Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks

Leitsatz Die bloße Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks aufgrund eines Vertrags mit dem von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit. Normenkette § 4 Abs. 1, § 6b, § 15 Abs. 2 EStG, § 123, § 124, § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB Sachverhalt Der Kläger erzielte in den Streitjahren (2010 bis 2012) u.a. Einkünfte aus LuF. Den Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG für das l...§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStGmehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 6 Kapitalbezogene Kennzahlen

Rz. 49 Die auf das Eigen- und Fremdkapital bezogenen Kennzahlen sind Standards für die Beurteilung der Kapitalstruktur und der Rentabilität eines Unternehmens. Aus der Vielzahl der möglichen Verhältniswerte werden im Folgenden die wichtigsten aufgeführt:mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 267 Die Schluss- bzw. Übergangsbilanz als Grundlage der Gewinnkorrekturen Beim Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung dient die Schlussbilanz des letzten Wirtschaftsjahres, in dem die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgte, zugleich als Übergangsbilanz, auf deren Grundlage die erforderlichen Gewinnkorrekturen im Rahmen ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 1 Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB ist in der Bilanz einer Gesellschaft das Eigenkapital gesondert von den Vermögenswerten, den Schulden und den Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Eine Definition des Begriffs "Eigenkapital" findet sich jedoch weder im HGB noch in anderen Wirtschaftsgesetzen (z. B. GmbHG, AktG); für Kapitalgesellschaften und AGs bzw. GmbH & Co KGs finden sich i...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3.2 Folgen einer schädlichen Gegenleistung

Es liegt nicht eine Gewinnrealisierung i. H. der schädlichen Gegenleistung vor. Vielmehr ist diese Gegenleistung als Veräußerungserlös anzusehen, sodass i.d. Regel nach den Grundsätzen zum teilentgeltlichen Erwerb die Gewinnrealisierung zu ermitteln ist.[1] I.H. der Gewinnrealisierung sind die stillen Reserven der von der Kapitalgesellschaft übertragenen Wirtschaftsgüter auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.4 Anteilsveräußerungen

Rz. 185 Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt. Praxis-Beispiel Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.3 Sonderbetriebsvermögen von Kommanditisten

Rz. 179 Zu den wichtigsten Teilen des Sonderbetriebsvermögens gehören neben Darlehen an die GmbH & Co. vor allem die Anteile an der Komplementär-GmbH. Diese Werte erscheinen regelmäßig in Sonderbilanzen zur Hauptbilanz der GmbH & Co., weil sie an anderer Stelle zumeist kein Betriebsvermögen darstellen. In der Praxis werden die GmbH-Anteile aber auch unmittelbar in der Hauptb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.2 Korrespondierende Bilanzposten

Rz. 178 Solange die Komplementär-GmbH als Mitunternehmer anerkannt ist, muss ihr Beteiligungskonto dem Kapitalkonto bei der GmbH & Co. entsprechen. Alle Veränderungen sind übereinstimmend auszuweisen, eine Differenz darf nicht entstehen. Daher sind auch Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung nur im Ergebnis der GmbH & Co. aufzuzeigen; erst der Nettobetrag g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Bei bestimmten Finanzunternehmen im Umlaufvermögen auszuweisende Anteile (§ 8b Abs 7 S 2 KStG)

9.3.1 Allgemeines Tz. 368 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 2 KStG gilt die Ausnahmeregelung von der Anwendung der Abs 1 bis 6 auch für nach dem 31.12.2016 erworbene Anteile, die bei einem Finanzunternehmen iSd KWG, an denen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute, ab dem 26.06.2021 auch Wertpapierinstitute (un-)mittelbar zu mehr als 50 % beteiligt sind im Zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Keine Anwendung der Abs 1–6 auf die dem Handelsbestand bzw dem Umlaufvermögen zuzuordnenden Anteile bei Banken und Finanzdienstleistern (§ 8b Abs 7 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betr den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Milatz, StFreiheit von Anteilsveräußerungen durch vermögensverwaltende Beteiligungsgesellschaften, BB 2001, 1066; Tibo, Die Besteuerung von Te...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Allgemeines

