Rz. 70

Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung

Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das Mutter- noch das Tochterunternehmen haben zuvor für ihren Einzelabschluss die IFRS-Bilanzierungsnormen angewendet. Sofern nicht anders angegeben, entsprechen die handelsrechtlichen Wertansätze in den Jahresabschlüssen von M-AG und T-GmbH den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen. Der anzuwendende Steuersatz beträgt sowohl für die M-AG als auch für die T-GmbH jeweils 40 %.

Aufgabenstellung ist die Aufstellung der IFRS-Konzerneröffnungsbilanz zum 1.1.2021. Soweit Wahlmöglichkeiten bestehen, soll – sofern möglich – in Übereinstimmung mit den bisherigen handelsrechtlichen Ansätzen bilanziert werden.

 

Rz. 71

Die nachfolgende Tabelle enthält die HGB-Buchwerte von Mutter- und Tochterunternehmen sowie die Überleitung zum HGB-Konzernabschluss mittels HGB-Konsolidierungsbuchungen per 31.12.2020 (bzw. 1.1.2021):

 
  M-AG T-GmbH Konsolidierung HGB-Konzernabschluss
Immaterielle Vermögenswerte     18.000 18.000
Geschäfts- oder Firmenwert     37.500 37.500
Sachanlagen 400.000 300.000   700.000
Beteiligungen 400.000   – 400.000 0
Wertpapiere des Anlagevermögens 50.000     50.000
Vorräte 150.000 80.000   230.000
Forderungen aus LuL, Bank, Kasse 100.000 70.000 – 30.000 140.000
Bilanzsumme 1.100.000 450.000 – 374.500 1.175.500
Gezeichnetes Kapital 550.000 200.000 – 200.000 550.000
Gewinnrücklagen 100.000   – 151.700 – 51.700
Kapitalmarktverbindlichkeiten 300.000     300.000
Rückstellungen u. sonst. Verbindlichkeiten 150.000 250.000 – 30.000 370.000
passive latente Steuern     7.200 7.200
 

Rz. 72

Erläuterungen zum Unternehmenszusammenschluss

Zum 1.1.2014 führte die M-AG die Erstkonsolidierung der T-GmbH durch. Zum 1.1.2014 ergab sich folgende Situation für die T-GmbH:

 
  Buchwert nach Landesrecht Beizulegender Zeitwert
Immaterielle Vermögenswerte 0 60.000
Sachanlagen 250.000 300.000
Wertpapiere des Anlagevermögens 50.000 60.000
Vorräte 75.000 80.000
Forderungen aus LuL, Bank, Kasse 75.000 75.000
Bilanzsumme 450.000 575.000
Eigenkapital 200.000 275.000
Verbindlichkeiten und Rückstellungen 250.000 250.000
passive latente Steuern   50.000
 

Rz. 73

Auf Basis des Landesrechts, welches zum Erwerbsstichtag eine Gegenüberstellung von Kaufpreis (400.000 GE) mit dem Saldo aus beizulegendem Zeitwert von Vermögenswerten (575.000 GE) und Schulden des erworbenen Unternehmens, einschließlich passiver latenter Steuern aus der Neubewertung (300.000 GE), vornahm, ermittelte sich per 1.1.2014 ein Geschäfts- oder Firmenwert i. H. v. 125.000 GE. Dieser wurde gem. § 309 Abs. 1 HGB i. V. m. §§ 253 Abs. 3 Sätze 1,2 sowie 246 Abs. 1 Satz 4 HGB über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben. Damit beträgt der fortgeführte Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts zum 1.1.2020 noch 37.500 GE.

Mit Ausnahme der immateriellen Vermögenswerte sind die in der Erstkonsolidierung zum 1.1.2014 aufgedeckten stillen Reserven bis zum 1.1.2021 im Rahmen der Folgekonsolidierungen aufgelöst worden.

Bei den im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven für die immateriellen Vermögenswerte handelt es sich um die aus Konzernsicht erworbene Kundenliste; ein vom Geschäfts- oder Firmenwert separierbarer künftiger wirtschaftlicher Nutzen lässt sich jedoch nicht nachweisen. Die in der HGB-Konsolidierung aufgedeckten stillen Reserven für die immateriellen Vermögenswerte wurden über 10 Jahre abgeschrieben (Restbuchwert in HGB-Konzernbilanz zum 1.1.2021: 18.000 GE). Der erzielbare Betrag für das Tochterunternehmen, die eine separate zahlungsmittelgenerierende Einheit bildet, wird zum 1.1.2021 auf 280.000 GE geschätzt.

 

Rz. 74

Zum 1.1.2021 hat die M-AG Forderungen gegenüber der T-GmbH von 30.000 GE, die im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert sind.

 

Rz. 75

Erläuterungen zu den Bilanzposten der M-AG

Für die Erstellung der IFRS-Konzernbilanz per 1.1.2021 sind weiterhin noch folgende Informationen bedeutend:

  1. Die M-AG hat einen steuerlichen Verlustvortrag von 100.000 GE, der in künftigen Perioden voraussichtlich genutzt werden kann. Das Mutterunternehmen hat – zulässigerweise – vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch gemacht.
  2. Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind nach HGB zu Wiederbeschaffungskosten (50.000 GE) angesetzt worden. Die Voraussetzungen für den Ansatz der Wiederbeschaffungskosten als Ersatz für den Nettoveräußerungswert nach IAS 2.32 liegen nicht vor. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen 80.000 GE, der retrograd abgeleitete Nettoveräußerungswert beläuft sich auf 85.000 GE. Die handelsrechtlich vorgenommene Abschreibung ist steuerlich wegen der voraussichtlich nicht dauerhaf...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge