Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.2.1 Prinzipiell keine Buchwertübertragung möglich

Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus einem steuerlichen Betriebsvermögen auf eine Kapitalgesellschaft führt grundsätzlich zu einer Gewinnrealisierung. Soweit die Wirtschaftsgüter gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt nach § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG mit dem gemeinen Wert zu bewertendes tauschähnliches Geschäft vor. Eine entgeltliche Übertragun...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.1.2 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Der nächste Schritt der echten Betriebsaufspaltung besteht darin, dass das bisherige Personenunternehmen, sog. Besitzunternehmen, wesentliche Teile seines Anlagevermögens, wie z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Patente usw., an die Betriebskapitalgesellschaft verpachtet und das Umlaufvermögen, das keine stillen Reserven enthält, auf die Betriebsgesellschaft überträgt.[1]...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 2.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 28 Die für alle Kaufleute gem. § 243 Abs. 1 HGB verbindlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wurden früher induktiv "nach den Gepflogenheiten sorgfältiger Kaufleute"[1] ermittelt. Heute versteht man hierunter – deduktiv ermittelt – "diejenigen Regeln, nach denen der Kaufmann zu verfahren hat, um zu einer dem gesetzlichen Zweck entsprechenden Bilanz zu gelan...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.5 Wertänderungen (Ab- und Zuschreibungen)

Rz. 51 Die so ermittelten Werte können oder müssen bei Folgebewertungen eventuell noch um Abschreibungen vermindert oder um Zuschreibungen erhöht werden (Wertminderung bzw. Wertaufholung). Rz. 52 In der Handelsbilanz kommen Abschreibungen beim abnutzbaren Anlagevermögen als planmäßige Abschreibungen[1] und beim Anlage- und Umlaufvermögen als außerplanmäßige (Niederstwert-)Abs...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.7 Bewertungsbesonderheiten bei einzelnen Bilanzposten

Rz. 57 Die Bewertungsbesonderheiten einzelner Bilanzposten und Bilanzierungssachverhalte werden in folgenden Beiträgen dargestellt:mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.4 Bilanzgliederung und -ausweise

Rz. 58 Die Verbindlichkeit bestimmter Gliederungsschemata für Bilanzen ist rechtsform-, unternehmensgrößen- und geschäftszweigabhängig geregelt.[1] Rz. 59 Das sog. "Grobformat"[2] gilt nur für nichtpublizitätspflichtige Einzelkaufleute und nicht haftungsbegrenzte Personenhandelsgesellschaften (Mindestausweis: Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden[3] sowie akti...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.2 Bilanzansätze dem Grunde nach

Rz. 37 Zum Ansatz dem Grunde nach in der Bilanz ist abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Voraussetzung: Die handelsrechtlichen Kriterien sind Vermögensgegenstand , Eigenkapital , Schulden [1] , Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 38 Bilanzierungshilfen und Sonderposten sind inzwischen wesentlich eingeschränkt worden. Allenfalls lassen sich no...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.5 Umlaufvermögen

Rz. 27 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die ihrem Zweck nach zur Veräußerung oder zum Verbrauch bestimmt sind, bilden allein regelmäßig nicht die wesentliche Grundlage eines Betriebs.[1] Der Warenbestand kann ausnahmsweise wesentliche Betriebsgrundlage sein, wenn er nicht kurzfristig wiederbeschafft werden kann.[2] Praxis-Beispiel Hochwertige Raritäten, Antiquitäten, exk...mehr

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Kleinunternehmerbesteuerung (zu § 19 und § 19a UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben die nationale Kleinunternehmerbesteuerung reformiert worden. In diesem Zusammenhang sind etliche der bisherigen Grundsätze für die Prüfung und Umsetzung der Kleinunternehmerbesteuerung verändert worden. Darüber hinaus ist erstmals auch eine EU-grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt worden, so...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4.2 Laufender Gewinn

