Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.1 Vorführwagen eines Kfz-Händlers

Die Zuordnung von Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers zum Anlage- oder Umlaufvermögen war bereits mehrmals Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Meist werden die Fahrzeuge nicht bis zum Ende der technischen Nutzungsdauer im Betriebsvermögen gehalten, sondern vorzeitig an Kunden veräußert. Praxis-Beispiel Vorführwagen im Anlagevermögen eines Kfz-Händlers Ein bilanzierendes...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.6 Computer und Zubehör

Grundsätzlich gehören Computer zum Anlagevermögen, werden aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Für die meisten Unternehmen sind Computer ein wichtiges Betriebsmittel, da sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen. Handelt ein Unternehmen jedoch mit Computern, sind diese allerdings dem Umlaufvermögen zuzuordnen, wenn sie für den Verkauf bestimmt sind. Praxis-Beis...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.3 Finanzausleihungen an Dritte

Forderungen gehören generell zum Umlaufvermögen[1], Ausleihungen hingegen sind langfristige Forderungen, die aus der Hingabe von Kapital an Dritte entstehen (z. B. langfristig ausgegebene Darlehen an Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten oder an Tochtergesellschaften). Sie gehören im Gegensatz zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen grundsätzlich zum Anlagevermögen. Bei de...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.2 Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen

Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen ist in vielen Fällen nicht einkommensteuerpflichtig. Die laufenden Einkünfte aus dem Grundstück stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG dar. Eine Unterteilung des Privatvermögens in Anlagevermögen und Umlaufvermögen entfällt daher. Achtung Privatperson kann gewerblicher Grundstückshändler werden Ve...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.2 Schaufensterware im Handel

Handelsbetriebe gestalten ihre Schaufenster möglichst werbewirksam. Dazu gehört auch die Präsentation der zu verkaufenden Ware für Werbezwecke. Hier gilt grundsätzlich die Rechtsprechung des BFH zu Vorführwagen eines Kfz-Händlers.[1] Praxis-Beispiel Schaufensterware eines Einzelhändlers Ein Händler für Brautmoden möchte ein hochwertiges Kleid in das Schaufenster stellen und do...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.2.1 Selbst erstellte Standardsoftware

Soweit durch einen Werkvertrag Individualsoftware für einen bestimmten Auftraggeber erstellt und an diesen veräußert wird, ist sie beim Programmierer im Umlaufvermögen zu aktivieren. Selbst erstellte Software, an der nur Lizenzen veräußert werden (zeitliches Nutzungsrecht an der Software), stellt hingegen Anlagevermögen dar. Handelsrechtlich besteht für selbst geschaffene imm...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.7 Veräußerung im Wege des Mietkaufs

Einzel- und Großhändler überlassen technisches Equipment wie beispielsweise Flachbildschirme ihren Kunden testweise zur (längeren) Nutzung und anschließender Kaufentscheidung. Technisches Equipment, das ein Händler im Rahmen dieses Test-Mietvertrags seinen Kunden auf Dauer zur Nutzung überlässt und das die Kunden nach Ablauf dieser Zeit unter Anrechnung der geleisteten Mietz...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.3 Parzellierung von Grundstücken des Anlagevermögens

Selbst eine zum Zweck der Veräußerung vorgenommene Parzellierung eines Grund und Bodens oder Aufteilung eines Gebäudes in Eigentumswohnungen ändert nicht die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen. Ein früher erworbenes Wirtschaftsgut verliert seine Zugehörigkeit zum Anlagevermögen nicht allein dadurch, dass es später verkauft werden soll. Das Grundstück verbleibt somit im Anlagev...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.2.2 Domain-Adresse

Im täglichen Sprachgebrauch ist jeder selbstständige Name einer Internetseite eine Domain und umfasst den individuellen Namen inklusive der Länderkennung (z. B. ".de") oder der organisatorischen Kennung (z. B. ".com" oder ".net"). Einige Unternehmen registrieren diverse verfügbare Domains auf ihren Namen und veräußern diese anschließend. Andere Unternehmen sichern sich Domai...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.3 Musterhäuser eines Fertighausherstellers

Stellt ein Hersteller von Fertighäusern Prototypen seiner Produktion (sog. Musterhäuser) zum Zweck der Werbung und Vorführung von Kaufinteressenten auf, so sind diese Wirtschaftsgüter aufgrund ihrer Zweckbestimmung dem Anlagevermögen zuzuordnen.[1] Praxis-Beispiel Ein Musterhaus gehört zum Anlagevermögen Ein Fertighausunternehmen baut auf eigenem Gelände ein Musterhaus, in dem...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.2 Immaterielle Vermögensgegenstände

4.2.1 Selbst erstellte Standardsoftware Soweit durch einen Werkvertrag Individualsoftware für einen bestimmten Auftraggeber erstellt und an diesen veräußert wird, ist sie beim Programmierer im Umlaufvermögen zu aktivieren. Selbst erstellte Software, an der nur Lizenzen veräußert werden (zeitliches Nutzungsrecht an der Software), stellt hingegen Anlagevermögen dar. Handelsrecht...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1 Parzellierung und Verkauf von Grundstücken

4.1.1 Parzellierung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung zu beurteilen, wenn sich ein Landwirt im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen als Bauland aufzubereiten und zu erschließen, oder er zumindest bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4 Vorräte und Vorratsvermögen

4.4.1 Vorführwagen eines Kfz-Händlers Die Zuordnung von Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers zum Anlage- oder Umlaufvermögen war bereits mehrmals Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Meist werden die Fahrzeuge nicht bis zum Ende der technischen Nutzungsdauer im Betriebsvermögen gehalten, sondern vorzeitig an Kunden veräußert. Praxis-Beispiel Vorführwagen im Anlagevermögen...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4 Ausgewählte Sachverhalte

4.1 Parzellierung und Verkauf von Grundstücken 4.1.1 Parzellierung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung zu beurteilen, wenn sich ein Landwirt im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen als Bauland aufzubereiten und zu erschließen, oder er zuminde...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3 Finanzanlagen und Wertpapiere

4.3.1 Beteiligungen an anderen Unternehmen Zum Anlagevermögen gehören Beteiligungen eines Unternehmens, die dauernd dem Betrieb dienen sollen. Demgegenüber gehören zum Umlaufvermögen die Beteiligungen, die zum Zweck der Veräußerung angeschafft wurden. Bestimmend sind hier allein die Erwerbsabsichten und Anlagehorizonte des Unternehmens. Entscheidet sich ein Unternehmen nach J...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.1 Anwendung im Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 51a Die Verfahren der Bewertungsvereinfachung sind nicht für sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden zugelassen. Es gelten die folgenden Zugehörigkeitsvoraussetzungen: Durchschnittsverfahren (§ 240 Abs. 4 HGB) gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden Verbrauchsfolgeverfah...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, Sammelposten / 5.3 Es muss sich um abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln

Nur Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen in den Sammelposten eingestellt werden. Umlaufvermögen scheidet dagegen aus. Auch unbewegliche Wirtschaftsgüter werden nicht einbezogen. Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören z. B. Gebäudeteile, An- und Ausbauten, Platzbefestigungen, Ladeneinbauten und immaterielle Wirtschaftsgüter.mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Im Falle einer Darlehensaufnahme oder Darlehensgewährung handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung.[1] Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[2] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.1 Beginn der Liquidation

Rz. 130 Zu Beginn der Liquidation haben die Liquidatoren bzw. Abwickler eine externe (Liquidations-) Eröffnungsbilanz aufzustellen (§ 71 Abs. 1 GmbHG, § 270 Abs. 1 AktG). Aus der Erstellung einer (Liquidations-) Eröffnungsbilanz ergibt sich die Notwendigkeit, auf den Tag vor Beginn der Liquidation eine Schlussbilanz des werbenden Unternehmens zu erstellen.[1] Der Zeitraum zwi...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 2.1 Grundsatz der Einzelbewertung

Rz. 1b Durch § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist der Grundsatz der Einzelbewertung für alle Vermögensgegenstände und Schulden verankert; damit gilt dieser Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung grundsätzlich für alle im Anlage- und Umlaufvermögen auszuweisenden Vermögensgegenstände sowie für alle Schulden. Dieser Bewertungsgrundsatz ergibt sich darüber hinaus bereits auch aus § 240 Ab...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 4 Festwertbewertung als Bewertungsvereinfachung

Rz. 85 Sowohl im Sachanlagevermögen als auch im Umlaufvermögen können Festwerte gebildet werden, um bei bestimmten Vermögensgegenständen innerhalb einer größeren Gruppe eine aufwendige Einzelerfassung und -bewertung zu vermeiden. Damit werden sowohl die Inventur als auch die Bewertung deutlich vereinfacht und damit wirtschaftlicher gestaltet. Für den Ansatz von Festwerten gel...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.3 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 13 Zugänge von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige als Gegenleistung für Betriebsausgaben erhält, sind keine Betriebseinnahmen. Beim Einkauf von Umlaufvermögen wird in der Einnahmenüberschussrechnung nur die Betriebsausgabe[1] erfasst. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern wird die Betriebsausgabe im Wege der Abschreibung auf die Nutzungsdauer v...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 2.3 Einschränkung durch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Rz. 7 Insbesondere für die im Umlaufvermögen zu erfassenden Gütermengen bedeutet der Grundsatz der Einzelbewertung eine extrem arbeitsaufwendige Einzelidentifikation und -bewertung aller Vermögensgegenstände. Es stellt sich daher die Frage, ob die Ansprüche an die "Richtigkeit", "Klarheit" und "Vollständigkeit" des Jahresabschlusses eine absolute Geltung des Einzelbewertungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Alphabetisch geordnete Auswahl weiterer wichtiger Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens

Rz. 502 [Autor/Stand] Anteile an Kapitalgesellschaften: Anteile des Inhabers eines (gewerblichen oder freiberuflichen) Einzelunternehmens können je nach den Umständen entweder dem notwendigen bzw. gewillkürten Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen sein. Die Beteiligung eines selbstständigen Malermeisters an einer Wohnungsbau-GmbH kann zum notwendigen Betriebsver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Betriebsaufspaltung

Rz. 227 [Autor/Stand] Die Vermietung oder sonstige Überlassung von Wirtschaftsgütern zur Nutzung geht regelmäßig nicht über den Bereich der privaten Vermögensverwaltung hinaus (näher dazu Rz. 164 f.). Eine Ausnahme gilt aber in den Fällen der (echten und unechten) Betriebsaufspaltung. Rz. 228 [Autor/Stand] Die Grundsätze zur Betriebsaufspaltung wurden von der Rechtsprechung k...mehr

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Vorsteuerabzug in Gefahr: 1... / 2.10 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Die Vorschriften zur Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG wurden bereits mit Wirkung zum 1.1.2005 in wesentlichen Teilen entscheidend geändert. Trotzdem sind noch immer sehr viele in der Praxis getroffene Überwachungsmaßnahmen zur Vorsteuerberichtigung nicht annähernd dazu geeignet, um den gesetzlichen Vorgaben ausreichend Rechnung zu tragen. Hier besteht nicht nur die groß...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen als Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten

Rz. 51 Die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten (borrowing costs) im Rahmen der Erfassung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (IAS 23 (rev. 2017))[1] gestaltet sich nach den IFRS – anders als in der nationalen Rechnungslegung – einheitlich. Gem. IAS 23.8 besteht für Fremdkapitalkosten, die sich direkt (also Einzelkosten!)[2] dem Erwerb, dem Bau oder d...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.2 Zinsen als "sonstige betriebliche Aufwendungen"

