Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.1.1 Ausweis

Rz. 79 Im Bereich der Vorräte sind die in Abb. 1 genannten Positionen verpflichtend zu übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeleitete Wert[2] oder, soweit dieser nicht ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.4 Bewertungsvereinfachungsverfahren – Überblick

Rz. 47 Grundsätzlich gilt für die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB der Grundsatz der Einzelbewertung, d. h., dass beispielsweise ein Lager an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen nicht als Gesamtheit bewertet werden darf, sondern die einzelnen Stoffe getrennt zu bewerten sind. Die Einzelbewertung setzt allerdings voraus, dass die einzelnen Men...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.2.2 Vermögensumschlag

Rz. 148 Die Analyse des Vermögensumschlags trägt der Tatsache Rechnung, dass die Erfolgs- und Finanzlage einer Unternehmung neben der Struktur des Vermögens gleichermaßen von seiner Nutzungsintensität beeinflusst wird. Die Untersuchung des Vermögensumschlags erfolgt anhand von Umschlagshäufigkeiten oder Umschlagsdauern bzw. Bestandsreichweiten.[1] Dabei zeigt der Umschlagsko...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 4.2.2 Erläuterungen zum EVA-Konzept

Um das EVA-Konzept zu verstehen, ist es zunächst notwendig, einige Begrifflichkeiten zu klären. Das betriebsnotwendige Vermögen setzt sich aus dem Anlage- und Umlaufvermögen zusammen, abzüglich der Kreditoren, weil diese nicht finanziert werden müssen, wenn die Lieferanten eine Bezahlung auf Rechnung ermöglichen. Die Kapitalkosten ergeben sich, indem man das betriebsnotwendige...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / Zusammenfassung

Überblick Die bilanzielle Behandlung von eigenen Anteilen wurde vor rund 15 Jahren durch das BilMoG – in Bezug auf Erwerb und Ausweis sowie Veräußerung – neu geregelt. Grundsätzlich können eigene Anteile ausschließlich bei Kapitalgesellschaften auftreten, da diese eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und damit ihr Bestand unabhängig von den Gesellschaftern ist. Bei Pers...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 3.1 Aktiengesellschaft

Rz. 16 Der Nennbetrag von eigenen Anteilen ist gem. § 272 Abs. 1a HGB grundsätzlich auf der Passivseite offen – und zwar in der Vorspalte – vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die eigenen Anteile sind dabei mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen. Wenn kein Nennbetrag vorliegt, tritt an dessen Stelle der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile.[1] Die Regelungen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Umwidmungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Entscheidung der Zuordnung von VG zum Anlage- oder Umlaufvermögen erfolgt grundsätzlich zum Erwerbszeitpunkt und folgt maßgebend der mit dem VG verbundenen Zweckbestimmung (vgl. Rz. 20), die sich im Zeitablauf ändern kann. Damit stellt sich die Frage einer veränderten Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen (Umwidmung, das Gesetz spricht hingegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Das Umlaufvermögen

Schrifttum: Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 794 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Nach der Gliederungssystematik des § 266 HGB zählen zum UV einerseits Vorräte, zum anderen Forderungen verschiedenster Art. Eine Legaldefinition des UV gibt es nicht. Stattdessen ist auch für steuerliche Zwecke (s § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG) auf den Umkehrschluss nach Maßgabe des § 247 Abs 2 HGB z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bewertung nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften

1. Zugangsbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten Rz. 72 [Autor/Zitation] Die in § 340e Abs. 1 Satz 1 aufgezählten VG sind nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Besteht für die in § 340e Abs. 1 Satz 1 aufgezählten VG keine Dauerhalteabsicht oder erschei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Bewertung von Vermögensgegenständen, die grundsätzlich wie Umlaufvermögen zu bewerten sind (Abs. 2)

