Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / 1. Umlaufvermögen

Für Krypto Assets im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip, wonach bei Kursverlusten handelsrechtlich eine Abschreibung auf den niedrigeren Marktwert erfolgt. Wertsteigerungen dürfen erst bei tatsächlicher Veräußerung berücksichtigt werden. Steuerrechtlich sind diese nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG nur zulässig, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / II. Wann handelt es sich bei Krypto Assets um Umlauf- oder Anlagevermögen?

Ob Krypto Assets als Umlaufvermögen oder Anlagevermögen zu bilanzieren sind, hängt von ihrer geplanten Nutzung ab. Sind die Krypto Assets für den kurzfristigen Handel und die Erzielung von Gewinnen bestimmt, zählen sie zum Umlaufvermögen. Bei Kryptowährungen dürfte dies den Regelfall darstellen, da sie als (nicht gesetzliches) Zahlungsmittel dienen. Sie sind dann dem sonstige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.3.4 Fondsabgrenzung

Rz. 16 Ein Streitpunkt in der wissenschaftlichen Diskussion ist die Frage nach der Abgrenzung des zu betrachtenden Fonds, der eine Zusammenfassung bestimmter Bilanzpositionen zu einer buchhalterischen Einheit darstellt, mit dem die finanzielle Lage eines Unternehmens am sinnvollsten abgebildet werden kann. Der Finanzmittelfonds soll einen Erklärungswert hinsichtlich des Liqu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.1 Funktional wesentliche und wirtschaftlich zuordenbare Betriebsgrundlagen

Rz. 93 Legt man den funktionalen Teilbetriebsbegriff zugrunde, sind mit dem Teilbetrieb alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen zu übertragen, damit der abgespaltene Teil des unternehmerischen Engagements in der neuen Organisationsform und bei der Abspaltung auch der verbleibende Teil des Vermögens selbst lebensfähig sind. Vermögensteile, die wesentliche Betriebsgru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Anlass und Gegenstand einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 15 Die Voraussetzungen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau und ihr Inhalt ergeben sich auf einen ersten Blick recht deutlich aus dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 UStG. Im Detail lässt diese Regelung aber dann doch überraschend viele wichtige Fragen offen, wie nachfolgend einzeln aufzuzeigen sein wird. Auch die geltende Verwaltungsanweisung in Abschn. 27b.1 UStAE g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.7.2 Zuwendungsnießbrauch

Rz. 153 Die Zuwendung eines "echten Unternehmensnießbrauchs" setzt die Übertragung der Unternehmerstellung auf den Nießbraucher voraus. Der Nießbraucher, der nach § 22 Abs. 2 HGB in das Handelsregister einzutragen ist, betreibt das Unternehmen für eigene Rechnung, muss dieses aber in seinem Bestand für den Besteller erhalten. Das Eigentum am Anlagevermögen verbleibt entsprec...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen

Leitsatz 1. Die Kosten für die Anmietung von Werbeträgern können auch bei einem Dienstleistungsunternehmen zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) führen, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum des Dienstleistungsunternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würden. 2. Für die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen kommt es ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Anwendung des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf eine Sparkasse in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts

Leitsatz Die für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts geltende Vorschrift des § 8b Abs. 6 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), die den persönlichen Geltungsbereich von § 8b Abs. 1 bis 5 KStG (und damit auch z.B. von Abs. 3 Satz 3 zur Einkommenserhöhung bei Teilwertabschreibungen) erweitert, ist weder durch Auslegung noch im Wege der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zebragesellschaft / 3.1 Bilanzierungsbedingte Unterschiede

Hierunter fallen alle Auswirkungen, die sich aus den im Regelfall gegebenen unterschiedlichen Ermittlungsweisen der Einkünfte ergeben. Für die Zebragesellschaft wird im Rahmen der Vermögensverwaltung zumeist eine Ermittlung als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten[1] erfolgen, beim betrieblichen Zebragesellschafter hingegen zumeist durch Bilanzierung im Rahmen ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Wiederverkäufer

