Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1570 Das Wettbewerbsverbot während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs. 1 HGB geregelt. Dessen Rechtsgedanke ist jedoch auch auf sonstige Arbeitsverhältnisse übertragbar, sodass auch für nichtkaufmännische Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot gilt (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, NZA 2013, 748, 749; BAG v. 16.6.1976 – 3 AZ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Erforderlichkeit

Rz. 678 Das BAG beurteilt die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten ausschließlich nach § 40 Abs. 1 BetrVG: Nötig ist immer die Erforderlichkeit der verursachten Kosten. Deshalb besteht die Erstattungspflicht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, wenn es sich um eine betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit handelt. Es muss all...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Urlaubsverfall nach 15-Monatsfrist auch bei Langzeiterkrankungen?

Rz. 151 Das BAG hat für Langzeiterkrankte unionsrechtskonform anstelle des dreimonatigen Übertragungszeitraums den 15-monatigen Übertragungszeitraum entwickelt (vgl. BAG v. 7.8.2012 – 9 AZR 353/10, juris). Denn nach der Rspr. des EuGH darf der Urlaubsanspruch nicht am Ende des dreimonatigen Übertragungszeitraums erlöschen, wenn ein Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit, die ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Erstattung der Arbeitnehmeranteile

Rz. 994 Erstattung i.H.d. Arbeitnehmeranteile, also der Hälfte der Beiträge, kann der Arbeitgeber zwar im Prinzip von dem Beschäftigten verlangen, soweit nicht ausnahmsweise eine Nettolohnabrede vereinbart sein sollte (s. oben Rdn 833 sowie unten Rdn 1037). Der Anspruch kann allerdings nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden, und auch nur,mehr

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AGS 08/2023, Einstellung de... / I. Sachverhalt

Der Betroffenen wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt. Im Laufe des Verfahrens beantragte der Verteidiger gerichtliche Entscheidung bezüglich verschiedener, ihm seitens der Verwaltungsbehörde nicht zur Verfügung gestellter, Beweismittel. Mit Beschluss des AG wurde dem Antrag teilweise stattgegeben. Zu diesem Zeitpunkt war dem AG nicht bekannt, dass die Ve...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufklärung von Vertragspflichtverletzungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit

Rz. 45 § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG a.F. wurde wegen seiner Beschränkung auf Straftaten vielfach als zu eng erachtet (Düwell/Brink, NZA 2017, 1081, 1084), da Arbeitgeber gemeinhin auch ein erhebliches Interesse daran haben, Ordnungswidrigkeiten oder auch die Verletzung unternehmensinterner Richtlinien durch Beschäftigte zu ermitteln und zu sanktionieren. Rz. 46 Ebenfalls noch zu § 3...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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Urlaub: Erteilung / 4 Wirkung der Festlegung

Sobald der Urlaub gewährt und damit erfüllt wurde, erlischt er.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Urlaub von sich aus beantragt hat oder ob der Arbeitgeber ihn einseitig festgelegt hat. Durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben kann ein Arbeitgeber allerdings nur dann wirksam Urlaub gewähren, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütu...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Urlaub

Ist der Urlaubsanspruch für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im Vorhinein klar und eindeutig vereinbart, kann eine Abgeltung in Geld erfolgen, wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte.[1] Das arbeitsrechtliche Verbot der Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist auf Geschäftsführer nicht anwendbar. Die betrieblichen Gründe, die...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.1 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 29 Das Verhältnis des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung (und der verdeckten Einlage, vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.) zu § 1 AStG ist durch das Gesetz v. 14.8.2007[1] geklärt worden.[2] § 1 Abs. 1 AStG enthält den Grundsatz, dass bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Verhältnis zum Ausland Bedingungen zugrunde zu legen sind, die im Verhältnis zu unabhä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.3 Offenbaren in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten

