Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 21 [Autor/Zitation] Zu den europarechtlichen Grundlagen der Vorschrift s. Rz. 25. Rz. 22 [Autor/Zitation] § 266 steht in zahlreichen Wechselwirkungen zu anderen bilanzrechtlichen Regelungen, was auch dem Umstand geschuldet ist, dass die Vorschrift keine Aussagen zu den materiellen Voraussetzungen der Aktivierung oder Passivierung von VG trifft (Rz. 2). § 266 steht zudem in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Geleistete Anzahlungen (A.I.4.)

Rz. 90 [Autor/Zitation] Wurden Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände geleistet, sind diese gesondert innerhalb der Postengruppe auszuweisen. Entscheidend für den Ausweis als geleistete Anzahlungen ist, dass der immaterielle Anlagegegenstand noch nicht in das (wirtschaftliche) Eigentum des Erwerbers übergegangen ist (Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Eigene Anteile (Abs. 3 Satz 2 aF)

Rz. 81 [Autor/Zitation] Aktivierte eigene Anteile der Gesellschaft waren gem. Abs. 3 Satz 2 aF unabhängig von ihrer Zweckbestimmung unter dem dafür vorgesehenen Posten im Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B.III.2.) auszuweisen. Die Vorschrift wurde 2009 durch das BilMoG gestrichen (dazu Kreher/Sailer/Rothenburger/Spang, DB 2009, Beil. Heft 5, 99, 100). Der Nennbetrag bzw. der rech...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA gem. § 286 Abs. 2 Satz 1 AktG

Rz. 422 [Autor/Zitation] Nach dem Posten "gezeichnetes Kapital" sind die Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA gesondert auszuweisen (§ 286 Abs. 2 Satz 1 AktG). Wurde der Kapitalanteil aufgrund der Verrechnung anteiliger Verluste negativ, ist der übersteigende Betrag nach § 286 Abs. 2 Satz 3 AktG bei Bestehen einer Einzahlungsverpflichtung als besonder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Sonstige Ausleihungen (A.III.6.)

Rz. 178 [Autor/Zitation] Alle nicht unter A.III.2. oder A.III.4. auszuweisenden Ausleihungen sind bei Zugehörigkeit zum Anlagevermögen den sonstigen Ausleihungen zuzuordnen, die damit den Charakter eines Sammelpostens erhalten (zum Begriff der Ausleihung s. Rz. 157). Rz. 179 [Autor/Zitation] Hierunter fallen auch Kredite nach §§ 89, 115 AktG , wenn diese nach den allgemeinen Gru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 61 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 können kleine KapGes. iSv. § 267 Abs. 1 (und diesen gleichgestellte Personengesellschaften iSd. § 264a) sowie kleine eG (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 1) die Bilanz in einer verkürzten Form aufstellen, die nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen versehenen Posten der Abs. 2 und 3 enthält. Dabei ist auch von diesen Unternehmen die vorges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 189 [Autor/Zitation] Die Vorräte untergliedern sich in die Posten Rz. 190 [Autor/Zitation] Der gesonderte Ausweis von für Vorräte geleistete Anzahlungen wurde durch das BiRiLiG ergänzt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen (B.I.2.)

Rz. 203 [Autor/Zitation] Zu den unfertigen Erzeugnissen gehören solche noch nicht als Fertigerzeugnisse anzusehenden Bestände, auf denen nach Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb bereits Löhne und Gemeinkosten ruhen. Entscheidendes Abgrenzungskriterium zu den Rohstoffen ist damit, dass sie bereits in den Produktionsprozess eingegangen sind, ohne dass sie – wie fertige Erz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Gliederungsarten

Tz. 88 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Struktur im Sinne fest...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zuschreibungen