Rz. 76 Nur Wiederverkäufer können § 25a UStG anwenden. Der Wiederverkäufer wird in § 25a Abs. 1 Nr. 1 UStG durch eine Fiktion definiert: Zitat Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert. Rz. 77 Es muss sich also bei den Unternehmern, die § 25a UStG anwenden können, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2.2.1 Aktivierung im Umlaufvermögen

Tz. 126 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Erwerb eigener nicht zur Einziehung bestimmter Anteile wird grds solange als Anschaffungsgeschäft beurteilt und ihre Aktivierung zugelassen, als die Anteile noch verwertet werden können (s Urt des BFH v 06.12.1995, BStBl II 1998, 781). Weiter s Urt des BFH v 20.01.2016 (BFH/NV 2016, 848) und s Urt des FG Münster v 13.10.2016 (EFG 2017, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbeschränkungen des § 21 Abs. 1 EStG n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.5 Ausnahme: Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c)

Rz. 275 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c AStG besteht auch für solche Bezüge eine Ausnahme von der Einordnung unter den Aktivkatalog, die bei der ausländischen Gesellschaft nach § 8b Abs. 7 KStG nicht steuerbefreit wären, wenn diese unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig wäre. Dies ist erfüllt, wenn die ausländische Gesellschaft ein Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 S. 1 KWG), Wer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
BWA-Analyse als Frühwarnsys... / 2 Aufbau der BWA

Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten der Darstellung einer BWA: DATEV-BWA: Eine von der Firma DATEV eG erstellte EDV-Auswertung, die ihre Daten von der Finanzbuchhaltung eines Unternehmens bzw. von dessen Steuerberater bezieht. Steuerberater-BWA: Der Steuerberater erstellt aufgrund eigener Software oder eigengenutzter Fremdprogramme die betriebswirtschaftlichen Auswertungen. I...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Immaterielle Vermögensgegen... / 3.1 Zuordnung zum Anlagevermögen

Die Zuordnung eines immateriellen Vermögensgegenstands zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen ist nach der betrieblichen Zweckbestimmung und der Dauerhaftigkeit der Nutzung zu bestimmen. Immaterielle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen als Betriebsmittel mehrfach Nutzen stiften, sind dem Anlagevermögen zuzuordnen. Dabei kann die Nutzenstiftung über einen Zeitraum von m...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.2 Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 39 Wird ein Grundstück des Anlagevermögens in Veräußerungsabsicht parzelliert und wirkt der Steuerpflichtige an der Aufbereitung zum Bauland aktiv mit oder nimmt er darauf Einfluss, wechselt das Grundstück auch bei zunächst unveränderter Nutzung zum Umlaufvermögen.[1] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nicht geeignet, Umlaufvermögen eines land- und forstw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 2.1 Ansatz in der Handelsbilanz

Rz. 26 Handelsrechtlich sind Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden zu trennen. Für den Bilanzausweis[1] ist eine Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden (es handelt sich um selbstständige Vermögensgegenstände) hingegen möglich. Teilweise kann auch der steuerlichen "Vierteilung" des Gebäudes und dem folgend des zugehörigen Grund und Bodens als eigengewerblich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 2.1.2 Klassische Personengesellschaften: Ausgestaltung des Jahresabschlusses

Zentrale Bestimmung für die Ausgestaltung des Jahresabschlusses ist § 243 Abs. 1 HGB. Hiernach ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen.[1] Darüber hinaus normiert das Gesetz, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein muss[2] und dass der Jahresabschluss innerhalb einer Zeit aufzustellen ist, die einem ordnungsgem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.6 Erwerb von Grund und Boden bei Zwangsversteigerungen

Rz. 127 Bei einem durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworbenen Grundstück gehören zu den Anschaffungskosten das Meistgebot, die nicht ausgebotenen eigenen Grundpfandrechte des Ersteigerers, Verpflichtungen, die der Erwerber im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung gegenüber dem Schuldner oder Dritten außerhalb des Zuschlagsbeschlusses übernimmt und Nebenkosten, wi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 2.2.3 Besonderheiten bei sog. Kleinstgesellschaften

Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)[1] wurde eine vierte Größenklasse für die handelsrechtliche Rechnungslegung geschaffen. Diese Kleinstgesellschaften können Vereinfachungen in Anspruch nehmen, die die Aufstellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses betreffen. Die Regelungen gelten dabei auch für Personengesellschaften ohne e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.3 Veräußerung von Bauplätzen als landwirtschaftliches Hilfsgeschäft oder gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 13 Werden langjährig landwirtschaftlich genutzte Grundstücke veräußert, handelt es sich grundsätzlich um ein landwirtschaftliches Hilfsgeschäft. Grundstücksveräußerungen sind erst dann Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Grundstückshandels und nicht mehr landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte, wenn der Landwirt über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 2 Potenzial zur Bilanzgestaltung im Umlaufvermögen

Gleichgültig, ob es sich um Rohstoffe, Materialien oder Fertigwaren handelt, die Vorräte bilden in vielen Bilanzen eine wichtige Position. Diese Position des Umlaufvermögens bietet daher auch Möglichkeiten, die Bilanz zu beeinflussen. Die Bewertung ist nicht alles. 2.1 Wertberichtigung bei den Vorräten vermeiden Jedes Lager beinhaltet auch Vorräte, die nicht mehr ihrem eigentl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 2.1 Wertberichtigung bei den Vorräten vermeiden

Jedes Lager beinhaltet auch Vorräte, die nicht mehr ihrem eigentlichen Zweck dienen können. Im Nahrungsmittelbereich kann das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen sein, im Textilbereich kann eine modische Überlagerung festgestellt werden. Die Entscheidung im Laufe des Jahres umfasst die Entsorgung nicht mehr gängiger Vorräte noch vor dem Bilanzstichtag. Damit tauchen die Bestä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 2.3 Einfluss auf Forderungen nehmen durch ein aktives Forderungsmanagement

Hohe Forderungen aus Lieferung und Leistung in der Bilanz müssen nicht hingenommen werden, nur weil der Zahlungseingang vom Zahlungsverhalten der Kunden abhängt. Es gibt Regeln, die Kunden einhalten müssen. Das Verhalten der Zahler muss bereits im laufenden Jahr gesteuert werden. Durch systematisches Forderungsmanagement kann das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden redu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 2.2 Bestandsbewertung nutzen

Die gelagerten Waren und Rohstoffe müssen mit einem Preis verbunden werden, damit eine Bewertung stattfinden kann. Das sind für selbst hergestellte Teile die Herstellungskosten, für andere die Beschaffungskosten. Die Berechnung bietet trotz aller gesetzlicher Vorschriften Einflussmöglichkeiten, die bereits im Jahresablauf vorbereitet werden können. Die Bewertung mit Herstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebs- und Geschäftsauss... / 3.2 Anlagevermögen oder Umlaufvermögen

Bei aktivierungspflichtigen Anschaffungen im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung ist die Frage der Zugehörigkeit zum Anlage- oder Umlaufvermögen zu beantworten. Diese Entscheidung ist nach der Zweckbestimmung des Gegenstands zu treffen. Betriebs- und Geschäftsausstattungen, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens auf Dauer zu dienen, sind gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebs- und Geschäftsauss... / 4.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Bilanz

Die aktivierungspflichtigen Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind dem abnutzbaren Sachanlagevermögen zuzuordnen, sofern nicht die (eher seltenen) Sonderfälle vorliegen, die einen Ausweis im Umlaufvermögen erfordern. Das Anlagevermögen ist vom Bilanzierenden gesondert auszuweisen und im Regelfall nach folgendem Bilanzgliederungsschema zu gliedern[1]:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Definition des Cash Flow

Rz. 141 Als entziehbarer Cash Flow gelten dabei all jene finanziellen Überschüsse, die allen Kapitalgebern des Unternehmens zur Verfügung stehen.[259] Diese sind wie beim Ertragswertverfahren zukunftsbezogen, also Gegenstand von Prognosen.[260] Rz. 142 Free Cash Flow ist als finanzieller Überschuss der Unternehmenstätigkeit nach (unternehmensbezogenen) Steuern, jedoch vor Zin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Anwendung des AWH-Standards

