Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.1 Mindestanforderungen für alle Kaufleute

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 1 HGB regelt für die Bilanz aller Kaufleute eine hinreichende Aufgliederung der Aktiva und Passiva. Sie gilt für alle Kaufleute, soweit nicht speziellere Gliederungsvorschriften vorgehen. Sie gilt damit auch für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bei Kapitalgesellschaften.[1] Eine entsprechende Vorschr...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.1.2 Vermögensübertragungen im Stichtagsmoment ("Mitternachtsgeschäfte")

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Angesprochen sind hier Umwandlungen, insbesondere Verschmelzungen, und Anteilsübertragungen in der juristischen Sekunde zwischen zwei Geschäftsjahren ("Mitternachtsgeschäfte").[1] In der Praxis wird der Übertragungszeitpunkt mitunter auf den Stichtag, 24:00 Uhr gelegt. Teilweise wird stattdessen das Datum konkret angegeben, wobei aber verschi...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.1 Zugangsbewertung

Rz. 1055 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Derivativ erworbene Forderungen, also bereits bestehende Forderungen, die der Bilanzierende gekauft hat und die ihm abgetreten wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Sie sind also im Rahmen der Zugangsbewertung nicht mit dem Nennbetrag, sondern mit dem Betrag anzusetzen, den der Zessionar – der Erwerber – für sie bezahlt hat. ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.2.2 Technische Anlagen und Maschinen

Rz. 648 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sie sind mit dem Kaufpreis anzusetzen, den der Kaufmann für sie bezahlt hat. Hinzu kommen Kosten der Inbetriebnahme. Sie gehören zu den Anschaffungskosten, weil der Anschaffungsbegriff auch die Inbetriebnahme umfasst. Ihre Berücksichtigung birgt die Gefahr der Überbewertung[1]: zwar werden Kosten der Inbetriebnahme seitens des Käufers bei de...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.3 Festbewertung (Abs. 3)

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände sind nach § 240 Abs. 1 HGB einzeln zu bewerten (Grundsatz der Einzelbewertung). Davon lässt der Gesetzgeber in Abs. 3 und in Abs. 4 zwei wichtige Ausnahmen zu. Dem liegt der Gedanke der Vereinfachung und der Reduzierung des mit Buchführung und Inventarisierung verbundenen Aufwands zugrunde, der auch an anderer Stelle, etw...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 879 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist. Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 910 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zugangsbewertung von Vorräten folgt allgemeinen Grundsätzen. Vorräte sind daher zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten und nach Maßgabe des § 253 Abs. 4 außerplanmäßig abzuschreiben, wenn dazu Anlass besteht. Rz. 911 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz differenziert hinsichtlich der Zugangsbewertung von Vermögensgegenstände...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.1 Anschaffungskosten

Rz. 912 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben dem für die Anschaffung des einzelnen Gegenstandes aufgewendeten Kaufpreis gehören zu den Anschaffungskosten auch die Anschaffungspreiserhöhungen und die Anschaffungspreisminderungen sowie die Anschaffungsnebenkosten. Im Falle von Vorräten kommen hier insbesondere Rabatte, Skonti und Boni in Betracht. Für Vorräte scheiden Aufwendungen ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 7.1.1 HGB

Rz. 1123 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Wertpapiere sieht das Bilanzrecht keine Definition vor. Es handelt sich um Inhaber- oder Orderpapiere, die übertragbar (selbstständig verwertbar) sind. Wertpapiere können zugleich Beteiligungen sein. Die Abgrenzung ist eine Frage des Ausweises. Wertpapiere können, wenn sie dem Unternehmen dauerhaft zu dienen bestimmt sind, als Finanzanl...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.1.2.1.2 Beteiligung

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen muss an dem nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB halten. Es handelt sich um eine qualifizierte Form der Anteilsinhaberschaft, sodass die Einheit, an der die Anteile gehalten werden, Unternehmensqualität haben muss und die Antei...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.10 Niederstwertprinzip

Rz. 150 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Niederstwertprinzip folgt aus dem Vorsichtsprinzip, konkretisiert das Imparitätsprinzip und bezeichnet den Grundsatz der vorsichtigen Bewertung der Aktiva. Im Gesetz kommt es gem. § 253 Abs. 3, 4 HGB zum Ausdruck. Danach sind unrealisierte Wertverluste im Anlagevermögen zu berücksichtigen, wenn am Bilanzstichtag eine voraussichtlich daue...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.4 Folgebewertung der Vorräte

Rz. 946 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz sieht für Umlaufvermögen und damit auch für Vorräte keine planmäßige Abschreibung vor, da diese Gegenstände dem Unternehmen nicht dauerhaft dienen, sondern verarbeitet oder Verkauft werden sollen. Gelingt dies voraussichtlich nicht oder erleiden die Vorräte aus anderen Gründen einen Wertverlust, sind außerplanmäßige Abschreibung v...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.2 Folgebewertung von Forderungen

Rz. 1060 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Forderungen gehören zum Umlaufvermögen und sind daher gemäß dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten. Eine Abschreibung bzw. eine Wertminderung ist zwingend vorzunehmen, wenn die Forderung nicht mehr werthaltig ist. Dies beurteilt sich nach folgenden Kriterien:[1] Bonität des Schuldners Zahlungswilligkeit des Schuldners Möglichkeit, die Fo...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.4.2 Fifo-Verfahren

Rz. 939 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Fifo-Verfahren unterstellt, dass zuerst zugegangene Güter auch zuerst verbraucht werden. Es entspricht der Realität der Wertentwicklung im Umlaufvermögen besser als die Lifo-Methode. Nachfolgendes Beispiel zeigt die identische Bestandsentwicklung wie sie für die Erläuterung der Lifo-Methode verwendet wurde.mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.2.1 Gemildertes Niederstwertprinzip

Rz. 686 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen sind erforderlich, wenn zum Stichtag der Wert eines Vermögensgegenstandes voraussichtlich dauerhaft gemindert ist. Das gilt unabhängig davon, ob er abnutzbar ist. Entfällt der Grund für die Minderung später entgegen der Erwartung, ist der Wert wieder aufzuholen. Bei nur vorübergehender We...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.3.1 HGB

Rz. 1111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter diesem Gliederungspunkt sind sowohl die Forderungen aus Umsatzgeschäften als auch sonstige Forderungen auszuweisen, soweit es sich nicht um Finanzanlagen des Anlagevermögens handelt. Die vom Gesetz vorgegebene Gliederung ist etwas missverständlich, weil im ersten Punkt Forderungen aus Umsatzgeschäften und in den Folgepunkten Forderung...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.2.3 Wertaufholungsgebot

Rz. 143 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB darf ein niedrigerer Wert, der sich aus vorausgegangenen außerplanmäßigen Abschreibungen ergeben hat, nicht beibehalten werden, wenn die Gründe, welche zur Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen. Dies ist objektiv zu bestimmen, auf die Kenntnis des Kaufmanns kommt es nicht an.[1] Zu Unrecht vorgenommene ...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.2.3 Das Umsatzkostenverfahren

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Umsatzkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten) aufgegliedert, während im Gesamtkostenverfahren nach Arten (Personal, Material etc.) aufgegliedert wird.[1] Der Posten Umsatzerlöse (§ 275 Abs. 3 Nr. 1 HGB) ist in beiden Verfahren identisch, wird in § 277 Abs. 1 HGB definiert und daher dort...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.2.1 Beginn und Ende des Herstellungsvorgangs

Rz. 653 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Aktivierung kommt nur für solche Aufwendungen in Betracht, die während des Zeitraums der Herstellung anfallen. Der Herstellungszeitraum beginnt, wenn Aufwendungen getätigt werden, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem herzustellenden Vermögensgegenstand stehen.[1] Dabei spielt die subjektive Zwecksetzung des ...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.4.1 Umsatzrealisierung bei Fertigungsaufträgen

