Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.4 Eigenkapital, Haftsumme und Reserven

Rz. 14 § 337 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 Buchst. A. HGB verlangt grundsätzlich[1] folgende Bilanzposten bei Genossenschaften:mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.24 DRS 24 – Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Rz. 65 DRS 24 wurde vom BMJV am 23.2.2016 bekannt gemacht. Er konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und adressiert die in diesem Zusammenhang bestehenden Zweifelsfragen, insbesondere zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB). Ziel ist es, eine einh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wann ist das Unternehmen ei... / 3. Buchung und Finanzierung

Ausweis in den Büchern: Weiterhin stellte das FA in der Entscheidung über den Einspruch der A-GmbH fest, die Fahrzeuge seien nicht als Umlaufvermögen, sondern als sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Ohne mehrwertsteuerliche Bedeutung: Hierzu ist anzumerken, dass die Frage, wie Leistungen in der Buchhaltung dargestellt werden, für die mehrwertsteuerliche Behandlung im P...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 5.1 Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

Ist eine Körperschaft an anderen Körperschaften oder Personenvereinigungen beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG,[1] 2,[2] 9[3] und 10 Buchst. a[4] EStG außer Ansatz. Gleiches gilt für Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu den genannten...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 2.2 Bedeutung für den Jahresabschluss

Die Unterscheidung ist insbesondere in folgenden Fällen von Bedeutung[1]: Gliederung der Bilanz: Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen gehören als Anlagevermögen zu den Finanzanlagen.[2] Gehören die Anteile zum Umlaufvermögen, sind sie als Wertpapiere zu erfassen.[3] Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gesondert auszuweisen.[4] Haftung: Unter ...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / Zusammenfassung

Begriff Bei den Finanzanlagen unterscheidet das HGB nach Beteiligungen einerseits und Anteilen an verbundenen Unternehmen andererseits. Um verbundene Unternehmen handelt es sich, wenn rechtlich selbstständige Unternehmen wirtschaftlich in bestimmten Verhältnissen miteinander verbunden sind. Daraus ergeben sich Mitspracherechte und Gewinnansprüche. Gesetze, Vorschriften und R...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 3.1 Handelsbilanz

Anteile an verbundenen Unternehmen können – wie andere Beteiligungen auch – Anlagevermögen oder Umlaufvermögen sein. Das gilt z. B. für Aktien einer herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten AG.[1] Beteiligungen an Tochterunternehmen können im Einzelabschluss des Mutterunternehmens mit den Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Wert bilanziert werden. § 272 Abs. 4 HGB sc...mehr

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Beteiligungen / 1.3 Bilanzierung

Der handelsrechtliche Jahresabschluss enthält u. a. sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge. Dazu gehören auch Beteiligungen, und zwar unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht.[1] Handelsrechtlich handelt es sich auch bei Beteiligungen an einer Personengesellschaft um Vermögensgegens...mehr

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Beteiligungen / 2.3.2 Steuerrecht

Natürliche Personen und Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Allgemein gilt, dass für die steuerliche Gewinnermittlung die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich sind. Zunächst wird von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] ausgegangen. Fällt der Steuerpflichtige unter die gesetzliche Bilanzierungspflicht des § 5 Abs. ...mehr

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Beteiligungen / Zusammenfassung

Begriff Beteiligungen können an Kapitalgesellschaften sowie an Personengesellschaften oder Einzelunternehmen bestehen. Handelsrechtlich stellen Beteiligungen einen Vermögensgegenstand dar. Steuerrechtlich gehören nur Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu den Wirtschaftsgütern. Beteiligungen an Personengesellschaften sind steuerrechtlich nicht als eigenständige Wirtschaft...mehr

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Betriebsausgaben / 4 Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs

Der Zeitpunkt des Abzugs der Betriebsausgaben ist abhängig von der Aufwendungsart und der Gewinnermittlungsart. Bei Einnahmenüberschussrechnern [1] ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung maßgebend,[2] d. h. der Verlust der tatsächlichen Verfügungsmacht. Bei bilanzierenden Unternehmen richten sich die Aufwendungen nach der wirtschaftlichen Verursachung. Der Betriebsausga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 § 7 EStG enthält, von § 7 Abs. 5 EStG abgesehen, keine Regelung darüber, wer die AfA vorzunehmen hat. Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbesta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.3 Nutzung zum Zweck der Einkunftserzielung

Rz. 256 § 7 EStG erfasst im Bereich des Betriebsvermögens nur Wirtschaftsgüter, die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens unterliegen nicht der AfA. Für sie besteht nur die Möglichkeit, eine konkret eingetretene Wertminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG auszugleichen. Auch bei einer Vermietung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.3 Ende der AfA

Rz. 298 Die AfA endet, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts in vollem Umfang abgesetzt worden sind, wenn das Wirtschaftsgut vom Anlage- in das Umlaufvermögen wechselt oder wenn die Nutzung oder Verwendung des Wirtschaftsguts im Einkunftserzielungsbereich endgültig ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Wie können durch den "Lockdown" verursachte Wertverluste bei nicht verkaufter Saisonware in der Steuerbilanz berücksichtigt werden?

Aufgrund des "harten Lockdowns" und der damit verbundenen Beschränkungen zum Jahresende 2020 konnte der Umfang der nicht verkauften Saisonware (zum Beispiel Feuerwerk- oder Weihnachtsartikel) steigen. Diese Waren waren in den Bilanzen der Unternehmen als "Wert" im Umlaufvermögen bilanziert. Sollte aufgrund des Verkaufsrückgangs der Wert dieser Ware am Bilanzstichtag dauerhaf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.6 Verhältnis zur ertragsteuerlichen Behandlung

Rz. 130 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Uneinbringlichkeit ist die ertragsteuerliche Behandlung der Bewertung von Forderungen zu unterscheiden. Ertragsteuerlich kann der Unternehmer Forderungen bewerten, wenn er seinen Gewinn (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs (§ 4 Abs. 1 EStG) mittel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3 Umlaufvermögen

3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.1.1 Abgrenzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von den sonstigen Vermögensgegenständen Rz. 24 Lieferungen und Leistungen sind die Geschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Umsatztätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB abschließt. Ein Handelsunternehmen liefert Waren. Seine Forderungen beruhen auf Kaufverträgen. Ein...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.1 Qualifikation

Rz. 3 Ausleihungen sind Forderungen, die gegen Hingabe von Kapital erworben wurden. Es wird in der Regel ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Ausleihungen sind als Finanzanlagen dazu bestimmt,[1] dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[2] Sie werden daher im Anlagevermögen ausgewiesen. Anhaltspunkt für das Dienen auf Dauer kann sein, dass die vereinbarte (Mindest-)Laufzeit ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.3 Eingeforderte Nachschüsse, Nachschusskapital

Rz. 42 Über ihre Einlagen hinaus können Gesellschafter einer GmbH verpflichtet sein, weitere Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Es handelt sich um sog. Nachschüsse. Das Recht der Gesellschaft ist in der Bilanz insoweit zu aktivieren, als die Einziehung der Nachschüsse beschlossen ist und den Gesellschaftern kein Recht zusteht, sich durch Verweisung auf den Geschäftsantei...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1.1 Niedrigerer Wert in der Handelsbilanz

Rz. 49 Übersteigt der Nennwert der Forderungen den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so sind sie auf diesen niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag abzuschreiben.[1] Für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert besteht daher ein Gebot. Handelsrechtlich gilt also für die Bewertung der Forderungen, die zum Umlaufvermögen gehören, das strenge Niederstwertprin...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.4 Forderungen aus Hilfsgeschäften

Rz. 45 Im Zuge des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde der Begriff der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB neu definiert: Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger dir...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.2 Zweifelhafte Forderungen

