Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bürgschaft.

Rn 21 Ist als Mietsicherheit eine Bürgschaft (zum Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit: Frankf ZMR 17, 393) geleistet worden, kann der Vermieter seine Forderungen sowohl gg den Mieter als auch gg den Bürgen (ggf auch wegen Forderungen gg den Erben des Mieters, LG Münster WuM 08, 481) geltend machen. Sind alle Forderungen des Vermieters ausgeglichen, ist die Bürgscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Hinweise.

Rn 5 Zur spezielleren Verjährung eines Kaufpreisanspruchs nach Art 53 CISG vgl BGH 23.10.13 – VIII ZR 423/12; zur Verjährung der Haftung der BGB-Gesellschafter analog § 126 HGB vgl BGH 12.1.10 – XI ZR 37/09 Rz 40 f; zur Ausfallhaftung nach § 24 GmbHG BGH 18.9.18 – II ZR 312/16; zu Schadensersatzansprüche ggü dem Konkursverwalter BGH NJW-RR 14, 1457 [BGH 17.07.2014 - IX ZR 30...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Einzelfälle.

Rn 8 Die Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt regelmäßig mit Vertragsschluss, es sei denn die Fälligkeit wäre abw von § 271 bestimmt. Zur Fälligkeit bestehen sowohl im BGB (§ 271 Rn 4) als auch in Nebengesetzen zahlreiche Einzelvorschriften. Gewinnansprüche entstehen regelmäßig erst mit Feststellung der Bilanz (BGHZ 80, 358). Die Verjährung eines Anspruchs des Pfandglä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gelöschtes Recht.

Rn 1 Von S 1 werden alle eintragungsfähigen beschränkten dinglichen Rechte sowie entspr grundstücksgleiche Rechte an einem fremden Grundstück erfasst. Das Recht muss wirksam entstanden, in das Grundbuch eingetragen und später zu Unrecht gelöscht worden sein. Anspruch iSd § 901 ist der Anspruch aus dem gelöschten dinglichen Recht auf Gewährung von Besitz oder Leistungen und n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rückforderungsausschluss – § 813 I 2.

Rn 5 Für die in der Praxis besonders bedeutsame peremptorische Einrede der Verjährung lässt § 813 I 2 durch die Verweisung auf § 214 II eine Kondiktion nicht zu, soweit der Leistende die verjährte Forderung freiwillig erfüllt hat (zur Unanwendbarkeit des § 214 II auf den Ausschlussgrund des § 556 III 2, 3 BGH NJW 06, 903). Für den Rückforderungsausschluss kommt es dann weder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausschlussfristen.

Rn 9 Während die Verjährung ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, hat der Ablauf einer Ausschlussfrist die Rechtsvernichtung zur Folge (BGH NJW 06, 903f), die im Prozess vAw zu beachten ist (BGH NJW 93, 1585, 1586). Das bringt das Gesetz mit Formulierungen zum Ausdruck, die gemeinsam haben, dass sie verdeutlichen, dass das betreffende Recht nach Fristablauf nicht mehr b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff der Hemmung.

Rn 1 Verhandlungen (Rn 2) können seitens des Schuldners beim Gläubiger besonderes Vertrauen hervorrufen (BGH MDR 08, 1347 Rz 23). Zudem sollen sie nicht unter den Druck ablaufender Verjährungsfrist gestellt sein (BGH 1.7.14 – VI ZR 391/13 Rz 24; NJW-RR 10, 975 [BGH 14.07.2009 - XI ZR 18/08] Rz 22). Das berücksichtigt die Hemmung der Verjährung. Sie hat zur Folge, dass eine a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährungserschwerung (II).

Rn 7 Als Höchstgrenze der Vereinbarungen über eine Verlängerung der Verjährung sieht II eine Frist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn vor. Erfasst sind grds alle Vereinbarungen, die zu einer längeren Frist führen, gleichgültig, ob es sich um eine echte Fristverlängerung, ein Hinausschieben des Verjährungsbeginns, besondere Ablaufhemmungen und Ähnl handelt. E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung des Neubeginns.