Rz. 115 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fertigungsaufträge stellen regelmäßig Werkverträge i. S. d. § 631 BGB dar. Ein Werkvertrag beinhaltet für das umsatzgenerierende Unternehmen die Verpflichtung zur Fertigstellung eines konkreten Kundenauftrags, der die Herstellung bzw. Veränderung eines Gegenstands oder die Ablieferung des Ergebnisses einer Dienstleistung, wie beispielsweise ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 5.1.2.2.1 Wesentliche Änderungen im Konsolidierungskreis

Rz. 144 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei wesentlichen Änderungen des Konsolidierungskreises verlangt Abs. 2 Angaben im Konzernabschluss, die es ermöglichen, die aufeinander folgenden Konzernabschlüsse sinnvoll miteinander zu vergleichen. Änderungen des Konsolidierungskreises liegen vor, wenn sich die Zusammensetzung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (u...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1 §§ 242, 247, 264 Abs. 1 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 Pflicht zur Aufstellung (1) 1Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 2Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechen...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.1 Rechnungslegungszwecke (inneres System)

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Eindruck des Wettbewerbs zweier konkurrierender Rechnungslegungssysteme wird im Schrifttum das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung zutreffend mit einer dualen Zwecksetzung beschrieben. Gegenübergestellt wird die Informations- und die Ausschüttungsbegrenzungsfunktion. Die Gleichrangigkeit beider Zwecke gilt im Schrift...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.1.1 Beteiligungsbuchwert

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 312 Abs. 1 HGB ist eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen in der Konzernbilanz mit dem Buchwert anzusetzen. Zudem sind der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und anteiligem Eigenkapital des assoziierten Unternehmens sowie ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert oder passiver Unterschiedsb...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.23 Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (Nr. 22)

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nimmt eine KapGes das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB in Anspruch, ist sie gem. § 285 Nr. 22 HGB verpflichtet, im Anhang den Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahrs sowie den davon auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallenden Betrag anzugeben. ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1.2.1.1 Relevante Größenkriterien

Rz. 119 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanzsumme (Abs. 2a) setzt sich nach der durch das BilRUG neu eingefügten gesetzlichen Definition in § 267 Abs. 4a HGB aus den Posten zusammen, die in den Buchstaben A bis E des § 266 Abs. 2 HGB aufgeführt sind (d. h. Anlagevermögen; Umlaufvermögen; Rechnungsabgrenzungsposten; aktive latente Steuern; aktiver Unterschiedsbetrag aus der V...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.2.6 § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kleinstkapitalgesellschaften sind in § 267a HGB definiert. Sie können auf die Privilegierungen zugunsten der kleinen Kapitalgesellschaften zurückgreifen (§ 267a Abs. 2 HGB) und erhalten zusätzliche Vorteile. So ist die Erweiterung des Jahresabschlusses um einen Anhang dann entbehrlich, wenn sie Angaben zu den Haftungsverhältnissen unter der Bi...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.2.3 Gesonderte Anwendungsbereiche

Rz. 394 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB schreibt für mittelgroße und große Gesellschaften (vgl. Kapitel 3 Tz. 171 ff.) den gesonderten Ausweis aller in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB genannten Posten vor.[1] Dabei ist die vorgegebene Reihenfolge zu beachten.[2] Daraus ergibt sich, dass § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB vornehmlich die mittelgroßen und großen Gesells...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.4.2 Niedriger beizulegender Wert

Rz. 948 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist ein einheitlicher Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, wird nach überwiegend vertretener Auffassung der Beschaffungsmarkt für maßgeblich gehalten, sofern ein Fremdbezug möglich ist;[1] falls nicht, wird die Maßgeblichkeit des Absatzmarktes für die Preisfindung anerkannt. Für Handelswaren und Überbestände an unfertigen und fertigen...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.3.2 Gliederungsvorschriften für nicht veröffentlichungspflichtige Unternehmen