Rz. 175 [Autor/Zitation] Unter "Zuschreibungen" sind rein wertmäßige Erhöhungen des Anlagevermögens zu verstehen (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 284 Rz. 114). Wegen des Nominalwertprinzips kann es sich dabei idR nur um Korrekturen früher erfolgter Abschreibungen handeln (vgl. § 253 Rz. 808 ff.; zu weitergehenden Abgrenzungen im Rahmen des Anlagespiegels vgl. Rz. 167, 169). Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung und Einordnung zusätzlicher Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 bzw. 3 ist aufgrund spezieller Vorschriften um bestimmte Posten zu ergänzen. Darüber hinaus können freiwillig weitere Posten hinzugefügt werden. Nicht zulässig ist es jedoch, freiwillig einen Posten zu außerordentlichen Erträgen oder Aufwendungen in die GuV einzufügen, da der Gesetzgeber diesen Posten durch das B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Kumulierte Abschreibungen zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres

Rz. 180 [Autor/Zitation] Mit den Abschreibungen werden alle rein wertmäßigen Verminderungen des Anlagevermögens verrechnet, die auf die am Abschlussstichtag zum Anlagevermögen zählenden VG entfallen. Aufgrund des Bruttoprinzips sind bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines VG aus dem Anlagevermögen alle Wertminderungen unter den kumulierten Abschreibungen zu erfassen. Mit dem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 185 [Autor/Zitation] Bei immateriellen VG ergeben sich besondere Probleme bei der Festlegung des Zugangs- und des Abgangszeitpunkts. Da es hier an einer physisch überprüfbaren mengenmäßigen Veränderung fehlt, ist die Zuhilfenahme von Zugangs- und Abgangsfiktionen notwendig. Rz. 186 [Autor/Zitation] Bei den Zugängen ist danach zu unterscheiden, ob es für die Nutzung der imma...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendungsfälle

Rz. 124 [Autor/Zitation] Als Beispiele für eine Erweiterung auf der Ebene der mit Großbuchstaben oder römischen Zahlen versehenen Posten können genannt werden (vgl. auch Böcking/Hanke in Beck HdR, B 141 Rz. 65 [9/2022]): Kernbrennelemente in der Elektrizitätswirtschaft, die – physikalisch bedingt – sowohl Elemente des Anlagevermögens (Mindestreaktivitätskern) als auch des Umla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anleihen (C.1.)

Rz. 383 [Autor/Zitation] Anleihen sind durch Inanspruchnahme organisierter inländischer oder internationaler Kapitalmärkte aufgebrachte Fremdkapitalien. Grundsätzlich fallen hierunter jedoch alle Schuldverpflichtungen, sofern sie am öffentlichen Kapitalmarkt aufgenommen wurden. Hierzu zählen im Einzelnen: Schuldverschreibungen; Wandel- und Optionsanleihen; Gewinnschuldverschreib...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erfasste Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Der Vermerk ist für jeden Posten der Postengruppe "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" (§ 266 Abs. 2 B.II.) gesondert zu machen. Dies sind die folgenden Posten: Die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestimmung der Mehrabschreibungen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Wie die in der Gesellschaft sonst üblichen Abschreibungen zu bestimmen sind, lässt das Gesetz (ebenso wie die Bilanz-RL) offen. Auch die Begründungen geben keine Anhaltspunkte. Angesichts dessen werden im Schrifttum nach wie vor unterschiedliche Auffassungen zur Ermittlung der Mehrabschreibungen vertreten (Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Änderung der Postenbezeichnungen

Rz. 143 [Autor/Zitation] In einer Anzahl von Fällen enthalten die Posten der Gliederungen verschiedene Komponenten, die in der Postenbezeichnung explizit aufgeführt sind, zB: entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Wertpapiere des Anlagevermögens (A.III.5.)