Rz. 54 vorläufig frei Rz. 55 Zweifelhafte Forderungen (Dubiose) sind Forderungen, die wahrscheinlich nur zu einem unter dem Nennbetrag liegenden Wert beglichen werden. Sie dürfen nur mit dem wahrscheinlichen Wert ausgewiesen werden. Der Unterschied zwischen dem Nennbetrag und dem wahrscheinlichen Wert ist durch Abschreibung zu berücksichtigen.[1] Rz. 56 Sind Umstände bekannt g...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

3.1.1 Abgrenzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von den sonstigen Vermögensgegenständen Rz. 24 Lieferungen und Leistungen sind die Geschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Umsatztätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB abschließt. Ein Handelsunternehmen liefert Waren. Seine Forderungen beruhen auf Kaufverträgen. Ein Hersteller für Spezialmaschinen liefert Masch...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1 Bewertung in Handels- und Steuerbilanz

3.3.1.1 Niedrigerer Wert in der Handelsbilanz Rz. 49 Übersteigt der Nennwert der Forderungen den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so sind sie auf diesen niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag abzuschreiben.[1] Für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert besteht daher ein Gebot. Handelsrechtlich gilt also für die Bewertung der Forderungen, die zum Umlaufv...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

3.4.1.1 Bilanzierung Rz. 82 Zur Bilanzierung ist nicht nur der Abschluss des Vertrags erforderlich. Hinzukommen muss, dass die zur Leistung verpflichtete Vertragspartei ihre Lieferung oder Leistung erbracht hat.[1] Die Bilanzierung hängt also wie beim Ansatz nach HGB [2] und Bilanzsteuerrecht[3] von der Realisation ab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind i. d. R. ku...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2 Sonstige Vermögensgegenstände

3.2.1 Begriff und Arten Rz. 38 Sonstige Vermögensgegenstände sind alle den Forderungen ähnlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die nicht unter einem anderen Bilanzposten auszuweisen sind. Es handelt sich hier also um einen Restposten, in dem alles ausgewiesen wird, was woanders nicht unterzubringen ist. Weil es aber ein Sammelposten ist, muss nach dem Klarheitsgrun...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.2 Eingefordertes Kapital

Rz. 40 Bei den Kapitalgesellschaften wird auf der Passivseite der Posten "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesen. Das ist der Teilposten vom Kapital, auf den sich die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt und zu deren Einzahlung die Gesellschafter sich verpflichtet haben. Es ist ein fester Betrag. Praxis-B...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3 Wertberichtigungen

3.3.1 Bewertung in Handels- und Steuerbilanz 3.3.1.1 Niedrigerer Wert in der Handelsbilanz Rz. 49 Übersteigt der Nennwert der Forderungen den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so sind sie auf diesen niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag abzuschreiben.[1] Für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert besteht daher ein Gebot. Handelsrechtlich gilt also für di...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2.1 Bilanzierung

Rz. 86 Der Ansatz erfolgt nach den für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geltenden Regeln.[1] Bei einigen der sonstigen vertraglichen Forderungen kann es für den Ansatz ausreichend sein, dass ein Anspruch aufgrund Vertrags besteht, z. B. Ansprüche auf Boni, Rückvergütungsansprüche u. dergl.mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2.2 Bewertung

Rz. 87 Beim erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung gemäß IAS 39.43 zum beizulegenden Zeitwert (fair value). Praktisch entspricht das den Anschaffungskosten, dem beizulegenden Zeitwert der gegebenen oder erhaltenen Gegenleistung.[1] Da i. d. R. der Abzinsungseffekt unwesentlich sein wird, ist eine Abzinsung regelmäßig nicht erforderlich.[2] Rz. 88 vorläufig frei Rz. 89 vorläu...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 1 Begriff

Rz. 1 Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB). Rz. 2 Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, durch Vertrag oder ausnahmsweise durch einseitiges Rechtsgeschäft. Das Recht des Gläubigers auf die Leistung, die Forderung...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1.2 Bewertung

