Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.2 Überführung eines Wirtschaftsguts

Rz. 374 Der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts tritt in den praktisch wichtigsten Fällen ein, wenn ein Wirtschaftsgut in das Ausland überführt wird. Dabei kann es sich um eine Überführung vom inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte (unbeschränkte Steuerpflicht) oder von einer inländischen Betriebsstätte in das ausländische St...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagenbuchführung / 1.2 Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die AfA (Absetzung für Abnutzung) und etwaige weitere Abzüge zu bewerten.[1] Zum Anlagevermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen.[2] Beim Umlaufvermögen handelt es sich demgegenüber zum Verbra...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagenbuchführung / 1 Die Anlagenbuchführung gehört zum Rechnungswesen

Die Finanzbuchführung ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens. Bei der Anlagenbuchführung handelt es sich um eine Nebenbuchhaltung der Finanzbuchhaltung. Bedeutsame betriebswirtschaftliche Vorgänge, die für das Anlagevermögen von Bedeutung sind, werden hier separat aufgezeichnet. D. h.: Alle unternehmensbezogenen Vorgänge des langlebigen Anlagevermögens werden sachlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 3.1 Anlage- und Umlaufvermögen

Als 2 große Gruppen ergeben sich auf der Aktivseite der Bilanz das Anlage- und das Umlaufvermögen. Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[1] "Dauernd" bedeutet: Sie dienen mehr als einmal dem Geschäftsbetrieb, indem sie für betriebliche Zwecke genutzt werden.[2] Umlaufgegenstände werden hingegen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 3.7 Umlaufvermögen

Beim Umlaufvermögen sind zu unterscheiden: Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse, unfertige Erzeugnisse Waren, Forderungen Wertpapiere und liquide Mittel. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unterscheiden sich folgendermaßen: Rohstoffe und Hilfsstoffe gehen als Bestandteile in das Erzeugnis ein, und zwar die Rohstoffe als Hauptbestandteil und die Hilfsstoffe als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 3 Gliederung des Jahresabschlusses: Mindestausweis

Aus den Grundsätzen der Vollständigkeit und der Klarheit ergeben sich für die Gliederung des Jahresabschlusses für Unternehmen aller Rechtsformen allgemein folgende Mindestanforderungen:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 3.10 Mindestgliederungsschema

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich für die Bilanz folgendes Mindestgliederungsschema:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Selbst erstellte Anlagen / Zusammenfassung

Begriff Werden Maschinen, Vorrichtungen im Werkzeugbau oder Gebäude mit eigenen Mitteln im eigenen Betrieb für eigene Zwecke angefertigt, sind das selbst erstellte Anlagen in Eigenleistung. Diese werden als Anlagevermögen in der Bilanz aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter besteht nur noch in der Steuerbilanz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidität: Maßnahmen zur V... / 3.3.2 Working Capital Ratio

Die Kennzahl "Working Capital ratio (WCR)" gibt an, wie viel der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch das Umlaufvermögen finanziert werden kann. Bei einem Wert über 100 % ist ein Teil des Umlaufvermögens langfristig finanziert. Dies ist positiv zu bewerten. Liegt der Wert unter 100 % ist die finanzielle Stabilität des Unternehmens eher negativ zu bewerten, da im "Ernstfall"...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 5.7 Inventur: Alle Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens müssen erfasst werden

Buchführungspflichtige haben zu Beginn ihrer Tätigkeit und am Ende des Wirtschaftsjahres alle Vermögensgegenstände und Schulden bzw. Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens in einem Inventar zu erfassen.[1] Das Betriebsvermögen umfasst das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen sowie Schulden. Es sind folgende Punkte zu beachten: Bei der Inventur sind alle Wirtschaftsgüter "körper...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidität: Maßnahmen zur V... / 3.1 Liquide Mittel 1. Grades und 2. Grades

Die 2 bekanntesten Möglichkeiten zur Errechnung der Liquidität sind: Zu den liquiden Mitteln 1. Grades gehören im Wesentlichen: der Kassenbestand die Guthabensalden bei Kreditinstituten, ggf. andere sofort in Geld umwandelbare Bilanzpositionen. 2023 betrug der Wert aller ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidität: Maßnahmen zur V... / 3.3.1 Working Capital