Rn 6 Der Neubeginn wirkt grds nur für den Anspruch, auf den sich das Anerkenntnis bzw die Vollstreckungsmaßnahme konkret bezieht. Im Mehrpersonenverhältnis gilt dies insb nur hinsichtlich der konkreten Person, bei Gesamtschuldnern bspw grds nur in der Person des konkret Anerkennenden (§ 425 Rn 7). Gleiches gilt für die Bürgenhaftung, wobei allerdings §§ 767, 768 zu beachten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn (2) Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt als nicht eingetret...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzicht des Hauptschuldners (§ 768 II).

Rn 14 Die Regelung in § 768 II schützt den Bürgen vor einem Einredeverzicht des Hauptschuldners ggü dem Gläubiger oder kollusivem Zusammenwirken von Gläubiger und Hauptschuldner (vgl § 328 Rn 11: Kein Vertrag zu Lasten Dritter); s zB BGH BB 07, 2591 zum Verjährungsverzicht. Der Bürge verliert eine ihm nach § 768 I 1 zustehende Einrede auch nicht, wenn der Hauptschuldner selb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Klagearten.

Rn 2 Die Erhebung der Leistungsklage – ggf erstmals in der Anschlussberufung (BGH WM 19, 663 Rz 12) – hemmt die Verjährung des geltend gemachten unbezifferten Anspruchs auf Leistung in jeder Höhe bereits dann, wenn iRe Stufenklage (§ 254 ZPO) zunächst nur der Auskunftsanspruch geltend gemacht wird (BGH NJW 12, 2180 [BGH 24.05.2012 - IX ZR 168/11] Rz 11, 18f); anders ist es b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ersatzansprüche des Verpächters wegen Veränderung oder Verschlechterung der verpachteten Sache sowie die Ansprüche des Pächters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. (2) 1Die Verjährung der Ersatzansprüche des Verpächters beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem er die Sache zurückerhält. 2Die Verjähru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Vorausgesetzt ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung aufgrund nicht oder nicht vertragsgemäßer Leistung (vgl § 323 I), zB gem §§ 327i Nr 2, 327o (Beendigung), §§ 437 Nr 2, 438 IV 1 oder §§ 634 Nr 3, 634a IV 1. Insoweit deckt sich der Anwendungsbereich mit § 323. Nicht erfasst ist § 324 (Rn 1). Wegen I 3 mit § 216 II 2 ist bei vereinbartem Eigentums...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden. (2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn hinaus erschwert werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 821 schützt denjenigen, der rechtsgrundlos eine abstrakte Verbindlichkeit iSd § 812 II eingegangen ist und sich nach dem Eintritt der Verjährung seines auf Befreiung von dieser Verbindlichkeit gerichteten Kondiktionsanspruchs (hierzu § 812 Rn 52f) nun der Inanspruchnahme des Gläubigers (Bereicherungsschuldners) aus dieser Verbindlichkeit ggüsieht. Dann soll der Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundfälle.

Rn 6 Zu den Einreden iSd § 768 I 1 gehört insb die Verjährung der Hauptforderung (s zB BGH BB 07, 2591 [BGH 18.09.2007 - XI ZR 447/06]; Ausn: (1.) uU bei Gewährleistungsbürgschaften, s § 765 Rn 85, u (2.) bei atypischer Vertragsgestaltung: BGH NJW 01, 2327, 2329f [BGH 05.04.2001 - IX ZR 276/98]). Der Bürge kann sich nach der Rspr auch dann auf die Verjährung berufen, wenn di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. 2Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Rücktritt und Minderung (Abs 4, 5).

Rn 12 Aufgrund der Gestaltungswirkung von Rücktritt und Minderung sind I–III insoweit nicht anwendbar. Dementspr verweist I nur auf § 634 Nr 1, 2 und 4. Dann könnte der Besteller auch noch nach Eintritt der Verjährung der übrigen Mängelrechte zurücktreten oder mindern. Dem wirkt IV entgegen, wonach der Rücktritt im Zusammenspiel mit § 218 ausgeschlossen ist, wenn sich der Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. 2Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft, so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verjährung eines Anspruchs, für den eine Hypothek, eine Schiffshypothek oder ein Pfandrecht besteht, hindert den Gläubiger nicht, seine Befriedigung aus dem belasteten Gegenstand zu suchen. (2) 1Ist zur Sicherung eines Anspruchs ein Recht verschafft worden, so kann die Rückübertragung nicht auf Grund der Verjährung des Anspruchs gefordert werden. 2Ist das Eigentum vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Titel (I Nr 4–6).

Rn 5 Gleiche Wirkung wie die rechtskräftige Feststellung hat wegen I Nr 4 die Titulierung eines Anspruchs aus vollstreckbaren Urkunden (§ 794 I Nr 5 ZPO) oder in Form vollstreckbarer Vergleiche (§ 794 I Nr 1 ZPO); gleichsteht der Schuldenbereinigungsplan nach § 308 I 2 InsO. Private Anerkenntnisse bzgl streitiger Ansprüche, die eine ansonsten wegen drohender Verjährung zu er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Das Prinzip der Schadenseinheit.

Rn 9 Ein Schaden ist entstanden, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen durch die Schädigung im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschlechtert hat. Dafür genügt es, dass der Schaden dem Grunde nach erwachsen ist, mag auch seine Höhe noch nicht beziffert werden können (BGH 10.7.14 – IX ZR 197/12 Rz 8). Es muss nicht feststehen, dass die Vermögenseinb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (2) Der Verjährung unterliegen nichtmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wiederkehrende Leistungen und Dauerhandlungen.

Rn 6 Bei wiederkehrenden Leistungen (vgl § 194 Rn 5, § 197 Rn 7) entsteht der Anspruch für jede Teilleistung einzeln, wobei sich der Zeitpunkt des Entstehens wiederum nach allg Regeln richtet. Soweit die einzelnen Leistungen Nutzungen eines Stammrechts darstellen, kann auch dieses Stammrecht autonom verjähren (§ 194 Rn 5). Begründet eine Dauerhandlung einen Anspruch immer wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter, so tritt eine für oder gegen sie laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Person unbeschränkt geschäftsfähig oder der Mangel der Vertretung behoben wird. 2Ist die Verjährungsfrist kürzer als sechs Monate, so trit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Leistungsverweigerungsrecht.

Rn 1 Ist die Verjährungsfrist endgültig abgelaufen, steht dem Schuldner ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht zu. Der Anspruch selbst erlischt, von wenigen Ausn abgesehen (§§ 901, 1028 2, 1090 I), gerade nicht, sondern bleibt bestehen (BGH NJW 16, 3158 [BGH 14.06.2016 - XI ZR 242/15] Rz 26) und erfüllbar (BGH NJW 20, 2270 [BGH 28.05.2020 - VII ZR 108/19] Rz 21). Nichts h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Generell.

Rn 9 Erleichterung der Verjährung meint alle effektiven Verkürzungen der Verjährungsfristen des § 438, wie Vorverlegung des Beginns, zB Annahmeverzug, bei zu montierenden Sachen Anlieferung statt Montage (s § 438 Rn 21), weitere Voraussetzungen, zB Rügepflichten (Hamm BeckRS 12, 13246; wohl BGH NJW 13, 1431 [BGH 07.03.2013 - VII ZR 162/12] Rz 46), Obergrenze für Benutzung: z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ablieferung.

