Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn / Lohnsteuer

1 Negative Einnahme im Rückzahlungsjahr Zahlt der Arbeitnehmer versteuerten Arbeitslohn an den Arbeitgeber zurück, stellt dies eine sog. "negative Einnahme" dar; sie mindert die positiven Einnahmen des Arbeitnehmers im Jahr der Rückzahlung. Der Grund für die Rückzahlung ist unbeachtlich. Es ist auch ohne Bedeutung, wie hoch die ursprüngliche steuerliche Belastung der nunmehr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 2.2.1 Überlassung gegen Entgelt

Stellt der Arbeitgeber die Nutzung betrieblicher Computer oder Telekommunikationsgeräte entgeltlich für Privatzwecke des Arbeitnehmers zur Verfügung, handelt es sich um einen steuerbaren und steuerpflichtigen Vorgang. Es liegt eine entgeltliche sonstige Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn / 1 Negative Einnahme im Rückzahlungsjahr

Zahlt der Arbeitnehmer versteuerten Arbeitslohn an den Arbeitgeber zurück, stellt dies eine sog. "negative Einnahme" dar; sie mindert die positiven Einnahmen des Arbeitnehmers im Jahr der Rückzahlung. Der Grund für die Rückzahlung ist unbeachtlich. Es ist auch ohne Bedeutung, wie hoch die ursprüngliche steuerliche Belastung der nunmehr zurückgezahlten Bezüge war. Achtung Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn / 1.1 Fälligkeit nach Arbeitsleistung

Schuldet der Arbeitgeber die Vergütung erst nach Erbringung der Arbeitsleistung, ist die Rückforderung einer versehentlichen Auszahlung nach den Grundsätzen über die ungerechtfertigte Bereicherung abzuwickeln.[1] Der Arbeitnehmer kann sich auf den Wegfall der Bereicherung[2] berufen, wenn er die Überzahlung gutgläubig bereits verbraucht hat und nicht ausgegeben hätte, wenn e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 2.2.2 Überlassung ohne Entgelt

Wenn Arbeitnehmer betriebliche Telekommunikationsgeräte (inkl. PC) kostenlos für ihre Privatzwecke, z. B. privaten Schriftverkehr, privates Internetsurfen, nutzen dürfen, erbringt der Arbeitgeber ihnen gegenüber grundsätzlich steuerbare und steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgaben i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG. Allerdings liegen nicht steuerbare Leistungen vor[1], die üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn / 2.2 Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr

Steht der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Rückzahlung nicht mehr im Dienst des betroffenen Arbeitgebers, der die Überzahlung geleistet hat, bleiben folgende Möglichkeiten: Der zurückgezahlte Betrag wird auf Antrag vom Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal [1] gebildet (in Form eines Freibetrags), damit ihn der neue Arbeitgeber berücksichtigen kann, oder der Arbeitnehmer kann alte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn / 2 Keine Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Anträge auf Rückzahlung von Beiträgen sind bei der Einzugsstelle, an die die Beiträge entrichtet worden sind, zu stellen. Eine Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist allerdings nicht möglich, wenn ein Versicherungsträger aufgrund dieser Beiträge bereits Leistungen erbracht hat. Dies gilt nicht für Teile von Beiträgen, die die Leistung nicht beeinflusst haben.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn / 4 Ausschlussfrist

Die Ausschlussfrist für "Ansprüche aus Arbeitsverträgen" erfasst auch Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Lohnbeträge.[1] Hat der Arbeitnehmer es unterlassen, dem Arbeitgeber Umstände mitzuteilen, die die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs innerhalb der Ausschlussfrist ermöglicht hätten, führt der Ablauf der Ausschlussfrist nicht zum Verfall des Rück...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.1 Vergütungsansprüche

Rz. 62 Da keine Vergütung zu zahlen ist, entfallen auch alle Ansprüche, die die geleistete Arbeit vergüten. Dazu gehört zunächst die regelmäßige Vergütung, aber auch leistungs- oder erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile entfallen, soweit sich der Arbeitnehmer im ganzen Zeitraum, für den diese Leistung gezahlt wird, in Elternzeit befand. Wenn eine leistungsbezogene Vergütung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 3 Lohnsteuer-Pauschalierung bei Erstattung von Internetaufwendungen

Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte, das entsprechende Zubehör und einen Internetzugang nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern unentgeltlich oder verbilligt übereignen wollen, wird durch § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG die Möglichkeit eröffnet, die für diesen steuerpflichtigen Vorgang anfallende Lohnsteuer pauschal mit 25 % zu erheben und zu übernehmen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4.3 Zahlungen an Gesellschafter und Geschäftsführervergütung