Rz. 24 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 7 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "sonstige betriebliche Aufwendungen" gesondert zu erfassen.[1] Dieser Posten verkörpert einerseits einen Auffangposten und erfährt im HGB keine explizite Definition. Andererseits gehen in den Posten "sonstige betriebliche...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 11 Die Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital im Rahmen der Ermittlung des Umfangs der Herstellungskosten ist in § 255 Abs. 3 HGB geregelt. Nach dessen Satz 1 gehören Zinsen für Fremdkapital nicht zu den Herstellungskosten. Eine Relativierung offenbart Satz 2, wonach ein Aktivierungswahlrecht für Zinsen besteht, die zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.1 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 43 Planmäßige Abschreibungen sind bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern vorzunehmen, die zur Erzielung von Erträgen verwendet werden und einer wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Abnutzung unterliegen (R 7.1 Abs. 1 EStR 2012). Als Parameter planmäßiger Abschreibungen, mit denen sich Steuerbilanzpolitik betreiben lässt, fungieren die Abschreibungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbilanzpolitik / 2.2.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 39 Bei bestimmten Wirtschaftsgütern sowie in bestimmten Konstellationen stehen dem Steuerpflichtigen als Alternative zur Einzelbewertung verschiedene Bewertungsvereinfachungsverfahren im Rahmen der Sachverhaltsabbildung zur Verfügung. Dies sind im Einzelnen die Gruppenbewertung mit dem gewogenen Durchschnittswert (R 6.8 Abs. 4 EStR 2012, § 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Gewerbesteuer

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.1 Übertragung gegen Kaufpreiszahlung

Rz. 41 Kaufpreis über dem Kapitalkonto Hat der Vermögensübernehmer Leistungen beim Erwerb eines Betriebs zu erbringen, die über dem steuerlichen Kapitalkonto des Übergebers liegen, so liegt ein entgeltlicher Erwerb vor mit der Folge, dass der Vermögensübernehmer Anschaffungskosten hat und der Vermögensübergeber einen Veräußerungsgewinn erzielt. Der Vermögensübernehmer muss zwe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts

Leitsatz 1. Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur tatsächlichen Höhe des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sind, schließt eine offenbare Unrichtigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; 2019, 466; FG Münster 4 K 1018/19, Rev, Az des BFH IV R 11/21, BB 2021, 1328; Reddig, FR 2018, 925). Dazu Einzelheiten dazu in ABC-Form: Anderer Betrieb desselben StPfl Überführung des WG dorthin soll schädlich sein, wenn innerhalb der Verbleibensfrist (BMF v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.1 Allgemeines

Tz. 127 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Ergibt sich nach Anwendung des § 4 Abs 4 und 5 UmwStG ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126, nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall), handelt es sich hierbei um einen lfd Verlust. GlA s Schmitt (in S/H, 9. Aufl, § 4 UmwStG Rn 120) und s Schnitter (in F/D, § 4 UmwStG Rn 206). Wegen des Entstehungszeitpunkts s Tz 171. Wegen der idR ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 18 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Als zwingende Folgerung aus der Verknüpfung zwischen den Werten in der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin und den Werten bei der Übernehmerin (s Tz 11ff) bestimmt § 4 Abs 2 S 1 UmwStG, dass der übernehmende Rechtsträger insbes hinsichtlich der Bewertung der WG, der Abschr uä Vergünstigungen entspr dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.2.2 Ausnahme: Abziehbarkeit des Übernahmeverlusts bis zur Höhe der Bezüge nach § 7 UmwStG, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG handelt (§ 4 Abs 6 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 134 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Von der generellen Nichtabziehbarkeit des Übernahmeverlusts 2. Stufe (s Tz 129ff) enthalten die S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwStG eine Ausnahme, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 S 1 KStG handelt. Tz. 135 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Voraussetzung für die Anwendung der S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwStG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Umlaufvermögen

Rn. 63 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß § 266 sind folgende Gruppen des UV zu zeigen: Vorräte; Forderungen und sonstige VG; Wertpapiere; Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Diese Gliederung entspricht dem Gliederungsprinzip der Liquidierbarkeit (vgl. ADS (1997), § 266, Rn. 8). Während § 247 Abs. 2 das AV als die Gegenstände definiert, die d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kassenbestand

Rn. 99 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zum Kassenbestand zählt sämtliches Bargeld, das sich in dem UN am BilSt in der Hauptkasse und sämtlichen Nebenkassen befindet (vgl. hierzu HdJ, Abt. II/7 (2007), Rn. 126). Hierzu zählen neben Euro-Noten und -Münzen auch Sorten. Letztere sind zum Sortenmittelkurs am BilSt umzurechnen, wobei nach § 256a Satz 2 die §§ 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Geleistete Anzahlungen