Rz. 84 In Anwendung von IAS 39.43; IAS 39.AG64; IFRS 9.B5.1.1 sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bei ihrem Zugang in Höhe des vereinbarten Kaufpreises, abzüglich Preisnachlässen und Rabatten, anzusetzen,[1] wenn sie nicht eine Zinskomponente für ungewöhnlich lange Zielgewährung enthalten. Das folgt aus den Besonderheiten der Forderungen aus Lieferungen und Leist...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 2.1 Begriffsbestimmung

Rz. 2 Nach allgemeiner Definition stellen geleistete Anzahlungen Vorleistungen auf eine von dem anderen Vertragsteil zu erbringende Lieferung oder Leistung, d. h. Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts dar.[1] Um das zugrunde liegende schwebende Geschäft erfolgsneutral zu halten, sind geleistete Anzahlungen in der Bilanz zu aktivieren und erhaltene Anzahlungen z...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.4 Wechselforderungen

Rz. 35 Das Konto "Wechselforderungen aus Lieferungen und Leistungen" ist ein Unterkonto der Kontengruppe "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Hier werden aber nur die Besitzwechsel gebucht, also die Wechsel, die von Kunden zur Begleichung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hereingegeben werden. In der Bilanz werden dann die Forderungen aus Lieferungen un...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.1 Begriff und Arten

Rz. 38 Sonstige Vermögensgegenstände sind alle den Forderungen ähnlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die nicht unter einem anderen Bilanzposten auszuweisen sind. Es handelt sich hier also um einen Restposten, in dem alles ausgewiesen wird, was woanders nicht unterzubringen ist. Weil es aber ein Sammelposten ist, muss nach dem Klarheitsgrundsatz besonders sorgfäl...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.5 Auf langjähriger Übung beruhende Forderungen

Rz. 46 Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden auch Forderungen ausgewiesen, die mit Lieferungen und Leistungen zusammenhängen, die aber nicht auf Verträgen beruhen. Hierzu rechnen vor allem Forderungen, die aufgrund langjähriger Übung zwischen dem Unternehmer und seinen Geschäftspartnern entstehen, die den Unternehmer bei gehöriger Sorgfalt nach den Umständen mit G...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1.2 Teilwert in der Steuerbilanz

Rz. 50 Dem niedrigeren Wert in der Handelsbilanz entspricht der niedrigere Teilwert in der Steuerbilanz. Es darf nur dann der niedrigere Teilwert ausgewiesen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.[1] Das gilt wie für die Forderungen des Anlagevermögens[2] auch für die Forderungen des Umlaufvermögens, im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Rz. 16ff....mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände im IFRS-Abschluss

Rz. 81 Forderungen auf vertraglicher Grundlage sind finanzielle Vermögenswerte. Sie fallen daher unter die Regelungen von IAS 32 und IAS 39. Hierzu gehören die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus der Haupttätigkeit des Unternehmens entstehen, und die sonstigen Vermögensgegenstände.[1] Anders als in der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnermittlung...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2 Sonstige Forderungen

Rz. 85 Auch sonstige vertragliche Forderungen sind finanzielle Vermögenswerte und fallen daher unter IAS 32 und 39. Hierzu gehören, wenn die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle nicht zur Hauptunternehmenstätigkeit gehören, insbesondere:[1] Miet- und Pachtforderungen, Zinsforderungen, vertragliche Schadenersatzansprüche, Forderungen aus dem Verkauf von Anlagegegenständen, Rückver...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.5 Buchung und Bilanzierung

Rz. 78 Bei den zweifelhaften Forderungen wird eine Wertberichtigung i. H. d. Unterschieds zwischen dem Nennwert der Forderung und ihrem wahrscheinlichen Wert gebucht. Die uneinbringlichen Forderungen werden abgeschrieben. Hier entfällt also ein Wertberichtigungsposten. Die Höhe der Wertberichtigung ergibt sich bei der Bewertung der Forderungen. Bei der Abschreibung der Forder...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.3 Uneinbringliche Forderungen