I. Übergreifende Bewertungsregeln Rz. 71 [Autor/Zitation] Gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 sind Aktien einschließlich der eigenen Anteile, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere entsprechend den für das Umlaufvermögen geltenden § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 und § 256 nach dem strengen Niederstwertprinzip z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zuordnung zum Anlage- und Umlaufvermögen

1. Gesetzliche Regelung Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei Instituten wird für den Ausweis bzw. die Gliederung der Bilanz nicht zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden, so dass für den Bilanzleser die Zugehörigkeit der einzelnen VG zum Anlage- und Umlaufvermögen nicht in der Bilanz, sondern nur im Anlagenspiegel (§ 34 Abs. 3 RechKredV iVm. § 284 Abs. 3 HGB) erkennbar wird. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dba) Begriff Anlagevermögen/Umlaufvermögen

Rn. 662 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Definition: Die Abgrenzung zwischen AV und UV erfolgt auf der Grundlage der ausschließlich im Handelsrecht erfolgenden Definition des AV (§ 247 Abs 2 HGB) mit uneingeschränkter Wirkung auch für das Steuerrecht (BFH v 26.11.1974, VIII R 61–62/73, VIII R 61/73, VIII R 62/73, BStBl II 1975, 352 mwN; BFH v 31.03.1977, V R 44/73, BStBl II 1977, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umlaufvermögen

Rn. 1533 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Beim UV gelten die Vorschriften § 4 Abs 3 EStG und § 11 EStG. Dies gilt nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (BGBl I 2006, 1095) jedoch nicht uneingeschränkt. Danach sollen auch bestimmte WG des UV nicht mehr im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung als BA berücksichtigt werden können (s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) ABC Anlagevermögen vs Umlaufvermögen

Rn. 678 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Arzneimittelzulassung ist AV (BMF v 12.07.1999, IV C 2-S 2172–11/99, BStBl I 1999, 686). Ärztemuster eines Arzneimittelherstellers sind UV (BFH v 20.10.1976, BStBl II 1977, 278). Ausstellungsstücke sind AV, s Rn 1499 "Ausstellungsstücke". Baumbestand gehört zum AV (H 6.1 EStH 2022 "Baumbestand"), geschlagenes Holz dagegen zum UV (BFH v 29.09.1966,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei Instituten wird für den Ausweis bzw. die Gliederung der Bilanz nicht zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden, so dass für den Bilanzleser die Zugehörigkeit der einzelnen VG zum Anlage- und Umlaufvermögen nicht in der Bilanz, sondern nur im Anlagenspiegel (§ 34 Abs. 3 RechKredV iVm. § 284 Abs. 3 HGB) erkennbar wird. Ungeachtet dessen ist f...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Regelungsgegenstand und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 341b ist die zentrale Bewertungsvorschrift für den Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen und regelt insb., welche Vermögensgegenstände nach den für das Anlagevermögen geltenden allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften und welche Vermögensgegenstände nach den Regelungen für das Umlaufvermögen zu bewerten sind (§ 341b Abs. 1 und Abs. 2). Darüb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bei Wertpapieren

Rz. 22 [Autor/Zitation] Um Wertpapiere abweichend von der gesetzlichen Vermutung des § 340e Abs. 1 Satz 2 den VG des Anlagevermögens zuzuordnen, müssen diese dazu bestimmt sein, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2). Mangels gesetzlicher Regelungen ist die subjektive Zweckbestimmung regelmäßig maßgebend für die Zuordnung von Wertpapieren zu den drei Wertpapier...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 341b wurde im Rahmen der Umsetzung der EG Versicherungsbilanzrichtlinie (VersRiLiG v. 24.6.1994) in das Handelsrecht aufgenommen. Damaliges Ziel der Versicherungsbilanzrichtlinie und der dadurch in das HGB aufgenommenen §§ 341 ff. war die Verbesserung der Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit der Jahresabschlüsse von Versicherungsunternehmen. Wichti...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 30 [Autor/Zitation] In § 271 Abs. 2 wird der Begriff des verbundenen Unternehmens definiert. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die unabhängig von Rechtsform und Sitz im Verhältnis zueinander Mutterunternehmen und Tochterunternehmen gem. § 290 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 bis 4 sind. Unabhängig von Zielsetzung und Dauer des Erwerbs von Anteilen hat der Ausweis unter dem Po...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zugangsbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 72 [Autor/Zitation] Die in § 340e Abs. 1 Satz 1 aufgezählten VG sind nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Besteht für die in § 340e Abs. 1 Satz 1 aufgezählten VG keine Dauerhalteabsicht oder erscheint deren Halten aufgrund der wirtschaftlichen Verhältniss...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übergreifende Bewertungsregeln

