Aus dem Kontennachweis zur Bilanz können Sie ersehen, wie sich die einzelnen Bilanzpositionen im Detail zusammensetzen. Zum Vortrag werden diese Positionen zum größten Teil wieder auf die ursprünglichen Konten aufgegliedert.

 
Praxis-Tipp

Keine Korrekturen auf den Vortragskonten

Die Positionen der Eröffnungsbilanz des Vorjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen. Andernfalls könnten zwischen den Jahren Positionen verändert, weggelassen oder eingefügt werden.

Benutzen Sie den Vortrag also nicht für Korrekturen zu fehlerhaften Bilanzansätzen oder Umbuchungen, die sich erst im Laufe des Jahres ergeben.

 
Praxis-Beispiel

Doppelerfassung einer Aufwandsbuchung

Die Dezember-Telefonrechnung steht als sonstige Verbindlichkeit in der Bilanz, wurde am 15. Januar jedoch nochmals auf dem Aufwandskonto "Telefonkosten" erfasst. Tragen Sie zunächst die Verbindlichkeit vor und buchen Sie dann beim Abstimmen der Konten um. Die abkürzende Buchung "Eröffnungsbilanz im Soll an Telefonkosten im Haben" verstößt gegen die Bilanzidentität.

Der Grundsatz der Bilanzidentität bedeutet jedoch nicht, dass auch identische Bestandskonten vorgetragen werden müssen.

In den aktuellen Buchführungs- und Abschlusssystemen werden Unterkonten beim Kapital-/Privatkontenbereich und der Umsatzsteuer nicht mehr abgeschlossen, sondern lediglich per Saldo in die Bilanzpositionen eingesteuert. Beachten Sie hierbei: Ähnlich wie bei den Erfolgskonten beginnt bei den Unterkonten jedes Jahr mit Saldo 0 EUR.

Insbesondere die Eigenkapitalkonten sind neu zu gliedern. Auf die Besonderheiten von Personengesellschaften und GmbHs soll hier nur kurz eingegangen werden. Orientieren Sie sich in Zweifelsfällen an den Vorträgen im Vorjahr oder überlassen Sie die Umgliederung und den Abschluss dem Abschlussersteller, der die betriebsindividuellen Zusammenhänge der Eigenkapitalgliederungen kennt.

Beim Einzelunternehmer werden i. d. R. sämtliche Privatkonten des Vorjahres auf ein Kapitalkonto im neuen Jahr vorgetragen:

 
Praxis-Beispiel

Vortrag der Privatkonten

 
Kapital 300.000 EUR
Privatentnahmen – 40.000 EUR
Privateinlagen + 20.000 EUR
Jahresüberschuss + 35.000 EUR
Vortrag Kapital 315.000 EUR

Besonderheiten bei Gesellschaftsformen

Bei der Personengesellschaft kommt es auf die Rechtsform an und in welchem Umfang eine Haftung des Gesellschafters besteht. Haften alle Gesellschafter in vollem Umfang (OHG, BGB-Gesellschaft), wird das Eigenkapital grundsätzlich als variables Kapitalkonto – getrennt für jeden Gesellschafter – geführt. Fassen Sie für jeden Gesellschafter die aus dem Vorjahr aufgegliederten Privatkonten zusammen. Wenn eine unterschiedliche Verzinsung von Kapitalbereichen vereinbart ist, sollte allerdings eine bestehende Aufgliederung beibehalten werden.

Bei Kommanditgesellschaften wird das Komplementärkapital ebenfalls oft als variables Eigenkapital ausgewiesen. Für die Kommanditisten werden feste Kapitalkonten und entweder ein Kapitalkonto II oder variable Gesellschafter-Darlehen geführt. Die Kommanditeinlage bleibt – von gesellschaftsvertraglichen Veränderungen abgesehen – als Festkapital unangetastet. Veränderungen durch Entnahmen und insbesondere durch die Gewinn- oder Verlustzuweisungen werden in der Eröffnungsbilanz dem variablen Kapital gutgeschrieben oder belastet. Das Sonderbetriebsvermögen erscheint nicht in der Bilanz der Gesellschaft.

In den Handelsbilanzen der GmbHs sind Gewinnvorträge und Jahresüberschuss unterschiedlich ausgewiesen:

  1. Ist bei Aufstellung des Jahresabschlusses über die Gewinnverwendung noch nicht beschlossen worden, so sind die Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" getrennt ausgewiesen.
  2. Ist über eine Ausschüttung oder Zuführung zur Rücklage bereits entschieden, so wurde in der Handelsbilanz ein einheitlicher Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" gebildet. Sofern noch nicht geschehen, sind beim Vortrag in der Eröffnungsbilanz der Ausweis der Ausschüttung an die Gesellschafter und der Ausschüttungsbelastung als Verbindlichkeit und evtl. die Zuführung in die Rücklagen zu erfassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge