Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / I. Art. 8 EMRK

Zunächst sollen zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) angesprochen werden, die für die nationale Praxis von Interesse sein dürften. In einem Urt. v. 10.11.2022 hat der EGMR eine Verletzung des Rechts auf Familienleben der Kindesmutter nach Art. 8 EMRK festgestellt, weil die nationalen Gerichte dieser das Sorgerecht wegen "mangelnder Kooperation...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.3 Minderung von anderen Verlusten und Fehlbeträgen (§ 7b Abs. 2 S. 2 und 3 GewStG)

Rz. 34 Ein nach § 7b Abs. 2 S. 1 GewStG verbleibender Sanierungsertrag mindert nach § 7b Abs. 2 S. 2 GewStG die Beträge nach § 7b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3 GewStG eines anderen Unternehmens, wenn dieses die erlassenen Schulden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren vor dem Schuldenerlass auf das zu sanierende Unternehmen übertragen hat und soweit die entsprechenden Beträge zum...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 15 Eingefügt in das GewStG wurde § 7b GewStG durch Gesetz v. 27.6.2017.[1] § 7b GewStG ist erstmals in den Fällen anzuwenden, in denen Schulden ganz oder teilweise nach dem 8.2.2017 erlassen wurden. Dies gilt bei einem Schuldenerlass nach dem 8.2.2017 nicht, wenn dem Stpfl. auf Antrag Billigkeitsmaßnahmen aus Gründen des Vertrauensschutzes für einen Sanierungsertrag auf ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH v. 28.11.2016[1] die Besteuerung von Sanierungserträgen neu geregelt. Rz. 2 § 7b GewStG betrifft die Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogenen Sanierungen und modifiziert in diesen Fällen § 7 S. 1 GewStG. Anzuwenden ist § 7b GewStG auch bei bestimmten unternehmerbezogenen Sanierungen. Durch §...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

Rz. 22 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt für alle Unternehmen und damit auch für gewerbliche Unternehmen jeglicher Rechtsform.[1] Unerheblich ist, ob die Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder nach § 4 Abs. 3 EStG e...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 5 Organschaften (§ 7b Abs. 3 GewStG)

Rz. 41 Wird der zu sanierende Gewerbebetrieb von einer Organgesellschaft betrieben, gilt § 7b Abs. 3 GewStG. Nach § 7b Abs. 3 S. 1 GewStG ist § 15 S. 1 Nr. 1a KStG entsprechend anzuwenden. Danach ist auf einen sich nach § 3a Abs. 3 S. 4 EStG ergebenden verbleibenden Sanierungsertrag einer Organgesellschaft § 3a Abs. 3 S. 2, 3 und 5 EStG beim Organträger anzuwenden. Geltung h...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.1 Kontoerrichtung

Rz. 6 Ein Konto ist die buch- oder rechnungsmäßige Darstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] innerhalb der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber und dem Kontoführer.[2] Die Kontoerrichtung ist die Herbeiführung einer solchen Geschäftsbeziehung[3], sodass die Übertragung eines bestehenden Kontos unter Identitätstäuschung von § 154 Abs. 1 AO ebenfalls erfasst...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.1 Ertrags- und Aufwandszuschüsse

Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem/der Steuerpflichtigen im Rahmen seines/ihres Betriebs zufließen.[1] Das können auch unentgeltliche Zuwendungen sein, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll. Ein Rechtsanspruch auf die...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Nutzungspflicht bei der Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Anders als noch nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 beschränkt sich die ZVFV in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV nicht mehr auf privatrechtliche Forderungen. Alle Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher unterliegen im nachfolgend beschriebenen Umfang der Nutzungspflicht. Wie dargelegt gilt dies für private Gläubiger allerdings zwingend ab dem 1.12.2023, während der öffentlic...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul E – Die Pfändung von Arbeitseinkommen

Rz. 197 Das Arbeitseinkommen stellt in der Praxis die Haupterwerbsgrundlage des Schuldners dar, sofern er nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Hieraus muss er dann auch regelmäßig seine Verbindlichkeiten bedienen. Der Begriff des Arbeitseinkommens im Sinne des Vollstreckungsrechts ergibt sich aus § 850 ZPO. Letztlich sind danach alle Vergütungen in Geld, die dem Schuldn...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / III. Nutzungspflicht bei richterlichen Anordnungen