Vorsicht ist geboten bei Auszahlungen an Gesellschafter. Führen diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, muss der Geschäftsführer Ersatz leisten (vgl. § 15b Abs. 5, 4 InsO n. F., entspricht § 64 Satz 3 GmbHG a. F.). Wichtig Vor jeder Auszahlung: Solvenzprognose Vor jeder Zahlung an die Gesellschafter muss der Geschäftsführer eine Solvenzprognose, d. h. eine Analyse der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 1.2.4 Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Während die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 45 EStG unabhängig davon gilt, ob die Vorteile zusätzlich zum ohnehin geschuldeten oder anstelle des geschuldeten Arbeitslohns erbracht werden, greift die Sozialversicherungsfreiheit gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEv nur, wenn es sich um Einnahmen handelt, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden. Der typische Fall der privaten Mi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.4 Folgen der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit

Rz. 29 Durch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis grds. in der Weise wieder auf, wie es vor der Elternzeit bestanden hat. Eine Ausnahme ist denkbar: Wurde das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit dauerhaft geändert, z. B. ein Teilzeit- statt eines Vollzeitarbeitsverhältnisses vereinbart, bleibt es trotz der vorzeitigen Beendigung der Eltern...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.6 Betriebsverfassungsrechtliche Stellung, Sozialplan

Rz. 69 Ein Arbeitnehmer bleibt auch während der Elternzeit aktiv und passiv wahlberechtigt; auch sein Betriebsratsamt bleibt erhalten. Er ist auch nicht in seinem Betriebsratsamt verhindert, es sei denn, dass er gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt, wegen der Elternzeit sein Amt nicht ausüben zu wollen.[1] Dementsprechend sind bei einer Wahrnehmung von Aufgaben des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4.1 Erlaubte Zahlungen

Als Zahlungen, die der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns entsprechen, sind anerkannt: Zahlungen mit dem Ziel, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, um entweder eine Sanierung zu ermöglichen oder aber schlimmere Schäden zu verhüten. Es kann z. B. sinnvoll sein, Löhne und Gehälter, Rechnungen für Telekommunikation sowie Mieten zu zahlen, wenn Aufträge noch abgeschlo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.5 Prozessuales

Rz. 59 Lehnt der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers formwirksam und fristgerecht ab, so darf der Arbeitnehmer die Arbeitszeit nicht einseitig verkürzen. Er muss zur Durchsetzung seines Teilzeitanspruchs vielmehr Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Gegenstand der Klage ist die Abgabe einer Willenserklärung, nämlich die Annahme des Angebots des Arbeitnehmers du...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.4 Sachbezüge

Rz. 67 Bei den Sachbezügen ist danach zu unterscheiden, ob sie an den Bestand des Arbeitsverhältnisses anknüpfen (z. B. eine Werkswohnung oder ein Arbeitgeberdarlehen); dann sind sie auch während der Elternzeit zu gewähren. Stellen sie aber auch Vergütung für geleistete Arbeit dar, z. B. Dienstwagennutzung für den Privatgebrauch, freie Kost, Deputate, so entfallen sie als Ve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit für eine Teilzeitbeschäftigung beim eigenen Arbeitgeber

Rz. 30 Der Arbeitnehmer, der Elternzeit in Anspruch nimmt, hat unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 5-7 einen Rechtsanspruch auf zweimalige Verringerung seiner bisherigen Arbeitszeit. Die Elternteilzeit muss zwischen 15 und 32 Wochenstunden (jeweils einschließlich der Grenzwerte) im Monatsdurchschnitt betragen (§ 15 Abs. 7 Nr. 3). Dabei kann auch eine schon bestehende Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 2.4 Unentgeltliche/verbilligte Übereignung betrieblicher PCs an Arbeitnehmer

Die unentgeltliche Übereignung eines PCs an den Arbeitnehmer für dessen privaten Bedarf ist umsatzsteuerlich eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG. Voraussetzung für die Besteuerung ist allerdings, dass der PC oder seine Bestandteile den Unternehmer zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.[1] Die Bemessungsgrundlage für eine unen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 1.1 Private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer

Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung betrifft AfA und laufende Kosten für betriebliche Geräte, die der Arbeitgeber als Eigentümer, als Leasingnehmer oder als sonstiger Berechtigter dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlässt, nicht dagegen solche Geräte,­ die d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.5.2 Zahlreiche Umgestaltungsmöglichkeiten

Umgestaltet werden können beispielsweise Forderungen, Absonderungsanwartschaften, Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte. Es ist möglich gegenseitige Verträge anzupassen und Vollstreckungsmaßnahmen bis zu 3 Monate lang vorübergehend zu stoppen. Unantastbar sind jedoch Lohn- und Gehaltsansprüche und betriebliche Altersvorsorgen.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Zeitliche Lage der Elternzeit

