Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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AGS 07/2023, Jäger/Luckey, Schmerzensgeld - Systematische Erläuterungen, Tabellen, Muster und Sterbetafeln, Medizinisches Lexikon

Von VRiOLG a.D. Lothar Jäger und RiOLG Dr. Jan Luckey. Verlag Luchterhand, Köln. 11. Aufl., 2022. XLVI, 1.262 S., 159,00 EUR Die Autoren weisen zu Recht daraufhin, dass sich die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen immer mehr zu einer Spezialmaterie entwickelt hat. Da die Höhe des Schmerzensgeldes eine Ermessenfrage ist, ist es wichtig, sich auf Entscheidungen zu vergleic...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 383 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung des Erblassers dartut.[4...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 5. Anwaltshaftung: Haftungsfallen im Pflichtteilsrecht

Rz. 5 Mit zu den wichtigsten Pflichten im Rahmen eines erbrechtlichen Mandats gehört die Prüfung von Verjährungsfristen.[1] Hier muss der Anwalt sämtliche einschlägigen Verjährungsvorschriften kennen, gerade im Rahmen des Pflichtteilsrechts ist die von der regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB abweichende Verjährungsvorschrift des § 2332 BGB zu beachten. Nach der Ents...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Übergang von Auskunftsantrag auf Leistungsantrag bei der Stufenklage

Rz. 420 BGH im Urt. v. 15.11.2000 (IV ZR 274/99) :[468] Zitat "Sieht sich die Klägerin zur Bezifferung ihres mit einer Stufenklage letztlich verfolgten Leistungsantrags auch ohne die ursprünglich als zweite Stufe angekündigte Wertermittlung in der Lage, kann sie unmittelbar auf den Leistungsantrag übergehen; für eine Rücknahme oder Erledigterklärung des noch nicht zur Verhandlu...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / a) Vergütung

Rz. 212 Ein ehrenamtlicher Nachlasspfleger führt die Pflegschaft grundsätzlich unentgeltlich (§§ 1888 Abs. 1, 1876 S. 1 BGB).[241] Nur bei einem vermögenden Nachlass kann das Nachlassgericht dem Pfleger gemäß §§ 1888 Abs. 1, 1876 S. 2 BGB auf Antrag eine angemessene Vergütung bewilligen, soweit der Umfang oder die Schwierigkeit der Geschäfte dies rechtfertigen.[242] Zwar han...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Insbesondere: Verwirkung der Erbeinsetzung bei Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 476 Eine in einem Berliner Testament vorgesehene Verwirkungsklausel für den Fall, dass ein Berechtigter nach dem Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil verlangt, kann dahin gehend auszulegen sein, dass ein "Verlangen des Pflichtteils" bereits dann vorliegt, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überleb...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Vormerkung nach dem Erbfall

Rz. 99 Nach Eintritt des Erbfalls und bis zur Eigentumsumschreibung des Vermächtnisgrundstücks auf den Vermächtnisnehmer ist der Erbe bzw. sind die mehreren Erben rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, weil das Eigentum auf sie nach § 1922 BGB kraft Gesetzes übergegangen ist; solange der Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist das Grundbuch insoweit ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 9. Muster: Klage auf Auskunft nach § 2057 BGB

Rz. 328 Muster 9.14: Klage auf Auskunft nach § 2057 BGB Muster 9.14: Klage auf Auskunft nach § 2057 BGB An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung. Namens ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Rechenschaftslegung

Rz. 132 Die nur auf Verlangen des Erben vom Testamentsvollstrecker durchzuführende Rechenschaftslegung überragt die Auskunftspflicht durch die größere Informationsdichte und -intensität, weil sie die Testamentsvollstreckertätigkeit lückenlos dokumentieren soll. Die Anforderungen orientieren sich an Übersichtlichkeit, Transparenz und Belegbarkeit der wirtschaftlichen Vorgänge...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Kosten und Streitwert

