Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.5 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (Abs. 2 B. IV.)

Rz. 95 Nach der Mindestgliederung gem. § 266 Abs. 2 B. IV. HGB sind Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks in einer Bilanzposition zusammenzufassen. Dieser Posten darf auch als "flüssige Mittel" oder "liquide Mittel" bezeichnet werden. Als liquide Mittel gelten i. d. R. frei verfügbare Zahlungsmittel bzw. als Zahlungsmittel gehaltene Wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 66 Die Position stellt einen Sammelposten für alle nicht gesondert ausgewiesenen Posten des UV dar. Zu Einzelheiten und umfänglichen Beispielen siehe § 266 Rz 84. Rz. 67 Kurzfristig gehaltene Genossenschaftsanteile sind hier ebenfalls auszuweisen (Rz 70). Rz. 68 Hierunter fallen auch geleistete Anzahlungen, die nicht im Anlagevermögen (§ 266 Rz 48) oder unter den Vorräten ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.5.2 Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Rz. 97 Unter das Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten fallen alle Sichteinlagen bei inländischen (i. S. v. § 1 KWG) und ausländischen Kreditinstituten, Sparkassen und Zentralbanken. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Euro- oder Fremdwährungskonten handelt. Der Begriff Sichteinlage betont, dass es sich um jederzeit dispositionsfähige Guthaben handeln muss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Flüssige Mittel

Rz. 71 Flüssige Mittel umfassen Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Rz. 72 Zum Kassenbestand rechnen in- und ausländische Devisen sowie Wertzeichen (z. B. Briefmarken) oder auch Guthaben auf Frankiergeräten (§ 266 Rz 96). Rz. 73 Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten umfassen alle Sichteinlagen (Kontokorrentguthaben, Fest- un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Bilanzsumme (Abs. 4a)

Rz. 13 Die Bilanzsumme setzt sich gem. Abs. 4a wie folgt als Summe aller Aktiva entsprechend § 266 Abs. 2 HGB zusammen: Während aktive latente Steuern in die Ermittlung der Bilanzsumme einfließen, findet ein auf der Aktivseit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Abs. 2 B. I. 1.)

Rz. 67 Rohstoffe sind entweder Stoffe der Urerzeugung (wie Erze, Holz, Rohöl oder Gase) oder erworbene Fertigungserzeugnisse aus vorgelagerten Produktionsstufen. Sie gehen im Produktionsprozess unmittelbar be- oder unverarbeitet als Hauptbestandteile in das Produkt ein bzw. in dem Produkt auf. Durch betriebsinterne Recyclingprozesse können Rohstoffe erneut als Input für die P...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.4 Sonstige Vermögensgegenstände (Abs. 2 B. II. 4.)

Rz. 84 Der Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" dient als Sammelposten. Dieser Posten umfasst jene VG des UV, die keinem anderen Posten des UV zugeordnet werden können. Eine separate Nennung als Davon-Vermerk oder im Anhang ist nur bei wesentlichen Positionen erforderlich.[1] Zu diesem Posten zählen verallgemeinernd Forderungen aus Geschäften, die nicht aus Umsatzerlösen r...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 13 KleinstKapG dürfen gem. § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen, die sich nur auf die Posten mit Buchstaben-Gliederungspunkten des § 266 Abs. 2 und 3 HGB beschränkt. Die Reihenfolge der Posten gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB ist einzuhalten. Auf der Aktivseite sind die Positionen AV und UV sowie Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern sowie Unt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Vorräte

Rz. 52 Unter Vorräte sind Vermögensgegenstände (VG) zu verstehen, die zum Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt worden sind. Bei ProduktionsUnt sind hier Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige und fertige Erzeugnisse auszuweisen. HandelsUnt weisen hier Handelswaren sowie Hilfsstoffe aus. DienstleistungsUnt weisen demgegenüber unfertige Le...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 59 Unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen aus den Vertriebsaktivitäten des Bilanzierenden gezeigt; der Gegenposten in der GuV stellt regelmäßig Umsatzerlöse dar (§ 266 Rz 79). Rz. 60 Bei Lieferungen mit Rückgaberecht ist zwar eine Forderung auszuweisen, allerdings darf noch keine Gewinnrealisation erfolgen. Die Forderung ist somit zu den AHK d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Prüfung auf Fortführung

Rz. 40 Das HGB enthält keine ausdrückliche Pflicht zur Vornahme einer spezifischen Einschätzung der Fähigkeit des Unt zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter. Bereits aus dem Charakter als gesetzlich unterstellter Regelfall ist eine Prüfung auf Nichtbestehen der Fortführungsprämisse bzw. auf das Vorliegen entgegenstehender rechtlicher oder ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.2 Mobilienleasing

Rz. 38 Die Zurechnung von beweglichen Leasinggegenständen (Mobilien) erfolgt nach den Leasingerlassen aus den Jahren 1971 und 1975 sowohl bei Voll- als auch bei Teilamortisationsverträgen grds. beim Leasinggeber.[1] Der Leasinggeber aktiviert den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Anlagevermögen in der Bilanz. Ein Ausweis des Leasinggegens...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Sonderfragen

Rz. 78 Bei immateriellen VG kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die VG keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den VG, d. h. der Aus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausweis und größenabhängige Erleichterungen

Rz. 15 Nach § 266 Abs. 3 A. HGB sieht das HGB den zusammengefassten Ausweis des EK in einer besonderen Abschlussgruppe und die Unterteilung dieser Abschlussgruppe in Haupt- und Unterposten vor, die auf der Passivseite der Bilanz zu führen sind. Gleichwohl werden Abschlussposten, die Einfluss auf die Höhe des EK haben, an anderer Stelle in der Bilanz ausgewiesen. Hierbei hand...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.26 Forschungs- und Entwicklungskosten (Nr. 22)

Rz. 141 Die Nr. 22 verpflichtet mittelgroße und große KapG/KapCoGes zur Angabe des Gesamtbetrags der F&E-Kosten des Gj sowie des davon auf selbst geschaffene immaterielle VG des AV entfallenden Betrags, der aufgegliedert in F&E-Kosten anzugeben ist.[1] Weil selbst geschaffene immaterielle VG des AV in den Grenzen von § 248 Abs. 2 HGB i. H. d. in der Entwicklungsphase angefal...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 247 HGB gehört zum Bereich der Ansatzvorschriften. Die Vorschrift ergänzt das in § 246 Abs. 1 HGB enthaltene Vollständigkeitsgebot hinsichtlich des Ausweises der Aktiva und Passiva.[1] § 248 HGB begrenzt das grundsätzliche Ansatzgebot des § 246 Abs. 1 HGB, indem für selbst geschaffene immaterielle VG des AV ein Aktivierungswahlrecht, für bestimmte selbst geschaffene ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Vorräte (Abs. 2 B. I.)

Rz. 65 Vorräte dienen dem eigentlichen Geschäftszweck des Unt, also unmittelbar der Produktion oder dem Handel. Die Vorräte sind gem. § 266 Abs. 2 B. I. HGB in der Reihenfolge des betrieblichen Produktionsprozesses in folgende Unterposten aufzugliedern: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Fertige Erzeugnisse und Waren Geleistete Anzahlunge...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen (Abs. 2 B. I. 2.)

Rz. 70 Es wird teilweise die Auffassung vertreten, dass es sich bei diesem Posten lediglich um eine Bilanzierungshilfe oder um eine periodengerechte Aufwandsabgrenzung handelt. Allerdings hat der BFH geurteilt, dass unfertige Erzeugnisse und Leistungen einen VG darstellen und bilanzrechtlich auch entsprechend auszuweisen sind.[1] Zu den unfertigen Erzeugnissen gehören alle n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Implikationen der Übergangsvorschriften auf Ausweisvorschriften

Rz. 152 Bei (Teil-)Ausnutzung der Beibehaltungs-/Fortführungswahlrechte ist entsprechend folgende Bilanzgliederung – ggf. auch nur teilweise – anzuwenden. Dabei handelt es sich um die Gliederungsvorschriften gem. § 266 HGB, die um die noch relevanten "Altposten" erweitert wurde:mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 2 B. II. 1.)

Rz. 79 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus Geschäften, die in der GuV als Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB erfasst werden. Den Lieferungen und Leistungen liegen gegenseitige Verträge zugrunde (z. B. Lieferungs-, Werks- oder Dienstverträge), die seitens des bilanzierenden Unt bereits durch Lieferung oder Leistung erfüllt wurden, deren Erfüllung durc...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.5 Sonderposten innerhalb Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 86 Durch das Gesellschaftsrecht kann es im Zusammenhang mit dem EK weitere Forderungsposten in der Bilanz geben. Dazu zählen eingeforderte, noch ausstehende Kapitaleinlagen, Forderungen gegenüber Gesellschaftern einer GmbH oder einer Ges. i. S. d. § 264a HGB wie auch eingeforderte Nachschüsse.[1] Es wird empfohlen, diese Posten gesondert auszuweisen. Gem. § 272 Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.6 Konsolidierung im mehrstufigen Konzern

Rz. 229 Der Gesetzgeber hat im HGB hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., ein TU ist gleichzeitig selbst MU eines anderen TU. In diesen Fällen wird aus Sicht des obersten MU von einem EnkelUnt gesprochen. Auch dieses Unt gilt als verbundenes Unt d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / 1. Wirtschaftsgut (Tz. 31)