Rn. 79 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unter dieser Position sind alle Zahlungen auszuweisen, die für den Erwerb von VG des Vorratsvermögens geleistet wurden, sofern die betreffenden VG bis zum BilSt noch nicht zugegangen sind bzw. der Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat. Ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs hat der Ausweis unter den RHB, den unfertigen oder fertigen E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Schecks

Rn. 103 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sämtliche von dem bilanzierenden UN hereingenommene Schecks, über die das betreffende UN für eigene Rechnung frei verfügen kann, sind unter dieser Position zu erfassen; das gilt auch für vordatierte Schecks, da diese gemäß Art. 28 Abs. 2 ScheckG am Tag der Vorlage fällig sind (vgl. HdJ, Abt. II/7 (2007), Rn. 134). Sobald der Scheck auf einem...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 87 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese Position stellt einen Sammelposten auf der Aktivseite dar. Hierunter fallen bspw. auch Forderungen aus Krediten gemäß § 89 AktG bzw. § 115 AktG . Diese Forderungen sind als sonstige VG zu zeigen, wenn es sich auf der Grundlage allg. Bilanzierungskriterien um kurzfristige Darlehen handelt (vgl. hinsichtlich der Vermerkpflicht im Anhang § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Rn. 98 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Bilanzposition "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" fasst sämtliche flüssigen Mittel eines UN zu einer Position zusammen. Eine Untergliederung ist gesetzlich zwar nicht vorgesehen, zur Förderung der Klarheit und Übersichtlichkeit dürfte dies jedoch sinnvoll sein. Denkbar wäre es, bspw. analog der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sonstige Wertpapiere

Rn. 97 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Als sonstige Wertpapiere sind all jene Wertpapiere zu zeigen, die nicht einer anderen Position – entweder des AV oder UV – zuzuordnen sind, wobei die Verbriefung dieser Rechte zwingend aus dem Wortlaut dieser Bilanzposition heraus gegeben sein muss. Zu dieser Bilanzposition zählen auch abgetrennte Zins- und Dividendenscheine (vgl. HdJ, Abt. I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorräte

Rn. 64 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Vorräte sind im Bilanzgliederungsschema wie folgt unterteilt: Die Grenzen zwischen diesen Vorratsgruppen sind fließend und nicht immer exakt zu ziehen. Dies ist insbesondere bei solchen UN der Fall, die auf jeder Produktionsstuf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

Rn. 70 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei dieser Bilanzposition ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten zu den Positionen "RHB", "Fertige Erzeugnisse" und "Forderungen". Ein VG ist dann nicht mehr als Roh- oder Hilfsstoff auszuweisen, wenn der Zeitraum der Herstellung bereits begonnen hat (vgl. zur Abgrenzung des Zeitraums der Herstellung HdR-E, HGB § 255, Rn. 226ff.). Mit dem Beg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rn. 67 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Als RHB sind diejenigen Vorräte auszuweisen, die unmittelbar in die Produktion eingehen oder den Produktionsablauf bewirken bzw. zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt werden. Zu den Rohstoffen zählen alle Grundstoffe, aus denen die Produkte des bilanzierenden UN gefertigt werden, wobei diese Grundstoffe als wesentlicher Bestandteil des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 83 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In dieser Position sind solche Ansprüche auszuweisen, die aus von dem bilanzierenden UN bereits erfüllten Umsatzgeschäften resultieren (vgl. HdJ, Abt. II/6 (2010), Rn. 103). Dies bedeutet, dass grds. eine strenge Verbindung zwischen den als UE zu zeigenden Beträgen und den Forderungen aus LuL besteht; Forderungen, denen kein Umsatzgeschäft i....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anteile an verbundenen Unternehmen

Rn. 91 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Hinsichtlich der Abgrenzung der unter dieser Bilanzposition zu erfassenden Anteile wird auf die Ausführungen im AV verwiesen (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff.). Im Unterschied zu den im AV auszuweisenden Anteilen sind die im UV zu erfassenden Anteile nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 43ff....mehr