Rz. 262 Geht der Kläger im Wege der Stufenklage vor und erteilt der Beklagte nach Rechtshängigkeitseintritt die begehrte Auskunft, so kann hinsichtlich des Auskunftsantrags die Hauptsache für erledigt erklärt werden.[348] Rz. 263 Ergibt sich nach Auskunftserteilung, dass kein Nachlass vorhanden und ein Zahlungsanspruch deshalb unbegründet ist, so war die anschließende prozess...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 377 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, dass eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhält. Es stellt sich dann konkret die Frage, ob eine solche Anordnung lediglich eine Feststellung, eine Enterbung, eine Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils oder gar eine Vermächtniszuweisung in Höhe des Pflichtteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Anwendungsbereich

Rz. 176 [Autor/Stand] § 130 OWiG findet nur dann Anwendung, wenn sich der Aufsichtspflichtige nicht selbst als Täter oder Teilnehmer nach §§ 370 ff. AO strafbar gemacht hat bzw. einen der Bußgeldtatbestände der §§ 378 ff. AO verwirklicht hat. Hat er selbst die Pflichtverletzung begangen, tritt § 130 OWiG aufgrund der allgemein anerkannten Stellung der Norm als "Auffangtatbes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.4 Brandschutz

Verschließen der Haustür Die Bauordnungen der Länder sehen alle das Erfordernis eines 2. Rettungswegs im Brandfall vor. Dies impliziert das Vorhandensein überhaupt eines 1. Rettungswegs. Diesen stellen nicht nur die Treppenhäuser und Flure innerhalb der Wohnungseigentumsanlage dar, sondern in erster Linie die Haustür der Wohnanlage. Ist diese aber verschlossen, ist der 1. Ret...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.2 Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Mit der Vollstreckungsgegenklage kann der Vollstreckungsschuldner rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen geltend machen, die den im Titel festgestellten Anspruch betreffen, wenn sie auf Gründen beruhen, die erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der sie nach der ZPO spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch Einspruc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Störungen und Dur... / 4 Gewährleistungsfristen

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Kauf- und Werkvertrag wurden mit der Schuldrechtsreform aneinander angeglichen. Die Unterscheidung der beiden Vertragstypen hat damit an Bedeutung verloren.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Übertragung und Ver... / 4 Verjährung von Urlaubsansprüchen

Grundsätzlich unterliegen alle Ansprüche einer Verjährung, somit auch der Urlaubsanspruch. Für ihn spielt die Verjährung bislang aber keinerlei Rolle: Weit vor Ablauf jeder gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist erlischt ein Urlaubsanspruch – entweder sofort mit Ende des Kalenderjahres, für den der Urlaubsanspruch entstanden war, oder mit Ablauf des 3-monatigen Übertragung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2.1 Verlängerter Übertragungszeitraum

Ist der Arbeitnehmer infolge Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub bis zum Jahresende oder bis zum Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres zu nehmen, so gilt nach der Rechtsprechung des EuGH ein verlängerter Übertragungszeitraum.[1] Das BAG hat mit Urteil vom 24.3.2009 als Reaktion auf die EuGH-Urteile aufgegeben § 7 Abs. 3 BUrlG...mehr

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Kindesunterhalt / 6.2 Verwirkung nach § 242 BGB

Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung verwirken (§ 242 BGB). Von einem Unterhaltsgläubiger, der lebensnotwendig auf Unterhaltsleistungen angewiesen ist, ist eher als von einem Gläubiger anderer Forderungen zu erwarten, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung seines Anspruchs bemüht.[1] Rückständiger Unterhalt kan...mehr

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Mahnantrag, online / 2.6 Ausdruck und Versendung

Je nach Versandart druckt man dann den Antrag aus und schickt ihn unterschrieben an das zuständige Mahngericht. Auf der letzten Seite befindet sich der Barcode, in dem sämtliche Eingaben maschinenlesbar aufbereitet sind. Bevor man das Programm schließt, kann man den Mahnantrag als PDF-Datei für sich speichern. Anderenfalls sollte man sich ein 2. Exemplar ausdrucken für die e...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.1.2 Prüfungsschema

