Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 3

Praxis-Beispiel Beispiel 3 Das Wohnungsunternehmen besitzt ein Gebäude, das 1972 erbaut wurde. Seit seiner Fertigstellung wurden keine Erneuerungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Folgenden werden die dringend zu beseitigenden Mängel aufgelistet: Die Holzfenster (Einfachverglasung) sind undicht. Alle Bäder in den Wohnungen besitzen einen Durchlauferhitzer für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 1

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Wohnungsunternehmen errichtete im Jahr 1960 eine Immobilie mit mehreren Wohnungen in einem sehr beliebten Stadtteil von München. Die Herstellungskosten beliefen sich auf 800 TEUR. Die Immobilie wurde gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2b) mit jährlich 2 % abgeschrieben. Im Jahr 20X4 ist die Immobilie voll abgeschrieben. Mittlerweile ist das Gebäude sehr in die...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 5Leistungsverrechnung

Nach den Gliederungsvorschriften haben die Wohnungsunternehmen die erzielten Erträge und die angefallenen Aufwendungen in der GuV-Rechnung nach dem Primärausweisprinzip, d. h. ohne Saldierung und kostenrechnerische Korrekturen, auszuweisen. Die Realisierung dieses Prinzips, dem auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, führt dazu, dass das Ergebnis des Gesamtuntern...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 9: Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 661 Erträge aus Zuschreibungen

Unter "Zuschreibungen" sind zunächst Wertzuschreibungen zu Anlagegegenständen zu verstehen; dabei handelt es sich um die Aufhebung einer in früheren Jahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibung, für die der Grund entfallen ist, sowie um die Nachholung einer im Jahr des Zugangs unterlassenen Aktivierung von Vermögensteilen. Dieses umfassende Wertaufholungsgebot ist rech...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / II. Übernahme unbebauter Grundstücke in die eigene Erschließung bzw. in die Bebauung

Mit Beginn der Erschließung eines unbebauten Grundstücks durch das Wohnungsunternehmen bzw. mit Übernahme eines noch nicht erschlossenen oder von Dritten erschlossenen unbebauten Grundstücks in die Bebauung beginnt der betriebliche Leistungsprozess. Soweit es sich hierbei um Grundstücke des Umlaufvermögens handelt, muss dieser Leistungsprozess in der GuV-Rechnung seinen Nied...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / IV. Veräußerung

mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 3.3 Zusammenfassung

Die durch den Betriebsabrechnungsbogen ermittelten Kosten der eigenen Architekten- und Verwaltungsleistungen dürfen nicht von den angefallenen Kosten abgesetzt werden, sondern ihre Aktivierung schlägt sich in den Posten "Bestandsveränderungen" (Kontengruppe 64 – Umlaufvermögen) oder "Andere aktivierte Eigenleistungen" (Kontengruppe 65 – Anlagevermögen) auf der Ertragsseite d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1 Die Klassen des Bilanzbereiches (Klassen 0 bis 4)

Im Kontenrahmen sind in den Klassen 0 bis 4 alle die Bilanz betreffenden Posten untergebracht. Entsprechend dem formalen Aufbau der Bilanz in eine Aktiv- und eine Passivseite erfolgt auch im Kontenrahmen eine strikte Trennung dieser beiden Bereiche. Die Aktivkonten sind den Klassen 0 bis 2 und die Passivkonten den Klassen 3 und 4 zugeordnet. Im Einzelnen werden dabei folgend...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 2

Praxis-Beispiel Beispiel 2 (A) Gemäß der neuen Vorgabe in einigen Bundesländern zur Solarpflicht muss das Wohnungsunternehmen nun eine Photovoltaikanlage auf dem alleinstehenden Mehrfamilienwohnhaus errichten. Es wählt eine Aufdach-Photovoltaikanlage. Die Kosten für den Kauf sowie die Installation der Aufdach-Photovoltaikanlage sind unter A II 2 "Grundstücke und grundstücksgle...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 701/711/721 Kosten des Baugrundstücks

Die Anschaffungskosten unbebauter Grundstücke sind vor Baubeginn in den Kontengruppen 02 (Anlagevermögen) und 10/11 (Umlaufvermögen) erfasst. Mit Baubeginn werden die Kosten hierher übertragen. Sofern Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen nach Baubeginn erworben werden, sind die Kaufpreise einschließlich Nebenkosten unmittelbar hier zu buchen. Hierunter können auch die Kost...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.2.1 Klasse 6: Erträge

Die Klasse 6 erfasst in den einzelnen Kontengruppen sämtliche Erträge. Dies gilt sowohl für die Erträge aus der eigentlichen wohnungswirtschaftlichen Tätigkeit als auch für die nicht betriebstypischen Vorgänge. Ferner sind dieser Klasse die bilanztechnischen Kontengruppen "Bestandsveränderungen" und "Andere aktivierte Eigenleistungen" zugeordnet. Die Erträge lassen sich in vi...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 65 Andere aktivierte Eigenleistungen

Diese Kontengruppe ist ausschließlich Aktivierungen von Eigenleistungen im Anlagevermögen vorbehalten. Werden Eigenleistungen im Umlaufvermögen aktiviert, finden sie ihren Niederschlag in den Bestandsveränderungen. Die Aktivierung eigener Leistungen im Anlagevermögen wird in den ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8109 Sonstige Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke

Hierunter können erfasst werden: Die nachträglich anfallenden Kosten für in früheren Jahren veräußerte Objekte, soweit diese Kosten nicht durch eine Rückstellung abgedeckt sind Kosten für die Beseitigung von Bauschäden, denen keine Regressansprüche gegen Bauunternehmer gegenüberstehen Die Buchwerte der vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgewidmeten bebauten Grundstücke w...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / I. Erwerb

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Konflikte in der U... / 4.2 Direkte betroffene Bestände

Das Unternehmen hat Vorräte an Rohstoffen und Waren, die aus der Ukraine oder Russland bzw. Belarus bzw. aus dem Nahen Osten stammen. Da der Nachschub jetzt ausbleibt, steigt der Wert der Bestände. Diese Wertsteigerung ist für die Bewertung in der Buchhaltung nur dann ausschlaggebend, wenn sie auch tatsächlich realisiert werden kann: Verkauf: Die Bestände werden nicht selbst ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Konflikte in der U... / 4.1 Veränderte Lieferketten von Rohstoffen haben Auswirkungen auf den Wert der Bestände

Durch den Krieg in der Ukraine haben sich Lieferketten verändert. Das gilt auch für Lieferungen aus Israel oder aus den palästinensischen Gebieten, wenn auch weniger umfangreich: Rohstoffe wie Weizen oder Bauteile, die in der Ukraine montiert werden, fehlen. Die Rohstoffe und Waren aus Russland sind von Sanktionen betroffen, die im normalen Geschäft allerdings noch keine abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Standardisierte Dokumentation oder Struktur, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 23 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO liegt ein Kennzeichen vor, das unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests zu einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung führt, wenn eine standardisierte Dokumentation verfügbar ist oder eine standardisierte Struktur der Gestaltung vorliegt. Dieses Kennzeichen soll Gestaltungen erfassen, die ohne wesentliche Änderungen in einer Mehr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 3 Influencer: Gewinnermittlung: Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung?

Je nach Art und Umfang der Tätigkeit kann die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung (auch für gewerbliche Einkünfte in den Grenzen des § 241a HGB bzw. § 141 AO) oder mittels Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 EStG) erfolgen. Unabhängig von der Ermittlungsart ist zunächst zu betrachten, was – berufsspezifisch – als Bet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 4 Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs

Der Zeitpunkt des Abzugs der Betriebsausgaben ist abhängig von der Aufwendungsart und der Gewinnermittlungsart. Bei Einnahmenüberschussrechnern [1] ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung maßgebend,[2] d. h. der Verlust der tatsächlichen Verfügungsmacht. Bei bilanzierenden Unternehmen richten sich die Aufwendungen nach der wirtschaftlichen Verursachung. Der Betriebsausga...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 76 [Autor/Zitation] Die Aktivseite der Bilanz gibt vor allem Auskunft über die im zivilrechtlichen bzw. ggf. abweichend wirtschaftlich zuzurechnendem Eigentum stehenden VG (§ 246 Abs. 1 Satz 2). Gemäß § 266 Abs. 2 sind das Anlage- und das Umlaufvermögen gesondert auszuweisen. § 247 Abs. 2 definiert das Anlagevermögen und damit negativ auch das Umlaufvermögen. Entscheidend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Umlaufvermögen (B.)

