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Wie die Bezeichnung als Vertraulichkeitsvereinbarung bereits deutlich macht, ist einer der wesentlichen Kernpunkte das Einvernehmen darüber, dass die im Rahmen der Verhandlungen offenbarten Informationen sowie in der Regel auch der Umstand, dass überhaupt Verhandlungen stattfinden, geheim zu halten ist. Dabei sollte insbesondere auch definiert werden, was überhaupt unter "vertraulicher Information" im Sinne der Vereinbarung zu verstehen ist. Dies erfolgt oftmals dadurch, dass zunächst sämtliche vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen als vertraulich klassifiziert werden und anschließend ein Katalog von Ausnahmen geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Information nicht als vertraulich gilt. Von diesem Katalog erfasst werden regelmäßig solche Informationen, die allgemein zugänglich sind, also bereits vom Unternehmer oder von dritter Seite veröffentlicht wurden.

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