Rz. 171 [Autor/Zitation] Dem Anlagevermögen zuzurechnende Wertpapiere, die nicht zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen (A.III.1.) oder Beteiligungen (A.III.3.) gehören, sind unter dem Posten A.III.5. auszuweisen. Es handelt sich hierbei um einen Auffangtatbestand. Auszuweisen sind hier übertragbare Inhaber- und Orderpapiere, die der längerfristigen Kapitalanlage dienen. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ablaufgliederungsprinzip

Rz. 45 [Autor/Zitation] Nach dem Prinzip der Ablaufgliederung kann der betriebliche Organisations- und Produktionsprozess in zeitlicher und sachlogischer Hinsicht abgebildet werden. Dementsprechend ist auf der Aktivseite zunächst das Anlagevermögen als der Vermögenskomplex, der die Grundlage für die Aufnahme und Unterhaltung des Produktionsprozesses darstellt, und danach das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sonstige Vermögensgegenstände (B.II.4.)

Rz. 236 [Autor/Zitation] Die "sonstigen Vermögensgegenstände" (B.II.4.) stellen einen Sammelposten dar, der alle VG des Umlaufvermögens aufnimmt, die keinem anderen Posten zuzuordnen sind (Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 128; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 84 [7/2022]; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 421). Rz. 237 [Autor/Zitation] Im Einzelnen z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 65 [Autor/Zitation] Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a müssen seit dem MicroBilG 2012 und dem hierdurch eingefügten § 266 Abs. 1 Satz 4 lediglich eine (noch weiter) verkürzte Bilanz aufstellen, in die nur die in den Abs. 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. Rz. 66 [Autor/Zitation] Die verkürzt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (B.I.1.)

Rz. 197 [Autor/Zitation] Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind Verbrauchsgüter des Prozesses der betrieblichen Leistungserstellung. Sie gehen entweder – unmittelbar oder mittelbar – in die Erzeugnisse ein oder werden zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt. Dabei sind die Grenzen zwischen den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Einzelfall nicht streng definiert, doch könn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bewertung

Rz. 171 [Autor/Zitation] Die Bewertung ausstehender Einlagen zeigt die Problematik, die sich aus dem Doppelcharakter dieses Postens ergibt. Soweit eine Forderung aktiviert wird, unterliegt er wie andere Posten der Bewertung. Steht dagegen der Korrekturposten zum Eigenkapital im Vordergrund, ist eine Bewertung dieses Postens, wie die des Eigenkapitals überhaupt, zweifelhaft. R...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Kurz- und langfristige Vermögenswerte

Tz. 95 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 enthält lediglich die Definition eines kurzfristigen Vermögenswerts. Ein Vermögenswert ist gemäß IAS 1.66 als kurzfristiger Vermögenswert zu klassifizieren, wenn seine Realisation innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraumes gehalten wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bilanzsumme (Abs. 4a)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Nach der Legaldefinition des § 267 Abs. 4a setzt sich die Bilanzsumme aus den Posten zusammen, die in den des § 266 Abs. 2 Buchst. a bis e aufgeführt sind, ohne einen auf der Aktivseite ausgewiesenen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" iSd. § 268 Abs. 3. Analog ist bei einer KGaA ein auf der Aktivseite ausgewiesener Korrekturposten "Nicht d...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / 1. GmbHG

Rz. 65 [Autor/Zitation] Die Regeln des Zweiten Abschnitts konkurrieren zT mit rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorgaben in anderen Gesetzen. Zwar sind durch das BiRiLiG (vgl. Rz. 8 f., 48) die meisten bis dahin vor allem aktienrechtlich normierten Rechnungslegungsvorschriften in das HGB überführt worden. Dessen ungeachtet finden sich im AktG und im GmbHG einzelne Vorgab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 87 [Autor/Zitation] Der Angabe der Bewertungsmethoden kommt für die VG des Umlaufvermögens und hierunter für die Vorräte besondere Bedeutung zu. Eine globale Angabe für alle in § 266 Abs. 2 B.I. (Vorräte) aufzuführenden VG genügt jedoch nicht, vielmehr muss der Möglichkeit Rechnung getragen werden, dass innerhalb des Postens "Vorräte" einzelne Bestände nach unterschiedlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Technische Anlagen und Maschinen (A.II.2.)