Rz. 21 Eine wesentliche Änderung durch das Gesetz v. 18.12.2014 ist die Möglichkeit der Eltern, von den 3 Jahren der Elternzeit einen Anteil von bis zu 24 Monaten in der Zeit vom 4. bis zum 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen (§ 15 Abs. 2 Satz 2). Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Lediglich die Verteilung durch die Eltern ist in...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.4 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 56 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger bedarf nach § 15 Abs. 4 Satz 2 der Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die notwendige Zustimmung allerdings nur innerhalb von 4 Wochen, aus "dringenden betrieblichen Gründen" und schriftlich (bei einer Elternzeit für seit dem 1.5.2025 geborene Kinder in Textform nach § 126b BGB) ablehnen. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.5 Inhalt des Elternteilzeitarbeitsverhältnisses

Rz. 54 Die Rechte und Pflichten im Elternteilzeitarbeitsverhältnis richten sich nach dem Arbeitsverhältnis, das vor der Elternzeit bestanden hat. Lediglich die Arbeitszeit ist verringert und die Lage der Arbeitszeit entsprechend verändert. Daher kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Elternteilzeit auch durch sein Weisungsrecht eine andere Tätigkeit zuweisen, sola...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 1.2.3 Möglichkeit des Verzichts auf Barlohn zugunsten der privaten Nutzungsmöglichkeit

Da die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 45 EStG nicht davon abhängt, dass die Vorteile aus der privaten Nutzung der betrieblichen Datenverarbeitungsgeräte dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch den Verzicht auf einen bestimmten, künftigen Barlohnbetrag zugunsten z. B. der leihweisen Überlassung ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 2.2.3 Pauschaler Auslagenersatz

Pauschaler Auslagenersatz führt grundsätzlich zu Arbeitslohn. Die Finanzverwaltung lässt jedoch zu, dass auch pauschaler Auslagenersatz steuerfrei gezahlt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass er regelmäßig geleistet wird und der Arbeitnehmer die entstandenen Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten im Einzelnen nachweist.[1] Bei den Aufwendungen für Tele...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 1.2 Unentgeltliche/verbilligte Übereignung betrieblicher PCs an Arbeitnehmer

Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmern einen Personalcomputer, das entsprechende Zubehör und einen Internetzugang nicht nur zur Nutzung über­lassen, sondern aus betrieblichen Gründen unentgeltlich oder verbilligt übereignen wollen, wird durch § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG die Möglichkeit eröffnet, die für diesen steuerpflichtigen Vorgang anfallende Lohnsteuer pauschal mit 25 % zu er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3.2 Strafbarkeit

Die Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belangt (§ 266a StGB). Die Strafbarkeit wird auch dann ausgelöst, wenn keine Netto-Gehälter ausgezahlt werden.[1] Die Verwirklichung des Straftatbestandes verlangt Vorsatz. Da der Geschäftsführer zivilrechtlich wegen einer vorsätzlichen unerlaubten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 2.2.2 Auslagenersatz durch den Arbeitgeber

Durch den Auslagenersatz werden solche Aufwendungen des Arbeitnehmers abgegolten, die dieser in der Vergangenheit für den Arbeitgeber ausgegeben hat. Dabei müssen die Zwecke des Arbeitgebers im Vordergrund stehen. Besteht auch ein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den Aufwendungen, handelt es sich nicht um steuerfreien Auslagenersatz. Vom Auslagenersatz zu unterscheide...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 2.2.4 Einzelnachweis

Um den betrieblichen oder beruflichen Anteil und die Höhe der Telefonkosten im Einzelnen nachzuweisen, sollten in der Abrechnung der Telefongesellschaft die folgenden Angaben enthalten sein: Datum der Einzelverbindung; Zielrufnummer (einschließlich Ortsnetzvorwahl); Entgelt für die Einzelverbindung. Zusätzlich sollten bei betrieblichen Gesprächen vom Privatanschluss des Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 1.2 Private Mitbenutzung durch den Arbeitnehmer

Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Mitbenutzung des arbeitgebereigenen Telefonanschlusses (Orts-, Nah- und Fernbereich), von Mobil- und Autotelefon sowie von Internet- und sonstigen Online-Zugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehört grundsätzlich zum Arbeitslohn. Seit 2000 sind jedoch alle Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3.2 Sozialversicherungsbeiträge

Der Arbeitgeber ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV verpflichtet, die von seinen Arbeitnehmern zu entrichtenden Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist – unabhängig davon, ob die Beiträge in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld oder in Höhe der Beiträge des Vormonats nachgewiesen werden – spätestens am drittletzten Bankarbeitstag...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn und Gehalt: Fachbeitragssortierung im Haufe Personal Office

Infographic Die "Lohn und Gehalt"-Fachbeiträge sind nach Themengebieten sortiert. Übergreifendes Basiswissen finden Sie in den Kategorien Lohnsteuer und Sozialversicherung und Organisatorisches. Darauf aufbauend gibt es weitere Themengebiete, die in der Entgeltabrechnung eine zentrale Rolle spielen. Die Praxis-Beispiele sichern den Transfer in den Arbeitsalltag. Klicken Sie au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.2 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu einer Entgeltgruppe (Absatz 1 Satz 2)