Rz. 71 [Autor/Zitation] Gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 sind Aktien einschließlich der eigenen Anteile, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere entsprechend den für das Umlaufvermögen geltenden § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 und § 256 nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten, sofern sie nicht dazu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340e stellt die zentrale bilanzielle Bewertungsvorschrift für Institute dar und umfasst die Regelungen zur Bewertung von VG des Nichthandelsbestands (Bankbuch; § 340e Abs. 1) und die Bewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands (§ 340e Abs. 3). Darüber hinaus enthält § 340e Regelungen zur Nominalwertbilanzierung von Hypothekendarlehen und ande...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Dauerhafte Halteabsicht bei Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Zuordnung von VG zum Anlagevermögen setzt voraus, dass diese dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2). Maßgebend für die Zuordnung ist jeweils die Zweckbestimmung, die mit dem VG verfolgt wird. Nach hM umfasst die Zweckbestimmung zwei Komponenten, die sich einerseits nach objektiven Kriterien (abgeleitet aus Wesen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bewertung und Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 77 [Autor/Zitation] Die Pensionsgegenstände sind gemäß den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften entweder dem Handelsbestand, dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen und entsprechend zu bewerten. Im Regelfall erfolgt die Zuordnung zur Liquiditätsreserve bzw. zum Umlaufvermögen. Im Rahmen der Folgebewertung ist zu berücksichtigen, dass der Ausübungspreis der Long Pu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konkret benannte Ersatzvorschriften (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften werden durch konkret benannte branchenspezifische Vorschriften ersetzt:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff der Finanzinstrumente

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340c Abs. 1 sind alle Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und aus dem Handel mit Edelmetallen sowie die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen saldiert auszuweisen. Hierunter fallen auch die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 340e Abs. 1 bestimmt, welche VG grds. dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. § 340e Abs. 1 enthält keine Vorschriften zu den Wertansätzen der VG und zu den Bewertungsmaßstäben, die in §§ 253 und 255 geregelt sind. Dies umfasst sowohl die Zugangs- als auch die Folgebewertung, dh. den Wert, mit dem die Posten zum Zeitpunkt der erstma...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Bewertungsnormen im HGB

Rz. 1 [Autor/Zitation] Mit § 341b gelten für Versicherungen spezielle Bewertungsvorschriften, welche die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften ergänzen. Nach diesen sind VG gem. § 247 Abs. 1 in Anlage- und Umlaufvermögen zu trennen. Ihr Ansatz erfolgt gem. § 253 Abs. 1 höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige oder außerplanmäßige...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Folgebewertung: Strenges Niederstwertprinzip

