Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Verkehrssicherungspflicht des Architekten

Rz. 333 Den Architekten trifft in der Regel keine Verkehrssicherungspflicht, wenn ihm nur die Planbearbeitung und die Oberleitung übertragen wurden. Ein Architekt ist jedoch dann verkehrssicherungspflichtig, wenn von seiner Planung erkennbar Gefahren ausgehen können; diesen muss er vorbeugen und sie abwehren. Der Architekt ist gegenüber dem Bauherrn nicht nur vertraglich ver...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / IV. Schadensminderungspflicht

Rz. 154 Der Unternehmer muss, wenn er die bisherige Tätigkeit unfallbedingt nicht fortführen kann, versuchen, seine Arbeitskraft anderweitig zu verwerten. Soweit er seinen bisherigen Gewerbebetrieb nicht mehr fortführen kann, kann er zu einer beruflichen Umstellung verpflichtet und in diesem Rahmen – ebenso wie ein nicht selbstständig Tätiger – zur Teilnahme an Erfolg verspr...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IV. Haftungsausschlüsse

Rz. 20 Die Ersatzpflicht wegen Umwelteinwirkungen ist ausgeschlossen, soweit der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde (§ 4 UmweltHG). Diese Regelung entspricht § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 Nr. 3 HaftpflG sowie § 89 Abs. 2 S. 3 WHG. Höhere Gewalt ist nach ständiger Rechtsprechung zum Haftpflichtgesetz und zum früheren § 22 WHG ein betriebsfremdes, von außen durch element...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.5 Warnsignale und Gesamtergebnis

Rz. 54 Da es kein allgemein gültiges System zur Bonitätsmessung gibt, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze von Kreditinstituten und Ratingagenturen eingesetzt werden, ist das Unternehmen gezwungen, die Bonitätsmessung über eine Ratingkennzahl extern und/oder die dabei zu berücksichtigenden Interdependenzen zum Managementsystem intern im Rahmen eines Selbstratings ...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / J. Exkurs: Unfälle mit Angehörigen der Streitkräfte

Rz. 114 Ansprüche der Sozialversicherungsträger im Regressweg aus § 116 SGB X kommen bei Arbeitsunfällen weder gegen die Behörde als Unternehmer noch gegen andere Betriebsangehörige infrage (§§ 104, 105 SGB VII). Rz. 115 Dementsprechend besteht aber die Regressmöglichkeit der Sozialversicherungsträger nach § 110 SGB VII. Für die Berufsgenossenschaft ist dies mit Rücksicht auf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) In Ausführung der Verrichtung

Rz. 692 Die übertragene Tätigkeit kann entgeltlich oder unentgeltlich sein, tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Natur.[2071] Zur Haftungsbegründung des Geschäftsherrn muss der Verrichtungsgehilfe die schädigende Handlung in Ausführung dieser Verrichtung begangen haben. Eine Handlung ist in Ausführung der übertragenen Verrichtung begangen, wenn sie in den Kreis der Tätigk...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Verletzung des Integritätsinteresses

Rz. 98 Die Verletzung von Schutzpflichten, die dem Integritätsinteresse der anderen Partei dienen. Schon während der Vertragsverhandlungen besteht die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden. Eine schuldhafte Verletzung dieser Rechtsgüter begründet neben konkurrierenden deliktischen Ansprüch...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / g) Schädlingsbekämpfung

Rz. 500 Die Vornahme brandgefährlicher Arbeiten, wie die Bekämpfung von Holzschädlingen mittels Heißluftverfahren, verpflichtet den Unternehmer, die Arbeitsstelle zugleich in regelmäßigen, angemessenen Abständen auf eine mögliche Brandentstehung hin zu kontrollieren.[1460]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Einzelfälle

Rz. 636 § 830 Abs. 1 S. 1 BGB wird auch für Demonstrationsschäden (auch unerlaubte Handlungen bei Blockaden und Hausbesetzungen) angewendet.[1833] Für Schäden, welche durch die Demonstration veranlasst sind, haftet zunächst jeder, der selbst unmittelbare Schädigungshandlungen ausgeführt oder vorsätzlich gefördert hat. Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgeste...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / I. Feststellungsverfahren (§ 109 SGB VII)