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 1 HGB regelt Inhalt und Mindestgliederung der Bilanz für alle Kaufleute. Gesondert auszuweisen sind nach dem Wortlaut dieser Vorschrift auf der Aktivseite das Anlage- und das Umlaufvermögen sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Auf der Passivseite sind das Eigenkapital, die Schulden sowie die passiven Rec...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.5.2 Bilanzvermerke

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für alle Kaufleute schreibt § 251 HGB den Ausweis der Haftungsverhältnisse "unter der Bilanz" vor. Das sind die Eventualverbindlichkeiten (off balance sheet risks), für die der Kaufmann am Bilanzstichtag bereits eine vertragliche Bindung eingegangen ist, die die Voraussetzungen für einen Ausweis bei den Schulden als Verbindlichkeiten oder Rüc...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.1 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum HGB vom 10. Mai 1897

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Verkehrserwartung an die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresabschlusses des Kaufmanns und damit verbunden eine normative Geltung handelsrechtlicher GoB bestand lange vor Inkrafttreten des HGB und seines Vorläufers des ADHGB. Als vielzitierter geistiger Urvater zahlreicher Grundelemente der geltenden handelsrechtlichen Buchführungs- und...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.2.2 Das Gesamtkostenverfahren

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Arten (Personal, Material etc.) aufgegliedert, während im Umsatzkostenverfahren nach Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten) aufgegliedert wird.[1] Der Posten Umsatzerlöse (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB) ist in beiden Verfahren identisch, wird in § 277 Abs. 1 HGB definiert und daher...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.1 Bilanz und Eröffnungsbilanz

Rz. 99 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 1 statuiert die grundsätzliche Pflicht eines jeden Kaufmanns (zum Begriff siehe §§ 1ff. HGB sowie vgl. Tz. 6 ff.) zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlussbilanz und regelt ihren Inhalt, soweit alle Kaufleute betroffen sind. Abs. 4 sieht eine Befreiung für "kleine" Kaufleute i. S. d. § 241a HGB vor. Für KapGes g...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1 HGB

Rz. 501 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögensgegenstände werden im Gesetz nirgends definiert; auch § 248 Abs. 2 HGB setzt diese voraus.[1] § 266 HGB umschreibt lediglich den Kreis derartiger Vermögensgegenstände, obwohl sie gänzlich unterschiedlicher Natur sind. Daher sind beide Vorschriften nicht deckungsgleich – vielmehr trifft § 248 Abs. 2 HGB nur eine Regelung...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.6 Ansatzkasuistik

Rz. 396 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch Ansatz einer Drohverlustrückstellung für ein Beschaffungsgeschäft über ansatzfähige Vermögensgegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens wird eine spätere, zum Abschlussstichtag gebotene außerplanmäßige Abschreibung antizipiert. Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn nach vollzogener Lieferung voraussichtlich eine außerplanmäßige Absch...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.3.1 HGB

Rz. 799 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den handelsrechtlichen Ausweisvorschriften wird im Wesentlichen auf die Darstellung in Tz. 352 ff. verwiesen. Rz. 800 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sachanlagen sind in Abgrenzung zu Immaterialgütern und Finanzanlagen körperliche Gegenstände. Die Abgrenzung von grundstücksgleichen Rechten zu Immaterialgütern ist nicht unproblematisch und nach d...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.2.4.2 Absicht zur Weiterveräußerung

Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der Weiterveräußerung ist wirtschaftlich im Sinne eines Bilanzabgangs zu verstehen. Dazu wird regelmäßig die Übertragung des rechtlichen, im Einzelfall aber schon die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 246 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz HGB) ausreichen. Zwar suggeriert der Wortlaut des Abs. 1 Nr. 3, dass alle Anteile veräuß...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.4.2 Umsatzrealisierung bei Mehrkomponentengeschäften