Rz. 196 Da der AWH-Standard auf der Ertragswertmethode aufbaut, sind auch bei seiner Anwendung die nachhaltigen Erträge des Unternehmens zu kapitalisieren. Betrachtet wird hierbei der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Bei der Analyse der Gewinn- und Verlustrechnungen sind außerordentliche Aufwendungen und außerorde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19; Leuthe, D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / 2. Gliederung der Bilanz

Die allgemeine Gliederung der Bilanz in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ist für alle Kaufleute maßgebend (§ 247 Abs. 1 HGB). Die detaillierte Gliederung der Bilanz (§§ 266 ff. HGB) und der GuV (§§ 275 ff. HGB) ist im Gegensatz dazu nur für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / c) Abbildung eines immateriellen Vermögensgegenstands in der Bilanz

Anlagevermögen: Ein selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens ist in der Bilanz unter dem Posten "A. I. 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" und ein entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens ist unter dem Posten "A. I. 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzrechtliche Implikationen

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht): Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bewertung

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Gegensatz zum früheren Recht (vgl. HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 3ff.) sind auch für die Bewertung die Vorschriften über den JA entsprechend anwendbar. Für VG des AV bestimmt § 71 GmbHG ergänzend, dass sie "wie Umlaufvermögen zu bewerten [sind, d.Verf.], soweit ihre Veräußerung innerhalb eines übersehbaren Zeitraums beabsichtigt ist oder diese Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.8 Quotenkonsolidierung und Equity-Methode

Rz. 43 HGB Gemeinschaftsunternehmen können quotal oder nach der Equity-Methode bilanziert werden (§ 310 Abs. 1 HGB). Bei quotaler Einbeziehung sind durch den Verweis in § 310 Abs. 2 HGB auf die Vollkonsolidierung grundsätzlich die gleichen konzernbilanzpolitischen Spielräume gegeben wie bei Tochterunternehmen. Durch die anteilige Einbeziehung aller Aktiva und Passiva ergibt s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.1 Neubewertung

Rz. 26 Bei der Neubewertungsmethode sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS sämtliche stillen Reserven und Lasten aufzudecken. Allerdings ist die Höhe dieser Reserven stets subjektiv, zumal auch keine Deckelung in Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung an dem Tochterunternehmen besteht.[1] Daher kann hier mit großer abschlusspolitischer Freiheit gestaltet werden. Neben ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gemäß § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.5 Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rz. 18 Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Vorschrift des § 246 Abs. 1 HGB neben den Vermögensgegenständen und Schulden erwähnt. Daneben führt § 247 Abs. 1 HGB das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten auf. Das HGB klassifiziert demnach Rechnungsabgrenzungsposten nicht als Vermögensgegenstände bzw. Schulden.[1] A...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1. Spezifische Aspekte der zu berücksichtigenden Risikoarten

Rz. 51 Hinsichtlich der in der Risikotragfähigkeitssteuerung zu berücksichtigenden Risikoarten sind folgende Aspekte zu beachten: Rz. 52 In einem Going-Concern-Ansatz mit GuV-/bilanzorientierter RDP-Ableitung kann es im Hinblick auf die Bewertungsvorschriften zur externen Rechnungslegung ggf. akzeptiert werden, wenn hier Kursrisiken bei Positionen im Anlagebestand unberücksic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Statische und dynamische Liquiditätsgrade

Rz. 101 Zur Berechnung der verschiedenen Liquiditätskoeffizienten, die als Maß für die Liquidität verschiedenen Grades dienen können, werden unterschiedlich abgegrenzte Bestandteile der Liquiditätspuffer zu jenen Positionen in Beziehung gesetzt, die mit kurzfristigen Auszahlungsverpflichtungen verbunden sind.[1] Rz. 102 In der Fachliteratur[2] wird zwischen statischen und dyn...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2. Sonderfall Bewertungsmodelle

