Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind:mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.3 Ausnahmeregelung für Schuldzinsen zur Finanzierung von Anlagevermögen

Nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG sind Schuldzinsen, die zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens geleistet werden, uneingeschränkt abzugsfähig. Gleiches gilt für Zinsen für ein Darlehen, das aufgenommen wurde, um die Zinsen für ein solches Investitionsdarlehen bestreiten zu können.[1] Der BFH hat keine Bedenken dagegen, ...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.6 Preisausschreiben und Verlosungen

Bereits bei der Abgrenzung der Geschenke wurde darauf hingewiesen, dass Preise anlässlich eines Preisausschreibens aus Sicht der Finanzverwaltung keine Geschenke darstellen. Veranstaltet ein Unternehmen selbst ein Preisausschreiben oder eine Verlosung bzw. beteiligt es sich an einer derartigen Maßnahme eines Dritten, so kann in solchen Fällen eine Werbemaßnahme vorliegen, mu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / 4.1 Beschaffung von bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgütern

Bei Verträgen über die Beschaffung von Wirtschaftsgütern kann sich ein Verpflichtungsüberschuss ergeben, wenn die Wiederbeschaffungskosten bis zum Bilanzstichtag gesunken sind. In diesem Fall ist in der Handelsbilanz eine Drohverlustrückstellung zu bilden, während in der Steuerbilanz kein Rückstellungsansatz erfolgen darf. Bei einem schwebenden Geschäft über (aktivierungsfähi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen / 3.2.3 Verfahren

Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, die bei der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven entweder sofort im Wirtschaftsjahr der Veräußerung mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Ersatzwirtschaftsgüter zu verrechnen oder in der Bilanz zum Ende des Wirtschaftsjahrs in eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG einzustellen. Die Rücklage kann nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / 5 Verluste aus Absatzgeschäften

Bei schwebendenden Absatzgeschäften ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn die ggf. bereits aktivierten Herstellungskosten zuzüglich noch anfallende Aufwendungen für ein fertiges Erzeugnis oder eine Dienstleistung den vereinbarten Kaufpreis übersteigen. Die noch anfallenden Aufwendungen sind zu Vollkosten anzusetzen, d. h. in die Bestimmung sind neben den Einzel- u...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.3.1 OHG, KG

Rz. 23 Abgesehen von speziellen Gliederungsvorschriften (wie Formblatt für die Jahresbilanz der Kreditinstitute in der Rechtsform der OHG und der KG) sind die Personengesellschaften im Allgemeinen nicht an Formvorschriften über einen aufgespaltenen Bilanzausweis des Eigenkapitals gebunden. § 247 Abs. 1 HGB verlangt lediglich, dass in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.2 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen bei der KG/GmbH & Co. KG

Rz. 45 Führt der Kommanditist über seine Einlagen hinaus der Gesellschaft weitere Mittel in Form von Darlehen zu, so hat er insoweit die Stellung eines Gläubigers. Das Darlehenskapital ist nicht verhaftet. Es kann nach den vertraglichen Abreden zurückgefordert werden. Im Fall der Insolvenz bleibt dem Kommanditisten wenigstens der Anspruch in Höhe der allgemeinen Quote.[1] Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, sonstiges A... / Zusammenfassung

Begriff Unter die Abschreibungen auf sonstiges Anlagevermögen fallen diejenigen Abschreibungen, die sich nicht explizit auf Gebäude, auf geringwertige Wirtschaftsgüter, auf einen Firmenwert, auf sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter sowie auf Umlaufvermögen beziehen. Die häufigsten Anwendungsfälle für solche Abschreibungen sind damit Maschinen, Fahrzeuge sowie Büro- und Ges...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.2 Einzelunternehmen

Rz. 21 Gemäß § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Rz. 22 In der Praxis wird bei einem Einzelunternehmen in Anlehnung an steuerliche Pflichten – Darstellung der Einlagen und Entnahmen eines jeden Wirtschaftsjahres[1] – das Eigenk...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1 Kapitalgesellschaften, Genossenschaften

Rz. 5 Die AG, KGaA, GmbH und die eingetragene Genossenschaft sind nach dem Handelsrecht (§§ 266, 272 HGB für alle Kapitalgesellschaften, ergänzende Vorschriften in § 42 GmbH und § 152 AktG) und – infolge der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 EStG) – auch für das Steuerrecht gehalten, die Jahresbilanz in Kontoform aufzustellen und dabei das Eigenkapit...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 6 Kapitalbezogene Kennzahlen