Das BMF 2025 hält unverändert an der Auffassung fest, dass es sich bei Kryptowerten um Wirtschaftsgüter im steuerlichen Sinn handelt. Dabei erfolgt eine Orientierung an der allgemeinen Definition eines Wirtschaftsgutes (vgl. statt aller: Reddig in Kirchhof/Seer24, EStG, § 5 Rz. 75): Tatsächlicher Aufwand des Stpfl. zur Erlangung des Vorteil, Nutzbarkeit grundsätzlich für mehre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Berechnung des Höchstbetrags (Satz 3)

3 Für die Berechnung dieses Höchstbetrags sind die für die Besteuerung maßgeblichen Bilanzansätze des inländischen Unternehmens zugrunde zu legen, es sei denn, der Ansatz anderer Werte führt im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3236 [Autor/Stand] Berechnungsmethode. Für die Berechnung des Höchstbetrags ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Bewertung der verdeckten Einlage

Rz. 28.4 [Autor/Stand] Ansatz des Teilwerts. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG regelt die Bewertung von Einlagen. Die Vorschrift ist auf körperschaftsteuerpflichtige Rechtsträger wegen § 8 Abs. 1 KStG entsprechend anzuwenden. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG sind Wirtschaftsgüter, die dem Betriebsvermögen zugeführt werden, grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Liegen die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vermögenszuordnung.

Rn 7 Das Umlaufvermögen wird Eigentum des Nießbrauchers (BGH NJW 02, 434). Bei Ende des Nießbrauchs gilt dann § 1067 I 1 Hs 2 (dazu Staud/Anh zu §§ 1068, 1069 Rz 35). Das Anlagevermögen bleibt Eigentum des Bestellers (BGH aaO). § 1048 gilt entspr. Aus ihm werden auch Reinvestitionspflichten des Nießbrauchers abgeleitet (BGH aaO). Forderungen aus der Zeit vor der Bestellung s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1084 BGB – Verbrauchbare Sachen.

Gesetzestext Gehört ein Inhaberpapier oder ein Orderpapier, das mit Blankoindossament versehen ist, nach § 92 zu den verbrauchbaren Sachen, so bewendet es bei der Vorschrift des § 1067. Rn 1 Sind die Papiere des § 1081 verbrauchbare Sachen, § 92, so gilt § 1067. Erfasst sind va Banknoten. Auch das Umlaufvermögen eines Handelsgeschäfts gehört hierher.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Nachrangiges Heranziehen anderer Personalfunktionen (Satz 1)

(2) 1 Abweichend von Absatz 1 ist ein materielles Wirtschaftsgut nur dann einer anderen Betriebsstätte als derjenigen, in der das materielle Wirtschaftsgut genutzt wird, zuzuordnen, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten Personalfunktion überwiegt. Rz. 3025 [...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.2 Bilanz als eine Säule der Finanzplanung

Mit einer Bilanz werden Vermögen und Kapital eines Unternehmens gegenübergestellt. Das Vermögen befindet sich auf der Aktivseite der Bilanz, das Kapital auf der Passivseite. Die Summen von Vermögen und Kapital müssen immer gleich sein. Beim Vermögen unterscheidet man im Wesentlichen in Anlagevermögen, z. B. Gebäude, Maschinen, IT oder Fahrzeuge und Umlaufvermögen, z. B. Forde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.4 Kapitalflussrechnung als eine Säule der Finanzplanung

Die Finanzplanung wird mit einer Kapitalflussrechnung abgerundet, die darstellt, wie hoch die verfügbaren liquiden Mittel in einem Unternehmen sind. Typischerweise weichen Jahresergebnis und Liquidität voneinander ab, weil die GuV nicht alle zahlungsrelevanten Positionen enthält. Daher zeigt die Kapitalflussrechnung, ausgehend vom Jahresergebnis, wie sich die liquiden Mittel...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 3: Verordnung über d... /   Anlage Formblatt Bilanz (Muster)

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, geleistete... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Schwebendes Geschäft Umlaufvermögen Kreditorenkontenmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 4 Sonderfälle der Bilanzierung bei Auftragsentwicklung und auftragsgebundener Forschung

Werden Dritte mit der Durchführung einer Entwicklung beauftragt und erwirbt der Steuerpflichtige die Ergebnisse entgeltlich, liegt grundsätzlich der Erwerb eines immateriellen Vermögensgegenstands bzw. Wirtschaftsguts vor. Dieser erworbene immaterielle Vermögensgegenstand unterliegt in der Handels- und Steuerbilanz gleichermaßen einer Aktivierungspflicht. Die Bewertung erfol...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen erfasst alle Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der GmbH dauernd zu dienen, sondern zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch vorgesehen sind. Die handelsrechtliche Begriffsbestimmung ist auch für die Steuerbilanz maßgebend. Der BFH hat das Umlaufvermögen negativ dahin abgegrenzt, dass ihm die Wirtschaftsgüter zuzurechne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Ausstehende Einlagen