Rz. 73 [Autor/Zitation] Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind am Bilanzstichtag mit den Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1) oder mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist (§ 253 Abs. 4); es ist das strenge Niederstwertprinzip anzuwenden, das vorsieht, dass bei der Bewertung des Umlaufvermögens stets auf den am Bilanzsticht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 794 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Nach der Gliederungssystematik des § 266 HGB zählen zum UV einerseits Vorräte, zum anderen Forderungen verschiedenster Art. Eine Legaldefinition des UV gibt es nicht. Stattdessen ist auch für steuerliche Zwecke (s § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG) auf den Umkehrschluss nach Maßgabe des § 247 Abs 2 HGB zurückzugrei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bewertung und Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 63 [Autor/Zitation] Die Bewertung der Forderung aus den Pensionsgeschäften richtet sich nach der Zuordnung zum Handels- bzw. Nichthandelsbestand. Forderungen aus Pensionsgeschäften können insbes. dann dem Handelsbestand zugeordnet werden, wenn mit dem zeitweisen Erwerb des Pensionsgegenstands eine kurzfristige Gewinnerzielungsabsicht, bspw. im Falle der Erfüllung von Short...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] Mit Ausnahme der branchenspezifisch vorgesehenen Möglichkeit zur Nennwertbilanzierung von Namensschuldverschreibungen durch den Verweis des § 341b Abs. 1 Satz 2 auf § 341c werden in § 341b keine für Versicherungsunternehmen neuen Bewertungsmaßstäbe oder neuen Bewertungsmethoden definiert. Vielmehr wird durch § 341b insbesondere geregelt, welche Bewertun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Qualitative Beschränkung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht zu Bildung stiller Vorsorgemaßnahmen gem. § 340f ist qualitativ auf die Aktivposten Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere beschränkt, die weder wie Anlagevermögen behandelt werden noch Teil des Hand...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 340e leitet im HGB die branchenspezifischen Bewertungsvorschriften für Institute ein, die grds. die allgemeinen Bewertungsvorschriften für alle Kaufleute (§§ 252 bis 256a) zu beachten haben. §§ 340e bis 340h stellen Besonderheiten dar, die den Instituten Wahlmöglichkeiten bei der Bewertung bestimmter VG und insbes. bei der Legung und Auflösung stiller...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.2.2 Ausnahme: Abziehbarkeit des Übernahmeverlusts bis zur Höhe der Bezüge nach § 7 UmwStG, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG handelt (§ 4 Abs 6 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 134 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Von der generellen Nichtabziehbarkeit des Übernahmeverlusts 2. Stufe (s Tz 129 ff) enthalten die S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwStG eine Ausnahme, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 S 1 KStG handelt. Tz. 135 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Voraussetzung für die Anwendung der S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nicht anzuwendende Vorschriften (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Aufgrund der Branchenspezifika sind für Kreditinstitute die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften nicht anzuwenden:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Versicherungsspezifische Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen übernehmen gegen Zahlung einer Prämie Risiken von Versicherungsnehmern und leisten im Versicherungsfall entsprechend dem vereinbarten Versicherungsvertrag Ersatz. Aufgrund der Besonderheit des Geschäftsmodells von Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Industrieunternehmen regelt § 341a Abs. 2, dass gewisse handelsrechtliche ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Rz. 88 [Autor/Zitation] Als "Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" sind, soweit diese börsenfähig sind, nach § 8 Abs. 1 RechVersV insbes. folgende Rechte auszuweisen: Festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Inhaberpapiere, unabhängig davon, ob sie in Wertpapierurkunden verbrieft oder als Wertrechte ausgestaltet ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Beteiligungen

Rz. 32 [Autor/Zitation] Als Beteiligungen sind alle Beteiligungen, die die Voraussetzungen des § 271 Abs. 1 erfüllen, auszuweisen. Dabei geht der Ausweis unter "Anteile an verbundenen Unternehmen" vor, sofern die Voraussetzungen gem. § 271 Abs. 2 vorliegen. Als Beteiligungen sind Anteile an KapGes., Anteile an Personengesellschaften, stille Beteiligungen sowie Anteile an Grun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Akute Ausfallrisiken – Einzelwertberichtigungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 4 haben Institute ihre Forderungen, die regelmäßig aus dem Kredit- und Darlehensgeschäft bzw. dem Ankauf bereits bestehender Forderungen resultieren und insgesamt dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert anzus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.1 Allgemeines