Rn 21 Der mit ›Ablieferung‹ in § 377 HGB identische Begriff (HP/Faust Rz 31; zur aF BGHZ 93, 338, 345) bedeutet: Verkäufer muss sich seines Besitzes so weit entäußert haben, dass der Käufer entweder selbst Besitz erlangt hat oder sich jederzeit durch einseitige Handlung ohne Mitwirkung des Verkäufers verschaffen kann (HP/Faust Rz 31; zur aF BGHZ aaO; BGH NJW 88, 2608, 2609)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Interesse.

Rn 7 Es ist ein besonderes und ernstliches Interesse des Vorlegungsberechtigten an der Besichtigung erforderlich (BGHZ 93, 191, 213). Das braucht bei § 809 kein rechtliches (anders bei § 810) oder ein vermögensrechtliches Interesse zu sein. Allerdings genügt ein allg künstlerisches oder wissenschaftliches Interesse nicht. Ein schutzwürdiges Interesse entfällt nicht auf Grund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Verjährungsbeginn ist für die 6-monatige Verjährung abw von § 199 (Ultimo-Prinzip) geregelt. Nach § 548 I gilt die kurze Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verletzung der Betriebspflicht (Frankf ZMR 15, 18), Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache (seit 15.12.04 nicht mehr für den Ausgleichsanspruch nach § 24 BBodSchG, Münc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern. (2) 1Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist. 2Das Gleiche gilt von einem vertragsmäßigen Anerkenntnis sowie einer Sicherheitsleistung des Schuldners.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines zu Abs 1 und Abs 2.

Rn 1 § 204 fasst die Hemmungstatbestände bei Rechtsverfolgung zusammen. Gemeinsame Voraussetzung ist, dass der Gläubiger aktiv seinen Anspruch verfolgt (BGH NJW 12, 3633 [BGH 15.08.2012 - XII ZR 86/11] Rz 27). und damit der Schuldner vor einer Inanspruchnahme noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist gewarnt ist (BGH 3.5.16 – II ZR 311/14 Rz 35). Die konkrete Maßn...mehr

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(1) 1Die Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern gegen Unternehmer wird auch gehemmt durch:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beginn der Verjährungsfrist.

Rn 3 Grds legt I 2 für den Beginn der Verjährung den Zeitpunkt der Bereitstellung iSd § 327b III, IV fest. II regelt die Ablaufhemmung im Fall einer dauerhaften Bereitstellung; die Verjährung wird hier bis zu 12 Monate nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums gehemmt, welches sowohl durch den Ablauf einer von vornherein bestimmten Vertragszeit als auch durch die Ausübung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Analoge Anwendung im Öffentlichen Recht.

Rn 4 Vgl § 194 Rn 4. Der Zweck der Verjährung (§ 194 Rn 3) besteht im Öffentlichen Recht gleichermaßen und grds selbst dann, wenn Gläubiger und Schuldner juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind. Nach welchen Regeln sich hier die Verjährung richtet, wenn spezielle Vorschriften des einschlägigen Fachrechts fehlen, ist im Wege der Analogie zu entscheiden. Dabei ist na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

§ 199 gilt für die (direkt oder über Verweisung) anwendbare Regelverjährung (§ 195), soweit nicht anderes bestimmt ist (§§ 604 V, 695 S 2, 696 S 3, 852 S 2 [Schlesw 28.10.22 – 1 U 3/22, BeckRS 22, 31210 Rz 16], 1302, 1390 III, 2287 II, 2332 I). Nach I bedarf es für den Beginn der Verjährung des Anspruchs neben dem Entstehen (objektiv) kumulativ auch der Kenntnis (subjektiv) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übergabe von Grundstücken.

Rn 20 Wie in § 433 I 1 (s § 433 Rn 14) ist Übergabe allein die Verschaffung des Besitzes (§ 854), sodass Übergabesurrogate gem §§ 930, 931 nicht genügen (HP/Faust Rz 30; Staud/Bach Rz 137; zur aF BGH NJW 96, 586, 587 ff [BGH 24.11.1995 - V ZR 234/94]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verjährbarkeit.