Der Wert Working Capital wird wie folgt beurteilt: [1] Ein Unternehmen mit positivem Working Capital befindet sich finanziell im Gleichgewicht. Ein Unternehmen mit negativem Working Capital ist potenziell illiquide: Es hat kurzfristig verfügbare (fällige) Mittel langfristig angelegt. Hinweis Kurzfristige Verbindlichkeiten Die kurzf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 1.1 Gewinnermittlungsvorschriften für Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Die steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift gilt nur für die sog. Gewinneinkünfte,[1] den betrieblichen Bereich (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit). Sie beschreibt die Gewinnermittlung mittels Bilanz für handelsrechtlich[2] und steuerrechtlich[3] Buchführungspflichtige sowie freiwillig Buchführende bzw. Aufzeichnungen als Einnahmen-Überschussre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.2 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts schränkt die Begünstigung auf bewegliche, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter ein. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter (Gebäudeteile) sowie immaterielle Wirtschaftsgüter, Forderungen, Wertpapiere und Beteiligungen ist die Sofortabschreibung nicht anwendbar. Dasselbe gilt für Gegenstände, die Teile eines anderen Wirtschaftsguts si...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 4 Mehrentschädigung der Versicherung ist als Erlös zu buchen

Mehrentschädigungen liegen vor, wenn die Entschädigung nicht in voller Höhe für die Beschaffung des Ersatzwirtschaftsguts eingesetzt wird. Diese Mehrentschädigung kann nicht übertragen werden. Sie ist vielmehr als Erlös zu buchen. Praxis-Beispiel Entschädigung ist höher als der Buchwertmehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.1 Gewinne aus Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden, Aufwuchs, Gebäuden usw.

Die Vorschrift des § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 a) EStG umfasst die Veräußerung oder Entnahme folgender Wirtschaftsgüter: Grund und Boden: Es handelt sich um den nackten Boden einschließlich der Grasnarbe bei Weideland. Nicht zu Grund und Boden gehören beispielsweise Gebäude, Bodenschätze (soweit als Wirtschaftsgut bereits entstanden).[1] Dazugehöriger Aufwuchs: Es handelt sich u...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 3 Voraussetzungen für die Übertragung von stillen Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut

Verkauft oder entnimmt der Unternehmer ein Wirtschaftsgut seines Anlagevermögens, muss er grundsätzlich die dabei aufgedeckten stillen Reserven versteuern. Scheidet das abnutzbare Wirtschaftsgut des Anlagevermögens aber infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus, brauchen die aufgedeckten stillen Reserven nicht sofort...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.3.3 Umlaufvermögen

Beschleunigung der Lagerzugänge von Waren bei steigenden Preisen im Hinblick auf das "last in – first out-Verfahren"[1]; bei langfristiger Fertigung können Teilleistungen vereinbart werden. Folge: Teilgewinnrealisierung zur Vermeidung einer zusammengeballten Gewinnrealisierung im Zeitpunkt der Endabnahme.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Schenkungen

Schenkungen, die privat veranlasst sind, stellen eine Entnahme dar und sind damit keine Betriebsausgabe. Bei Übertragung aus betrieblichem Anlass, kann eine Betriebsausgabe hingegen vorliegen. Der Abgang von Anlagevermögen stellt in Höhe des Restbuchwertes eine Betriebsausgabe dar. Der Abgang von geringwertigen Wirtschaftsgütern und Umlaufvermögen wird bei einem Einnahme-Übe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.4 Finanzierungsvorteile

Erhebliche Finanzierungsvorteile ergeben sich bei Maßnahmen, die langlebige bewegliche Anlagegüter oder den Geschäftswert betreffen. Beispiele: Wird ein Fabrikschornstein (Betriebsvorrichtung), der nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 oder nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 hergestellt wurde bzw. wird, mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 25 Jahren nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.5 Erhöhte Abschreibungen

Erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten können auch bei mittelfristig verschleißenden beweglichen Anlagegütern, z. B. Inventar, Zinsvorteile bringen. Steuerbilanzpolitisch am wenigsten interessant scheint das Umlaufvermögen zu sein, weil hier der Nachholungseffekt kurzfristig eintritt. Das Ergebnis wird jedoch ein anderes, wenn die Maßnahme sich Jahr für Jahr wiederholt, also Dau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.4 Abgrenzung zum immateriellen Vermögen

