Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Miete / 5 Verzug

Wenn der Mieter mit mehreren Mietzahlungen in Verzug ist und dann wieder leistet, kann er bestimmen, mit welcher der fälligen Mieten seine Zahlung verrechnet werden soll. Trifft er keine Bestimmung, ist die Zahlung auf die älteste Schuld anzurechnen.[1] Eine Vereinbarung, wonach der Vermieter bestimmen kann, worauf Vorauszahlungen des Mieters anzurechnen sind (z. B. statt Mi...mehr

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Verzug (Miete) / 1.2.1 Fristlose Kündigung

Zahlungsverzug des Mieters Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.[1] Sie ist zulässig, wenn der Mieter entweder für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete ...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.2 Form der Bürgschaftserklärung

Die Bürgschaft bedarf nach § 766 BGB der Schriftform. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung[1] ist dafür wichtig, schriftlich Folgendes erkennbar zu äußern: unmissverständlicher Wille, für eine fremde Schuld einstehen zu wollen; die Bezeichnung des Gläubigers, des Hauptschuldners und der verbürgten Forderung. Durch die Übergabe eines Blanko-Formulars wird die Schriftform ni...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.41.3.2 Aufrechnung des Mieters

Bei der Aufrechnungsmöglichkeit des Mieters sind 2 Fälle zu unterscheiden: Aufrechnung vor Zugang der Kündigung Aufrechnung nach Zugang der Kündigung Praxis-Beispiel Aufrechnung vor Zugang der Kündigung Ein weiteres Mal will der Mieter die Reaktion des Vermieters auf Zahlungsrückstände austesten. Er zahlt wiederum für 2 aufeinanderfolgende Monate keine Miete. Da er aus den letzt...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 2.1 Eingeschränkte Methodenwahl

Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind GmbH-Anteile mit ihrem gemeinen Wert am Stichtag der Steuerentstehung (Bewertungsstichtag) zu bewerten.[1] Für dessen Ermittlung sieht § 11 Abs. 2 BewG folgende Methoden vor:mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.7 Verrechnungsklauseln

Zahlung und ihre Folgen Im Rahmen der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld erwachsen dem Gläubiger meist 3 Ansprüche: der dingliche Anspruch aus der Grundschuld, die durch die Grundschuld gesicherte Forderung (meist Kreditvertrag) sowie (in aller Regel) der Anspruch aus dem Schuldanerkenntnis. Wenn nun der Schuldner an den Gläubiger Zahlungen erbringt, ist es von Bedeutung, au...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 1 Worum geht es?

Gesetzlich vorgesehen Haben Ehegatten[1] nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart, leben sie gemäß § 1363 Abs. 1 BGB "automatisch" im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, oft ohne um deren genaue Bedeutung zu wissen. Die Zugewinngemeinschaft ist – entgegen ihrem Namen und entgegen weit verbreiteter Annahme[2] – keine Gemeinschaft: Das Vermögen des Mannes ...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.9 Auswirkungen der Grundstücksveräußerung

Wenn das mit der Grundschuld belastete Grundstück veräußert wird, sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: Verschiedene Personen Falls der Grundstücksveräußerer mit dem Sicherungsgeber nicht identisch ist, hat die Veräußerung keinen Einfluss auf die Beziehungen zwischen Sicherungsgeber und -nehmer. Die Grundschuld bleibt bestehen und ist bei Wegfall des Sicherungszwecks an den...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 1.1 Grundstücksbelastung

Abgrenzung Die Reallast als solche (das sog. Stammrecht) ist von den auf ihr beruhenden Einzelleistungen (§ 1107 BGB) abzugrenzen. Diese Unterscheidung ähnelt dem Verhältnis von Hypothek zu Hypothekenzinsen: Wirtschaftlich stehen die Einzelleistungen im Vordergrund, die rechtliche Grundlage ("Quelle") bildet jedoch das Stammrecht. Sowohl die Reallast als Ganzes wie auch der An...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 2.5.4 Bewilligung

Vertretung möglich Die Eintragung einer Grundschuld erfolgt auf Antrag, wenn sie derjenige, dessen Recht von ihr betroffen wird, bewilligt, § 19 GBO. Die Bewilligung muss nicht persönlich abgegeben, sondern kann auch von einem Vertreter erklärt werden. In diesem Fall ist dem Grundbuchamt dessen Vertretungsmacht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachzuweisen. Belastungsvollmacht D...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 6.3 Zahlung durch Dritten

Wichtig für Zwangsversteigerung Leistet ein Dritter auf die Grundschuld, geht sie, wenn ihm ein Ablösungsrecht gem. §§ 1150, 268 BGB zustand, kraft Gesetzes auf ihn über. Die zugrunde liegende Forderung erlischt. Die Möglichkeit der Ablösung ist vor allem in der Zwangsversteigerung von Bedeutung.[1] Auch der Dritte darf nur in der Weise ablösen, wie das der Eigentümer hätte tu...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.2 Bewertungsmaßstab gemeiner Wert

Das auf den Erwerber übergegangene Vermögen ist auf den Todestag bzw. den Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich durchgängig am gemeinen Wert des Vermögensgegenstands (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 9 BewG). Dieser entspricht regelmäßig dem Verkehrswert. Für bestimmtes inländisches Vermögen gibt das BewG typisierende Bewertungsverf...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 1 Was bedeutet Gütertrennung?

Eigenständige Verwaltung Besonderes Merkmal des Güterstands der Gütertrennung[1] ist, dass zwischen den Eheleuten keine vermögensrechtliche Beziehung entsteht. Sie stehen sich vermögensrechtlich wie Unverheiratete gegenüber. Es gibt nur 2 selbstständige Vermögensmassen, die des Ehemanns und die der Ehefrau. Auch die Schulden bleiben gesondert. Jeder Ehegatte verwaltet völlig ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei der Berechnung des Pauschsteuersatzes in den Fällen des § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG

Rz. 125 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Wenn der ArbG die Pauschalierung der LSt beantragt, wird er durch Übernahme der pauschalen LSt zum Steuerschuldner (§ 40 Abs 3 Satz 1, 2 EStG); die bis dahin bestehende LSt-Schuld des ArbN erlischt mithin (> Rz 6, 8, 11; außerdem > Abführung der Lohnsteuer Rz 5 ff). Mit der Übernahme der Steuerabzüge wendet der ArbG ihm einen geldwerten Vor...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Der Rückforderungsanspruch des Mieters

Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Betriebskosten verjähren bei fortbestehendem Mietverhältnis ebenfalls in der regelmäßigen Verjährungsfrist, die seit 1.1.2002 3 Jahre beträgt.[1] Gleiches wird für den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von periodisch, d. h. zu festgesetzten Zahlungsterminen, geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen zu gelten haben, we...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 5 Gegenstand der Belastung

Was kann belastet werden? Mit einer Reallast können Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht und Wohnungseigentum) belastet werden, nicht aber das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG). Taugliche Belastungsgegenstände sind ferner das Wohnungs- oder Teilerbbaurecht (§ 30 WEG), nicht jedoch ausschließlich ein Sondernutzungsrecht.[1] Auch Grundstückstei...mehr

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Mietkaution / 4 Rechtsprechungsübersicht

Abrechnung Eine als Mietsicherheit gewährte Barkaution kann auch durch schlüssiges Verhalten, etwa durch eine vom Vermieter erklärte Aufrechnung oder durch Klageerhebung abgerechnet werden. Hiermit bringt der Vermieter, der einen Vorbehalt, weitere Ansprüche geltend zu machen, nicht erklärt hat – gleichermaßen wie bei einer den Vorgaben des § 259 BGB genügenden Abrechnung – f...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 3.2 Absonderungsrecht des Grundschuldgläubigers

Abgrenzung Grundpfandgläubiger sind nach § 49 InsO zur abgesonderten Befriedigung aus dem Pfandgegenstand berechtigt. Sie sind Insolvenzgläubiger, soweit ihnen der Schuldner auch persönlich haftet, jedoch zur anteilsmäßigen Befriedigung aus der Insolvenzmasse nur berechtigt, soweit sie auf eine abgesonderte Befriedigung verzichten oder bei ihr ausgefallen sind.[1] Verzicht Inso...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.2.1 Zwangsversteigerung