Ausstehende Einlagen auf das Stammkapital der GmbH müssen auf der Passivseite der Bilanz vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt werden. Es ist nicht zulässig, ausstehende Einlagen aktivisch auszuweisen. Der verbleibende Betrag ist als "eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite zu erfassen. Er schließt auch eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte aussteh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. Erträge

Sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. Erträge enthalten Beträge, die nicht an anderer Stelle der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet werden können. Derartige Erträge sind beispielsweise solche aus dem Verkauf von Anlagevermögen über dem Buchwert, aus der Herabsetzung von Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen. Dementspreche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst nur die Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens zu dienen. Ein Vermögensgegenstand, der dem Anlagevermögen zugerechnet werden soll, muss demnach 2 Voraussetzungen erfüllen: Er muss dem Geschäftsbetrieb des bilanzierenden Unternehmens – unmittelbar oder mittelbar – dienen. Dieses Dienen muss "auf Dauer" angel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind neben den Herstellungskosten der wichtigste Bewertungsmaßstab für das Anlage- und Umlaufvermögen in der Handels- und Steuerbilanz. Definiert werden die Anschaffungskosten in § 255 Abs. 1 HGB als "die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Forderungen

Forderungen bezeichnen Rechte des Unternehmens, von Dritten aufgrund von Schuldverhältnissen eine Leistung zu verlangen, in der Regel aus Kauf-, Miet-, Darlehens- oder Werkverträgen. Die Forderungen sind im Umlaufvermögen auszuweisen, wobei nach § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB jeweils der Betrag der Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr gesondert zu nennen ist. Bewertet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Abschreibungen

Abschreibungen dienen dazu, die Wertminderungen, denen die Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens unterliegen, zu erfassen. Dabei ist handelsrechtlich zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen zu differenzieren. Die Begriffe im Steuerrecht unterscheiden sich von denen im Handelsrecht. So werden planmäßige Abschreibungen in § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 4 – Verbindlichkeiten/ Passive Rechnungsabgrenzungsposten

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 4 – Umbuchungen

Rz. 18 Die Umbuchungen stellen im Gegensatz zu den Zu- und Abgängen, die zu mengen- und/ oder wertmäßigen Veränderungen des Anlagevermögens führen, nur Ausweisänderungen zwischen einzelnen Positionen dar. Sie zeigen Umwidmungen von einer Position auf eine andere, z. B. von "Anlagen im Bau" auf "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" nach Baufertigstellung....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 3

Rz. 1 Andere aktivierte Eigenleistungen Diese Position ist ausschließlich Aktivierungen im Anlagevermögen vorbehalten. Werden Eigenleistungen im Umlaufvermögen aktiviert, finden sie ihren Niederschlag in GuV 2 (Bestandsveränderungen). Rz. 2 Hierunter sind der anteilig aktivierte Sach- und Personalaufwand auszuweisen. Als Maßstab gelten die im Unternehmen angefallenen Kosten. R...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I

Umlaufvermögen Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte Vorbemerkungen Zum Begriff "Grundstücke" vgl. Vorbemerkungen zu Aktiva A II 1 bis 3 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte".mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 9 – Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 7

Rz. 1 Geleistete Anzahlungen Auszuweisen sind hier alle geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind. Anzahlungen sind Vorleistungen eines Vertragspartners, die im Hinblick auf schwebende Geschäfte oder Sukzessivlieferverträge zu leisten sind. Rz. 2 Hierunter sind neben Anzahlungen auf Grundstücke (Umlaufvermögen) Anzahl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 4

Rz. 1 Erhaltene Anzahlungen Hierunter sind alle erhaltenen Anzahlungen auszuweisen, z. B. Anzahlungen von Kaufanwärtern und Erwerbern (Anlage- und Umlaufvermögen), Anzahlungen auf unfertige Leistungen, Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und sonstige Leistungen.[1] Rz. 2 Zu den Leistungen von Kaufanwärtern gehören sowohl Leistungen für den Erwerb von unb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 2

Rz. 1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wegen des Begriffs "Verbundene Unternehmen" wird auf die Ausführungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 2 Ausleihungen sind Kapitalforderungen aus Finanzgeschäften (Darlehen). Eine festgelegte Mindestlaufzeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. In der Literatur ist jedoch unstrittig, dass Ausleihunge...mehr