Rz. 61 Uneinbringlich sind Forderungen u. a. in folgenden Fällen: [1] Eine Forderung wurde durch gerichtliche Entscheidung für unberechtigt erklärt. Der Schuldner hat wirksam die Einrede der Verjährung erhoben. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners ist mangels Masse eingestellt worden. Wegen der Forderung des Schuldners ist fruchtlos die Zwangsvollstreckung betr...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1.3 Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Rz. 52 Es sind die bis zum Tag der Aufstellung der Bilanz gewonnenen Erkenntnisse zu berücksichtigen, die sich auf den Bilanzstichtag beziehen.[1] "Die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens sind nicht dazu bestimmt, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Sie werden stattdessen regelmäßig für den Verkauf oder den Verbrauch gehalten. Demgemäß kommt dem Zeitpunkt der Veräußerung oder ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.4 Pauschalwertberichtigung

Rz. 71 Nachdem die auf bestimmte Forderungen sich beziehenden Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt worden sind, bleibt der Restbestand der Forderungen dennoch risikobehaftet. Jede einzelne Forderung, die im verbleibenden Restbestand ausgewiesen wird, müsste also durch Einzelabschreibung mit dem zutreffenden Wert erfasst werden. Das ist aber bei der Vielzahl ...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.4 Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rz. 17 Die Bilanzierung einer geleisteten Anzahlung tritt ohne Rücksicht darauf ein, ob die vom Vertragspartner zu erbringende Leistung zu einem aktivierungsfähigen Vermögensgegenstand führt oder nicht. Führt die Lieferung oder Leistung des Vertragspartners zu einem aktivierungsfähigen Vermögensgegenstand, so ist die Anzahlung unter dem entsprechenden Bilanzposten zu aktivie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1.1 Bilanzierung

Rz. 82 Zur Bilanzierung ist nicht nur der Abschluss des Vertrags erforderlich. Hinzukommen muss, dass die zur Leistung verpflichtete Vertragspartei ihre Lieferung oder Leistung erbracht hat.[1] Die Bilanzierung hängt also wie beim Ansatz nach HGB [2] und Bilanzsteuerrecht[3] von der Realisation ab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind i. d. R. kurzfristig. Sie sind ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.2 Bilanzierungszeitpunkt

Rz. 27 Durch einen Kaufvertrag erhält der Verkäufer den Anspruch auf den vereinbarten Kaufpreis,[1] durch einen Werkvertrag bekommt der Hersteller den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.[2] Ein Mietvertrag gewährt dem Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Mietzins.[3] Gleichzeitig ist der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache zu übergeben und dem Käufer das Ei...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 4.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Rz. 91 Es ist zu unterscheiden zwischen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die bei den Finanzanlagen auszuweisen sind, und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die zum Umlaufvermögen gehören. Nach dem Vorsichtsgrundsatz sind Forderungsrechte gegen verbundene Unternehmen im Zweifel als Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und daher als Forderungen gegen verbundene ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.3 Langfristige (Auftrags-)Fertigung

Rz. 31 Werden Großobjekte (z. B. Bau von Großanlagen) erst nach mehreren Jahren fertiggestellt, so werden in den Jahren der Herstellung nur die Herstellungskosten aktiviert. Werden zudem Fertigungsgemeinkosten in Ausübung eines Aktivierungswahlrechts nicht als Herstellungskosten aktiviert, so werden diese als Aufwendungen behandelt. In den Jahren, in denen das Projekt noch n...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.1 Abgrenzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von den sonstigen Vermögensgegenständen

Rz. 24 Lieferungen und Leistungen sind die Geschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Umsatztätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB abschließt. Ein Handelsunternehmen liefert Waren. Seine Forderungen beruhen auf Kaufverträgen. Ein Hersteller für Spezialmaschinen liefert Maschinen nach bestimmten Kundenaufträgen. Seine Forderungen beruhen auf Werklieferungsverträgen. Ein Bauunt...mehr