Rz. 166 Bestehen noch Verbindlichkeiten aus der Zeit vor der Betriebsaufgabe, kann der Unternehmer sie durch Verwertung verbliebenen Aktivvermögens und damit auch noch bestehender betrieblicher Forderungen tilgen. Reicht das Aktivvermögen nicht zur Tilgung aus, bleiben die Restverbindlichkeiten im Betriebsvermögen. Entnimmt der Unternehmer aber das Aktivvermögen und damit au...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.4 Entgeltlichkeit

Rz. 37 Eine Betriebsveräußerung setzt voraus, dass die Übertragung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Es sind daher die entgeltlichen oder teilentgeltlichen von den unentgeltlichen Betriebsübertragungen zu unterscheiden.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.3 Möglichkeit der Fortführung des Betriebs

Rz. 92 Der Verpächter muss den Betrieb im Wesentlichen nach der Verpachtung wieder aufnehmen oder fortführen können. Modernisierungen, Umstellungen im Warensortiment, Umstellung von Einzelhandel zu Großhandel, Strukturwandel von gewerblichen zu land- und forstwirtschaftlichen Einkünften u. Ä. durch den Pächter sind allerdings unschädlich. Werden dagegen die wesentlichen Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen / 1 Wie das Vorratsvermögen gegliedert werden muss

Die Vorräte werden in der Bilanz in folgende Einzelposten aufgegliedert:[1] Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen fertige Erzeugnisse, Waren geleistete Anzahlungen. Die Abgrenzung der einzelnen Arten des Vorratsvermögens kann bei einem mehrstufigen Fertigungsbetrieb u. U. schwierig sein, wenn die am Bilanzstichtag vorhandenen Zwischenprodukte...mehr

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Vorratsvermögen / 2 Wie das Vorratsvermögen vom Anlagevermögen abgegrenzt wird

Abgrenzungsprobleme zwischen Vorrats- und Sachanlagevermögen gibt es u. U. bei Werkzeugen und Ersatzteilen. Für den Bilanzausweis ist entscheidend, ob die Gegenstände dem Unternehmen zum mehrmaligen Einsatz zur Verfügung stehen (= Anlagevermögen) oder bei der Ausführung eines einzigen Auftrags verbraucht werden (= Vorratsvermögen). Grundsätzlich gehören Reparaturmaterialien zum...mehr

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Vorratsvermögen / 1.2 Was zu den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen gehört

Unfertige Erzeugnisse sind Bestände, für die nach Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb bereits Löhne und Gemeinkosten entstanden sind, die aber noch nicht verkaufsfähig sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn beim Pkw noch die Endkontrolle fehlt. Um unfertige Dienstleistungen handelt es sich z. B. bei einer begonnenen Architektenleistung.[1] Im Regelfall erstreckt sich die H...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 2.2 Bedeutung für den Jahresabschluss

Die Unterscheidung ist insbesondere in folgenden Fällen von Bedeutung[1]: Gliederung der Bilanz: Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen gehören als Anlagevermögen zu den Finanzanlagen.[2] Gehören die Anteile zum Umlaufvermögen, sind sie als Wertpapiere zu erfassen.[3] Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gesondert auszuweisen.[4] Haftung: Unter ...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / Zusammenfassung

Begriff Bei den Finanzanlagen unterscheidet das HGB nach Beteiligungen einerseits und Anteilen an verbundenen Unternehmen andererseits. Um verbundene Unternehmen handelt es sich, wenn rechtlich selbstständige Unternehmen wirtschaftlich in bestimmten Verhältnissen miteinander verbunden sind. Daraus ergeben sich Mitspracherechte und Gewinnansprüche. Gesetze, Vorschriften und R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 3.1 Handelsbilanz