Rz. 49 Die auf das Eigen- und Fremdkapital bezogenen Kennzahlen sind Standards für die Beurteilung der Kapitalstruktur und der Rentabilität eines Unternehmens. Aus der Vielzahl der möglichen Verhältniswerte werden im Folgenden die wichtigsten aufgeführt:mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 1 Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB ist in der Bilanz einer Gesellschaft das Eigenkapital gesondert von den Vermögenswerten, den Schulden und den Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Eine Definition des Begriffs "Eigenkapital" findet sich jedoch weder im HGB noch in anderen Wirtschaftsgesetzen (z. B. GmbHG, AktG); für Kapitalgesellschaften und AGs bzw. GmbH & Co KGs finden sich i...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.5 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen

Rz. 22 Die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen (§ 272 Abs. 4 HGB) hat den Zweck, eine Ausschüttungssperre einzuführen und die Rückzahlung des Grundkapitals zu verhindern.[1] Die Rücklage ist in der Höhe zu dotieren, wie entsprechende Anteile das Vermögen der KGaA im Umlaufvermögen der Aktivseite erhöht haben (§ 272 Abs. 4 Satz...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.2.2 Vermögensumschlag

Rz. 148 Die Analyse des Vermögensumschlags trägt der Tatsache Rechnung, dass die Erfolgs- und Finanzlage einer Unternehmung neben der Struktur des Vermögens gleichermaßen von seiner Nutzungsintensität beeinflusst wird. Die Untersuchung des Vermögensumschlags erfolgt anhand von Umschlagshäufigkeiten oder Umschlagsdauern bzw. Bestandsreichweiten.[1] Dabei zeigt der Umschlagsko...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.7 Vorsteuerberichtigung gemäß § 15a UStG

Rz. 47 Der Abzug von Vorsteuern auf bezogene Lieferungen/sonstige Leistungen setzt u. a. voraus, dass damit steuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden. Steuerfreie Ausfuhrlieferungen beeinträchtigen den Vorsteuerabzug nicht, hier ist die Steuerentlastung gewollt (Bestimmungslandprinzip, vgl. Rz. 3). Beim Kauf von Anlagegegenständen, die zur Bewirkung von steuerpflichtigen Um...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.2 Abgrenzung zum Sachanlagevermögen

Rz. 4 Zur Abgrenzung zwischen Umlauf- und Anlagevermögen ist auf die vorstehende Definition des § 247 Abs. 2 HGB abzustellen. Maßgebendes Abgrenzungskriterium ist die Zweckbestimmung eines Vermögensgegenstands, die sich zum einen aus der Art und Verwendung eines Gegenstands und zum anderen aus dem Willen des Bilanzierenden ableiten lässt. Zunächst spricht die Zugehörigkeit ei...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.4 Abgrenzung zum immateriellen Vermögen

Rz. 11 Das Bilanzierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB für immaterielle Vermögensgegenstände bzw. das steuerliche Ansatzverbot nach § 5 Abs. 2 EStG,[1] die nicht entgeltlich erworben wurden, gilt ausdrücklich nur für das Anlagevermögen, nicht aber für das Umlaufvermögen. Daher sind im Umlaufvermögen sowohl entgeltlich erworbene als auch selbst geschaffene immaterielle Vermög...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.1 Ausweis

Rz. 85 Die Steuerpflichtigen müssen die in Abb. 2 dargestellten Positionen bezüglich der Wertpapiere des Umlaufvermögens zwingend befüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2 Abgrenzung des Umlaufvermögens

Rz. 2 Die Abgrenzung des Umlaufvermögens vom Anlagevermögen ist aus mehreren Gründen von Bedeutung: für beide Vermögenskategorien gelten verschiedene Ansatz- und Bewertungsvorschriften; die Ergebnisse einer finanz- oder liquiditätsorientierten Bilanzanalyse werden entscheidend von den Größen Anlage- und Umlaufvermögen beeinflusst, da Anlagevermögen regelmäßig als langfristig g...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 1 Begriff