Rz. 47 Nach § 109 SGB VII sollen Schädiger, deren Ersatzpflicht durch §§ 104, 105 SGB VII beschränkt ist, die Möglichkeit erhalten, das Feststellungsverfahren selbst in Gang zu bringen, wenn und solange dieses vom Verletzten nicht betrieben wird. Rz. 48 Die Vorschrift räumt den darin begünstigten Personen das verfahrensrechtliche Recht ein, in (subsidiärer) Verfahrens- und ge...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VI. Anspruchsübergang auf Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger

Rz. 66 Der verletzte Arbeitnehmer erleidet – wirtschaftlich gesehen – dann und solange keinen unmittelbaren Erwerbsschaden, wie er Leistungsansprüche gegen Dritte hat.[135] Arbeitnehmer haben, sofern sie unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, zunächst für maximal sechs Wochen gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Ist die Arb...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn

Rz. 331 Grundsätzlich ist zunächst jeder Bauherr selbst verkehrssicherungspflichtig, da er die Baumaßnahmen veranlasst hat und damit auch dafür sorgen muss, dass von seinem Bauvorhaben keine Gefahren ­ausgehen.[825] Führt er den Bau selbst oder mithilfe von Bekannten, Verwandten oder Nachbarn – ohne die Beauftragung eines Architekten oder Bauunternehmers – durch, so ist er i...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / G. Haftungsgrenzen

Rz. 254 § 12 StVG: Höchstbeträge (1) Der Ersatzpflichtige haftetmehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / I. Grundsätze

Rz. 5 Für Vertragsbedingungen, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden, sondern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) sind, galt das AGBG vom 9.12.1976.[7] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[8] wurden die materiell-rechtlichen Vorschriften des AGBG als §§ 305–319 BGB in das BGB integriert, während die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des AGBG in das ...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / VI. Teilnahme am allgemeinen Verkehr

Rz. 26 Ausweislich des § 46 Abs. 2 BeamtVG kann der Beamte weitergehende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn der Dienstunfall eingetreten ist. Rz. 27 Das Merkmal der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" ist nunmehr ausdrücklich als anspruchserhal...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Schadensgrundlage

Rz. 130 Wesentlicher Ausgangspunkt ist auch hier, dass nicht der Wegfall der Arbeitskraft des Unternehmers oder Freiberuflers als solcher, sondern erst die negative Auswirkung des Ausfalls seiner Arbeitsleistung im Vermögen des Verletzten einen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne darstellt; der Selbstständige darf daher seinen Schaden nicht abstrakt in Höhe des Gehalts eine...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. In Ausübung eines öffentlichen Amtes

Rz. 852 Schon nach dem Wortlaut der § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ist Anspruchsvoraussetzung der Amtshaftung, dass die schadensstiftende Pflichtverletzung in Ausübung des dem Beamten anvertrauten öffentlichen Amtes erfolgt. Ob der Beamte im haftungsrechtlichen Sinn Beliehener, Selbstständiger oder sonstiger, unselbstständiger Verwaltungshelfer ist, spiel...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / C. Versicherungsfall

Rz. 17 Die Bindung der ordentlichen Gerichte bezieht sich auf die Frage, ob ein Versicherungsfall vorliegt.[14] Das Gleiche gilt hinsichtlich des Vorliegens eines Dienstunfalls.[15] Rz. 18 Versicherungsfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind ausweislich des § 7 Abs. 1 SGB VII Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Rz. 19 Nehmen die Versicherungsbehörden einen Ar...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 3. Befriedetes Grundstück

Rz. 95 Die Ersatzpflicht für Schäden, die innerhalb eines im Besitz des Inhabers der Anlage stehenden befriedeten Grundstückes entstehen, ist aus demselben Grund ausgeschlossen worden, wie die Haftung für Schäden innerhalb eines Gebäudes. Auch hier soll in erster Linie der Grundstücksbesitzer gegenüber Personen, die sein Grundstück betreten, und die dadurch regelmäßig die vo...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / VIII. Haftung bestimmter Betriebsunternehmer (§ 3 HaftpflG)

Rz. 100 § 3 HaftpflG regelt als dritten Haftpflichttatbestand des Haftpflichtgesetzes die wenig bekannte und deswegen selten angewendete Haftung für gefährliche Betriebe. Hiernach haften die Betreiber von Bergwerken, Steinbrüchen, Gruben und Fabriken ohne Entlastungsmöglichkeit für Personenschäden, nicht Sachschäden, die von angestellten Aufsichtspersonen im Rahmen ihrer die...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 4. Beweislast

Rz. 110 Grundsätzlich muss derjenige, der Ansprüche aus culpa in contrahendo geltend macht, deren Voraussetzungen darlegen und beweisen. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB gilt auch für Ansprüche aus culpa in contrahendo. Beweiserleichterungen bestehen bei der Fallgruppe der Verletzung von Aufklärungspflichten. Nach feststehender Rechtsprechung ist derjenige, der vertragliche oder vorver...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / II. Voraussetzungen der Haftung nach § 2 Abs. 1 HaftpflG

Rz. 70 Die Haftung setzt voraus, dass durch die Wirkungen der von einer Strom- oder Rohrleitungsanlage ausgehenden Stoffe oder Energien (Wirkungshaftung) oder durch den Zustand einer Leitungsanlage für diese Stoffe oder Energien (Zustandshaftung) ein Körper-, Gesundheits- oder Sachschaden entsteht. Auf Ersatz des Schadens haftet der Inhaber der Anlage. Diese Haftung ist im G...mehr

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Organschaft / 4 Umsatzsteuer

Zunächst wiederum ein kurzer Blick auf die Rechtsformen der Beteiligten: Organträger kann sein: jeder inländische Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG. Organgesellschaft kann i. d. R. nur sein: eine inländische juristische Person, also insbesondere eine Kapitalgesellschaft. Praxis-Tipp Personengesellschaft als Organgesellschaft Abweichend von der Grundregel kann auch eine Personen...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / IV. Minderung der Erwerbsfähigkeit im BGB und in der Sozialversicherung

Rz. 30 Da die Höhe des Schadensersatzanspruches sich grundsätzlich nach dem konkreten Schaden richtet und nicht nach dem medizinisch Feststellbaren Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit, erhält ein Geschädigter auch dann Anspruch auf Ersatz des vollen Einkommensverlustes, wenn er nach ärztlicher Begutachtung nur zu 50 % in der Erwerbsfähigkeit beschränkt ist, aber mit der ...mehr

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§ 9 Produkthaftung / 5. Pflichten bei der Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte

Rz. 43 Die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte ist zulässig. Sie setzt klare Vereinbarungen voraus, die eine zuverlässige Sicherung der Gefahrenquelle garantieren.[121] Bei dem originär verpflichteten Hersteller verbleiben in jedem Fall Auswahl- und Überwachungsverpflichtungen in Bezug auf den zur Ausführung seiner Verpflichtung eingesetzten Dritten.[122] ...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Grob fahrlässige Unkenntnis

Rz. 56 Grob fahrlässige Unkenntnis ist anzunehmen, wenn dem Gläubiger eine Kenntnis nur deshalb fehlt, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt und auch ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt bzw. das nicht beachtet hat, was in concreto jedem hätte einleuchten müssen.[110] Nicht nur, aber auch hierzu sind – entsprechend dem...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 4. Beschädigung einer Verbrauchs- oder Abnahmeeinrichtung

Rz. 96 Der Haftungsausschluss bei Beschädigung einer Verbrauchs- oder Abnahmeanlage oder bei der Schadensverursachung durch eine solche Einrichtung (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 HaftpflG) bezweckt die Haftungsprivilegierung vornehmlich des Abnehmers für solche Einrichtungen der genannten Art, die außerhalb von Gebäuden und befriedeten Grundstücken betrieben und beschädigt werden oder se...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 1. Anlagen zur Übertragung von Zeichen oder Lauten

Rz. 93 Anlagen, die nur der Übertragung von Zeichen oder Lauten dienen (§ 2 Abs. 2 HaftpflG), sind alle Telegrafen- und Fernsprechanlagen, ferner Funk-, Fernseh- und Radioanlagen. Die in diesen Anlagen geleitete Energie ist ungefährlich, weil ihre Einwirkung regelmäßig keine Schäden zur Folge hat. Lediglich die zur Stromspeisung von Fernmeldeanlagen verwendeten elektrischen ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ausnahmecharakter der §§ 844, 845 BGB

Rz. 2 Im deutschen Recht werden mittelbare Vermögensschäden in der Regel nicht ersetzt.[1] Bei materiellen Personenschäden – insbesondere beim Erwerbsschaden – ist deshalb nur der Schaden des unmittelbar Geschädigten zu ersetzen.[2] Geht dessen Anspruch durch Abtretung oder durch gesetzlichen Forderungsübergang auf einen Dritten über, bleibt der Anspruch inhaltlich unverände...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Zuständigkeit

Rz. 1030 Für öffentlich gewidmete Verkehrswege trägt die für die Verkehrssicherung zuständige Körperschaft die Winterdienstpflicht. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich privater Unternehmer bedienen. Privatwege sind von den Eigentümern zu räumen und zu streuen, soweit sie für den Verkehr eröffnet sind. Anliegern kann die Räum- und Streupflicht durch gemeindliche Sa...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / V. Leasing

Rz. 140 Durch einen Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasinggeber eine Sache dem Leasingnehmer gegen ein in Leasingraten zu zahlendes Entgelt zum Gebrauch zu überlassen. Zu unterscheiden sind einerseits der Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Lieferanten der Sache und andererseits der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Diese Dreiecksstruktur des Le...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / D. Versicherungspflicht

Rz. 22 Die Bindung der Gerichte erstreckt sich auch darauf, ob der Verletzte zu den versicherten Personen gehört.[19] Sie erstreckt sich auch auf die Entscheidung darüber, ob der Geschädigte den Unfall als Versicherter aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 S. 1 SGB VII oder als Hilfeleistender nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a SG...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / A. Haftung des Bahnunternehmers für Personen- und Sachschäden

Rz. 1 Haftpflichtgesetz Haftpflichtgesetz vom 7.6.1871 (RGBl S. 207, als RHG) i.d.F der Bekanntmachung vom 4.1.1978 (BGBl I, S. 145), zuletzt geändert durch Art. 9 G zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebengeld vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2421). Für Ansprüche von Fahrgästen von Eisenbahnen gilt seit dem 29.7.2009 durch das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vors...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Elektriker

Rz. 497 Die Elektroinstallation muss so vorgenommen werden, dass hieraus keine Brandgefahren entstehen. Eine Leuchte, die sich erhitzen kann, darf nicht in der Nähe eines brennbaren Vorhangs ohne Schutzvorrichtung angebracht werden.[1453] Ein festgestellter Fehler in der Installation begründet allein noch keinen Anscheinsbeweis für die Entstehung eines Brandes als Folge fehl...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 2. Häuslicher Bereich des Abnehmers

Rz. 94 § 2 Abs. 3 Nr. 1 1. Alt. HaftpflG schließt den häuslichen Bereich des Abnehmers von der Haftung aus.[334] Hiernach haftet der Anlageninhaber nicht für Schäden in einem Gebäude, wenn der Schaden auf eine in diesem Gebäude befindliche Anlage zurückzuführen ist. Beide Voraussetzungen müssen für den Ausschluss des Ersatzanspruchs erfüllt sein. Gebäude ist grundsätzlich je...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 778 In den Fällen, die als Arbeitsunfälle anzusehen sind, ist die Tierhalterhaftung eines Unternehmers hinsichtlich der in seinem Unternehmen tätigen Beschäftigten, die insoweit nach § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII kraft Gesetzes unfallversichert sind, und deren Angehörigen in der Regel nach § 104 Abs. 1 SGB VII ausgeschlossen.[2349] An deren Stelle tritt die gesetzliche Unfallv...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / E. Rückgriff gegen andere Behörden

Rz. 81 Der Rückgriffsanspruch nach Maßgabe von § 76 BBG steht der Behörde zu, welche die Versorgungsleistungen gewährt. Rz. 82 Der zur Leistung der Versorgungsbezüge verpflichtete Dienstherr kann auch einen Rückgriffsanspruch gegen eine andere an dem Unfall verantwortliche Behörde aufgrund des § 76 BBG geltend machen.[92] Weil § 46 Abs. 2 BeamtVG nicht das Entstehen des Rückg...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / I. Allgemeines

Rz. 69 Die Haftungsregelung nach dem früheren § la RHG, die nur für Anlagen zur Fortleitung oder Abgabe von Elektrizität oder Gas galt, wurde durch § 2 HaftpflG mit Wirkung vom 1.1.1978 wesentlich erweitert.[249] Erstens gilt diese Gefährdungshaftung der Inhaber von gefährlichen Anlagen nun außer für die bisher davon einbezogenen Elektrizitäts- und Gasanlagen auch für Anlage...mehr

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Organschaft / 4.2 Rechtsfolgen

Sind die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft gegeben, ist nur der Organträger der umsatzsteuerliche Unternehmer. Der Organträger ist Steuerschuldner und nur er hat Voranmeldungen bzw. eine Jahreserklärung abzugeben. Darin werden alle Umsätze, Vorsteuern etc. für beide Betriebe zusammengefasst. Aus der umsatzsteuerlichen Organschaft folgt auch, dass Umsätze zw...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 1. Höhere Gewalt

Rz. 31 Der Begriff der höheren Gewalt, der sich auch in anderen Gesetzen findet (vgl. § 4 UmweltHG, § 89 Abs. 2 Satz 3 WHG, §§ 206, 651j Abs. 1, 701 Abs. 3 BGB, Art. 54 Abs. 1 WG, Art. 48 Abs. 1 ScheckG), ist gesetzlich nicht definiert. Er ist durch die Rechtsprechung näher bestimmt worden. Das Merkmal der höheren Gewalt ist ein wertender Begriff, mit dem diejenigen Risiken ...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / I. Ersatzberechtigter

Rz. 38 Zum Schadensersatz berechtigt ist der in seinem Recht nach § 114 BBergG Beeinträchtigte, also derjenige, dessen Körper oder Gesundheit verletzt bzw. dessen Sache beschädigt wurde. Bei einem Sachschaden ist das in erster Linie der dinglich Berechtigte, also etwa der Eigentümer oder der Inhaber dinglicher Rechte aus Nießbrauch, Dienstbarkeit oder dinglichem Wohnrecht. K...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / VII. Haftungsausschlüsse und -einschränkungen

Rz. 92 Die Zustandshaftung ist ausgeschlossen, wenn sich die Leitungsanlage zur Zeit der Schädigung in ordnungsgemäßem Zustand befand und unversehrt war (§ 2 Abs. 1 S. 2, 2. Hs. HaftpflG – vgl. dazu Rdn 17 f. dieses Paragraphen). Von der Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 HaftpflG sind ausgenommen: Anlagen, die lediglich der Übertragung von Zeichen oder Lauten dienen (§ 2 Abs...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Begriff des Gesetzes im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB

Rz. 520 Gesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist jede Rechtsnorm, Art. 2 EGBGB. Hierunter fallen daher nicht nur Gesetze im formellen Sinn – Bundes- und Landesgesetze – sondern auch:mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 2. Haftungshöchstgrenzen

Rz. 52 Nach § 9 HaftpflG haftet der Ersatzpflichtige (Unternehmer nach § 1 oder Inhaber nach § 2) für Personenschäden für jede getötete oder verletzte Person bis zu einer Jahresrente von 36.000 EUR oder einem Kapitalbetrag von 600.000 EUR. Diese Regelung weicht erheblich von § 12 StVG ab. Als Rente sind nach § 8 HaftpflG zu zahlen: Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse und U...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / IX. Konkurrenzen; Sonstiges

Rz. 102 Zustands- und Wirkungshaftung schließen sich nicht aus, sondern können gleichzeitig bestehen.[358] Neben der Haftung gemäß § 2 HaftpflG kommen unter den jeweiligen Voraussetzungen in Betracht:[359]mehr