Anteile an verbundenen Unternehmen können – wie andere Beteiligungen auch – Anlagevermögen oder Umlaufvermögen sein. Das gilt z. B. für Aktien einer herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten AG.[1] Beteiligungen an Tochterunternehmen können im Einzelabschluss des Mutterunternehmens mit den Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Wert bilanziert werden. § 272 Abs. 4 HGB sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 5.1 Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

Ist eine Körperschaft an anderen Körperschaften oder Personenvereinigungen beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Gewinnanteile, Dividenden, Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus GmbH-Anteilen usw. einschließ...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.3 Jahresabschluss für jedes während des Verfahrens endende Geschäftsjahr

Rz. 101 Für den Fall eines mehrjährigen Verfahrens ist nach Ablauf von 12 Monaten jeweils ein handelsrechtlicher Jahresabschluss und ggf. auch ein Lagebericht aufzustellen, da gem. § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO i. V. m. §§ 238 ff. HGB die allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für das gesamte Insolvenzverfahren weitergelten.[1] Solange keine Betriebseinstellu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 235 Festste... / 3 Abweichender Zeitpunkt für die Betriebsmittel (Abs. 2)

Rz. 11 In § 235 Abs. 2 BewG wird – abweichend von der Regelung in § 235 Abs. 1 BewG und damit abweichend von den §§ 221 Abs. 2, 222 Abs. 4 S. 2 und 223 Abs. 2 S. 1 BewG – aus Zweckmäßigkeitsgründen bestimmt, dass für die stehenden und umlaufenden Betriebsmittel der Stand am Ende des dem Feststellungszeitpunkt vorangegangenen Wirtschaftsjahres unter Berücksichtigung des § 4a ...mehr

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Umlaufvermögen

Zusammenfassung Begriff Weder Handels- noch Steuerrecht enthalten eine genaue Begriffsbestimmung des Umlaufvermögens. Im Umkehrschluss aus § 247 Abs. 2 HGB sind Umlaufvermögen alle Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter), die nicht dauernd dem (Geschäfts-)Betrieb dienen. Sie sind dazu bestimmt, in einem veräußert, verarbeitet oder verbraucht zu werden.[1] Insbesondere handelt...mehr

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Umlaufvermögen / 1 Arten von Umlaufvermögen

Die Zweckbestimmung des jeweiligen Wirtschaftsguts muss anhand objektiver Merkmale nachvollziehbar sein:[1] Art des Wirtschaftsguts, Art und Dauer der Verwendung, Art des Unternehmens, ggf. Art der Bilanzierung. Nach dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 2 HGB gehören zum Umlaufvermögen: Vorräte , insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, unfertige L...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 3.3 Planmäßige Abschreibung

Für das Umlaufvermögen kommen keine planmäßigen Abschreibungen in Betracht.mehr

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Umlaufvermögen / 7 Fälle aus der Rechtsprechung

Bilder Bilder eines Malers, die dieser im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit zur Veräußerung herstellt, sind Umlaufvermögen.[1] Buchumschläge Aufwendungen eines Verlags für Buchumschläge sind auch dann als Umlaufvermögen zu aktivieren, wenn darauf für andere Bücher geworben wird.[2] Container Vermietete oder verpachtete Container sind nicht bereits dann dem Umlaufvermögen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.2.2 Objektive Merkmale

Hinzu kommen objektive Merkmale. So dient Anlagevermögen dem Gebrauch, Umlaufvermögen dem Verbrauch. Die Veräußerung, Verarbeitung oder der Verbrauch der Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ist häufig eigentlicher Unternehmenszweck, wie z. B. der Verkauf von Waren durch einen Supermarkt. Das Umlaufvermögen trägt zur Erzielung der betrieblichen Umsätze bei. Umlaufvermögen ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.2.4 Umwidmung