1. Grundlagen Rz. 186 [Autor/Zitation] Zur Abgrenzung vom Anlagevermögen s. § 247 Rz. 111 ff. Rz. 187 [Autor/Zitation] Innerhalb des Umlaufvermögens schreibt Abs. 2 B. eine Einteilung in folgende vier Gruppen vor: Vorräte (Rz. 189 ff.); Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Rz. 219 ff.); Wertpapiere (Rz. 240 ff.); Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 240 [Autor/Zitation] Wertpapiere des Umlaufvermögens unterscheiden sich dem Grunde nach nicht von denen des Anlagevermögens (Rz. 171 ff.). Sie sind nur wegen ihrer anderen Zwecksetzung dem Umlaufvermögen zuzuordnen (vgl. zur Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen § 247 Rz. 111 ff. Zum Ausweis von Wechselforderungen s. Rz. 226.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen (A.III.1.)

Rz. 147 [Autor/Zitation] Der Begriff der verbundenen Unternehmen ist für Zwecke der Rechnungslegung in § 271 Abs. 2 bestimmt. Der konzernrechtliche Begriff (§§ 15 ff. AktG) ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar, wenn er sich auch in weiten Teilen deckt (vgl. WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 355). Stattdessen ist der Konzernbegriff des § 290 maßgeblich. Zu Einzelheiten der Beg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen (B.III.1.)

Rz. 241 [Autor/Zitation] Gehören Anteile an verbundenen Unternehmen, die gleichzeitig Wertpapiereigenschaft besitzen, nicht zum Anlagevermögen, da sie nur zu vorübergehenden Zwecken gehalten werden, sind sie unter Posten B.III.1. auszuweisen. Dies ergibt sich bereits aus der Überschrift B.III. "Wertpapiere". Damit können hier grds. nur Aktien eines verbundenen Unternehmens ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zugänge

Rz. 163 [Autor/Zitation] Unter "Zugang" ist jede tatsächliche mengenmäßige Zunahme von Posten des Anlagevermögens zu verstehen. Betriebswirtschaftlich sind Zugänge grds. Vermögensumschichtungen, die als solche im Gegensatz zu Zuschreibungen idR erfolgsneutral sind. Ausnahmsweise können auch im Anlagevermögen auszuweisende Zugänge in ertragswirksamer Form entstehen (zB Zinsfor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Eigene Anteile

Rz. 246 [Autor/Zitation] Bis zum BilMoG 2009 sah § 266 Abs. 2 den Ausweis eigener Anteile im Umlaufvermögen unter dem eigenen Posten B.III.2 vor, sofern sie nicht nach der Nettomethode zu bilanzieren waren. Durch das BilMoG wurde dieser Bruttoausweis eigener Anteile abgeschafft und durch den (zwingenden) Nettoausweis sämtlicher eigener Anteile unabhängig vom Erwerbszweck erse...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kassenbestand

Rz. 249 [Autor/Zitation] Der Kassenbestand umfasst das am Abschlussstichtag in der Hauptkasse und sämtlichen Nebenkassen befindliche Bargeld einschließlich ausländischer Sorten. Zu erfassen sind ferner nicht verbrauchte Markenbestände (zB Brief-, Steuer-, Gerichtskosten- und ähnliche Marken) sowie in Automaten befindliche Münzen (Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Dauernde Verbindung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Anteile an anderen Unternehmen stellen nach § 271 Abs. 1 Satz 1 nur dann eine Beteiligung dar, wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu dienen. Rz. 47 [Autor/Zitation] Unstrittig bei der Interpretation dieser Bestimmung ist, dass es sich um eine Daueranlage handeln muss, was bereits nach de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (B.II.3.)