Treupflicht des Sicherungsnehmers Das durch die Sicherungsabrede bei Bestellung einer Sicherungsgrundschuld begründete Treuhandverhältnis wirkt sich noch in der Zwangsversteigerung aus, wie das OLG München [1] jüngst entschied: Der Ersteher eines Grundstücks, der eine auf dem Grundstück lastende verzinsliche Grundschuld übernimmt, ist gem. § 56 Satz 2 ZVG verpflichtet, für den ...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.1 Rechte des Eigentümers gegenüber dem Ersteher

Ersteher haftet voll Ein häufiger Fall: Der Ersteher eines Grundstücks hat mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auch eine bestehen gebliebene Grundschuld übernommen, die vom früheren Grundstückseigentümer einem Kreditinstitut bestellt worden war. Entsprechend brauchte er nur ein geringeres Bargebot zu entrichten. Ein Teil des nach den Versteigerungsbedingungen z...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 2 Entstehung

Ehevertrag Der Güterstand der Gütertrennung tritt zum einen ein, wenn die Eheleute dies in einem notariellen Ehevertrag vereinbaren. Allerdings will dieser Schritt wohl bedacht sein. Anlass für die Vereinbarung der Gütertrennung ist häufig die Überlegung, dieser Güterstand biete größeren Schutz vor Gläubigern (Stichwort: "Sippenhaft"). Doch ist insoweit ein Wechsel des Güter...mehr

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Zahlungsverzug des Mieters / 3.2 Kündigung

Hinweis Fristlose Kündigung Die schwerwiegendste Folge des Verzugs mit der Mietzahlung ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.[1] Sie ist zulässig, wenn der Mieter entweder für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit d...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.12 Grundbucheinsicht und Grundbuchabschriften

Wer ist zur Einsicht berechtigt? Das Recht auf Grundbucheinsicht nach § 12 GBO (formelle Publizität) ist sozusagen die Kehrseite für die Gutglaubenswirkung des Grundbuchs gem. §§ 892, 893 BGB (materielle Publizität). Letztere fordert eine weitgehende Öffnung des Grundbuchs für alle am Rechtsverkehr Teilnehmenden. Dennoch ist das Grundbuch kein öffentliches Register. Einsicht ...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.6.1 Unterwerfungserklärung

Zeit und Geld gespart Damit sich der Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht erst umständlich einen Vollstreckungstitel beschaffen muss, unterwirft sich der Schuldner/Eigentümer in aller Regel in der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde wegen des Grundschuldkapitals, der Zinsen und Nebenleistungen der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastet...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2 Vortragen der Eröffnungsbilanz

Die Schlussbilanz des Vorjahres wird aus laufender Buchhaltung, Abschlussbuchungen und den Inventurwerten zum Jahresende aufgestellt. Die Bestände an Vermögenswerten werden links angeordnet (Aktiva), Schulden und das Eigenkapital auf der rechten Seite (Passiva). Sämtliche Erfolgskonten saldieren zum Jahresende mit dem Jahresergebnis und werden mit Ablauf eines Wirtschaftsjahr...mehr

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Erbschaftsteuer / 4.2 Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig, soweit sie eine wirtschaftliche Belastung darstellen (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Nicht abzugsfähig sind Verbindlichkeiten, die bereits im Steuerwert eines Vermögensgegenstands berücksichtigt sind, z. B. Schulden eines Gewerbebetriebs. Der Schuldenabzug ist eingeschränkt (§ 10 Abs. 6 ErbStG; R E 10.10 ErbStR 2019; H E 10.10 ErbStH 2019), ...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2.1 Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz

Aus dem Kontennachweis zur Bilanz können Sie ersehen, wie sich die einzelnen Bilanzpositionen im Detail zusammensetzen. Zum Vortrag werden diese Positionen zum größten Teil wieder auf die ursprünglichen Konten aufgegliedert. Praxis-Tipp Keine Korrekturen auf den Vortragskonten Die Positionen der Eröffnungsbilanz des Vorjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres üb...mehr

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Erbschaftsteuer / 1.4 Schenkung auf den Todesfall

Ein Schenkungsversprechen, das unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, wird steuerlich als Erwerb von Todes wegen behandelt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), es sei denn, das Schenkungsversprechen wurde bereits zu Lebzeiten des Versprechenden vollzogen (§ 2301 BGB). Wie bei Schenkungen unter Lebenden setzt die Schenkung auf den Todesfall neben d...mehr

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Erbschaftsteuer / 5 Bewertung des Vermögens

Oberster Wertmaßstab ist der gemeine Wert, das ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 9 BewG). Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben unberücksichtigt. Für bestimmte Vermögensgruppen konkretisiert § 12 Abs. 2 bis 7 ErbStG die Wertermittlung, verweist dazu aber ebenfalls auf die allgemeinen und besonderen ...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / Zusammenfassung

Überblick Die Werte aus der laufenden Buchhaltung und die Bestandsaufnahme am Ende des Geschäftsjahres bilden das grundlegende Zahlenmaterial, aus denen die Vermögensübersicht des Kaufmanns aufgestellt und der Jahresgewinn – oder Jahresfehlbetrag – ermittelt wird. Die Buchführung muss für diesen Jahresabschluss vollständig und richtig vorliegen. Dazu sind viele Vorarbeiten u...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 14 Steuertarif

Der Steuertarif ist ein Stufentarif mit Härteausgleich bei geringfügigem Überschreiten einer Wertstufe.[1] Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse des Erwerbers und dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs.mehr

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Erbschaftsteuer / 11 Tarifbegrenzung bei Produktivvermögen

Erwerber der Steuerklassen II und III erhalten einen Tarifentlastungsbetrag (§ 19a ErbStG), soweit zu ihrem Erwerb begünstigtes Produktivvermögen gehört. Der Erwerb dieses Vermögens unterliegt nur dem Tarif der Steuerklasse I. Hierbei bleibt die Progressionswirkung des Tarifs erhalten. Ein Erwerber kann die Tarifbegrenzung nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Ver...mehr

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Erbschaftsteuer / 7.4.2 Weitere Befreiungen

Steuerfrei bleiben im Erbfall unter anderem: der Erwerb von Grundbesitz, Kunstgegenständen und -sammlungen, wissenschaftlichen Sammlungen, Bibliotheken und Archiven (Kulturgüter), wenn deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt und weitere im Gesetz genannte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Befreiung kann 60 %, 85 % oder 100 % des Werts dieser Gegenstände betragen (§ 13...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.2 Aufgabe des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 60 Dem Konzernabschluss kommt daher die Aufgabe zu, Mängel in den Einzelabschlüssen konzernverbundener Unternehmen zu kompensieren, indem die einzelnen Geschäftsvorfälle einer Periode bei der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss aus der Sicht der wirtschaftlichen Einheit Konzern neu beurteilt werden. Gem. § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB ist dabei unter Beach...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.1 Vereinheitlichung der Ansätze

Rz. 116 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens.[1] Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakterisi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 5.2 Vereinheitlichung der Bewertung

Rz. 121 Im Gegensatz zur Regelung der Ansatzwahlrechte schreibt § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB explizit vor, dass die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. § 300 Abs. 2 HGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten sind (Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 4.3 Einbeziehungswahlrechte nach § 296 HGB

Rz. 101 Bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte ist es gem. § 296 HGB erlaubt, Tochterunternehmen wahlweise nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen. Zum einen besteht dieses Einbeziehungswahlrecht, wenn eine der 3 in Abs. 1 genannten sachlichen Begründungen zutrifft, wobei rechtssystematisch höchst umstritten ist, dies als Wahlrecht statt als Einbeziehungsverbot auszugesta...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prüfungsanordnung gegenüber den Erben des verstorbenen Unternehmers