Tz. 368 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 2 KStG gilt die Ausnahmeregelung von der Anwendung der Abs 1 bis 6 auch für nach dem 31.12.2016 erworbene Anteile, die bei einem Finanzunternehmen iSd KWG, an denen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute, ab dem 26.06.2021 auch Wertpapierinstitute (un-)mittelbar zu mehr als 50 % beteiligt sind im Zeitpunkt des Zugangs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.3 Mehrheitliche Beteiligung eines Kredit-, Wertpapier- oder Finanzdienstleistungsinstitus

Tz. 375 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für nach dem 31.12.2016 dem BV zugehende Anteile ist weiter erforderlich, dass an dem Finanzunternehmen iSd KWG (s Tz 370ff) zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute beteiligt sind. Ab dem 26.06.2021 werden auch Wertpapierinstitute erfasst. Damit soll die angestrebte bankenspezifische Ausrichtu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5 Rechtsfolgen des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 385 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 7 KStG nimmt Anteile, die für den kurzfristigen Eigenhandel bei Banken und Finanzdienstleistern vorgesehen sind, aus den Regelungen zur Dividendenfreistellung und VG-Freistellung aus. Für Dividenden und VG, die auf Kap-Beteiligungen entfallen, die in den oa Beständen enthalten sind, gelten damit die in § 8b KStG geregelten St-Freist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 348 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im StSenkG war § 8b Abs 7 KStG noch nicht enthalten. Diese Regelung ist mit rückwirkender Kraft durch das Ges zur Änd des InvZulG 1999 v 20.12.2000 (BGBl I 2001, 29) in das KStG eingefügt worden; gleichzeitig sind § 8b Abs 2 S 1 letzter HS KStG und sein Abs 3 S 2 idF des StSenkG gestrichen worden (s Tz 2, s Tz 149 und s Tz 225). Die Fin-Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Bis VZ 2015: Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen mit Sitz im Ausland (§ 8b Abs 7 S 3 KStG)

Tz. 384 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem bis zum VZ 2015 gültigen § 8b Abs 7 S 3 KStG gilt S 2 auch für inl Zweigniederlassungen ausl Kreditinstitute (s § 1 Abs 1 KWG), ausl Finanzdienstleistungsinstitute (s § 1 Abs 1a KWG) und ausl Finanzunternehmen (s § 1 Abs 3 KWG) mit Sitz in einem anderen EU-Staat oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens. Ausl Kreditinst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.3 Andere Körperschaft

Tz. 413 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei der Kö, an die die Anteile überlassen werden (andere Kö bzw Entleiher) darf auf die Anteile § 8b Abs 4, 7 oder 8 KStG nicht anwendbar sein und ihr müssen die Anteile stlich zuzurechnen sein und sie muss diese oder gleichartige Anteile zurückgeben. Die oa Voraussetzungen müssen auf der Ebene der anderen Kö (Entleiher) kumulativ vorliegen. Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betr den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Milatz, StFreiheit von Anteilsveräußerungen durch vermögensverwaltende Beteiligungsgesellschaften, BB 2001, 1066; Tibo, Die Besteuerung von Termingeschäften im BV gem § 15 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Die Gewinnminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts

Tz. 228 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das Berücksichtigungsverbot betrifft Tw-Abschr auf alle unter § 8b Abs 2 KStG fallenden Anteile. Die Frage nach der Anwendung des § 8b Abs 3 S 3 KStG stellt sich nicht, wenn die Tw Abschr bereits dem Grunde nach nach § 6 Abs 1 Nr 1 bzw 2 EStG (zB wegen des Fehlens einer dauernden Wertminderung) nicht anzuerkennen ist. GlA s M Frotscher (in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.2 Überlassende Körperschaft

Tz. 407 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 1 KStG ist nur dann einschlägig, wenn bei der überlassenden Kö (Verleiher) auf die überlassenen Anteile § 8b Abs 4 KStG oder § 8b Abs 7 KStG oder § 8b Abs 8 KStG anzuwenden ist oder aus anderen Gründen die St-Freistellung nach § 8b Abs 1 und 2 KStG oder nach vergleichbaren ausl Vorschriften eine St-Freistellung nicht in Betracht ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling im Zeitalter ge... / 4.4.1 Datev eG