Rz. 23 Während § 1 Abs. 2 ZVFV mit der Anlage 2 ZVFV einen Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung und einen Antrag auf eine richterliche Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen und in Anlage 3 die hierauf bezogenen Entwürfe der Beschlüsse einführt, erklärt § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZVFV ausdrücklich nur den erstgenannten Antrag auf die richterlic...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / B. Rechtsgrundlage für den Akt der Exekutive

Rz. 5 Die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022[3] ist ein Akt der Exekutive. Sie beruht auf § 753 Abs. 3 ZPO, soweit der Auftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 ZVFV) nebst der dazugehörigen Forderungsaufstellung (Anlage 6 ZVFV) betroffen ist, auf § 758a Abs. 6 ZPO, soweit der Antrag auf eine richterliche Durchsuchungsanordnung (Anlage 2 und 3 ZVFV) ges...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / I. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der GVFV 2015

Rz. 6 Der Anwendungsbereich der ZVFV geht weiter als derjenige der GVFV 2015, die nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 auf die Einziehung titulierter privatrechtlicher Geldforderungen beschränkt war. Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der GVFV 2015 kann das danach bisher verbindliche Formular zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers noch bis zum 30.11.2023 weiter benutzt w...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Nutzungspflicht in der Forderungspfändung

Rz. 25 Die Nutzungsverpflichtung in der Forderungspfändung bezieht sich zunächst auf den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Anlage 4 ZVFV. Zwingend ist der Antrag sodann mit dem Entwurf des Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 5 ZVFV zu verbinden. Da die Rechtsgrundlage in § 829 A...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 2 Anders als noch in § 1 der GVGA 2015 wird ein generelles Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers (Anlage 1 ZVFV) ohne die Beschränkung auf privatrechtliche Antragsteller und die Beauftragung der Vollstreckung wegen Geldforderungen eingeführt. Von der generellen Einführung des Formulars ist dessen Verbindlichkeit im Sinne der Nutzungspflicht zu unterscheid...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXI. Modul S – Privilegierte Pfändung bei vorsätzlich unerlaubter Handlung

Rz. 227 Viele Forderungen in der Zwangsvollstreckung stammen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung auch, wenn sie als vertraglicher Zahlungsanspruch tituliert werden. Hinweis Besonders häufig ist hier der Eingehungsbetrug bei Onlinegeschäften zu sehen, der die Forderung (auch) aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB begründet oder die Leistungserschleichung, di...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.6 Finanzinstrumente

Rz. 50 Im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten enthält IFRS 1 folgende Wahlrechte beim Übergang: zusammengesetzte Finanzinstrumente, Designation von bislang bereits angesetzten Finanzinstrumenten, Ausbuchungsregeln nach IFRS 9,[1] Ersteinbuchung von Finanzinstrumenten zum Fair Value, Wahlrecht zur prospektiven Anwendung der Übergangsvorschriften des IFRIC 19 zur Umwandlung von fin...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.7 Anteilsbasierte Vergütung

Rz. 62 Nach IFRS 1.Appendix D 2 sollen (Empfehlung) die Eigenkapitalinstrumente aus anteilsbasierten Zusagen (z. B. Optionen), die bis zum 7.11.2002 gewährt wurden, sowie solche, die nach dem 7.11.2002 gewährt wurden, aber vor dem späteren Zeitpunkt aus Übergangsstichtag und dem 1.1.2005 unverfallbar werden, von einem IFRS-Erstanwender nach IFRS 2 abgebildet werden.[1] Ebenfa...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.9 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen

Rz. 65 IFRIC 22 regelt die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen, wie z. B. Umsatzgeschäften oder Beschaffung von Materialien, bei welchen der Bilanzierende entweder im Voraus Gegenleistungen erhalten und hierfür eine nicht monetäre Verbindlichkeit erfasst hat bzw. im Voraus Gegenleistungen erbracht und dementsprechend einen nicht monetären Vermögenswert, z. B. Vertragsv...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse und kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Rz. 28 Die zentrale Vereinfachung für die Konzernabschlusserstellung enthält IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C. Diese Vorschrift entfaltet ihr gesamtes Potenzial an Vereinfachung in Zusammenhang mit der – ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellten – Regelung zur Erfassung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen. Falls das auf IFRS umstellende Unternehmen die Ausnahme von der ret...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.2 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Mutterunternehmens

Rz. 77 Bei der M-AG sind folgende Sachverhalte anzupassen: Der Verlustvortrag beinhaltet ein künftiges Steuerminderungspotenzial, welches als aktive latente Steuern abzugrenzen ist, sofern die Voraussetzungen des IAS 12.24 i. V. m. 12.34 vorliegen. Dies ist offensichtlich der Fall, da nach dem Sachverhalt davon auszugehen ist, dass der Verlustvortrag in künftigen Perioden gen...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.4 Erstellung der IFRS-Konzerneröffnungsbilanz

Rz. 79 Der in der landesrechtlichen Konzernbilanz angesetzte Restwert für den immateriellen Vermögenswert ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz zu eliminieren, da die Voraussetzungen für die Aktivierung nach IAS 38 am hinreichend verlässlichen Nachweis eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens – unabhängig vom Geschäfts- oder Firmenwert – scheitern.[1] Mit der Umgliederung der imma...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2 Wahlrechte bei der retrospektiven Anwendung

Rz. 27 Ein auf IFRS umstellendes Unternehmen hat das Wahlrecht, in den nachstehenden Fällen auf die retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften zu verzichten: Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix C); Anteilsbasierte Vergütung (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix D 2–3); Beizulegender Zeitwert oder Neubewertung als Ersatz für (fortgeführte) Anschaffu...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.1 Verbote der retrospektiven Anwendung

Rz. 16 IFRS 1.13 untersagt in folgenden Fällen die retrospektive Anwendung von IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting), Vornahme von Schätzungen, Darstellung und Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter, Klassifizierung und Bewertung fi...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.3 Angabepflichten im ersten IFRS-Abschluss

Rz. 12 Nach dem Grundsatz des IFRS 1.23 muss ein zu IFRS übergehendes Unternehmen erläutern, wie sich der Übergang von den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen zu IFRS auf seine dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirkte. Zu diesem Zweck hat das zu IFRS übergehende Unternehmen zunächst gem. IFRS 1.24 ff. folgende Überleitungsrechnungen aufzustellen und in d...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.3 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Tochterunternehmens

Rz. 78 Die Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB ist als Aufwandsrückstellung wegen Fehlens einer Verpflichtung i. S. d. IAS 37.15 nach IFRS nicht ansatzfähig. Da die Rückstellung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG steuerlich abzugsfähig ist,[1] entsteht durch die Eliminierung der Aufwandsrückstellung in der IFRS-Eröffnungsbilanz eine passive latente Steuerdifferenz, die ...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.2.1 Gliederung der Bilanz

Rz. 10 Aufgrund von § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB ist im Jahresabschluss auch bei Genossenschaften die Bilanz in Kontoform aufzustellen. Die Gliederung ist durch das Gesetz sowohl für die Aktivseite (§ 266 Abs. 2 HGB) als auch für die Passivseite (§ 266 Abs. 3 HGB) verbindlich vorgegeben. Eine tiefere Gliederung der Posten ist zulässig[1], sof...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.10 Übergang aus signifikanten hyperinflationären Ökonomien

Rz. 67 Motivation dieses Amendments zu IFRS 1 vom Dezember 2010 ist es, Unternehmen und Konzernen, die in hyperinflationären Ökonomien agieren bzw. agierten, den Übergang zur IFRS-Rechnungslegung zu erleichtern.[1] Gem. IFRS 1.Appendix D 27 liegt eine signifikante hyperinflationäre Ökonomie vor, wenn sowohl ein zuverlässiger allgemeiner Preisindex nicht existiert als auch ein...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.2 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinvestitionen und RoU-Assets (Nutzungsrechte)

Rz. 35 Im Zusammenhang mit Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Finanzinvestitionen und RoU-Assets sind derzeit folgende Wahlrechte bei Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung bedeutend: beizulegender Zeitwert oder Neuwert als Ersatz für fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Fortführung der landesrechtlich bilanzierten Werte für Vermögenswerte in der Öl- und...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.5 Angabepflichten im ersten IFRS-Konzernabschluss

Rz. 83 Im ersten offengelegten IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2022 ist u. a. gem. IFRS 1.24a (i) eine Abstimmung des Eigenkapitals zum Übergangsstichtag zur IFRS-Eröffnungsbilanz (1.1.2021) zu veröffentlichen. Diese Abstimmung hat folgende Gestalt:mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.5 Unterschiedliche Erstanwendungszeitpunkte von Mutterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

Rz. 49 Ein Tochterunternehmen, ein Gemeinschaftsunternehmen oder ein assoziiertes Unternehmen darf bei erstmaliger Veröffentlichung eines IFRS-Abschlusses die Werte übernehmen, die es zuvor für die Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens bzw. Gesellschafters ermittelt hat.[1] Das Tochterunternehmen (bzw. das Gemeinschaftsunternehmen oder das assoziierte U...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.4 Eigenkapital, Haftsumme und Reserven

Rz. 14 § 337 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 Buchst. A. HGB verlangt grundsätzlich[1] folgende Bilanzposten bei Genossenschaften:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.3 Besserungsschein und steuerliches Einlagekonto

Rz. 52 Fraglich ist, ob auch das Wiederaufleben einer Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern aufgrund eines Besserungsscheins unter die allgemeine Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG fällt oder einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto ermöglicht.[1] Verzichtet ein Gesellschafter auf ein Darlehen gegen eine Besserungsabrede, ist die Verbindlichkeit...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.2 Übergang der Ersatzpflicht auf Erben

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 bestimmt den Übergang der Kostenersatzpflicht auf Erben (unselbständige Erbenhaftung). Deshalb geht der Ersatzanspruch nicht auf einen Sonderrechtsnachfolger über, der nicht auch selbst Erbe ist. Da Abs. 1 eine Kostenersatzpflicht regelt, die kraft Gesetzes eintritt, wenn die dafür bestimmten Voraussetzungen vorliegen, kommt es nur darauf an, dass die Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.3 Schuldnerberatung (Nr. 2)

Rz. 14 Nr. 2 nennt die Schuldnerberatung als spezifische Leistung. Schulden bzw. eine Überschuldung sind in besonderer Weise geeignet, die Bereitschaft zu einer Erwerbstätigkeit zu minimieren, weil absehbar der gegenüber den Leistungen nach dem SGB II zum Lebensunterhalt erreichbare Hinzuverdienst zur Begleichung der Schulden aufzuwenden wäre, insbesondere aufgrund von Zwang...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 2.2 Ermächtigung zur Rechtsverordnung

Rz. 7 Abs. 2 ermächtigt zunächst dazu, die für die anzustellenden Vergleiche heranzuziehenden Kennzahlen festzulegen. Im Gesetzgebungsverfahren ist die Ermächtigung auf die Festlegung des Verfahrens zur Weiterentwicklung der Kennzahlen und die Form der Veröffentlichung der Ergebnisse erweitert worden. Nach den Ausführungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Begründu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.1 Ersatzpflicht

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Eine Ersatzpflicht besteht nur für Volljährige. Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Tat an, also den Zeitpunkt der Herbeiführung der Voraussetzungen für den Eintritt von Hilfebedürftigkeit bzw. die Leistungszahlung. Die Regelung folgt nicht der sonst im S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.6 Zu hohe Bescheinigung

Rz. 207 Die dritte im Gesetz genannte Fallgruppe umfasst schließlich die zu hohe Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos. In diesem Fall könnte ein Steuerschaden entstehen, da dieser Betrag beim Anteilseigner eine steuerfreie Kapitalrückzahlung darstellt, soweit die Auskehrung die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert der Anteile nicht übersteigt.[1] § 27 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.5 Ausschüttbarer Gewinn

Rz. 63 Eine Definition des ausschüttbaren Gewinns enthält § 27 Abs. 1 S. 5 KStG. Demnach ist ausschüttbar das Eigenkapital laut Steuerbilanz (ggf. das handelsrechtliche Eigenkapital zzgl. steuerlichem Mehr- und abzüglich steuerlichem Mindervermögens gem. § 60 Abs. 2 EStDV), vermindert um das gezeichnete Kapital und um den Bestand des steuerlichen Einlagekontos. Das steuerlic...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Der erste Teil der Vorschrift enthält das Ziel der kommunalen Eingliederungsleistungen, eine ganzheitliche und umfassende Betreuung und Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu erreichen. Dieses Ziel ist als Anspruch des Gesetzgebers ausformuliert, der durch die Erbringung der kommunalen Leistungen zu verwirklichen ist. Daraus ergibt sich gleichzeitig ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.3 Erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 128 Gem. § 27 Abs. 2 S. 3 KStG ist der Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht erstmalig festzustellen. Diese Regelung gilt nur für Körperschaften, die zuvor nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen haben. Hierfür kommen neu gegründete Körperschaften ("klassische" Neugründung, Verschmelzung, Spaltung,...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.2 Rückzahlungspflichten

Rz. 46 Zu Rückzahlungspflichten nimmt Abs. 3 Satz 2 auf § 92 Abs. 2 SGB III Bezug. Dafür gilt kraft gesetzlicher Normierung anders als nach § 92 Abs. 2 Satz 3 SGB III eine Begrenzung auf den für die letzten 6 Monate bewilligten Förderbetrag. Dieser Betrag dürfte regelmäßig nicht den in den letzten 12 Monaten vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geleisteten Förderbe...mehr

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Geldwäsche: Aktualisierte A... / 6 Kurzgefasst: Überblick über die aktualisierten Verbindlichkeiten aus dem Geldwäschegesetz

Für Verpflichtete gilt: In die Begriffsbestimmungen sind Finanzinformationen, Finanzanalyse sowie Kryptowerte neu aufgenommen worden (§ 2 GwG). Der risikobasierte Ansatz ist die grundsätzliche Herangehensweise (§ 3a GwG). Sie müssen ein Risikomanagement, d. h., eine Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen vorhalten (§ 4 GwG). Für Güterhändler gelten Schwellenbeträge für Ba...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Zur Zuflussfiktion von Arbeitslohn bei beherrschenden geschäftsführenden Gesellschaftern

Der Zufluss eines Vermögensvorteils bei einem beherrschenden Geschäftsführer-Gesellschafter setzt neben der Fälligkeit des Anspruchs gegen die Kapitalgesellschaft auch die gewinnmindernde Buchung bei der Gesellschaft voraus. Das FG folgt damit nicht der Auffassung der Finanzverwaltung, die darauf abstellt, dass die Verbindlichkeit nach den GoB hätte berücksichtigt werden müssen...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / 1. Zivil- und handelsrechtliche Grundlagen

Zivilrechtlich können sowohl die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als auch die Personenhandelsgesellschaften (OHG/KG) vermögensverwaltende Tätigkeiten ausüben. Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber insoweit eine wesentliche Neuregelung etabliert, indem die seit der Entscheidung des BFH vom 29.1.2001[7] anerkannte Rechtsfähigkeit der Außen-GbR nunmehr auch gesetzlich umgesetzt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Zur schädlichen Verwendung von Altersvorsorgebeträgen für selbstgenutzte Immobilien

Das im Rahmen eines Altersvorsorgevertrages gebildete und geförderte Kapital kann zur Tilgung von Immobiliendarlehen genutzt werden. Eine solche Nutzung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn lediglich eine Bürgschaft für ein Immobiliendarlehen übernommen wurde oder das selbstgenutzte Grundstück mit einer Grundschuld belastet wurde. Denn eine Bürgschaft ist nicht mit einem Dar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / a) Personen- und Personenhandelsgesellschaften

Zivilrechtlich sind die Personen- und Personenhandelsgesellschaften von den juristischen Personen abzugrenzen. Im Bereich der vermögensverwaltenden Tätigkeit sind dabei die GbR bzw. in Zukunft die rechtsfähige GbR als Personengesellschaft sowie die OHG und KG als Personenhandelsgesellschaften von besonderer Bedeutung. Dass eine OHG vermögensverwaltend tätig werden kann, ergibt s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.2.2 In Abzug zu bringende Beträge

Maßgeblich ist das Nettoeinkommen des Antragstellers. Vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten folgenden Beträge, und danach: die auf das Einkommen zu entrichtende Steuer; die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträge zur Arbeitsförderung; die Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen...mehr