Rz. 31 Liegt für Wertpapiere des Anlagebestands kein aktiver Markt vor, so kann als Referenzgröße zur Ermittlung etwaiger stiller Lasten auf Werte zurückgegriffen werden, die anhand anerkannter Bewertungsmodelle (z. B. Discounted-Cashflow-Modelle) ermittelt wurden. Analog zur Handhabung bei wie Umlaufvermögen bewerteten Wertpapieren, deren beizulegender Zeitwert für die Rech...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Jährliche Überprüfung

Rz. 9 Da der Wert von Immobilien normalerweise im Laufe der Zeit nicht stabil bleibt, müssen die Institute turnusmäßige Überprüfungen durchführen, um insbesondere negative Wertentwicklungen rechtzeitig zu bemerken und darauf reagieren zu können. Die Aufsicht fordert eine jährliche Überprüfung der Marktwerte. Im Rahmen der Konsultationsphase zur siebten MaRisk-Novelle sollte ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating und Rechnungslegung / 4.3.7 Anlagendeckungsgrad (Langfristdeckungsgrad)

Rz. 38 Der häufig verwendete Anlagendeckungsgrad[1] gibt an, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristige Finanzierungsmittel gedeckt ist. Diese Kennzahl stellt auf die Fristenkongruenz der Finanzierung ab. Langfristig im Betrieb verbleibendes Vermögen sollte langfristig finanziert sein, sonst besteht die Gefahr, dass bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten (z. B. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Familienstiftung als Finanzunternehmen i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2011

Leitsatz Für die Qualifikation als Finanzunternehmen im Sinne des § 8b Abs. 7 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes 2011 i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes 2011 ist die Rechtsform unerheblich. Auch eine privatrechtliche Familienstiftung kann grundsätzlich ein Finanzunternehmen sein. Ob sie eine finanzunternehmerische Haupttätigkeit ausübt, richtet sich nach ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligung an anderen Körp... / 5 Wertpapierleihe

§ 8b Abs. 10 KStG soll Steuergestaltungen mit der sog. Wertpapierleihe verhindern, deren Zielsetzung es war, die Vorteile der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 1 KStG und der Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG für Dividendenerträge von Kreditinstituten in ihrem Handelsbestand miteinander zu kombinieren. Praxis-Beispiel Gestaltungsmodell Wertpapierleihe Die X-Bank hält Aktien in i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Nicht nur vorübergehende Verwendung

Rz. 129 Von einer nicht nur vorübergehenden Verwendung ist auszugehen, wenn die Gegenstände im inländischen Unternehmensteil dem Anlagevermögen zugeführt werden.[1] Praxis-Beispiel Die von der Betriebsstätte in Straßburg hergestellte Bestuhlung wird zur Ausstattung des Konferenzsaals der Hauptniederlassung der Möbelfirma nach München verbracht. Die Gegenstände werden im Untern...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grundstücke im Umlaufvermögen / 5 Grund und Boden und Gebäude: Zuordnung zum Umlaufvermögen

Grundstücke gehören zum Umlaufvermögen, wenn sie zum Weiterverkauf bestimmt sind, wie z. B. bei einem Grundstückshändler oder aufgrund eines gewerblichen Grundstückshandels. Ein unbebautes Grundstück im Privatvermögen wird ins Betriebsvermögen eingelegt, wenn es mit mehreren Objekten bebaut und veräußert wird, da die Mehrfachbebauung und Weiterveräußerung zum Vorliegen eines...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grundstücke im Umlaufvermögen / 8 Grundstücke im Umlaufvermögen und 6b-Rücklage

Ist es möglich, für Veräußerungsgewinne bei einem Grundstücksverkauf eines zunächst im Umlaufvermögen bilanzierten Grundstücks eine Rücklage nach § 6b EStG zu bilden, wenn das Grundstück nach einigen Jahren in das Anlagevermögen überführt wird? Auch zu dieser Frage liefert ein BFH-Beschluss praktisches Anschauungsmaterial.[1] Im Streitfall hatte ein gewerblicher Grundstückshä...mehr