Rz. 48 Nach § 393 Abs. 2 AO ist die Verwendung der Tatsachen und Beweismittel zur Strafverfolgung des Stpfl. nur dann verboten, wenn er diese in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat. Unerheblich ist insoweit, ob die Finanzbehörde die Angaben von dem Stpfl. mittels eines Verwaltungsakts, z. B. mittels eines Auskunftsersuchens nach § 93 AO, abverlangt oder nur d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Selbständigkeit der Verfahren (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Nach § 393 Abs. 1 S. 1 AO richten sich die Rechte und Pflichten des beteiligten Stpfl. bzw. Beschuldigten, gegen die sowohl das Besteuerungsverfahren als auch ein Steuerstrafverfahren anhängig sind, und die Rechte und Pflichten der die Verfahren betreibenden Finanzbehörden und nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Beide Verfahren sind rechtlich s...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 2 Das Problem

In Städten und Gemeinden, die die Bundesländer per Rechtsverordnung der Geltung der Mietpreisbremse unterstellt haben, ist die zulässige Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen beschränkt. Um Mietern die Rückforderung überhöhter Miete zu erleichtern, sieht § 556g Abs. 3 BGB einen Auskunftsanspruch vor. Demnach muss der Vermieter dem Mieter auf Verlangen Auskunft über ...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 1 Leitsatz

Der Auskunftsanspruch des Mieters im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 3 Die Entscheidung

Der BGH folgt im Kern der 63. Zivilkammer, beurteilt den Beginn der Verjährung allerdings anders als diese. Der Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB verjährt selbstständig und unabhängig von dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt dabei nicht mit der Entst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Verjährung

Rz. 12 Im Rahmen der Prüfung, ob der Beschuldigte der vorgeworfenen Tat hinreichend verdächtig ist, muss die Finanzbehörde bereits die Verjährung, einen eventuellen Strafklageverbrauch und die anderweitige Rechtshängigkeit nachvollziehbar darstellen. Dabei unterscheidet sie zwischen der fünfjährigen Verjährung der Steuerverkürzung[1] und der zehnjährigen Verfolgungsverjährun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.1 Uneinbringlichkeit in der Praxis

Rz. 148 Uneinbringlichkeit liegt in der Praxis vor, wenn der Schuldner die Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen kann oder wegen Zahlungsunwilligkeit nicht erfüllen will. Beides kann sich aus den Gesamtumständen ergeben und muss nicht in jedem Fall durch entsprechende Vollstreckungsversuche untermauert werden. Im Fall einer längerfristig konkretisierten Zahlungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 400 AO regelt die Befugnis der Finanzbehörde zur Beendigung des Strafverfahrens durch den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Diese Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 386 Abs. 2 AO und § 399 Abs. 1 AO zu sehen. Die Kompetenz der Finanzbehörde zur Beantragung eines Strafbefehls ist nicht gegeben, wenn im Ermittlungsverfahren ein Haftbefehl oder ein Unterbringungsb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7 Verjährung

Rz. 154 Die (bußgeldrechtliche) Verfolgung der Steuergefährdung verjährt gem. § 384 AO nach fünf Jahren, was der Verjährungsfrist der Steuerhinterziehung entspricht.[1] Zur Problematik der Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist auf § 379 AO vgl. § 384 Rz. 2. Zum Verjährungsbeginn gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 31 Abs. 3 S. 1 OWiG vgl. § 384 AO Rz. 3. Rz. 155 Im Hinb...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.4 Korrektur der Steuerbescheide

Verdeckte Gewinnausschüttungen werden i. d. R. erst Jahre später bei einer Außenprüfung festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Einkommensteuerbescheide des Gesellschafters, in dem die verdeckte Gewinnausschüttung zu erfassen wäre, in den meisten Fällen bereits bestandskräftig. Der Gesetzgeber hat daher für diese Fälle eine Berichtigungsvorschrift unmittelbar in das KStG e...mehr

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Gewinnausschüttung / 6 Berichtigung von Steuerfestsetzungen beim Gesellschafter

Häufig werden verdeckte Gewinnausschüttungen erst Jahre später bei einer Außenprüfung festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Steuerbescheide des Gesellschafters, in denen die verdeckte Gewinnausschüttung zu erfassen wäre, in den meisten Fällen bereits bestandskräftig. Der Gesetzgeber hat daher für diese Fälle eine Berichtigungsvorschrift unmittelbar in das KStG integriert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Klageänderung