Rz. 114 [Autor/Zitation] Unter dem Posten "technische Anlagen und Maschinen" (A.II.2.) sind alle VG auszuweisen, die ihrer Art nach unmittelbar dem betrieblichen Produktionsprozess dienen (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 266 Rz. 34; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 55 [7/2022]; WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 349). Aufgrund der gebotenen wirtschaftlichen Betra...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 24 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschrift des § 266 wurde durch das BiRiLiG 1985 eingeführt. Zuvor gab es seit der Verordnung des Reichspräsidenten (Notverordnung) "über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie" v. 19.9.1931 (RGBl. I 1931, 493) Gliederungsvorschriften im HGB. Für Genossenschaften wurde durch die Verordnung "über die Bilanzierung von Ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie im GJ oder in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Fertige Erzeugnisse und Waren (B.I.3.)

Rz. 208 [Autor/Zitation] Zu den fertigen Erzeugnissen gehören die Vorräte erst dann, wenn sie versandfertig sind. Sie sind wie entsprechende Waren auch dann hier auszuweisen, wenn sie zur Ablieferung am Abschlussstichtag bereitgestellt sind. Ein Ausweis der Forderungen aus dem Verkaufsgeschäft kommt erst mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Abnehmer in Betracht; er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Geleistete Anzahlungen

Rz. 132 [Autor/Zitation] Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen sind Vorleistungen eines Vertragspartners auf im Übrigen noch schwebende Geschäfte, die auf die Anschaffung eines den Posten der Sachanlagen zuzuordnenden VG gerichtet sind. Der Ausweis der Anzahlungen im Anlagevermögen ist betriebswirtschaftlich begründet, da die Anzahlungen durch ihre Zweckbestimmung zur Dauera...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.)

Rz. 219 [Autor/Zitation] Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.) sind Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen (Lieferverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge und ähnliche Verträge) auszuweisen, die vom bilanzierenden Unternehmen durch Lieferung oder Leistung bereits erfüllt sind, deren Erfüllung durch den Schuldner (Zahlung des Kaufpreises, Werk- o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 3.1 Antragskonzept Aufbau

Um einen Förderantragantrag für ein Förderprojekt zu erstellen, ist eine grundsätzliche Struktur sinnvoll. Es verhilft den Förderstellen zum schnellen Verstehen und verschafft einen direkten Einblick in die geplante Investitionsmaßnahme. Verschiedene Förderstellen haben auf Ihren Webseiten Vordrucke und Antragsformulare, die mit Unternehmensdokumenten ergänzt werden müssen. Hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nicht abnutzbares Anlage- und Umlaufvermögen

Rn. 371 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 WG des nicht abnutzbaren AV (Grund und Boden sowie Beteiligungen) sowie des UV sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit ihren AHK oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Analog zu den abnutzbaren WG des AV kann ein niedrigerer Teilwert nur dann angesetzt werden, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 15a Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Nach § 15a Abs. 2 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut (zum Begriff des Wirtschaftsguts vgl. Rz. 26ff.), das nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. § 15a Abs. 2 UStG setzt Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 1 Buchs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 180 Bei einem Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens ist der Vorsteuerabzug dann zu berichtigen, wenn die tatsächliche Verwendung (regelmäßig die Veräußerung des Wirtschaftsguts) von der beim Erwerb des Wirtschaftsguts gegebenen Verwendungsabsicht abweicht. Die Berichtigung ist gem. § 15a Abs. 2 S. 2 UStG in dem Besteuerungszeitraum (= Voranmeldungszeitraum) vorzunehmen, in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Wechsel der Besteuerungsform (§ 15a Abs. 7 UStG)