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz u. a. das Anlage- und Umlaufvermögen gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Hinzu kommen – allerdings teilweise rechtsformabhängig – nach §§ 246, 266 HGB noch der aktive Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern und der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung im Zusammenhang mit Pensionsverp...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.5 Einzelfragen zum Ausweis bestimmter Vermögensgegenstände

Rz. 12 Bei einer Reihe von Vermögensgegenständen treten Besonderheiten auf, die eine eindeutige Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen erschweren. Im Folgenden wird ein alphabetischer Überblick über derartige Vermögensgegenstände und ihren Bilanzausweis gegeben: Ausstellungsgegenstände in Schauräumen gehören zum Umlaufvermögen, wenn sie zur Veräußerung bereitgehalten werde...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7 IFRS

7.1 Ausweis Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten der...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8.2.1 Ausweis Rz. 82 Hinsichtlich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist die Übermittlung vieler Positionen zwingend erforderlich.[1] Rz. 83 Im Bereich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sieht die Taxonomie der E-Bilanz eine Vielzahl an Pflichtangaben vor, die der HGB-Gesetzgeber von den Bilanzierenden nicht verlangt. Bei einigen Feldern, wie be...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 9 Weiterführende Literatur

Kerntaxonomie, Kerntaxonomie_GAAP 6.5 v. 14.4.2021, abrufbar unter www.esteuer.de, Abruf 29.6.2021.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.1 Vorräte

8.1.1 Ausweis Rz. 79 Im Bereich der Vorräte sind die in Abb. 1 genannten Positionen verpflichtend zu übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

8.3.1 Ausweis Rz. 85 Die Steuerpflichtigen müssen die in Abb. 2 dargestellten Positionen bezüglich der Wertpapiere des Umlaufvermögens zwingend befüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.3 Offenlegung des Umlaufvermögens in Abhängigkeit von Rechtsform und Unternehmensgröße

Rz. 32 Zu den nach § 325 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen rechnet in allen Fällen die Bilanz. Allerdings bestehen größenabhängige Erleichterungen für bestimmte Kapitalgesellschaften und den über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Während große Gesellschaften dazu verpflichtet sind, eine ungekürzte Bilanz offenzulegen, genügt es nach § 326 HGB bei...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.6 Wechsel der Vermögensart

Rz. 13 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, entscheidet sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag des Zugangsjahrs. Ändert sich der betriebliche Zweck eines Vermögensgegenstands, ist es erforderlich, die ursprüngliche Zuordnung zu einer der Vermögenskategorien zu korrigieren und einen zunächst dem Anlagevermögen zugewiesenen Vermöge...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4 Ansatz, Bestandserfassung und Bestandsnachweis

Rz. 34a Die Ansatzregelungen sind für Anlage- und Umlaufvermögen grundsätzlich identisch. Es sind nach § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände anzusetzen, sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt ist.[1] Einzige abweichende Regelung ist das Bilanzierungsverbot- bzw. -wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB für die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände.[2]...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.2.2 Rechtsformspezifische Abweichungen

Rz. 24 Nicht nur das HGB, sondern auch die einzelnen rechtsformspezifischen Gesetze enthalten Regelungen, die sich auf den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz auswirken und zu Abweichungen vom Grundgliederungsschema führen können. Abweichungen bei GmbH Rz. 25 Zunächst bestimmt § 42 Abs. 2 GmbHG, dass von GmbH-Gesellschaftern eingeforderte Nachschüsse, denen sich diese ni...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.1 Allgemeine Angabepflichten

Rz. 53 Nach § 284 Abs. 1 HGB sind diejenigen Angaben in den Anhang aufzunehmen, die nach den jeweiligen Einzelregelungen des HGB für die Bilanz und GuV vorgeschrieben sind, sowie die Angaben, die deswegen zu machen sind, weil ein Wahlrecht zu Angaben in Bilanz bzw. GuV entsprechend ausgeübt wurde. Die Pflichtangaben umfassen Angaben hinsichtlich der Grundforderung des "true ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.3 Abweichungen von Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Rz. 56 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB müssen im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert anzugeben. Ziel dieser Angabepflicht ist es, einerseits die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem des Vorjahres sicherzustellen, andererse...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.1 Beurteilungszeitpunkt