Rz. 3 Klageänderung i. d. S. liegt vor, wenn der in der Revision gestellte Antrag einen anderen Streitgegenstand als den des Klageverfahrens betrifft.[1] Eine Änderung des Streitgegenstands liegt vor, wenn dem Revisionsantrag ein gegenüber dem FG-Verfahren anderer oder geänderter Sachverhalt zugrunde gelegt wird oder wenn der angefochtene oder begehrte Verwaltungsakt ausgewe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 10 Verjährung

Rz. 23 Gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Da die Verbrauchsteuergefährdung nicht im Katalog des § 384 AO aufgeführt ist, richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Grundsätzen des OWiG, sodass sich die Verfolgungsverjährung an der angedrohten Maximalgeldbuße orientiert. Für den Beginn der Verjährungsfrist ist bei aktivem Tun auf die Vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 9 Verjährung

Rz. 15 Da die Steuerordnungswidrigkeit des § 383 AO nicht im Katalog des § 384 AO aufgeführt ist, richtet sich die Verjährung nach § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG. Die Verjährungsfrist beträgt mithin 3 Jahre. Die Verfolgungsverjährung beginnt gem. § 31 Abs. 3 OWiG mit der Beendigung der tatbestandlichen Handlung, d. h. mit dem Eingang der Abtretungserklärung ...mehr

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§ 1 Allgemeines / VII. Fälligkeit, Hemmung der Verjährung

Rz. 106 Begrifflich muss zwischen Entstehung und Fälligkeit der Vergütung unterschieden werden. So entsteht der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bereits mit Entgegennahme des Auftrags (Angebot und Annahme) bzw. vertragsgemäßer Vornahme seiner Tätigkeit. Fällig ist die Vergütung aber noch nicht mit der Entstehung einer Gebühr, vielmehr regelt die Fälligkeit der Vergütung ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / g) Der "steckengebliebene" Stufenantrag

Rz. 223 Die Bewertung eines – auch unbezifferten Leistungsantrags – im Rahmen eines Stufenantrags ist gem. § 34 FamGKG zum Zeitpunkt der Einreichung vorzunehmen.[167] Kommt es im Laufe des Verfahrens aus verschiedenen Gründen nicht zu einer Bezifferung des Leistungsantrags, muss für den unbezifferten Leistungsantrag gleichwohl ein Wert angesetzt werden, da der Leistungsantra...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Gesetzesteil

Rz. 32 Das RVG gliedert sich im Gesetzesteil in 9 Abschnitte.mehr

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Zum Umgang mit Produkthaftungsrisiken in M&A-Transaktionen

Zusammenfassung In M&A-Transaktionen können Produkthaftungsrisiken zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Ein umfassendes Verständnis dieser Risiken und eine entsprechende Risikobewertung sind daher unerlässlich. Der Beitrag beleuchtet, wie im Rahmen von M&A-Transaktionen mit Produkthaftungsrisiken umgegangen werden kann. Welche Risiken drohen mit der Produkthaftungs...mehr

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§ 1 Allgemeines / IX. Berechnung

Rz. 115 Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm (und nicht seinen Mitarbeitern!) unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern, § 10 Abs. 1 S. 1 RVG. Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig, § 10 Abs. 1 S. 2 RVG. Die Rechnung ist eigenhändig zu unterschreiben. Die Unterschrift (Schrif...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Inhaltsübersicht

Rz. 28 Das FamGKG regelt die Entstehung und Höhe der Gerichtskosten in Familiensachen. Der Gesetzesteil des FamGKG hat 9 Abschnitte, die wiederum teilweise in Unterabschnitte aufgeteilt sind.mehr

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§ 1 Allgemeines / X. Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG und Gebührenklage

Rz. 119 Man muss bei der Kostenfestsetzung diejenige des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten gem. § 11 RVG von der Kostenfestsetzung der Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner gem. § 104 ZPO i.V.m. §§ 80 ff. FamFG unterscheiden. Sofern der Rechtsanwalt anlässlich eines gerichtlichen Verfahrens als Prozessbevollmächtigter, Beistand, Unterbevollmächtigter oder Verkehr...mehr

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Jansen, SGB VI § 184 Fällig... / 2.1 Fälligkeit der Beiträge

