Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.4 § 8 GewStG (Hinzurechnungen)

• 2019 Anwendung des Bankenprivilegs auf Konzernfinanzierungsgesellschaften / § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG / § 19 GewStDV Der BFH hat mit Urteil v. 6.12.2016, I R 79/15 entgegen der Auffassung der FinVerw entschieden, dass das Bankenprivileg des § 19 GewStDV grundsätzlich auch bei Konzernfinanzierungsgesellschaften Anwendung finden kann. Voraussetzung ist das gewerbsmäßige Betr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibung: Vorauss... / 4.1 Das Wirtschaftsgut muss sich im Anlagevermögen befinden

Begünstigt sind ausschließlich Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Es ist jedoch unschädlich, wenn ein Wirtschaftsgut zunächst als Umlaufvermögen erworben und dann anschließend ins Anlagevermögen überführt wird.[1] Praxis-Beispiel Computer für Umlaufvermögen gekauft – anschließende Nutzungsänderung als Anlagevermögen Ein Unternehmer entwickelt für seine Kunden Software, die ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.12 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2019 Übertragung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber zusammen mit Vermögenswerten als Gegenleistung für die Verpflichtungsübernahme/§ 5 Abs. 7 Satz 4 EStG Werden im Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel unmittelbare Pensionsverpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber zusammen mit Vermögenswerten als Gegenleistung für die Verpflichtungsübern...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2019 Carsharing / § 22 Nr. 3 EStG / § 15 EStG / § 23 EStG Fraglich sind Einkünfte und Einkünfteermittlung beim privaten Carsharing. Die Vermietung des privaten Pkw im Carsharing kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen der Gewinnerzielungs- bzw. der Einkünfteerzielungsab...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.11 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2019 Bitcoins als Finanzmittel / § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG Umsatzsteuerlich sind Bitcoins Zahlungsmittel. Ertragsteuerlich sind Bitcoins im Privatvermögen als andere Wirtschaftsgüter i. S. v. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Im Betriebsvermögen dürfte es sich bei Bitcoins um sonstige Vermögensgegenstände bzw. immaterielle Vermögensgegenstände handeln. Fraglich ist die erbs...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 16 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2019 Realteilung / Erlass v. 19.12.2018 / Abzulehnende Auffassungen der FinVerw / § 16 Abs. 3 S.atz 2 ff. EStG Der neue Realteilungserlass v. 19.12.2018, IV C 6 - S 2242/07/10002 beseitigt viele Unsicherheiten. Nach nicht zu folgender Auffassung der FinVerw liegt bei Ausscheiden aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft keine Realteilung vor, wenn der ausscheidende Mitu...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 6 EStG (Bewertung)

• 2019 Gewinnneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Personengesellschaften/§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht bei Personengesellschaften die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu Buchwerten, soweit diese unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten übertragen werden. Fraglich ist, inwieweit § 6 Abs. 5 Satz...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3 Umlaufvermögen

3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.1.1 Abgrenzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von den sonstigen Vermögensgegenständen Rz. 24 Lieferungen und Leistungen sind die Geschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Umsatztätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB abschließt. Ein Handelsunternehmen liefert Waren. Seine Forderungen beruhen auf Kaufverträgen. Ein...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.3 Umlaufvermögen

2.4.3.1 Vorräte Rz. 89 Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren und die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte erfasst. Für die Zugangsbewertung ist als Umrechnungskurs grundsätzlich der Devisengeldkurs im Zeitpunkt der Erlangung der Verfügungsmacht zu verwenden.[1] Bei gleichzeitiger Entstehun...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.1.3 Umlaufvermögen

Rz. 82 Ausgangswerte für die Bewertung der Umlaufgegenstände in der Steuerbilanz sind die Anschaffungskosten[2] oder Herstellungskosten[3] oder der an deren Stelle tretende Wert.[4] In der Handelsbilanz ist bei der Bewertung von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten auszugehen.[5] Rz. 83 Ergibt sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Stichtag ein niedrigerer Wert oder i...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.1.1 Unterscheidung in Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 67 Für Anlagegegenstände und Umlaufgegenstände gelten sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe. Daher ist handelsrechtlich und steuerrechtlich in Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[1] Durch das Merkmal "d...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 2.4 Gliederung

Rz. 54 Ein Gliederungsschema ist für die Steuerbilanz nicht vorgeschrieben. Welche Posten in die Gliederung aufzunehmen sind, ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsrechts und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.[1] Rz. 55 Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es handelsrechtlich kein gesetzliches Gliederun...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1.1 Niedrigerer Wert in der Handelsbilanz