Risikotragfähigkeit und Resilienz Resilienz, die Fähigkeit, sich krisenfest aufzustellen, ist für Unternehmen in den vergangenen Jahren zu einem immer wichtigeren Wert geworden. Es geht darum, Prozesse anzupassen und strategische Entscheidungen so zu treffen, dass Firmen auch durch schwere Krisen erfolgreich navigiert werden können. Ein robustes Risikotragfähigkeitskonzept ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abschreibungen auf Wohnimmo... / 6. Baukostenobergrenze

Nach § 7b Abs. 2 S. 2 EStG dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK/HK) in Fällen des Begünstigungszeitraums 1 den Betrag von 4.100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche und in Fällen des Begünstigungszeitraums 2 den Betrag von 5.200 EUR je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.[7] Beraterhinweis Bei der Herstellung von Wohnungen im Betriebsvermögen sollten daher die Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 1.2 Umlaufvermögen

Von § 15a Abs. 2 UStG werden Wirtschaftsgüter erfasst, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden. Das sind im Wesentlichen die Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerrechtlich Umlaufvermögen darstellen, wie z. B. die zur Veräußerung oder Verarbeitung bestimmten Wirtschaftsgüter.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 3.1 Maßgeblicher Berichtigungszeitraum

Für Leistungsbezüge, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, muss ein Berichtigungszeitraum festgelegt werden. Der Gesetzeswortlaut sieht hierbei grundsätzlich den typisierten Berichtigungszeitraum von 5 bzw. 10 Jahren vor.[1] Wichtig Bestimmung des Berichtigungszeitraums Bei Grundstücken einschl. ihrer wesentlichen Bestandteile, bei Berechtigungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 3.2 Leistungsbezug dient für einen Umsatz oder mehrere Umsätze

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine vorsteuerrelevante Nutzungsänderung vorliegt, ist zu unterscheiden, ob der Leistungsbezug nur zur Ausführung von einem Umsatz oder von mehreren Umsätzen dient. Dient der Leistungsbezug zur Ausführung von nur einem Umsatz (insbesondere bei Umlaufvermögen), kommt es darauf an, wie der einmalige Umsatz zu beurteilen ist. Ist dieser Umsatz a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 1 Leistungsbezüge, die unter die Vorsteuerberichtigung fallen

Folgende Leistungsbezüge fallen grundsätzlich unter die Vorsteuerberichtigung: Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerrechtlich abnutzbares oder nicht abnutzbares Anlagevermögen darstellen; Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerrechtlich Umlaufvermögen darstellen; nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehende Gegenstände, wenn diese Gegenstände dabei ihre körperliche und wirtschaftliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 3 Vorsteuerrelevante Nutzungsänderung

Im Verhältnis zum Vorsteuerabzug aus der Investition muss eine vorsteuerrelevante Nutzungsänderung vorliegen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Leistungsbezug nur einmalig oder nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird. Je nachdem, muss die Nutzungsänderung innerhalb des Berichtigungszeitraums oder auch nicht erfolgen. Die nachstehende Übersicht soll d...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 5.2.1 Rentabilitätskennzahlen und Produktivitätskennzahlen

Rz. 132 Aus den Angaben für die operativen Segmente können – vorbehaltlich des Umfangs der berichtspflichtigen Daten[1] – grundsätzlich folgende Rentabilitätskennzahlen gebildet werden:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Segmentberichterstattung na... / 4.3.1.1 Berichtsgrößen zur GuV

Rz. 67 Segmenterlöse Sowohl nach IFRS 8 als auch nach DRS 28 sind die Erlöse für die anzugebenden Segmente zu berichten. Dabei schreiben sowohl IFRS 8.23 Satz 3 a) und IFRS 8.23 Satz 3 b) als auch DRS 28.35 a) jeweils einen unterteilten Ausweis von Erlösen mit Externen und von Erlösen mit anderen Segmenten vor. Die Erlöse stellen die einzige GuV-Berichtsgröße dar, für welche ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: 10 typische... / 2.9 Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuer

Der Unternehmer kann nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG auch Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Demnach kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug vornehmen, wenn die Gegenstände für sein Unternehmen im Inland eingeführt worden sind.[1] Für den Vorsteuerabzug ist nicht erforderlich, dass die Einfuhrumsatzsteuer bereits entrichtet wurde. Vielmehr muss die Einfuhru...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Geschlossene Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG: gewerblicher Grundstückshandel?

Ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG ist nicht gewerblich tätig, wenn er nach seinem Emissionsprospekt weder auf einen nachhaltigen und marktmäßigen Umschlag von Grundstücken noch von Beteiligungen, sondern im Wesentlichen auf den langfristigen Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von – jeweils unter 10 % liegenden – Beteiligungen an a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 3.1.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands

Grundsätzlich wird ein Leasinggegenstand beim Leasinggeber dauerhaft zur Vermietung genutzt. Ein Verkauf nach Ende der Leasingzeit wird i. d. R. als Nebeneffekt anzusehen sein. Somit ist das Wirtschaftsgut beim Leasinggeber regelmäßig als Anlagevermögen auszuweisen. Ein Wirtschaftsgut ist nicht schon deshalb dem Umlaufvermögen zuzuordnen, weil von Anfang an beabsichtigt ist, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 5 Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen

Veräußerung einer vermieteten Immobilie Die Veräußerung einer vermieteten Immobilie kann zu einer gemäß § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen führen. Die Frage ist insbesondere bei der Veräußerung von umsatzsteuerpflichtig vermieteten Immobilien von Bedeutung, für die der Vermieter ein Vorsteuerabzugsrecht hatte. Bei Veräußerung der Immobilie stell...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.5 Nichteinbringung von unwesentlichen Betriebsgrundlagen

Die stillen Reserven des nicht eingebrachten unwesentlichen Betriebsvermögens sind Gewinn erhöhend aufzulösen, es sei denn, sie werden in ein anderes Betriebsvermögen überführt.[1] Die Übertragung in ein anderes Betriebsvermögen erfolgt nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zwingend zum Buchwert.[2] Für die Anwendung des § 20 UmwStG hinsichtlich des eingebrachten Betriebsvermögens ist...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 11.4 Verteilung der stillen Reserven

Die aufzudeckenden stillen Reserven sind nach Verwaltungsauffassung nach einem einheitlichen Prozentsatz aufzulösen.[1] Hierzu ist wie folgt vorzugehen: Welche Buchwerte enthalten stille Reserven? Wie hoch sind die stillen Reserven der einzelnen Wirtschaftsgüter? Wie hoch sind die gesamten stillen Reserven? Die Aufstockung hat im Verhältnis der stillen Reserven zu erfolgen.[2] Bei...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.1 Einbringung eines Betriebs

Eingebracht werden kann sowohl ein gewerblicher, ein land- und forstwirtschaftlicher als auch ein freiberuflicher Betrieb. Eingebracht werden kann daher ein verpachteter Betrieb, bei dem die Betriebsaufgabe nicht erklärt wurde[1] oder auch ein Besitzunternehmen i. S. der Betriebsaufspaltung. Im Zuge der Betriebseinbringung müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen we...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 9 Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung kann eine Alternative zur Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe darstellen. Sie kommt z. B. als Instrument zur Nachfolgeplanung in Betracht, wenn der Unternehmer den Betrieb nicht fortführen kann, das als Nachfolger vorgesehene Kind aber noch nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder noch zu jung ist. Dies gilt auch im Fall einer Freiberufler-Pra...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 1 Aussagekraft des Working Capital

Das Working Capital ist der angelsächsische Ausdruck für das Umlaufvermögen. Es ist in erster Linie eine Kennzahl zur Beurteilung der Liquiditätslage und der finanziellen Stabilität eines Unternehmens. Das Working Capital ist die Differenz zwischen Umlaufvermögen, und hier vor allem Forderungen und Vorräten und den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung...mehr

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Working Capital Management ... / 1 Beziehungen zwischen Working Capital und Bilanzkennzahlen