Rz. 2 Gemäß Abs. 1 sind die Nachversicherungsbeiträge erst zu zahlen, wenn die Voraussetzungen für die Nachversicherung (§ 8 Abs. 2) eingetreten sind, insbesondere Gründe für einen Aufschub der Beiträge nicht gegeben sind. § 184 regelt damit als lex specialis zu § 23 SGB IV die Fälligkeit. Zweck der Regelung ist es, Doppelversorgungen zu vermeiden, die z. B. dann entstehen k...mehr

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Jansen, SGB VI § 184 Fällig... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 11 Berkemeyer/Liebich/Stirnat/Wähnelt, Nachversicherung-Allgemeine Darstellung mit Gesetzestexten, Hrsg. Deutsche Rentenversicherung, 2019. Freudenberg, Aktuelle Probleme der Nachversicherung, Zeitschrift für Betrieb und Personal 2010 S. 849. Liebich, Privatisierung der Postunternehmen – Aus der Sicht der Nachversicherung, DAngVers 1995 S. 26. Pietsch, Die Neuordnung der Po...mehr

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Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 2.4 Beitragspflichtiger

Rz. 11 Beitragspflichtig ist gemäß § 181 Abs. 5 allein der Arbeitgeber, bei dem der Nachzuversichernde in dem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. Dabei hat der Dienstherr die Beiträge in vollem Umfange allein zu tragen; § 28g SGB IV findet keine Anwendung. Die Beiträge für die zusätzliche Nachversicherung gemäß § 186a trägt der Bund. Er kann im Innenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.1 Zahlung der Beiträge

Rz. 2 Der Arbeitgeber hat die Beiträge direkt an den Träger der Rentenversicherung und nicht an die Einzugsstelle zu zahlen (§ 185 Abs. 1 Satz 1). Zuständig ist der kontoführende Träger gemäß §§ 126 ff. Der zuständige Rentenversicherungsträger kann die Zahlung der Nachversicherungsbeiträge und die jeweilige Höhe durch Verwaltungsakt verbindlich feststellen (BSG, Urteil v. 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.1 Prüfgegenstand (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift haben die Träger der Rentenversicherung bei den für sonstige Versicherte und Nachversicherte zahlungspflichtigen Stellen zu prüfen, ob diese ihre Meldepflichten und sonstigen Pflichten, die nach den Vorschriften des SGB VI im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Gleiches gilt nach Abs. 1 Sat...mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / 4 Verjährung der Zugewinnausgleichsansprüche, wenn der überlebende Ehegatte Erbe geworden ist (§ 1371 Abs. 1 Satz 1 BGB)

Bei Kenntnis vom Erbfall und der sonstigen den Anspruch begründenden Umstände greift die Regelverjährung von drei Jahren; Sie beginnt mit dem Ende des Entstehungsjahres; Ohne Rücksicht auf die Kenntnis beträgt die Verjährungshöchstfrist 30 Jahre (§ 199 Abs. 3a BGB) .mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / 3 Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

Pflichtteilsansprüche verjähren in drei Jahren (§ 195 BGB) Nach § 199 BGB ist für den Beginn der Verjährungsfrist erforderlich, dass der Anspruchsberechtigte sowohl vom Erbfall als auch von der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis besitzt oder grob fahrlässig nicht besitzt. Auch der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten ist in das System der Regelver...mehr

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Verjährung erbrechtlicher Ansprüche

Zusammenfassung Überblick Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche wurde durch die Erbrechtsreform 2010 grundsätzlich neu geregelt. Die frühere Sonderverjährung von 30 Jahren ist entfallen. Es gilt grundsätzlich die Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB. Allerdings sieht § 199 Abs. 3a BGB eine gesonderte absolute Höchstfrist von 30 Jahren vor. Damit ist das System der Regelverjä...mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / 2 Verjährungsbeginn bei beeinträchtigenden Schenkungen (§ 2287 Abs. 2 BGB)

Ansprüche des Vertragserben wegen beeinträchtigender Schenkungen unterliegen der dreijährigen Verjährung. § 2287 Abs. 2 BGB bestimmt, dass die Verjährungsfrist des Anspruchs mit dem Erbfall zu laufen beginnt. Obwohl damit die Regelverjährung auch hier gilt, liegt eine Abweichung zu den sonstigen Verjährungsregelungen vor, da der Beginn der Verjährungsfrist nicht bis zum Schlu...mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / Zusammenfassung