Diese Vorschrift regelt, welche Entgeltgruppe welcher Vergütungs- und Lohngruppe entspricht. Für die Überleitung ist ein ganz wesentlicher Punkt, in welche Entgeltgruppe des neuen Tarifvertrages der Arbeitnehmer eingereiht wird. Dies regelt Satz 2 in einer Synopse. Dabei wird deutlich, dass die Anzahl der Entgeltgruppen zwar mit der Anzahl der Vergütungsgruppen des BAT übere...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 7.5 Entgelt bei Teilzeitarbeit (Absatz 3)

§ 7 Abs. 3 ordnet generell an, dass und welche tarifvertraglichen Leistungen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nur anteilig zustehen. Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V hat Absatz 3 eine neue Fassung erhalten. Dies beruht auf zeitgleich, nämlich mit Wirkung vom 1. März 2012, in Kraft getretenen Änderungen von § 17 Abs. 2. Anteilig im Verhältn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4 Entgelt für Zeiträume ohne Arbeitsleistung (Absatz 3)

6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1) Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). I...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 9 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns

In Kombination mit der Arbeitgeberleistung nach Maßgabe des § 23 Abs. 1 TVöD oder auch unabhängig von dieser können auch Teile des Arbeitslohns vermögenswirksam angelegt werden (§ 11 5. VermBG). Hierbei muss es sich um Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG handeln, also um Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Der Arbeitslohn darf dem Arbeitnehmer grundsätzlich noch nicht zug...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 10.6 Entgelt für Rufbereitschaft (Absatz 3)

Entscheidend für die Frage, ob Entgelt für Rufbereitschaft oder für Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, ist nicht das Ausmaß der anfallenden Arbeitsleistung, sondern allein der Umfang der vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltsbeschränkungen. Diese können auch konkludent erfolgen. Das ist z. B. anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dadurch in der freien Wahl des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6 § 6 Entgelt

6.1 Vorbemerkungen Während vor dem Inkrafttreten des TVöD am 1. Oktober 2005 in Ergänzung zum BAT und BMT-G II jeweils separate Vergütungs- und Lohntarifverträge vereinbart worden sind, enthält der TV-V eine abschließende Entgeltregelung und als Anlagen die dazugehörigen Entgelttabellen. Außerdem regelt § 6 die für den Arbeitgeber bestehenden Möglichkeiten zur Gewährung leist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 3.4 Anspruch auf Entgelt

Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 10.7 Bereitschaftsdienst (Absatz 4)

Das für Bereitschaftsdienst zu zahlende Entgelt ist im TV-V selbst nicht festgelegt, sondern ohne weitere Vorgaben landesbezirklicher Tarifregelung überlassen. Mit dem 1. Änderungstarifvertrag zum TV-V vom 4. Oktober 2001 wurde die Übergangsregelung in § 22 Abs. 10 dahingehend ergänzt, dass bis zum Inkrafttreten einer landesbezirklichen Regelung nach § 10 Abs. 4 die in dem je...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.3 Verweisung auf andere Tarifbestimmungen (Absatz 2 Satz 1)

Soweit in den in Absatz 1 genannten Tarifverträgen auf Vorschriften anderer Tarifverträge verwiesen wird, sind sie durch entsprechende Vorschriften des TV-V zu ersetzen. Beispielsweise tritt an die Stelle des § 19 BAT (Beschäftigungszeit), auf den in § 7 TV Rationalisierungsschutz verwiesen wird, § 4 TV-V (Betriebszugehörigkeit). Sofern z. B. im Geltungsbereich des TV-V im Rah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15a.2 Berechnung des Werts eines Tauschtages (Absatz 2)

§ 15a Abs. 2 Satz 1 TV-V bestimmt die Berechnung des Werts eines Tauschtages. Diese erfolgt auf Stundenbasis (§ 6 Abs. 4 Satz 1). Hierzu regelt Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 15a Abs. 2, dass bei der Berechnung des Werts eines Tauschtages die maßgebende Anzahl der Stunden ermittelt wird, indem die individuell vereinbarte regelmäßige durchschnittliche wöchentliche A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.1 Vorbemerkungen

Während vor dem Inkrafttreten des TVöD am 1. Oktober 2005 in Ergänzung zum BAT und BMT-G II jeweils separate Vergütungs- und Lohntarifverträge vereinbart worden sind, enthält der TV-V eine abschließende Entgeltregelung und als Anlagen die dazugehörigen Entgelttabellen. Außerdem regelt § 6 die für den Arbeitgeber bestehenden Möglichkeiten zur Gewährung leistungsbezogener Entg...mehr