Rz. 233 [Autor/Zitation] Unabhängig von ihrer Entstehungsursache sind alle dem Umlaufvermögen zurechenbaren Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (zum Begriff und zur Abgrenzung s. § 271 Rz. 3), unter Posten B.II.3. auszuweisen. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei diesen Unternehmen sowohl um solche, an denen eine Beteiligung gehalten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (B.IV.)

a) Allgemeines Rz. 247 [Autor/Zitation] Das Gesetz sieht einen zusammengefassten Ausweis aller flüssigen Mittel in einem Posten (B.IV.) vor (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 78). Diese Zusammenfassung stellt unter dem Aspekt der starken Stichtagsabhängigkeit dieser Posten keinen relevanten Informationsverlust für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft dar. Zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Forderungen gegen verbundene Unternehmen (B.II.2.)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Unabhängig von ihrer Entstehungsursache sind alle dem Umlaufvermögen zurechenbaren Forderungen gegen verbundene Unternehmen (zum Begriff und zur Abgrenzung s. § 271 Rz. 78 ff.) unter diesem Posten auszuweisen (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 413). Daher kommen sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ggf. unter Vermerk ihrer Mitzugehörigkeit) als ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Liquiditätsgliederungsprinzip

Rz. 49 [Autor/Zitation] Zahlreiche Überschneidungen mit dem Ablaufgliederungsprinzip weist das Prinzip der Liquiditätsgliederung auf. Nach diesem vor allem auf die Aktiva bezogenen Konzept werden die Vermögensgegenstände nach dem Grad ihrer Geldnähe im güterwirtschaftlichen Leistungsprozess geordnet. Daher wird hiermit nicht die Geldnähe unter Liquidationsgesichtspunkten, son...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vorräte (B.I.)

a) Allgemeines Rz. 189 [Autor/Zitation] Die Vorräte untergliedern sich in die Posten Rz. 190 [Autor/Zitation] Der gesonderte Ausweis von für Vorräte geleistete Anzahlungen wurde durch das B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Guthaben bei Kreditinstituten

Rz. 253 [Autor/Zitation] Bei den Guthaben bei Kreditinstituten muss es sich um Forderungen an ein inländisches Kreditinstitut oder ein gleichartiges ausländisches Institut aus dem Kreditverkehr handeln. Aufgrund der Postenbezeichnung wird nur auf ein bestehendes Guthabenverhältnis zu einem Kreditinstitut abgestellt und nicht auf die Verfügbarkeit. Auszuweisen sind hier somit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (B.II.)

a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.) Rz. 219 [Autor/Zitation] Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.) sind Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen (Lieferverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge und ähnliche Verträge) auszuweisen, die vom bilanzierenden Unternehmen durch Lieferung oder Leistung bereits erfüllt sind, deren Erfüllun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Wertpapiere (B.III.)

a) Allgemeines Rz. 240 [Autor/Zitation] Wertpapiere des Umlaufvermögens unterscheiden sich dem Grunde nach nicht von denen des Anlagevermögens (Rz. 171 ff.). Sie sind nur wegen ihrer anderen Zwecksetzung dem Umlaufvermögen zuzuordnen (vgl. zur Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen § 247 Rz. 111 ff. Zum Ausweis von Wechselforderungen s. Rz. 226. b) Anteile an verbundenen Unt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 247 [Autor/Zitation] Das Gesetz sieht einen zusammengefassten Ausweis aller flüssigen Mittel in einem Posten (B.IV.) vor (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 78). Diese Zusammenfassung stellt unter dem Aspekt der starken Stichtagsabhängigkeit dieser Posten keinen relevanten Informationsverlust für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft dar. Zur Analyse der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Schecks

Rz. 261 [Autor/Zitation] Unter den Schecks sind Inhaber- und Orderschecks, Bar- und Verrechnungsschecks, Fremdwährungsschecks, Reise- und Tankschecks usw. auszuweisen (Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 116 [7/2022]), über die die Gesellschaft für eigene Rechnung verfügen kann. Zu den Schecks zählen nach Art. 28 Abs. 2 ScheckG auch auf einen Zeitpunkt nach dem A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Umbuchungen