Rz. 49 Übersteigt der Nennwert der Forderungen den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so sind sie auf diesen niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag abzuschreiben.[1] Für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert besteht daher ein Gebot. Handelsrechtlich gilt also für die Bewertung der Forderungen, die zum Umlaufvermögen gehören, das strenge Niederstwertprin...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.1 Qualifikation

Rz. 3 Ausleihungen sind Forderungen, die gegen Hingabe von Kapital erworben wurden. Es wird in der Regel ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Ausleihungen sind als Finanzanlagen dazu bestimmt,[1] dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[2] Sie werden daher im Anlagevermögen ausgewiesen. Anhaltspunkt für das Dienen auf Dauer kann sein, dass die vereinbarte (Mindest-)Laufzeit ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.3 Eingeforderte Nachschüsse, Nachschusskapital

Rz. 42 Über ihre Einlagen hinaus können Gesellschafter einer GmbH verpflichtet sein, weitere Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Es handelt sich um sog. Nachschüsse. Das Recht der Gesellschaft ist in der Bilanz insoweit zu aktivieren, als die Einziehung der Nachschüsse beschlossen ist und den Gesellschaftern kein Recht zusteht, sich durch Verweisung auf den Geschäftsantei...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1 Bewertung in Handels- und Steuerbilanz

3.3.1.1 Niedrigerer Wert in der Handelsbilanz Rz. 49 Übersteigt der Nennwert der Forderungen den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so sind sie auf diesen niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag abzuschreiben.[1] Für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert besteht daher ein Gebot. Handelsrechtlich gilt also für die Bewertung der Forderungen, die zum Umlaufv...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

3.4.1.1 Bilanzierung Rz. 82 Zur Bilanzierung ist nicht nur der Abschluss des Vertrags erforderlich. Hinzukommen muss, dass die zur Leistung verpflichtete Vertragspartei ihre Lieferung oder Leistung erbracht hat.[1] Die Bilanzierung hängt also wie beim Ansatz nach HGB [2] und Bilanzsteuerrecht[3] von der Realisation ab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind i. d. R. ku...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2.1 Bilanzierung

Rz. 86 Der Ansatz erfolgt nach den für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geltenden Regeln.[1] Bei einigen der sonstigen vertraglichen Forderungen kann es für den Ansatz ausreichend sein, dass ein Anspruch aufgrund Vertrags besteht, z. B. Ansprüche auf Boni, Rückvergütungsansprüche u. dergl.mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2 Sonstige Vermögensgegenstände

3.2.1 Begriff und Arten Rz. 38 Sonstige Vermögensgegenstände sind alle den Forderungen ähnlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die nicht unter einem anderen Bilanzposten auszuweisen sind. Es handelt sich hier also um einen Restposten, in dem alles ausgewiesen wird, was woanders nicht unterzubringen ist. Weil es aber ein Sammelposten ist, muss nach dem Klarheitsgrun...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.2 Eingefordertes Kapital

Rz. 40 Bei den Kapitalgesellschaften wird auf der Passivseite der Posten "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesen. Das ist der Teilposten vom Kapital, auf den sich die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt und zu deren Einzahlung die Gesellschafter sich verpflichtet haben. Es ist ein fester Betrag. Praxis-B...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.4 Forderungen aus Hilfsgeschäften

Rz. 45 Im Zuge des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde der Begriff der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB neu definiert: Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger dir...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3 Wertberichtigungen

3.3.1 Bewertung in Handels- und Steuerbilanz 3.3.1.1 Niedrigerer Wert in der Handelsbilanz Rz. 49 Übersteigt der Nennwert der Forderungen den Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so sind sie auf diesen niedrigeren Zeitwert am Bilanzstichtag abzuschreiben.[1] Für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert besteht daher ein Gebot. Handelsrechtlich gilt also für di...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.2 Zweifelhafte Forderungen

Rz. 54 vorläufig frei Rz. 55 Zweifelhafte Forderungen (Dubiose) sind Forderungen, die wahrscheinlich nur zu einem unter dem Nennbetrag liegenden Wert beglichen werden. Sie dürfen nur mit dem wahrscheinlichen Wert ausgewiesen werden. Der Unterschied zwischen dem Nennbetrag und dem wahrscheinlichen Wert ist durch Abschreibung zu berücksichtigen.[1] Rz. 56 Sind Umstände bekannt g...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