Rz. 11 Das Bilanzierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB für immaterielle Vermögensgegenstände bzw. das steuerliche Ansatzverbot nach § 5 Abs. 2 EStG,[1] die nicht entgeltlich erworben wurden, gilt ausdrücklich nur für das Anlagevermögen, nicht aber für das Umlaufvermögen. Daher sind im Umlaufvermögen sowohl entgeltlich erworbene als auch selbst geschaffene immaterielle Vermög...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.5 Einzelfragen zum Ausweis bestimmter Vermögensgegenstände

Rz. 12 Bei einer Reihe von Vermögensgegenständen treten Besonderheiten auf, die eine eindeutige Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen erschweren. Im Folgenden wird ein alphabetischer Überblick über derartige Vermögensgegenstände und ihren Bilanzausweis gegeben: Ausstellungsgegenstände in Schauräumen gehören zum Umlaufvermögen, wenn sie zur Veräußerung bereitgehalten werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.1 Ausweis

Rz. 85 Die Steuerpflichtigen müssen die in Abb. 2 dargestellten Positionen bezüglich der Wertpapiere des Umlaufvermögens zwingend befüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 1 Begriff

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz u. a. das Anlage- und Umlaufvermögen gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Hinzu kommen – allerdings teilweise rechtsformabhängig – als Sonderposten nach §§ 246, 266 HGB noch der aktive Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern und der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung im Zusammenhang...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2 Abgrenzung des Umlaufvermögens

Rz. 2 Die Abgrenzung des Umlaufvermögens vom Anlagevermögen ist aus mehreren Gründen von Bedeutung: für beide Vermögenskategorien gelten verschiedene Ansatz- und Bewertungsvorschriften; die Ergebnisse einer finanz- oder liquiditätsorientierten Bilanzanalyse werden entscheidend von den Größen Anlage- und Umlaufvermögen beeinflusst, da Anlagevermögen regelmäßig als langfristig g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.2 Abgrenzung zum Sachanlagevermögen

Rz. 4 Zur Abgrenzung zwischen Umlauf- und Anlagevermögen ist auf die vorstehende Definition des § 247 Abs. 2 HGB abzustellen. Maßgebendes Abgrenzungskriterium ist die Zweckbestimmung eines Vermögensgegenstands, die sich zum einen aus der Art und Verwendung eines Gegenstands und zum anderen aus dem Willen des Bilanzierenden ableiten lässt. Zunächst spricht die Zugehörigkeit ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber unterteilt die Aktivseite der Bilanz in Anlage- und Umlaufvermögen (sowie weitere Spezialposten). Neben den speziellen Ausweisvorgaben wirkt sich die Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Umlaufvermögen auf die Bewertung aus, da hier das strenge Niederstwertprinzip gilt und keine planmäßigen Abschreibungen möglich sind. Die handelsrechtliche Zuord...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8.2.1 Ausweis Rz. 82 Hinsichtlich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist die Übermittlung vieler Positionen zwingend erforderlich.[1] Rz. 83 Im Bereich der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sieht die Taxonomie der E-Bilanz eine Vielzahl an Pflichtangaben vor, die der HGB-Gesetzgeber von den Bilanzierenden nicht verlangt. Bei einigen Feldern, wie be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 9 Weiterführende Literatur

Kerntaxonomie, Kerntaxonomie_GAAP 6.8 v. 1.4.2024, abrufbar unter www.esteuer.de (letzter Abruf am 30.6.2025).mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7 IFRS

7.1 Ausweis Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Nach IFRS 18 ist lediglich die GuV-Darstellung künftig stärker reguliert.[1] Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.1 Vorräte

8.1.1 Ausweis Rz. 79 Im Bereich der Vorräte sind die in Abb. 1 genannten Positionen verpflichtend zu übermitteln.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

8.3.1 Ausweis Rz. 85 Die Steuerpflichtigen müssen die in Abb. 2 dargestellten Positionen bezüglich der Wertpapiere des Umlaufvermögens zwingend befüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 5 Bewertung des Umlaufvermögens – Überblick

5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.6 Wechsel der Vermögensart