Bei der Prüfung, ob ein nachehelicher Unterhaltsanspruch gegeben ist oder nicht, bietet sich folgende Vorgehensweise an: In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob ein Tatbestand gemäß der §§ 1570 bis 1576 BGB erfüllt ist und ob die Unterhaltskette nicht unterbrochen wurde. In dem zweiten Schritt ist dann der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu ermitteln. In dem dri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnantrag, online / 2.4.2 Angaben zu den Forderungen und Kosten

Dann sind Angaben zur Art, Fälligkeit und Höhe der geltend gemachten Forderungen erforderlich. Abb. 5: Nähere Angaben zu den Forderungen Wichtig Sorgfalt bei Antrag auf Mahnbescheid kurz vor Verjährungseintritt geboten Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die zur Begründung der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gebotene Individualisierung d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.4 Streitverkündung

Nach § 44 Abs. 3 WEG erstreckt sich die Rechtskraft in Beschlussklagen nur noch auf die Wohnungseigentümer und nicht mehr auf den Verwalter. Hat der Verwalter beispielsweise einen Beschlussmangel verursacht, der erfolgreich angefochten wurde, kann er insbesondere auf Ersatz der Verfahrenskosten in Regress genommen werden. Das Anfechtungsurteil hilft hier nicht, weil es nur d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2 Gesetzliches Rücktrittsrecht

Der Rücktritt vom Vertrag im Falle einer Leistungsstörung ist in den §§ 323 ff BGB geregelt. Die Regelungen folgen systematisch dem Modell des Schadensersatzes bei Leistungsstörungen in §§ 280 ff. BGB. Nach dem Vorbild des UN-Kaufrechts ist das gesetzliche Rücktrittsrecht jedoch verschuldensunabhängig. Für den Fall der Unmöglichkeit wird es durch eine gesetzliche Leistungsbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherschutz und Verbr... / 4.5 Bürgerliches Gesetzbuch

Im BGB wurde § 204 Abs. 1 Nr. 4 zur Verjährungshemmung neu gefasst. Die Verjährung wird durch den Eingang des Antrags bei einer Streitbeilegungsstelle gehemmt, wenn der Antrag demnächst bekannt gegeben wird. Eine Bestimmung in AGB, wonach erst dann geklagt werden darf nachdem außergerichtlich die Streitbeilegung versucht wurde, ist unwirksam (§ 309 Nr. 14 BGB).mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.1 Antrag

Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens, der die Verjährung hemmt, wenn das Verfahren ordnungsgemäß verläuft (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB). Dieser und alle sonstigen Mitteilungen im Rahmen des Verfahrens können per Textform (§ 126b BGB), also auch als Datei per E-Mail übermittelt werden (§ 11 VSBG).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 4.2 Ende der Beschlagnahmewirkung

Die Forderungspfändung beginnt mit Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das Vollstreckungsgericht. Sie endet mit vollständiger Erfüllung der im Pfändungsbeschluss angeführten Forderung des Gläubigers durch Überweisung der gepfändeten Forderung.[1] Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Zwangsvollstreckung fort und der Drittschuldner hat an den Gläubiger zu le...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.3 Organisationspflichten

Greifen die vorstehend beschriebenen besonderen gesetzlichen Ausnahmeregelungen oder vereinbarte Kompetenzbestimmungen nicht ein, so ist der Verwalter an das von der Rechtsprechung umfassend interpretierte gesetzliche Aufgabenmodell gebunden, wonach die Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung zukommt. Dabei wird insbesondere die Regelung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2, ...mehr

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Baumangel (WEMoG) / 5 Übersicht zu den Gewährleistungsfristen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährung.

Rn 6 Die Verjährung beginnt erst mit dem Ende der Vorlegungsfrist (30 Jahre nach Fälligkeit der verbrieften Forderung), nicht schon mit der Vorlegung. In der Urkunde kann eine andere Verjährung vorgesehen werden. Die Dauer der Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre (§ 801 I 2). Im Gegensatz zur Vorlegungsfrist finden auf diese Frist die allg Regelungen zur Hemmung und zum Neubegin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Neubeginn und Hemmung der Verjährung.