Rz. 97 Nach § 15a Abs. 7 UStG in der v. 1.1.2005 bis 31.12.2024 geltenden Fassung war auch beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG und umgekehrt sowie beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung gem. §§ 23, 23a oder 24 UStG und umgekehrt eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Analoge Kunst versus Krypto... / IV. Berücksichtigung von Wertminderungen bei Kunstgegenständen des Umlaufvermögens

Bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens ist eine planmäßige Abschreibung (AfA) nach § 7 EStG nicht zulässig[105]. Wenn Kunstgegenstände dem Umlaufvermögen zugeordnet wurden – was z.B. bei Galerien oder Auktionshäusern der Fall sein kann[106] –, besteht jedoch nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG ein Wahlrecht zur Vornahme einer TW-Abschreibung. Voraussetzung hierfür ist, dass e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Analoge Kunst versus Krypto... / V. Wertaufholung

Wurde eine TW-Abschreibung vorgenommen, so ist für das Anlagevermögen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG und für das Umlaufvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG i.R.d. Folgebewertung auch zu prüfen, ob eine "TW-Zuschreibung" vorzunehmen ist. Die "TW-Zuschreibung" hat dann zu erfolgen, wenn nach vorgenommener TW-Abschreibung der Grund für diese ganz oder teilweise entfallen ist ode...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Aktivie... / 5.3.2 Anschaffungspreisminderungen bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren

Auch im Umlaufvermögen werden die Anschaffungskosten von Werkstoffen und Waren durch Anschaffungspreisminderungen zu dem Zeitpunkt vermindert, zu dem diese gewährt werden. Obwohl Preisnachlässe wegen Sachmängel, Skonti und Rabatte oftmals einzelnen Anschaffungsvorgängen zugeordnet werden können, erfolgt aus Vereinfachungsgründen vielfach eine Erfassung für viele Anschaffungs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Aktivie... / 5.2.2 Anschaffungskosten bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren

Die vorstehend dargestellten Grundsätze zur Bestimmung der Anschaffungskosten gelten grundsätzlich auch im Umlaufvermögen. Aber aufgrund der hohen Beschaffungsmengen ergeben sich einige Besonderheiten, insbesondere bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (Werkstoffen) sowie Waren. Externe Bezugskosten wie z. B. Eingangsfrachten, Verpackungskosten und Transportversicherungen fall...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.3.1 OHG, KG

Rz. 23 Abgesehen von speziellen Gliederungsvorschriften (wie Formblatt für die Jahresbilanz der Kreditinstitute in der Rechtsform der OHG und der KG) sind die Personengesellschaften im Allgemeinen nicht an Formvorschriften über einen aufgespaltenen Bilanzausweis des Eigenkapitals gebunden. § 247 Abs. 1 HGB verlangt lediglich, dass in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 4.2 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen bei der KG/GmbH & Co. KG

Rz. 45 Führt der Kommanditist über seine Einlagen hinaus der Gesellschaft weitere Mittel in Form von Darlehen zu, so hat er insoweit die Stellung eines Gläubigers. Das Darlehenskapital ist nicht verhaftet. Es kann nach den vertraglichen Abreden zurückgefordert werden. Im Fall der Insolvenz bleibt dem Kommanditisten wenigstens der Anspruch in Höhe der allgemeinen Quote.[1] Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 246 Aufstellung einer Eröffnungs- bzw. Übergangsbilanz Beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich hat der Steuerpflichtige eine sog. Anfangs- oder Übergangsbilanz (teilweise auch: Eröffnungsbilanz[1]) zu erstellen, in welcher das gesamte Betriebsvermögen – dies umfasst alle Vermögensgegenstände (positive Wirtschaftsgüter) und Schulden (negative Wirtschaftsgüter) – ordnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.2 Einzelunternehmen

Rz. 21 Gemäß § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Rz. 22 In der Praxis wird bei einem Einzelunternehmen in Anlehnung an steuerliche Pflichten – Darstellung der Einlagen und Entnahmen eines jeden Wirtschaftsjahres[1] – das Eigenk...mehr