Umlaufvermögen kann zu Anlagevermögen, Anlagevermögen zu Umlaufvermögen umgewidmet werden. Hierbei muss der entsprechende Wille des Unternehmers anhand objektiver Merkmale nachvollziehbar sein.[1] Eine Absichtserklärung allein reicht nicht aus. Die Umwidmung kann durch entsprechendes Verhalten und tatsächliche Maßnahmen auch unbewusst bewirkt werden. Anlagevermögen, das verbr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.3.1 Grundsatz

Grundstücke sind regelmäßig Anlagevermögen. Sie können auch Umlaufvermögen sein (Grundstückshändler oder aufgrund gewerblichen Grundstückshandels).mehr

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Umlaufvermögen / 2.3.3 Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden

Halb- oder teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden gehören als Vorräte zum Umlaufvermögen.[1]mehr

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Umlaufvermögen / 2.3.4 Umwidmung

Wird ein Grundstück des Anlagevermögens in Veräußerungsabsicht parzelliert und wirkt der Steuerpflichtige an der Aufbereitung zum Bauland aktiv mit oder nimmt er darauf Einfluss, wechselt das Grundstück auch bei zunächst unveränderter Nutzung zum Umlaufvermögen.[1]mehr

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Umlaufvermögen / 2.1 Bedeutung für die Abgrenzung

Die Abgrenzung ist wichtig für die Art der Verbindlichkeit bei Fremdfinanzierung. Wird Umlaufvermögen finanziert, handelt es sich um laufende Verbindlichkeiten, wird Anlagevermögen finanziert, handelt es sich um eine Dauerschuld;[1] für den Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG. Die Finanzierung von Anlagevermögen ist von der Überentnahme-Regelung nicht betroffen.[2] Das gil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.3.5 Land- und Forstwirtschaft

Der zur Urproduktion eingesetzte Grund und Boden eines Land- und Forstwirts ist aufgrund seiner besonderen Zweckbestimmung Anlagevermögen. Nach Einstellung der aktiven Bewirtschaftung der betreffenden Flächen erfolgt keine Zwangsumgliederung landwirtschaftlich genutzten Grund und Bodens vom Anlage- zum Umlaufvermögen, auch nicht durch Zeitablauf.[1] Grundstücke einer landwir...mehr

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Umlaufvermögen / 2.6 Wertpapiere

Wertpapiere sind i. d. R. Anlagevermögen. Sie können Umlaufvermögen sein, wenn sie zur Veräußerung bestimmt sind. Eigene Anteile dürfen nicht aktiviert werden.[1] Bei Körperschaften hat die Frage der Zuordnung der Anteile zum Anlage- oder Umlaufvermögen Bedeutung, wenn es um die Anwendung der Regelungen des § 8b Abs. 1–6 KStG geht, wonach bestimmte Bezüge und Gewinne bei der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.2.1 Zuordnung

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen hängt nicht von der Qualifikation der Einkünfte, sondern ausschließlich von ihrer betrieblichen Zweckbestimmung ab.[1] Den Zweck des jeweiligen Wirtschaftsguts bestimmt der Unternehmer (= subjektiver Wille des Steuerpflichtigen). Das gilt auch im Fall von Personengesellschaften. So ist die Entscheidung ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.2.3 Veräußerungsabsicht

Allein die Veräußerungsabsicht macht ein Wirtschaftsgut noch nicht zum Umlaufvermögen, unabhängig davon, ob es im Zeitpunkt der Veräußerung niemals mehr zur dauernden Nutzung im Betrieb des Veräußerers bestimmt ist. Ein Gegenstand, der zum Verkauf bestimmt ist, gehört auch dann zum Umlaufvermögen, wenn er bei fehlender Verkaufsmöglichkeit übergangsweise vermietet oder in and...mehr

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Umlaufvermögen / Zusammenfassung

Begriff Weder Handels- noch Steuerrecht enthalten eine genaue Begriffsbestimmung des Umlaufvermögens. Im Umkehrschluss aus § 247 Abs. 2 HGB sind Umlaufvermögen alle Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter), die nicht dauernd dem (Geschäfts-)Betrieb dienen. Sie sind dazu bestimmt, in einem veräußert, verarbeitet oder verbraucht zu werden.[1] Insbesondere handelt es sich um Roh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.3.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über seinen ur...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 6.1 Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung

Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern während oder nach einer Betriebsaufgabe sind als laufender Gewinn zu behandeln[1] und unterliegen ggf. der Gewerbesteuer.[2] Sie sind nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigt, wenn mit den Wirtschaftsgütern die bisherige unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt wird. Die Veräußerung von Wirtschaftsgüte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.2 Zweckbestimmung

2.2.1 Zuordnung Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen hängt nicht von der Qualifikation der Einkünfte, sondern ausschließlich von ihrer betrieblichen Zweckbestimmung ab.[1] Den Zweck des jeweiligen Wirtschaftsguts bestimmt der Unternehmer (= subjektiver Wille des Steuerpflichtigen). Das gilt auch im Fall von Personengesellschaften. So ist die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 4.1 Wertminderung

Teilwertabschreibungen auf das Umlaufvermögen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig. Für die Teilwertabschreibung von Umlaufvermögen stehen grundsätzlich die progressive (= Orientierung am Beschaffungsmarkt) sowie die retrograde Methode (= Orientierung am Absatzmarkt) der Wertermittlung zur Verfügung. Bei der Teilwertbestimmung muss an einen Erwerber geda...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.4 Forderungen

Forderungen aus Lieferungen ergeben sich aus Kauf-, Werklieferungs- und Tauschgeschäften, Forderungen aus Leistungen v.a. aus Dienstverträgen. Sie treten mit der Gewinnrealisierung in Erscheinung. Zuvor sind sie als schwebende Geschäfte nicht auszuweisen. Uneinbringliche Forderungen sind nicht auszuweisen. Unsichere Forderungen sind mit dem niedrigeren Teilwert anzusetzen. Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 5 Sammelbewertungen

Die Gruppenbewertung erlaubt es, gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) zu einer Gruppe zusammenzufassen und diese mit einem gewogenen Durchschnittswert anzusetzen.[1] , [2] Die Wirtschaftsgüter brauchen dafür nicht gleichwertig zu sein. Die Beurteilung der Gleichartigkeit richtet sich nach den kaufmännischen Gepflogenheite...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 6.2 Strukturwandel zur Liebhaberei

Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin in dem – nun nicht mehr einkommensteuerrelevanten – Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter (Anlage- und Umlaufvermögen) bleiben Betriebsvermögen. Wertänderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, bleiben einkommensteuerrechtlich grundsätzl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.3.6 Musterhäuser, Verkaufsabsicht

Musterhäuser gehören zum Anlagevermögen.[1] Das gilt auch für Musterhäuser eines Fertighausherstellers. Bis zu ihrer Umwidmung zum Verkauf handelt es sich um Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.[2] Wird ein zur Veräußerung bestimmtes Wohnobjekt vorübergehend vermietet, bleibt es gleichwohl Umlaufvermögen.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2 Abgrenzung zum Anlagevermögen

2.1 Bedeutung für die Abgrenzung Die Abgrenzung ist wichtig für die Art der Verbindlichkeit bei Fremdfinanzierung. Wird Umlaufvermögen finanziert, handelt es sich um laufende Verbindlichkeiten, wird Anlagevermögen finanziert, handelt es sich um eine Dauerschuld;[1] für den Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG. Die Finanzierung von Anlagevermögen ist von der Überentnahme-Rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 3 Ansatz und Bewertung

3.1 Anschaffungs- und Herstellungskosten, Teilwert Erworbenes Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungskosten, hergestelltes mit den Herstellungskosten zu bewerten. Das gilt auch für selbst hergestellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, z. B. einen in Auftragsproduktion hergestellten Fernsehfilm. Das ertragsteuerrechtliche Aktivierungsverbot für nicht entgeltli...mehr