Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / A. Einleitung

Rz. 1 Ebenso wenig wie das Gesetz eine Definition des Begriffs "Unternehmen" kennt, ist ein bestimmter Vertragstypus zur Unternehmensnachfolge bzw. zur lebzeitigen Übertragung eines Unternehmens vorgesehen. Im Grunde handelt es sich bei der Unternehmensnachfolge unter Lebenden entweder um einen Sonderfall der vorweggenommenen Erbfolge (was das konkret bedeutet vgl. sogleich ...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / II. Lebzeitige Vorempfänger

Rz. 11 Ist das Personentableau klar, sollte die Frage geklärt werden, ob, in welchem Umfang und mit welchen vertraglichen Vereinbarungen bereits lebzeitig Vermögen (insbesondere auf Familienangehörige des Unternehmers) übertragen wurde. Denn sog. lebzeitige Vorempfänge können sich sowohl im Rahmen der Ausgleichung nach §§ 2050 ff. BGB auf die gesetzlichen Erbteile auswirken ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / II. Grundregeln des EStG bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens

Rz. 346 Bei Wirtschaftsgütern im Privatvermögen des Unternehmers unterliegen grds. nur die Einkünfte, die mit diesen Wirtschaftsgütern erzielt werden, der Besteuerung. Die Veräußerung wird nur in den besonders gesetzlich angeordneten Fällen besteuert, insbesondere bei der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG) und Immobilien (§ 23 EStG). Die §§ 17, 16 EStG befassen ...mehr

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§ 16 Vollmachten / X. Handelsrechtliche Vollmacht

Rz. 64 Wer ein Handelsgeschäft betreibt, haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass der Testamentsvollstrecker aufgrund seines Amtes kein Handelsgeschäft führen kann. Das hat seinen Grund darin, dass das Handelsrecht bestimmte Haftungsgrundsätze kennt, die mit denen des Erbrechts nicht vereinbar wären. So haftet der Einzelkau...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / I. Allgemeines

Rz. 220 Auf den ersten Blick stellt sich die Nachfolge von Todes wegen quasi als Gegenmodell zur Unternehmensnachfolge unter Lebenden dar. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass zum einen die Vorstellung, der Unternehmer könnte sich bereits lebzeitig seines kompletten Vermögens entäußern, unrealistisch ist und zum anderen, dass die Planung und Umsetzung einer Unternehm...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / B. Unternehmensbewertung – Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 10 Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Unternehmenswertermittlung im Zusammenhang mit der Bemessung von Pflichtteilsansprüchen[1] bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen[2] sind vergleichsweise dünn gesät. Dies mag u.a. auch daran liegen, dass derartige Konflikte zumeist innerhalb der Familie geklärt und im Hinblick auf die für alle Seiten bestehenden Unsicherh...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / IV. Vermeidung einer Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer

Rz. 430 § 35b EStG vermeidet eine Doppelbelastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer dadurch, dass eine anteilige Kürzung der Einkommensteuerbelastung erfolgt. Latente Einkommensteuerlasten sind daher nach wie vor bei der Erbschaftsteuer nicht abzugsfähig. Bei der Erbschaftsteuer gilt das Stichtagsprinzip; künftige Belastungen bleiben bei der Bemessung der Erbschaftsteuer au...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / G. Zusammenfassung

Rz. 58 Welche Vorteile bietet nun die strategische Vermögensplanung dem Unternehmer, der sich mit dem Thema Altersvorsorge inkl. einer möglichen Veräußerung/Übertragung der Unternehmensanteile widmet?mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / II. Ermittlung der übertragbaren Ertragskraft

Rz. 111 Gemäß dem IDW S 1 ist auf die dem Unternehmen innewohnende Ertragskraft abzustellen.[199] Bei personenbezogenen Unternehmen ist regelmäßig beobachtbar, dass der Gesellschafter durch persönliche Fähigkeiten maßgeblich den Unternehmenserfolg bedingt. Typische Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer solchen Konstellation liegen vor, wenn sich der Unternehmer in der Ro...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / D. Handlungsoptionen

Rz. 48 Wie oben erwähnt (siehe Rdn 34), bildet die zivilrechtliche Umsetzbarkeit den Maßstab dafür, ob ein Gestaltungskonzept grundsätzlich umgesetzt werden kann. Diese Aussage impliziert, dass die Gestaltungsidee als solche in der Regel nicht ein Produkt rechtstheoretischer Überlegungen ist. Vielmehr kommt es entscheidend auf unternehmerische Phantasie und Einfühlungsvermög...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / I. Familie versus Unternehmen

Rz. 24 Das Zusammenwirken von Unternehmen und Familie ist auf den ersten Blick von einem gemeinsamen Interesse getragen: geht es dem Unternehmen gut, geht es auch der Familie gut. Bei genauerer Betrachtung sind an der Schnittstelle von Unternehmen und Familie aber wichtige Entscheidungen zu fällen, in denen widerstreitende Interessen offenbar werden. Die Unternehmensnachfolg...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 2. Verzichtsverträge

Rz. 27 Die Dispositionsmöglichkeiten des Unternehmers erweitern sich massiv, wenn er durch das gesetzliche Erb- insbesondere durch das Pflichtteilsrecht nicht beschränkt wird. Es ist daher festzustellen, ob bzw. welche Erb- und/oder Pflichtteils- und/oder Zuwendungsverzichtsverträge der Erblasser mit seinem Ehegatten, mit Abkömmlingen und/oder Begünstigten eines Erbvertrages...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / A. Einführung

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge beschäftigt sich mit der Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge. Bei der Unternehmensnachfolge wird die nächste Generation durch die Übertragung eines Anteils am Unternehmen beteiligt. Somit ist die Rechtsform des zu übertragenden Unternehmens auch für die Nachfolge von großer Bedeut...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / b) Die Führung des Unternehmens

Rz. 68 Sind das gemeinsame Fundament und die gemeinsame Perspektive stark genug, dass die Familie im Sinne von Familie und Unternehmen zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit findet, gilt es zu klären, wer künftig welche Aufgabe übernehmen soll, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen. Es geht um die grundsätzliche Frage, wer welche Funktion ausfüllen soll, und darum, wie die Funk...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Optimierte Asset Allocation

Rz. 38 Damit der Unternehmer nun deren Auswirkung nachvollziehen kann, wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Planungsparameter eine dynamische Fortschreibung dieser Handlungsempfehlungen dargestellt: In diesem vorliegenden Fall wurde nur eine Empfehlungsvariante im Hinblick auf die Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Vermögensinhabers erarbeitet. Dies wurde gleichzeitig m...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / A. Beschreibung des Problemfelds

Rz. 1 Mehr als ¾ der deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. EUR sind eigentümergeführte [1] Familienunternehmen (vgl. § 1 Rdn 12). Von den Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigen sind ca. 88 % eigentümergeführt, bei Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten immerhin noch ca. 84 %.[2] Vor diesem Hintergrund bilden die kleinen und mittleren Unternehmen...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 3. Unternehmen

Rz. 17 Eine gesetzliche Definition des Begriffs Unternehmen sucht man vergeblich. Vor diesem Hintergrund ist das Unternehmen vom übrigen Vermögen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, sämtliche Vermögensgegenstände zu erfassen, die dazu benötigt werden, den Geschäftsbetrieb dauerhaft aufrecht zu erhalten. Einen ersten Anh...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrags

Rz. 310 Grundlage für die Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags bildet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag (§ 201 Abs. 1 BewG).[484] Dieser ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 Abs. 2 S. 1 BewG).[485] Das gesamte Betriebsergebnis eine...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / C. Gegenstand des Auftrags

Rz. 19 Was genau Gegenstand des Auftrages ist, bestimmt zum einen den Umfang der zu erbringenden Leistungen, zum anderen aber auch die Verantwortlichkeit des Beraters und damit – wenigstens mittelbar – den Umfang des Haftungsrisikos.[15] Die Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge stellt sich – wie bereits erwähnt – oftmals nicht als reine Rechts-, Steuer-/oder Unterne...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Unterbeteiligung

Rz. 159 Soll der Unternehmensnachfolger nicht unmittelbar am Handelsgewerbe sondern an der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung des übergabewilligen Unternehmers beteiligt werden, kann dies durch eine Unterbeteiligung[212] geschehen. Die Grundsätze der stillen Gesellschaft gelten hier im Wesentlichen entsprechend. Das gilt auch für die Abgrenzung zwischen der typischen und d...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / ff) Nachhaftungsbegrenzung für den Veräußerer (§ 26 HGB)

Rz. 250 Soweit der Erwerber eines Einzelunternehmens den Gläubigern gegenüber nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 3 HGB haftet, führt dies gleichzeitig zu einer zeitlichen Beschränkung der Nachhaftung des Veräußerers. Insoweit ist wie folgt zu unterscheiden: Für bereits vor der Übertragung begründete Verbindlichkeiten haftet der Veräußerer nur, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Stille Gesellschaft

Rz. 35 Eine stille Gesellschaft wird durch den Tod eines stillen Gesellschafters grundsätzlich nicht aufgelöst, § 234 Abs. 2 HGB. Bei Zustimmung des Geschäftsinhabers kann demnach eine Verwaltung der Beteiligung durch einen Testamentsvollstrecker erfolgen.[51] Bei Auflösung der stillen Gesellschaft muss der Testamentsvollstrecker das Guthaben des stillen Gesellschafters befr...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 1. Grundsätzliche Vererblichkeit

Rz. 295 Die Vererbung eines kaufmännischen Einzelunternehmens unterscheidet sich, zivilrechtlich betrachtet, zunächst nicht von der Vererbung von Bestandteilen des Privatvermögens. Denn bei einem Einzelunternehmen gehören regelmäßig sämtliche Vermögensgegenstände, d.h. sowohl die Aktiva als auch die Passiva, zum Vermögen des Unternehmers. Soweit sie vererblich sind, gehen si...mehr

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§ 1 Allgemeines / D. Nachfolge im Familienunternehmen als Gestaltungsaufgabe

Rz. 28 Wie soeben dargestellt, sprechen sowohl gesamtwirtschaftliche als auch individuelle Gründe dafür, die Unternehmensnachfolge so sorgfältig zu regeln und vorzubereiten, dass sie im Ergebnis erfolgreich verläuft. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die unmittelbar und mittelbar Betroffenen sich auf ein für sie selbst akzeptables und objektiv tragfähiges Nachfolgem...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 4. Sicherung des Nachfolgers

Rz. 235 Ist die Nachfolge schon soweit geplant, dass der künftige Unternehmer bereits feststeht, hat ggf. sogar die Umsetzung der Unternehmensnachfolge schon begonnen, braucht der Nachfolger eine gewisse Sicherheit, dass die gemeinsamen Planungen nicht an einem unvorhergesehenen Versterben des Seniors scheitern können. In diesen Situationen gilt es zum einen, geeignete Regel...mehr

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§ 16 Vollmachten / II. Wirksamkeit bestehender Vollmachten

Rz. 5 Stellt man bei entsprechender Überprüfung und Recherche fest, dass der Unternehmer bereits Vollmachten erteilt hat, ist zunächst zu prüfen, ob diese Vollmachten noch wirksam sind oder möglicherweise bereits ursprünglich unwirksam waren oder nachträglich unwirksam geworden sind. Ein grundsätzliches Formerfordernis besteht für die Erteilung einer Vollmacht nicht. Insbeson...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Grundsätzliches

Rz. 231 Auch wenn, wie eben ausgeführt, ein Übergang von Verbindlichkeiten prinzipiell nicht möglich ist, führt der Erwerb eines Einzelunternehmens regelmäßig dazu, dass der Erwerber für die vor dem Erwerb begründeten Geschäftsverbindlichkeiten neben dem ursprünglichen Inhaber/Veräußerer haftet (§ 25 Abs. 1 S. 1 HGB, beim Erwerb von Todes wegen: § 27 Abs. 1 HGB). Dies gilt i...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 1. Grundsätzliches

Rz. 7 Testamente regeln grundsätzlich die Nachfolge von Todes wegen insgesamt, also für den gesamten Nachlass. Das Unternehmen bildet aber nur einen – wenn auch im Einzelfall wesentlichen – Teil des im Erbfall übergehenden Vermögens. Vor diesem Hintergrund ist vor konkreten Überlegungen bezüglich der Gestaltung des Testaments (auch des Unternehmertestaments) zunächst eine um...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 1. Grundsätzliches

Rz. 22 Soweit es nicht um die Nachfolge in ein Einzelunternehmen, sondern in eine Gesellschafterstellung geht, sind neben erb- und steuerrechtlichen Aspekten auch gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte zu beachten. In diesem Zusammenhang gilt die eherne Grundregel: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht! Gerade im Bereich der Personengesellschaften bestimmen demzufolge die maßg...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / IV. Steigerung der Kreditfähigkeit durch die Einrichtung eines Beirats

Rz. 12 Die Einrichtung eines Beirats bedeutet im Außenverhältnis immer auch, dass neben den gesetzlichen Gesellschaftsorganen ein weiteres Organ vorhanden ist, das zum einen Ansprechpartner für Geschäftspartner und Kreditgeber sein kann, zum anderen damit einhergeht, dass an das Unternehmen erhöhte Informationspflichten gestellt werden, die auch dem Kreditgeber dienen. Denn ...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Komplexität der Unternehmensnachfolge steigt mit der Zahl der Entscheider. Vereinfachend wird häufig nur die Perspektive des Unternehmers als Übergeber eingenommen. Im besseren Fall wird sie um die des Nachfolgers ergänzt. Schon bei zwei Akteuren wird klar, dass es sich um aufeinander abgestimmte Entscheidungen handelt bzw. handeln sollte. In vielen Familienunterneh...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 3. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 18 Die gesetzliche Erbfolge tritt nur in Kraft, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung errichtet hat. In der Regel kann eine Unternehmensnachfolge im Wege der gesetzlichen Erbfolge nicht optimal umgesetzt werden. Zu groß sind die mit der Entstehung einer Erbengemeinschaft und der anschließenden Auseinandersetzung verbundenen Schwierigkeiten. In den Fällen, in de...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 158 Der Unternehmer kann seine Nachfolge von Todes wegen gestalten. Er kann die unternehmerische Beteiligung aber auch lebzeitig im Wege der "vorweggenommenen Erbfolge" übergeben. Unter den Begriff "vorweggenommene Erbfolge" fallen dabei Vertragsgestaltungen, nach denen einesteils das Unternehmen oder wesentliche Teile hiervon auf einen Nachfolger übergehen und die ander...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Besonderheiten beim Nießbrauch an Unternehmen und Gesellschaftsanteilen

Rz. 81 Gegenstand eines Nießbrauchs können auch Unternehmen bzw. Gesellschaftsanteile[96] sein. Bei einzelkaufmännischen Unternehmen wird man im Regelfall von einem Nießbrauch an Sachen bzw. an einer Sachgesamtheit auszugehen haben,[97] bei Gesellschaftsanteilen liegt demgegenüber ein Nießbrauch an Rechten vor. Rz. 82 Grundsätzlich zu unterscheiden ist in diesem Bereich zwisc...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / III. Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Rz. 105 Unterhaltsansprüche nach der Ehe fallen teilweise in den Kernbereich. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass ein Ausgleich ehebedingter Nachteile gewährleistet bleibt und keine nach den Umständen des Einzelfalls unbilligen Regelungen getroffen werden, die im Kontext einer richterlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle zu Rechtsunsicherheit führen. Das Inte...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 1. Aufstellung des Gesamtvermögens

Rz. 13 Auch wenn die Unternehmensnachfolge, wie der Begriff bereits verdeutlicht, in erster Linie auf die Übertragung des Unternehmens abzielt, spielt doch für eine sinnvolle Planung das insgesamt vorhandene Vermögen eine wesentliche Rolle. Eine isolierte Betrachtung des Unternehmensvermögens reicht für eine sinnvolle Nachfolgeplanung nicht aus. In diesem Zusammenhang ist au...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Bedeutung für die Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Eine Vielzahl von Unternehmern muss sich mit der Frage auseinandersetzen, wie die jeweilige Nachfolge optimal gestaltet werden kann. Die Beantwortung dieser Frage ist von besonderer Schwierigkeit, wenn für die Unternehmensnachfolge kein Familienangehöriger in Betracht kommt, etwa weil in diesem Personenkreis keine unternehmerischen Interessen bzw. Qualifikationen vorli...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Nachfolge als Risiko für das Familienvermögen

Rz. 25 Oftmals ist im Unternehmen der wesentliche Teil des Vermögens der Unternehmerfamilie gebunden. Dies führt gerade bei kleineren Unternehmen dazu, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten im Unternehmensbereich sich unmittelbar auf den Wohlstand und den Lebensstandard der Unternehmerfamilie auswirken. Ein Scheitern der Unternehmensnachfolge ist daher für die Familie mitunte...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / A. Allgemeines

Rz. 1 Man mag sich die Frage stellen, was strategische Vermögensplanung überhaupt mit der Planung der Unternehmensnachfolge zu tun hat. Im Allgemeinen versteht man unter dem Begriff der Unternehmensnachfolgeplanung die reine Übertragung von Unternehmenswerten und weniger des übrigen Vermögens. Rz. 2 Hintergrund für diesen Exkurs stellen die allgemeinen Praxiserfahrungen im Um...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / C. Checkliste "Unternehmertestament"

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§ 32 Unternehmensverkauf / 1. Geheimhaltungspflicht

Rz. 33 Wie die Bezeichnung als Vertraulichkeitsvereinbarung bereits deutlich macht, ist einer der wesentlichen Kernpunkte das Einvernehmen darüber, dass die im Rahmen der Verhandlungen offenbarten Informationen sowie in der Regel auch der Umstand, dass überhaupt Verhandlungen stattfinden, geheim zu halten ist. Dabei sollte insbesondere auch definiert werden, was überhaupt un...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / c) Sonstige Modifikationen des Zugewinnausgleichs

Rz. 99 Grundsätzlich unterliegen alle Berechnungsparameter des Zugewinnausgleichs der Disposition der Ehevertragsparteien. Im Kontext der Unternehmerehe kommen folgende weitere Modifikationen in Betracht:mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / Literaturtipps

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Qualifikation als Auswahlkriterium

Rz. 15 Wer eine solch komplexe Dienstleistung erbringen muss, der muss in der Lage sein, Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bereichen zu erkennen. Hierzu zählen neben volks-, betriebs- und finanzwirtschaftlichen Kenntnissen auch Expertisen in den Segmenten Steuern und Recht. Auf Basis eines Hochschulstudiums verfügen entsprechend ausgebildete Berat...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Privatbilanz

Rz. 23 Mit diesen Fragestellungen im "Gepäck" und weiteren, die im Verlauf der Sichtung und Aufnahme der Einzelverträge aufkommen, wird zunächst für den Vermögensinhaber eine Privatbilanz erstellt. Rz. 24 Hier wird deutlich, wie hoch das Gesamtvermögen des Vermögensinhabers per 31.12. des laufenden Jahres ist und ob z.B. evtl. "Klumpenrisiken" bestehen, auf die im Verlauf der...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / I. Grundmodell: "einfache Stiftung"

Rz. 75 Die Grundkonstellation der Unternehmensnachfolge mit Hilfe einer Stiftung stellt sich so dar, dass die Stiftung mit einem beliebigen, von ihrem Stifter bestimmten Zweck, errichtet wird. Dieser kann sowohl gemeinnütziger Natur sein als auch im Wesentlichen den Interessen der Stifterfamilie dienen. Als Teil des Stiftungszwecks kann auch die Unternehmensfortführung vorge...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens

Rz. 223 Gegen einen unerwarteten Tod, etwa durch Unfall, sind Unternehmer ebenso wenig gefeit wie davor, ihre geistige Stärke und, damit verbunden, ihre rechtliche Handlungsfähigkeit zu verlieren. Soll der Fortbestand des Unternehmens nicht an derartigen Unwägbarkeiten scheitern können, ist eine angemessene Vorsorge unabdingbar. Diese schließt neben umfassenden Vollmachten s...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 3. Nachfolger, übrige Bedachte und (Rest-)Familie

Rz. 9 Dieselben Informationen, die beim Unternehmer relevant sind, sind es auch beim potenziellen Unternehmensnachfolger sowie ggf. vorhandenen weiteren Bedachten (z.B. Erwerber von Privatvermögen). Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob diese unter Lebenden oder von Todes wegen begünstigt sein sollen. Denn das Interesse des Vermögensinhabers geht regelmäßig dahin, jeglich...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 343 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihrem Welteinkommen ist jede natürlich Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, § 1 Abs. 1 EStG. Die §§ 1 Abs. 2, 1a EStG erweitern diese unbeschränkte Steuerpflicht für spezielle Personengruppen. In allen anderen Fällen besteht gemäß § 1 Abs. 4 EStG lediglich eine beschrä...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 4. Grenzen der Gestaltung im Güterrecht

Rz. 41 Das Ehegüterrecht gehört nicht zum sogenannten Kernbereich der familienrechtlichen Ausgleichsregelungen. Allerdings müssen sich vertragliche Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Güterstände bewegen. Die Gestaltung eines vertraglichen "Phantasie"- oder "Mischgüterstandes" wird abgelehnt.[33] Die Vereinbarung der in § 1408 BGB ausdrücklich gesetzlich vorgesehen Gütertre...mehr