Leitsatz Eine Außenprüfung wird regelmäßig bei Steuerpflichtigen durchgeführt werden, die im Zeitpunkt der Prüfung noch einen gewerblichen Betrieb unterhalten. Allerdings können die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann zu prüfen sein, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben. Gleiches gilt beim Tod des Unternehmers für dessen Erben. Sachverh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 3.1 Zweck des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 53 Obwohl der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat, reicht dieser zur Beurteilung der tatsächlichen Lage oftmals dann nicht aus, wenn es sich um ein verbundenes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berechnung / 3.2 Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit

Grundsätzlich erlöschen zivilrechtlich gegenseitige Rechte und Verbindlichkeiten/Belastungen, wenn sie in einer Person zusammenfallen. § 10 Abs. 3 ErbStG bestimmt hingegen, dass solche erloschenen Ansprüche erbschaftsteuerrechtlich nicht als erloschen gelten. Damit wird gewährleistet, dass eine wirtschaftliche Bereicherung auch tatsächlich der Besteuerung unterliegt. Praxis-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2 Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden

Kapitalforderungen und Schulden werden im Allgemeinen nach § 12 Abs. 1 BewG mit dem Nennwert bewertet. Eine vom Nennwert abweichende Bewertung ist in folgenden Fällen notwendig: Die Forderung ist uneinbringlich: Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben diese Forderungen außer Ansatz. Die Forderung oder Schuld ist unverzinslich und ihre Laufzeit beträgt mehr als ein Jahr und ist zu einem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.5.3 Buchung einer Rückzahlungsverpflichtung bei vorheriger Bildung eines Sonderpostens

Sofern ein Zuschuss handelsbilanziell in einem Sonderposten berücksichtigt wurde, muss zum Zeitpunkt der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung eine Verbindlichkeit (oder ggf. eine Rückstellung) ausgewiesen werden. D. h. der bislang als Sonderposten auf der Passivseite ausgewiesene Zuschuss ist nun auf ein Verbindlichkeits- oder Rückstellungskonto umzubuchen. Allerdings ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berechnung / 3.3 Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Wichtig Nachlassverbindlichkeiten nur bei Erwerben von Todes wegen Das Gesetz regelt lediglich den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten – dies setzt also einen "Nachlass" voraus. Die Berücksichtigung von übernommenen Schulden oder Lasten bei einer Schenkung ist erbschaftsteuerrechtlich nicht geregelt. Die Berücksichtigung solcher Belastungen muss deshalb direkt über die Ermitt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.3 Der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs besteht aus dem Wirtschaftsteil, dem Wert der Betriebswohnungen und dem Wert des Wohnteils. Schulden, die unmittelbar mit den Betriebswohnungen oder dem Wohnteil im Zusammenhang stehen, sind jeweils abzuziehen. Ermittlung des Grundbesitzwertsmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.5 Rückzahlung von Investitionszuschüssen

Häufig sehen die Zuwendungsbedingungen einen Widerrufsvorbehalt vor, der eine bestimmungsgemäße Verwendung des Zuschusses sicher stellen soll und den Zuwendungsempfänger bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Zuschusses zu dessen Rückzahlung verpflichtet (Widerrufsvorbehalt). Eine Rückzahlungsverpflichtung entsteht erst, wenn der Widerruf ausgeübt wird.[1] Daher führt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.2 Der Mindestwert

Der sich ergebende Wert für die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs darf einen bestimmten Mindestwert nicht unterschreiten. Im Durchschnitt erwirtschaften kleine und mittlere Betriebe nur einen geringen oder sogar negativen Reinertrag. Der sich daraus ergebende rechnerische Ertragswert stellt für die Erbschaftsbesteuerung keine plausible und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firma / 4.3 Haftung gemäß § 28 HGB

Bei Gründung einer Gesellschaft unter Einbringung des Handelsgeschäfts eines Einzelkaufmanns haftet die damit neu gegründete Gesellschaft gemäß § 28 HGB für Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers des Handelsgeschäfts. Eine Fortführung der Firma ist dabei nicht erforderlich.mehr