Rn 21 Der Neubeginn der Verjährung bestimmt sich nach § 212. Soweit der Mieter den Anspruch mittels deklaratorischen Anerkenntnisses anerkennt, läuft anschließend wiederum die Frist des § 548. Durch § 204 Nr 7 ist im Falle des selbstständigen Beweisverfahrens eine Hemmung der Verjährung angeordnet. Darüber hinaus kommt § 203 zum Tragen, wenn zwischen den Parteien Verhandlung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verjährung des Rückgabeanspruchs.

Rn 20 Mit der Verjährung des Anspruches des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche (§ 548 I 3). Diese Regelung entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass Nebenansprüche in ihrer Durchsetzbarkeit nicht weiter gehen können als der dazugehörige Hauptanspruch (vgl § 217).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verjährung des Ergänzungsanspruchs gem § 2329.

Rn 1 Pflichtteilsansprüche (s Staud/Olshausen Rz 6) verjähren nach §§ 195, 199 (§ 2317 Rn 11–20). Die Verjährung des Anspruchs gegen den Beschenkten nach § 2329 ist in § 2332 I gesondert und abw von der der Pflichtteilsansprüche iÜ geregelt. Unabhängig von der Kenntnis des Berechtigten beginnt hier die Verjährung stets mit dem Erbfall (nicht: Schluss des Jahres) zu laufen (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufrechnung trotz Verjährung.

Rn 19 Auch wenn die Ersatzansprüche des Vermieters bereits nach § 548 verjährt sind, kann er mit ihnen gegen Gegenansprüche des Mieters, zB auf Zurückerstattung der Kaution, aufrechnen (BGH ZMR 87, 412; Weber ZMR 22, 620 zu § 216; Strake ZMR 21, 197 zu § 215). Es genügt, dass sich die beiden Ansprüche in unverjährter Zeit aufrechenbar ggü gestanden haben (§ 215; vgl aber auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährung.

Rn 6 Zum Beginn (I 2 iVm § 548 I 2, 3) vgl zunächst § 548 Rn 12, 13. Wurde dem Entleiher kein Besitz verschafft, beginnt die Verjährung der Ersatzansprüche des Verleihers, sobald der Entleiher den Gebrauch der Sache beendet hat und der Verleiher davon erfährt (BGH NJW-RR 04, 1566 [BGH 28.07.2004 - XII ZR 153/03]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verjährung.

Rn 11 Der Lauf der Verjährung beginnt in dem Jahr, in dem die Rüge zugegangen ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Keine Hemmung der Verjährung.

Rn 4 Ein selbstständiges Beweisverfahren gegen unbekannt hat keine Auswirkungen auf die Verjährung (BGH NJW 80, 1458 [BGH 13.03.1980 - VII ZR 80/79]; Karlsr MDR 82, 1026).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zustellung/Hemmung der Verjährung.

Rn 18 Die Anhängigkeit eines vor dem 30.12.01 eingeleiteten und am 1.1.02 noch nicht beendeten selbstständigen Beweisverfahrens bewirkt, dass eine neue 5-jährige Verjährungsfrist für baurechtliche Ansprüche sogleich gehemmt wird (Ddorf IBR 06, 130 [OLG Düsseldorf 25.02.2005 - I-22 U 79/04]; BGH IMR 12, 343; Frankf IBR 13, 185; Zimmermann NJW 13, 1644). Gem § 204 I Nr 7 BGB i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters.

Rn 12 Die Verjährung beginnt nach § 548 I 2 – auch wenn die vom Mieter zu vertretende Veränderung erst später erkennbar wurde (Frankf WuM 01, 397) – mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter Kenntnis von der vollständigen und unzweideutigen Besitzaufgabe (BGH NZM 19, 408, ZMR 04, 108 u ZMR 14, 270) hat und die Sache zurückerhält (BGH ZMR 12, 175; Ddorf WuM 08, 554; Emmerich NZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährung nach erstmaligem Auftreten des Mangels.

Rn 5 Nach IV tritt Verjährung nicht früher als vier Monate nach dem Zeitpunkt ein, zu dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Nach der insoweit maßgeblichen Vorgabe des Art 11 II UAbs 3 DIRL muss es dem Verbraucher ermöglicht werden, die Abhilfen im Falle der Vertragswidrigkeit in Anspruch zu nehmen. Nach dem unionsrechtlichen Effektivitätsgebot dürfen nationale Fristen zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verjährung.

Rn 26 Die Verjährung einer Forderung wird durch die Bekanntgabe des PKH-Gesuchs an den Schuldner gehemmt (§ 204 I Nr 14 BGB). Die Hemmung der Verjährung tritt auch ein, wenn der gestellte PKH-Antrag alsbald an den Gegner zugestellt wird. Dann wird die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung fingiert (§ 204 Nr 14 BGB). Auch hier kommt es darauf an, ob der Gläubiger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auswirkung auf die Verjährung.

Rn 7 IV legt fest, welche Folgen es im Hinblick auf die Verjährung hat, wenn der Unternehmer noch innerhalb der Verjährungsfrist einen gerügten Mangel iRd Nacherfüllung behebt o seine Verpflichtungen aus einer Garantie (§§ 443, 479) erfüllt u er dazu die Ware vom Verbraucher übergeben bekommen hat. Mangels eigener Vorgaben in der WKRL können die Mitgliedstaaten hier selbst e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verjährung und Verwirkung.

Rn 18 Wie bei § 1 (s § 1 Rn 23) ist eine Verwirkung der Klagebefugnis des § 2 nicht möglich. Für die Verjährung gelten §§ 195 ff BGB; es kommt eine Hemmung durch Anrufung der Einigungsstelle (§ 12) in Betracht. Soweit man bei UWG-Verstößen gleichzeitig auch die Anwendbarkeit von § 2 UKlaG bejahen möchte, soll die Klagebefugnis aus § 2 UKlaG nicht der Verjährung nach § 11 UWG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verjährung.

Rn 7 Der Eintritt der Verjährung sowie deren Hemmung, Ablaufhemmung sowie Neubeginn gestaltet sich nach den individuellen Verhältnissen der Gesamtschuldner verschieden. Dies gilt auch für die gesamtschuldnerische Haftung einer juristischen Person, ihrer Organe u Mitarbeiter (BGH NJW 01, 964 f [BGH 12.12.2000 - VI ZR 345/99]). Verzichtet das vertretungsberechtigte Mitglied ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beginn der Verjährung (Abs 2).

Rn 19 Voraussetzung ist in jedem Fall der wirksame Abschluss des Kaufvertrags (BRHP/Faust Rz 35; Staud/Matusche-Beckmann Rz 55). Bei Grundstücken entscheidet die Übergabe, bei beweglichen Sachen die Ablieferung; dies gilt auch für Rechtsmängel trotz des sonst abw Zeitpunkts des Eigentumsübergangs (§ 435 Rn 4) (BTDrs 14/6040, 229; BRHP/Faust Rz 30; Staud/Matusche-Beckmann Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verjährung.

Rn 6 Es findet die regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 Anwendung (BGH NJW 83, 1729; NJW 10, 2199). Beginn der Verjährungsfrist ist der Schluss des Jahres, in dem die Drittforderungen fällig werden, von denen zu befreien ist (BGH NJW 10, 2199 [BGH 05.05.2010 - III ZR 209/09]; Jagersberger NZG 10, 136; allg Link BB 12, 856; aA Ostendorf JZ 13, 661, der auf den Zeitpunkt der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hemmung der Verjährung.

Rn 10 Die Einreichung eines Antrags bei einer Verbraucherschlichtungsstelle hemmt gem § 204 I Nr. 4 BGB die Verjährung, sofern der Antrag ›demnächst‹ der Gegenseite bekannt gegeben wird. Darin liegen für den Verbraucher erhebliche Risiken: Erstens ist der Antrag inhaltlich so zu fassen, dass er auch wirksam die Verjährung hemmt, was nicht immer problemlos ist. Zweitens muss ...mehr