Rn 5 Der Verjährung unterworfen ist nicht ein Rechtsverhältnis als solches, sondern nur der daraus resultierende materiell-rechtliche Anspruch, nicht der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgebehauptung aufgefasste eigenständige prozessuale Anspruch. Ein Streitgegenstand (vgl BGHZ 194, 314 Rz 18f) kann daher mehrere materiell-rechtliche Ansprüche umfassen, die grds jew ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unbewegliche Sachen.

Rn 27 Begründet sich jedoch das Eigentum an der Sache auf im Grundbuch eingetragenen Rechten, ist eine Verjährung der Herausgabeansprüche von unbeweglichen Sachen gem § 902 ausgeschlossen. Dies ist bei Grundstücken regelmäßig der Fall (BGHReport 07, 702 [BGH 16.03.2007 - V ZR 190/06]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. 2Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. 3Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche. (2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährungshemmung nach S 2.

Rn 12 Die Regelung zur Verjährungshemmung in § 771 2 soll dem Gläubiger die notwendige Zeit verschaffen, den nach § 771 1 erforderlichen Vollstreckungsversuch (s Rn 5f) gg den Hauptschuldner zu ermöglichen. Für den Beginn der Verjährungshemmung iSv § 209 ist nach § 771 2 erforderlich, dass der Bürge die Einrede erhebt, sich also erklärt. Dazu kann er nicht gezwungen werden: ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Für den zeitlichen Anwendungsbereich des § 634a ist Art 229 § 6 EGBGB zu beachten. Danach gilt neues Verjährungsrecht auch für bereits vor dem 1.1.02 geschlossene Verträge, soweit die Verjährung noch nicht eingetreten ist. Der Beginn, die Hemmung, die Ablaufhemmung und der Neubeginn der Verjährung bestimmen sich gem Art 229 § 6 I 2 Alt 1 EGBGB für den Zeitraum vor dem 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Entfallen des Anspruchs.

Rn 7 Ein Auskunftsanspruch besteht nicht (mehr), wenn der die Auskunft begehrende Ehegatte sich die Informationen leicht und problemlos selbst beschaffen oder wenn sich diese unter keinen Umständen auf die Höhe des Anspruchs auswirken kann (BGH FamRZ 22, 684; BGHZ 44, 163; FamRZ 80, 37). Verweigert werden kann sie aber nur dann, wenn evident ein Zugewinn nicht erzielt worden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatz-, Neben- und Hilfsansprüche.

Rn 9 Nach § 217 verjähren Ansprüche auf abhängige Nebenleistungen mit dem Anspruch auf die Hauptleistung. IdR unterliegen jene Ansprüche ohnehin der Regelverjährung nach § 195. Gilt für den Hauptanspruch nicht die Regelverjährung, ist zu prüfen, ob sich für die Sekundäransprüche Anhaltspunkte bieten, diese einer anderen, insb der Regelverjährung, zu unterwerfen. Richtet sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche betragen bei sachbezogenen Werkleistungen 2 Jahre (§ 634a I Nr 1), bei bauwerksbezogenen Arbeiten 5 Jahre (§ 634a I Nr 2), iÜ (§ 634a I Nr 3) und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 634a III) nach der Regelverjährung (§§ 195, 199) 3 Jahre bis zur Höchstfrist von 30 (Schadensersatz – § 199 II, III) bzw 10 Jahren (sonst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsanwalts-/Steuerberaterhaftung.

Rn 81 Rechtsanwälte: Der Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 563, 566 [BGH 22.10.1987 - IX ZR 175/86]; 91, 2079 [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90]; BGH NJW-RR 90, 1241 [BGH 28.06.1990 - IX ZR 209/89]; zur Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich s BGH NJW 23, 2775 [BGH 29.06.2023 - IX ZR 56/22]), e...mehr