Rz. 3 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist aufgrund des Stichtagsprinzips erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen.[1] Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es mö...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.2 Angaben zu Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Rz. 55 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang angegeben werden. Dabei ist insbesondere darzustellen, wie im jeweiligen konkreten Fall Bewertungswahlrechte genutzt und Ermessensspielräume ausgefüllt werden.[1] Zum Umlaufvermögen sind folgende Angaben erforderlich: Bei den Vorräten ist grundsä...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG

1 Begriff Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz u. a. das Anlage- und Umlaufvermögen gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Hinzu kommen – allerdings teilweise rechtsformabhängig – nach §§ 246, 266 HGB noch der aktive Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern und der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung im Zusammenhang mit Pen...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.1 Ausweis

Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten der Geschäftst...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6 Angabepflichten im Anhang

Rz. 52 Der nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB von Kapitalgesellschaften, von Personengesellschaften nach § 264a HGB bzw. nach § 5 Abs. 2 PublG von bestimmten publizitätspflichtigen Unternehmen, nicht jedoch von Einzelkaufleuten bzw. sonstigen Personengesellschaften zu erstellende Anhang ergänzt den Jahresabschluss und dient dazu, über die Zahlen von Bilanz und GuV hinaus zusätzlic...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3 Gliederung und Ausweis des Umlaufvermögens

3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.2 Abweichungen vom gesetzlichen Gliederungsschema

3.2.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 22 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ist grundsätzlich zwingend anzuwenden, Abweichungen sind nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen nach § 265 Abs. 4-8 HGB zulässig.[1] Rz. 23 Nicht im Gliederungsschema enthalten, dennoch im HGB geregelt, ist der Ausweis von eingefordertem, noch nicht eingezahltem gezeichnetem Kapital. § 272 Abs. 1 HGB...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.4 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

8.4.1 Ausweis Rz. 89 Im Bereich des Kassenbestandes, der Bundesbankguthaben etc. verlangt die Taxonomie der E-Bilanz eine Angabe der Positionen, die in Abb. 4 dargestellt sind.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4.4 Erfassung und Nachweis der flüssigen Mittel

Rz. 39 Schecks und Kassenbestände werden durch körperliche Bestandsaufnahme am Bilanzstichtag erfasst. Schecks, die bereits zum Inkasso an ein Kreditinstitut eingereicht wurden, aber noch nicht gutgeschrieben sind, gehören zu den Guthaben bei Kreditinstituten. Guthaben bei Kreditinstituten und Postgiroguthaben sind durch entsprechende Kontoauszüge oder gesonderte Bankbestäti...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4.3 Erfassung und Nachweis der Wertpapiere

Rz. 38 Wertpapiere des Umlaufvermögens können nur insoweit körperlich erfasst werden, als sie verbrieft sind und im Unternehmen selbst oder an einem zugänglichen Ort – Bankschließfach – aufbewahrt werden. Sind keine entsprechenden Urkunden, z. B. Aktien oder Schuldverschreibungen, vorhanden, muss auf andere Dokumente zurückgegriffen werden. Dies können beispielsweise Depotau...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5 Bewertung des Umlaufvermögens – Überblick

5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abge...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.2 Steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 43 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem "an deren Stelle tretenden Wert" anzusetzen. Hierunter wird der Einlagewert, der Wert anlässlich einer Betriebseröffnung oder anlässlich einer Neubewertung, etwa infolge der Währungsreform 1948 oder der Wiedervereinigung 1990, verstanden. ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 86 Der in früheren Versionen noch enthaltene Posten eigene Anteile ist inzwischen aus der Taxonomie entfernt worden, da dieser nach § 272 Abs. 1a HGB unabhängig von der Absicht des Bilanzierenden in Höhe des Nennbetrags offen vom gezeichneten Kapital sowie der Restbetrag offen von den Rücklagen abzusetzen ist.[1] Die seit dem BilMoG mit § 272 Abs. 4 HGB zumindest indirek...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeleitete Wert[2] oder, soweit dieser nicht ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.2.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 84 Entgegen der sehr stark differenzierten Untergliederung der Kerntaxonomie sieht das HGB gem. § 266 Abs. 2 B. II. HGB für den Posten "Forderungen" lediglich eine Aufspaltung in die Unterposten "Forderungen aus Lieferung und Leistung", "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" sowie "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" vor. Das ...mehr