Rz. 173 [Autor/Zitation] Umbuchungen zeigen weder Mengen- noch Wertänderungen an, sondern lediglich (formale) Ausweisänderungen innerhalb des Anlagevermögens. Zu Umgliederungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen vgl. Rz. 165. Umbuchungen treten vor allem bei dem Posten "Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" (vgl. Rz. 199 f.) sowie bei den auf immaterielle VG geleisteten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 266 regelt verbindlich die Gliederung der Bilanz. Abs. 1 Satz 1 schreibt vor, dass die Bilanz in Kontoform aufzustellen ist (Rz. 31). Abs. 2 benennt die Aktivposten (Rz. 76 ff.), Abs. 3 die Passivposten (Rz. 311 ff.), die gem. Abs. 1 Satz 2 zwingend und in der vorgegebenen Reihenfolge auszuweisen sind (Rz. 37). Gesetzlich vorgegeben werden damit die U...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Geleistete Anzahlungen (B.I.4.)

Rz. 217 [Autor/Zitation] Der Posten B.I.4. enthält nur Anzahlungen auf Vorräte. Zahlungen für noch nicht gelieferte Vorräte sind bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter diesem Posten, danach als Vorräte – ggf. als unterwegs befindlich (Rz. 214) – auszuweisen. Unter dem Posten sind auch Anzahlungen auf Dienstleistungen auszuweisen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 146 [Autor/Zitation] Die vom Gesetz vorgesehene Untergliederung der Finanzanlagen zeigt die Bedeutung, die einem gesonderten Ausweis der Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beigemessen wird. Für die Zuordnung der einschlägigen VG zu den Finanzanlagen gelten die allgemeinen Abgrenzungskriterien von Anlage- und U...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sonstige Wertpapiere (B.III.2.)

Rz. 243 [Autor/Zitation] Alle Wertpapiere des Umlaufvermögens, die nicht Anteile an verbundenen Unternehmen oder eigene Anteile sind, werden unter dem Sammelposten B.III.2. ausgewiesen (bis zum BilMoG 2009: B.III.3.). Hierunter fallen insbes. zur kurzfristigen Liquiditätsreserve gehaltene Wertpapiere, die ihrer Art nach mit denen des Anlagevermögens identisch sind (Rz. 171 ff...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 186 [Autor/Zitation] Zur Abgrenzung vom Anlagevermögen s. § 247 Rz. 111 ff. Rz. 187 [Autor/Zitation] Innerhalb des Umlaufvermögens schreibt Abs. 2 B. eine Einteilung in folgende vier Gruppen vor: Vorräte (Rz. 189 ff.); Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Rz. 219 ff.); Wertpapiere (Rz. 240 ff.); Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Sche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bundesbankguthaben

Rz. 252 [Autor/Zitation] Der Posten "Bundesbankguthaben" ist eigentlich überflüssig, da es sich auch um "Guthaben bei Kreditinstituten" handelt. Gleichwohl sind diese Guthaben aufgrund der gesetzlichen Vorgabe gesondert aufzuführen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abgänge

Rz. 170 [Autor/Zitation] Bei Abgängen handelt es sich um eine mengenmäßige Verringerung des Anlagevermögens, sei es durch Veräußerung, Ausbau, Vernichtung oder aus sonstigen Gründen. Eine wertmäßige Verminderung stellt keinen Abgang, sondern eine Abschreibung dar. Entsprechend der Festlegung des Zugangszeitpunkts ist ein Abgang dann gegeben, wenn der VG endgültig aus der Verf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ausweis

Rz. 361 [Autor/Zitation] Inwieweit die Anteile innerhalb des Anlagevermögens ausgewiesen werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften (§ 266 Abs. 2 A.III., § 247 Abs. 2), dh. soweit der VG dazu bestimmt ist, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen, ist dieser dem Anlagevermögen zuzuordnen. Rz. 362 [Autor/Zitation] Zumindest im Falle einer AG kann der Nachweis "dauernd"...mehr