Überblick Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche wurde durch die Erbrechtsreform 2010 grundsätzlich neu geregelt. Die frühere Sonderverjährung von 30 Jahren ist entfallen. Es gilt grundsätzlich die Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB. Allerdings sieht § 199 Abs. 3a BGB eine gesonderte absolute Höchstfrist von 30 Jahren vor. Damit ist das System der Regelverjährung für die e...mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / 1 Beibehaltung der 30jährigen Verjährungsfrist für einzelne erbrechtliche Ansprüche (§§ 2018, 2130 und 2362 BGB)

§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB belässt es hinsichtlich der 30jährigen Sonderverjährung bei folgenden Ansprüchen: Herausgabeanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer (§ 2018 BGB); Herausgabeanspruch gegen den Vorerben (§ 2130 BGB) und Herausgabeanspruch gegen den Besitzer eines unrichtigen Erbscheins (§ 2362 BGB). Die Verjährung beginnt nach § 200 BGB mit der Entstehung des Anspruchs. Auf de...mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / 6 Tabellarische Übersicht von erbrechtlichen Verjährungsregelungen

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Verjährung erbrechtlicher A... / 5 Zugewinnausgleich des enterbten Ehegatten (§ 1371 Abs. 2 BGB)

Auch in den Fällen, in denen der Ehegatte aufgrund einer Verfügung von Todes wegen enterbt worden ist, steht ihm ein Zugewinnausgleich zu. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre und die Verjährungshöchstfrist 30 Jahre (§ 199 Abs. 3a BGB) . Hinweis Die Verjährungsfristen für den Zugewinnausgleich unterscheiden sich daher hinsichtlich der Höchstfrist ganz wesentlich, je nach de...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.1 Beitragszahlung durch die Zahlstelle der Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Regelung knüpft an die gesetzliche Beitragspflicht von Versorgungsbezügen als beitragspflichtige Einnahme zur Kranken- und auch zur Pflegeversicherung für Pflichtversicherte an (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3, § 229 und die Verweisungen in den §§ 232 bis 236, § 237 Nr. 2; § 61 SGB XI). Sie regelt das sog. Einzugsstellenverfahren, also die Indienstnahme der Zahlstellen von...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.9 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 311 Für die Geltendmachung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs sind die Familiengerichte zuständig. Rz. 312 Da sich der familienrechtliche Ausgleichsanspruch auf eine von Monat zu Monat zu bewirkende Geldleistung richtet, verjährt er gem. §§ 197, 195 BGB in drei Jahren.[392] Die Verjährung ist gemäß § 207 Abs. 1 BGB gehemmt, solange die Ehe der um den Ausgleich str...mehr

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Güterrecht / 3.5.3.2 Verjährung bei dem Teilantrag

Rz. 196 Zur Minimierung des Verfahrensrisikos kann es angezeigt sein, vorerst lediglich einen Teil der erwarteten Zugewinnausgleichsforderung gerichtlich geltend zu machen. Die Zulässigkeit eines solchen Teilantrags hängt nicht davon ab, dass der – teilweise – geltend gemachte Anspruch bereits aus unstreitigen Vermögenspositionen folgt.[206] Das Gericht muss – da es sich bei...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.6 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 206 Seit dem 1.9.2009 sind für Streitigkeiten über Ansprüche aus einer Ehegatteninnengesellschaft die Familiengerichte gem. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG (sonstige Familiensache) zuständig. Stehen Ausgleichsansprüche sowohl nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen als auch aus der Zugewinngemeinschaft im Raume, so ist seit dem 1.9.2009 für beide Verfahren das Familiengericht z...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.14 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 285 Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht waren die allgemeinen Zivilgerichte für Schadensersatzansprüche zwischen Ehegatten zuständig. Nunmehr gilt für alle seit dem 1.9.2009 eingeleiteten Verfahren die Zuständigkeit der Familiengerichte. Die Zuständigkeit des Familiengerichts ergibt sich entweder aus § 111 Nr. 5–9 FamFG (wenn die Verfahren im Sachzusammenhang der ...mehr