Tz. 127 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ergibt sich nach Anwendung des § 4 Abs 4 und 5 UmwStG ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126, nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall), handelt es sich hierbei um einen lfd Verlust. Ebenso s Urt des BFH v 10.07.2024 (BFH/NV 2025, 132). GlA s Schmitt (in S/H, 10. Aufl, § 4 UmwStG Rn 120) und s Schnitter (in F/D, § 4 UmwStG Rn 206). Wege...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff Handelsbestand

Rz. 27 [Autor/Zitation] Der Begriff "Handelsbestand" ist nicht nur eine (Bilanz-)Postenbezeichnung, sondern stellt darüber hinaus eine eigene Bewertungskategorie dar (vgl. § 340e Rz. 1). Rz. 28 [Autor/Zitation] Das Gesetz definiert nicht, welche Finanzinstrumente zum sog. bilanziellen Handelsbestand gehören (IDW RS BFA 2 Rz. 10). Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Bil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Wertpapierkategorien

Rz. 53 [Autor/Zitation] Maßgebend für die Rechnungslegung der Institute ist der Wertpapierbegriff gem. § 7 RechKredV, der in § 7 Abs. 1 RechKredV in Form einer Aufzählung eine eigenständige Definition enthält und bestimmte VG als Wertpapiere von den "Forderungen an Kreditinstitute" und "Forderungen an Kunden" abgrenzt. § 7 RechKredV gilt nur für die auf der Aktivseite auszuwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 18 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Als zwingende Folgerung aus der Verknüpfung zwischen den Werten in der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin und den Werten bei der Übernehmerin (s Tz 11 ff) bestimmt § 4 Abs 2 S 1 UmwStG, dass der übernehmende Rechtsträger insbes hinsichtlich der Bewertung der WG, der Abschr uä Vergünstigungen entspr dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Rz. 84 [Autor/Zitation] Gemäß § 7 RechVersV sind unter diesem Posten insbes. Aktien, soweit sie nicht den Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" oder "Beteiligungen" zuzuordnen sind, Zwischenscheine, Investmentanteile, Optionsscheine, Gewinnanteilsscheine, als Inhaber- oder Orderpapiere ausgestaltete börsenfähige Genussscheine, andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, soweit ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 1 Was eine Forderung ist

Forderungen im engeren Sinne sind Ansprüche eines Unternehmens, die auf schuldrechtlichen Vereinbarungen basieren (u. a. auf Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen gem. § 433 ff. BGB bzw. §§ 611 und 631 ff. BGB). Sie gehören zum Umlaufvermögen.[1] Die Forderungen gegenüber Kunden ergeben sich aus dem Konto "Debitoren". Auf der Aktivseite der Bilanz sind Forderungen je nach Anlass...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 5 Forderungen in Fremdwährung müssen in EUR umgerechnet werden

Forderungen in Fremdwährung müssen in EUR umgerechnet werden.[1] Maßgebend ist der Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der erstmaligen Verbuchung der Forderung.[2] Dieser bestimmt die Anschaffungskosten der Forderung für die Handels- und Steuerbilanz. Ist der Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag niedriger, gilt für die Bewertung in der Handelsbilanz: Bei einer voraussicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.10.3 Folgen

Hieraus ergeben sich für die einzelnen Bilanzposten/Wirtschaftsgüter folgende Wertansätze: a) Anlagevermögen: Die Umrechnung zum jeweiligen Kurs erfolgt bei Anschaffungsgeschäften mit dem Briefkurs zum Zeitpunkt des Zugangs des Wirtschaftsguts, bei Herstellungsgeschäften jeweils fortschreitend entsprechend der Aktivierung auf dem Konto "unfertige Arbeiten" oder dergleichen. Hi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 3 Buchung und Bewertung von Forderungen bei Entstehung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen und werden mit den Anschaffungskosten zum Nennwert inkl. Umsatzsteuer (z. B. vereinbarter Kaufpreis für die gelieferte Ware) angesetzt. Die in Geld bestehende Gegenleistung für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist grundsätzlich mit dem Nominalwert als Veräußerungspreis anzusetzen. Di...mehr