Die einzelnen Positionen einer Bilanz werden entsprechend den wissenschaftlichen Definitionen zu Bilanzkennzahlen zusammengefasst. Jeder Leser des Jahresabschlusses ist in der Lage dazu. Regelmäßig werden Banken, Lieferanten oder Gesellschafter, also die Leser mit finanziellen Interessen am Unternehmen, Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrade oder Cashflow ermit...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 5.3 Arbeitsblatt Forderungen

Allgemeine Daten Im ersten eigentlichen Arbeitsblatt "Forderungen" (s. Abb. 4) sollten zunächst alle allgemeinen Angaben getätigt werden, da diese i. d. R. automatisch in die übrigen Arbeitsblätter übernommen werden. Zu den allgemeinen Angaben gehören: das Bearbeitungsdatum in Zelle U8 (blaue Schrift), die Überschriften in den Zellen D10, I10 und P10 (Zellen mit roter Schrift, d...mehr

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Working Capital Management ... / 4 Das Management der Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung haben ebenso wie die Forderungen einen Einfluss auf das Working Capital, allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen. Hohe Verbindlichkeiten reduzieren des Working Capital. Es handelt sich um einen Lieferantenkredit zugunsten des Unternehmens. Mit Blick auf die Bilanz und damit auf die Bilanzkennzahlen ist der Einfluss der Verbindli...mehr

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Working Capital Management ... / 3 Das Forderungsmanagement

Die Forderungen aus Lieferung und Leistung gehören zum Working Capital, da sie originär im Tagesgeschäft entstehen. Sie binden Kapital. Daher sind sie Teil vieler Bilanzkennzahlen. Grundsätzlich sind niedrige Forderungen vorteilhaft gegenüber einem höheren Bestand an offenen Ausgangsrechnungen. Vermögensaufbau = Anlagevermögen / Umlaufvermögen × 100 mit den Forderungen als Tei...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / Zusammenfassung

Das Working Capital ist eine wichtige Kenngröße zur Beurteilung der Liquidität eines Unternehmens und wird ermittelt, indem man vom Umlaufvermögen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abzieht. Das Working Capital wird auch als Nettoumlaufvermögen bezeichnet. Im Umlaufvermögen, vor allem in Forderungen und Beständen, ist in vielen Unternehmen mehr Kapital gebun...mehr

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Working Capital Management:... / 1 Bedeutung und Ziele des Working Capital Managements

Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kommt dem Working Capital Management eine hohe Bedeutung zu. Zwar ist einerseits das aktuelle Zinsniveau zur Unternehmensfinanzierung auf einem historischen Tiefstand, doch andererseits wird dafür das Rating von Unternehmen und deren Finanzierungsstruktur umso kritischer unter die Lupe genommen. Vor allem in Zeiten einer erwarteten ...mehr

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Working Capital Management:... / 3.1 Kennzahlen und Treiberbäume

Anhand von Kennzahlen- und Treiberbäumen können der Gesamtzusammenhang und die Wirkungen einer Optimierung des Working Capital gut dargestellt werden. Bspw. eignet sich eine Darstellung nach Return on Capital Employed (ROCE). Dabei ist ROCE eine Top-Level Kennzahl zur Gesamtliquidität eines Unternehmens und gibt das Unternehmensergebnis als EBIT im Verhältnis zum eingesetzte...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 3.3 Vorräte und Bestände

Vorräte, Materialien und Verkaufsartikel sind ebenfalls Positionen im Umlaufvermögen und binden in vielen Betrieben in erheblichem Umfang Kapital. Zudem entstehen in nicht zu unterschätzendem Umfang Kosten, z. B. für Lagerhaltung und Zinsen. Hinzu kommen Risiken wie Schwund, Diebstahl oder Überalterung bei technischen Produkten. Immer wieder stellt sich heraus, dass Unternehm...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 6 Zusammenfassung und Ausblick

In vielen Betrieben wird im kurzfristigen Bereich durch Forderungen, Vorräte, Fertigwaren und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in erheblichem Maß Kapital gebunden. Gebundenes Kapital entzieht lebensnotwendige Liquidität und verhindert bspw. dass Investitionen getätigt, Produkte entwickelt oder Schulden abgebaut werden können. Eine hohe Kapitalbindung hat zude...mehr