Rz. 120 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter Mehrkomponentengeschäften wird allgemein die Veräußerung mehrerer einzelner bezüglich ihrer Vergütung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehender Geschäfte subsumiert. Dabei handelt es sich i. d. R. um eine Kombination aus der Veräußerung eines Vermögensgegenstands und der Durchführung von Dienstleistungen. Die einzelnen Geschäfte könne...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.3.2.1 Besonderheiten für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 219 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weil Kleinstkapitalgesellschaften als kleine Kapitalgesellschaften gelten (§ 267a Abs. 1 Satz 1 HGB), können sie grundsätzlich alle Befreiungen bzw. Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch nehmen. Dazu kommen die folgenden zusätzlichen Erleichterungen und Befreiungen: § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB: Die Kleinstkapitalgesellschaf...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2 § 266 HGB

Rz. 384 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Gliederung der Bilanz (1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 388 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 HGB trifft keine Aussage über den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis der Posten.[1] Die Grundfrage zum Aktivvermögen, ob es sich um Anlage- oder Umlaufvermögen handelt, ist anhand von § 247 Abs. 2 HGB zu lösen. Rückstellungen sind allein anhand von § 249 HGB zu bilden und der Eigenkapitalausweis richtet sich nach § 272 HGB. Der Ausw...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.2.1 Erstbewertung von Vorräten

Rz. 952 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bewertung von Vorräten zum Zeitpunkt des Zugangs erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (at cost). Bei der Ermittlung sind sämtliche Kosten einzubeziehen, welche angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen (IAS 2.10). Rz. 953 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Anschaffungsvor...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.2.1.1 Grundlagen der Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 126 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen richtet sich im Einzelnen nach § 255 HGB, der die Bewertungsmaßstäbe normiert (vgl. Tz. 153 ff.). Rz. 127 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände sind höchsten mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, zu bewerten. Der Abschreibung kommt die Aufgabe zu, der z...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.1 Ausweis- und Gliederungsprinzipien

Rz. 404 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.54 regelt, welche Informationen in der Bilanz darzustellen sind und welche Posten in der Bilanz getrennt auszuweisen sind. Daneben gelten für die Darstellung und den Ausweis die allgemeinen Darstellungsgrundsätze, die in den IAS 1. 30–.31 und IAS 1.55–.59 konkretisiert werden: Unwesentliche Posten sind nach IAS 1.31 wegzulassen, auch w...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.4 Beispiele und Einzelfälle zur Anwendung von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 35 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip des true and fair view findet über § 252 Abs. 2 HGB bzw. § 246 Abs. 3 Satz 2 HGB bzw. § 265 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB Eingang in die Rechnungslegung. Die begründeten Ausnahmen von den Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften können am Maßstab der Bilanzwahrheit gemessen werden. So kann im Lichte von § 264 Abs. 2 Satz 1...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.4.2 Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der folgenden Tabelle erfolgen Darstellungen nicht nur für die aktiven Bilanzpositionen, sondern im Sinne einer Gesamtbetrachtung auch z. B. für passive Bilanzpositionen und latente Steuern, auf die ansonsten in anderen Kapiteln eingegangen wird.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / a) Wirtschaftsgut

Die Finanzverwaltung geht unter Berücksichtigung des Wortlauts von § 16 Abs. 3 S. 3 EStG von einem Sperrfristverstoß aus, wenn übertragener Grund und Boden, übertragene Gebäude (ausgenommen Umlaufvermögen) oder andere übertragene wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb der Sperrfrist entnommen oder veräußert werden, wobei dies für Grund und Boden sowie Gebäude aus Sicht der...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.4 Vorbereitende Abschlussbuchungen

Rz. 72 Da der Jahresabschluss durch die Aufnahme der Salden aller Sachkonten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsteht, müssen vor den eigentlichen Abschlussbuchungen vorbereitende Maßnahmen getroffen werden. Die Einzelkonten müssen "abschlussbereit" gemacht werden. Alle in der laufenden Buchhaltung nicht erfassten oder falsch erfassten Vorgänge müssen richtiggestel...mehr