErb 09/2025, Der handlungs... / II. Rechtliche Grundlagen

Die Schwebelage zwischen dem Eintritt des Erbfalls und der Amtsannahme des Testamentsvollstreckers ist gekennzeichnet durch eine erhebliche Disparität zwischen der formalen Nachfolgeregelung und der praktischen Handlungsfähigkeit der Nachlassbeteiligten. Mit dem Erbfall geht der Nachlass kraft Gesetzes auf den Erben über, § 1922 Abs. 1 BGB. Die testamentarische Anordnung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 In den Grenzen des § 202 können die Parteien grds (Ausn: zB § 476, § 651m S 2; §§ 439 IV, 463, 475a HGB) die Verjährung von Ansprüchen iSv § 194 I (§ 194 Rn 4f) privatautonom regeln. Damit ist entbehrlich, dass während Verhandlungen oder des Laufs von Musterprozessen zur Vermeidung der Verjährung Rechtsverfolgungsmaßnahmen ergriffen oder auf den ggf unsicheren § 203 aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Im Fall der dauerhaften Bereitstellung digitaler Elemente nach § 475c Absatz 1 Satz 1 verjähren Ansprüche wegen eines Mangels an den digitalen Elementen nicht vor dem Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums. (2) Ansprüche wegen einer Verletzung der Aktualisierungspflicht nach § 475b Absatz 3 oder 4 verjähren nicht vor dem Ablauf von zwölf Mona...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit der 30-jährigen Verjährung (I) wird berücksichtigt, dass die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren für bestimmte Ansprüche zu kurz ist, gerade diese Länge kann das Rechtsschutzbedürfnis begründen (BAG 22.10.15 – 6 AZR 758/14). Ggü speziellen Regelungen der Verjährung ist § 199 I subsidiär (›soweit nichts anderes bestimmt ist‹), aber ggü der Regelverjährung (§§ 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 1 Nr 3: Mahnbescheid/Zahlungsbefehl.

Rn 10 Der Eintritt der Hemmung durch die Zustellung des Mahnbescheids (gleichgestellt ist der Zahlungsbefehl) setzt voraus, dass der auf Antrag erlassene und zugestellte Mahnbescheid wirksam ist. Wie bei der Klage bedarf es des Vorliegens der Grundvoraussetzungen eines Mahnbescheides iSd § 690 I Nr 1–3 ZPO, nicht jedoch der Zulässigkeit des Verfahrens überhaupt (Rn 4) oder d...mehr