Ab 2021 erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,35 EUR. Für den Zeitraum 2022 – 2026 gilt eine weitere Erhöhung auf 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer durch das Steuerentlastungsgesetz 2022. Die gesetzliche Zielsetzung der erhöhten Entfernungspauschale liegt darin, einen Ausgleich bei Berufspendlern mit langen Wegstrecken hinsichtlich der steigenden Benzinkosten zu erreichen, die sich durch den ab diesem Zeitpunkt startenden CO2-Emissionshandel ergeben. Für Arbeitnehmer, die aufgrund ihres zu geringen Einkommens keine Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlen, soll die Mehrbelastung durch eine ab 2021 eingeführte Mobilitätsprämie kompensiert werden. Durch den staatlichen Prämienzuschuss profitieren also diejenigen, bei denen der erhöhte Werbungskostenabzug in der Steuererklärung zu keiner steuerlichen Entlastung führen kann.

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