Rz. 13 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, entscheidet sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag des Zugangsjahrs. Ändert sich der betriebliche Zweck eines Vermögensgegenstands, ist es erforderlich, die ursprüngliche Zuordnung zu einer der Vermögenskategorien zu korrigieren und einen zunächst dem Anlagevermögen zugewiesenen Vermöge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.3 Offenlegung des Umlaufvermögens in Abhängigkeit von Rechtsform und Unternehmensgröße

Rz. 32 Zu den nach § 325 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen rechnet in allen Fällen die Bilanz. Allerdings bestehen größenabhängige Erleichterungen für bestimmte Kapitalgesellschaften und den über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Während große Gesellschaften dazu verpflichtet sind, eine ungekürzte Bilanz offenzulegen, genügt es nach § 326 HGB bei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 4 Ansatz, Bestandserfassung und Bestandsnachweis

Rz. 34a Die Ansatzregelungen sind für Anlage- und Umlaufvermögen grundsätzlich identisch. Es sind nach § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände anzusetzen, sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt ist.[1] Einzige abweichende Regelung ist das Bilanzierungsverbot- bzw. -wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB für die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände.[2]...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.2.2 Rechtsformspezifische Abweichungen

Rz. 24 Nicht nur das HGB, sondern auch die einzelnen rechtsformspezifischen Gesetze enthalten Regelungen, die sich auf den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz auswirken und zu Abweichungen vom Grundgliederungsschema führen können. Rz. 25 Abweichungen bei GmbH Zunächst bestimmt § 42 Abs. 2 GmbHG, dass von GmbH-Gesellschaftern eingeforderte Nachschüsse, denen sich diese ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.1 Allgemeine Angabepflichten

Rz. 53 Nach § 284 Abs. 1 HGB sind diejenigen Angaben in den Anhang aufzunehmen, die nach den jeweiligen Einzelregelungen des HGB für die Bilanz und GuV vorgeschrieben sind, sowie die Angaben, die deswegen zu machen sind, weil ein Wahlrecht zu Angaben in Bilanz bzw. GuV entsprechend ausgeübt wurde. Die Pflichtangaben umfassen Angaben hinsichtlich der Grundforderung des "true ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.3 Abweichungen von Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Rz. 56 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB müssen im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert anzugeben. Ziel dieser Angabepflicht ist es, einerseits die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem des Vorjahres sicherzustellen, andererse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.1 Beurteilungszeitpunkt

Rz. 3 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist aufgrund des Stichtagsprinzips erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen.[1] Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es mö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 6 Angabepflichten im Anhang

Rz. 52 Der nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB von Kapitalgesellschaften, von Personengesellschaften nach § 264a HGB bzw. nach § 5 Abs. 2 PublG von bestimmten publizitätspflichtigen Unternehmen, nicht jedoch von Einzelkaufleuten bzw. sonstigen Personengesellschaften zu erstellende Anhang ergänzt den Jahresabschluss und dient dazu, über die Zahlen von Bilanz und GuV hinaus zusätzlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.2 Angaben zu Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Rz. 55 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang angegeben werden. Dabei ist insbesondere darzustellen, wie im jeweiligen konkreten Fall Bewertungswahlrechte genutzt und Ermessensspielräume ausgefüllt werden.[1] Zum Umlaufvermögen sind folgende Angaben erforderlich: Bei den Vorräten ist grundsä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG

Zusammenfassung Überblick Der Gesetzgeber unterteilt die Aktivseite der Bilanz in Anlage- und Umlaufvermögen (sowie weitere Spezialposten). Neben den speziellen Ausweisvorgaben wirkt sich die Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Umlaufvermögen auf die Bewertung aus, da hier das strenge Niederstwertprinzip gilt und keine planmäßigen Abschreibungen möglich sind. Die handelsr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 3 Gliederung und Ausweis des Umlaufvermögens

3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.2 Abweichungen vom gesetzlichen Gliederungsschema

3.2.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 22 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ist grundsätzlich zwingend anzuwenden, Abweichungen sind nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen nach § 265 Abs. 4-8 HGB zulässig.[1] Rz. 23 Nicht im Gliederungsschema enthalten, dennoch im HGB geregelt, ist der Ausweis von eingefordertem, noch nicht eingezahltem gezeichnetem Kapital. § 272 Abs. 1 HGB...mehr