Bei der Prüfung, ob ein nachehelicher Unterhaltsanspruch gegeben ist oder nicht, bietet sich folgende Vorgehensweise an:

  • In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob ein Tatbestand gemäß der §§ 1570 bis 1576 BGB erfüllt ist und ob die Unterhaltskette nicht unterbrochen wurde.
  • In dem zweiten Schritt ist dann der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu ermitteln.
  • In dem dritten Schritt ist zu prüfen, inwieweit der Berechtigte diesen Bedarf durch eigene Einkünfte oder Vermögen decken kann.
  • Im vierten Schritt ist die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zu prüfen.
  • Im fünften Schritt ist die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 BGB zu prüfen.
  • Im sechsten Schritt sind die Begrenzungsvorschriften des § 1578b BGB zu prüfen.
  • Im letzten Schritt sind andere Ausschlussgründe wie beispielsweise Verjährung oder Verwirkung zu prüfen.

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