Rz. 756

Insb. die Beitragslast bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung lassen für viele Mitarbeiter verstärkt das Bedürfnis aufkommen, die gesetzlichen Versicherungen durch Wechsel in die Selbstständigkeit verlassen zu können. Bei gleichzeitig geringer werdenden Leistungen werden die hohen Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA) und die gesetzlichen Krankenkassen im Verhältnis zu den privaten Versicherungsmöglichkeiten von vielen Arbeitnehmern als unangemessen empfunden. Dieser Wunsch kann sich jedoch als gefährlicher Irrweg erweisen. Es können (nicht nur) horrende Nachforderungen der Sozialversicherung entstehen. Wird die Grenze der Zulässigkeit überschritten, wird von Scheinselbstständigkeit gesprochen. Die Grenze zur Scheinselbstständigkeit ist fließend. Jährlich fordern die Rentenversicherungsträger nahezu eine Milliarde EUR an Beiträgen aufgrund von Betriebsprüfungen nach (vgl. Rittweger, NZA 2016, 338; vgl. zum Entdecken von Scheinselbstständigkeit unten Rdn 972 f.; vgl. zum Prüfungszeitraum und zur Verjährung unten Rdn 982 ff.).

 

Rz. 757

Denn Freie-Mitarbeiter-Verträge kommen schon begrifflich nur dann in Betracht, wenn es sich um eine (echte) selbstständige Tätigkeit handelt. Die Schwierigkeit in der Praxis liegt in der genauen Abgrenzung der selbstständigen von der unselbstständigen Beschäftigung. Die Grenze zur Scheinselbstständigkeit ist fließend. Diese Problematik stellt sich gleichermaßen im Arbeitsrecht wie im Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge