Rz. 497

Die Elektroinstallation muss so vorgenommen werden, dass hieraus keine Brandgefahren entstehen. Eine Leuchte, die sich erhitzen kann, darf nicht in der Nähe eines brennbaren Vorhangs ohne Schutzvorrichtung angebracht werden.[1453] Ein festgestellter Fehler in der Installation begründet allein noch keinen Anscheinsbeweis für die Entstehung eines Brandes als Folge fehlerhafter Elektroinstallation.[1454] Die unvollkommene Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten, die zur Ursache eines Schadens wird (mangelhafter Verschluss von Kabelzugrohren in einem Tanklager als Explosionsursache), kann dem Unternehmer nicht als Verschulden vorgeworfen werden, wenn der Auftraggeber trotz nachdrücklicher Unterrichtung über die Gefährlichkeit des Mangels die Fortführung der Verschlussarbeiten im Hinblick auf weitere Arbeitsvorhaben untersagt hat.[1455] Ein Elektroinstallateur muss die Leitungen entsprechend den handwerklichen Regeln so verlegen, dass Stromschläge vermieden werden.[1456]

[1453] Vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1968 – VI ZR 177/66, VersR 1968, 579 – Entzündung eines Theatervorhangs durch Berührung mit einer ungesicherten Leuchte.
[1454] OLG Frankfurt, Urt. v. 13.7.1972 – 12 U 206/71, VersR 1973, 160.
[1455] OLG Karlsruhe, Urt. v. 7.6.1978 – 13 U 41/77, VersR 1979, 61.
[1456] BGH, Urt. v. 26.11.1963 – VI ZR 229/62, VersR 1964, 165 – Ableitung elektrischen Stroms aus einer fehlerhaft angebrachten Abzweigdose in eine Badewanne.

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