Rz. 157

Ferner hat der 9. Senat des BAG seine Rechtsprechung zu der Thematik geändert, ob Arbeitnehmer während eines unbezahlten Sonderurlaubs gesetzliche Urlaubsansprüche (Mindesturlaub) erwerben können. Nach dieser neuen Rechtsprechung bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt (vgl. BAG v. 19.3. 2019 – 9 AZR 315/17, juris).

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