3.1.1 Abgrenzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von den sonstigen Vermögensgegenständen Rz. 24 Lieferungen und Leistungen sind die Geschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Umsatztätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB abschließt. Ein Handelsunternehmen liefert Waren. Seine Forderungen beruhen auf Kaufverträgen. Ein Hersteller für Spezialmaschinen liefert Masch...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.5 Auf langjähriger Übung beruhende Forderungen

Rz. 46 Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden auch Forderungen ausgewiesen, die mit Lieferungen und Leistungen zusammenhängen, die aber nicht auf Verträgen beruhen. Hierzu rechnen vor allem Forderungen, die aufgrund langjähriger Übung zwischen dem Unternehmer und seinen Geschäftspartnern entstehen, die den Unternehmer bei gehöriger Sorgfalt nach den Umständen mit G...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1.2 Teilwert in der Steuerbilanz

Rz. 50 Dem niedrigeren Wert in der Handelsbilanz entspricht der niedrigere Teilwert in der Steuerbilanz. Es darf nur dann der niedrigere Teilwert ausgewiesen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.[1] Das gilt wie für die Forderungen des Anlagevermögens[2] auch für die Forderungen des Umlaufvermögens, im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Rz. 16ff....mehr

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Aktuelle Informationen: CSR... / Jahresabschluss 2023

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.3.3 Zahlungsmittel, Bankguthaben

Rz. 104 Flüssige Mittel (Bankguthaben, Sorten, Währungsschecks) sind zum Zuflusszeitpunkt allgemein mit ihrem Nennbetrag einzubuchen. Für die Erstverbuchung von Sorten und Bankguthaben ist es grundsätzlich zulässig, den Devisenkassamittelkurs zu diesem Zeitpunkt anzusetzen.[1] Da bei Bankguthaben die Restlaufzeit zum Abschlussstichtag nicht mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt ...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 1 Bedeutung der Anschaffungskosten

Rz. 1 Werden Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände erworben, so ist bei ihrer Bewertung von den Anschaffungskosten auszugehen (Anschaffungskostenprinzip).[1] Die Anschaffungskosten sind daher wie die → Herstellungskosten insbesondere Ausgangsgrundlage für die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlage- und Umlaufverm...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.5 Buchung und Bilanzierung

Rz. 78 Bei den zweifelhaften Forderungen wird eine Wertberichtigung i. H. d. Unterschieds zwischen dem Nennwert der Forderung und ihrem wahrscheinlichen Wert gebucht. Die uneinbringlichen Forderungen werden abgeschrieben. Hier entfällt also ein Wertberichtigungsposten. Die Höhe der Wertberichtigung ergibt sich bei der Bewertung der Forderungen. Bei der Abschreibung der Forder...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2.2 Bewertung

Rz. 87 Beim erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung gemäß IAS 39.43 zum beizulegenden Zeitwert (fair value). Praktisch entspricht das den Anschaffungskosten, dem beizulegenden Zeitwert der gegebenen oder erhaltenen Gegenleistung.[1] Da i. d. R. der Abzinsungseffekt unwesentlich sein wird, ist eine Abzinsung regelmäßig nicht erforderlich.[2] Rz. 88 vorläufig frei Rz. 89 vorläu...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1.2 Bewertung

Rz. 84 In Anwendung von IAS 39.43; IAS 39.AG64; IFRS 9.B5.1.1 sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bei ihrem Zugang in Höhe des vereinbarten Kaufpreises, abzüglich Preisnachlässen und Rabatten, anzusetzen,[1] wenn sie nicht eine Zinskomponente für ungewöhnlich lange Zielgewährung enthalten. Das folgt aus den Besonderheiten der Forderungen aus Lieferungen und Leist...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.2.2.2 Die Vorsichtsgrundsätze bei der Währungsumrechnung

Rz. 31 Als dem Bereich der Bewertung zugewiesenes Problem unterliegt die Währungsumrechnung sowohl dem allgemeinen Vorsichtsprinzip, als auch dessen besonderen Ausprägungen, dem Imparitätsprinzip und dem Niederstwertprinzip. Rz. 32 Das allgemeine Vorsichtsprinzip kann insbesondere dann eine umrechnungsbezogene Anwendung finden, wenn am Anschaffungs- oder am Bilanzstichtag ein...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 1 Begriff

Rz. 1 Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB). Rz. 2 Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, durch Vertrag oder ausnahmsweise durch einseitiges Rechtsgeschäft. Das Recht des Gläubigers auf die Leistung, die Forderung...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände im IFRS-Abschluss

Rz. 81 Forderungen auf vertraglicher Grundlage sind finanzielle Vermögenswerte. Sie fallen daher unter die Regelungen von IAS 32 und IAS 39. Hierzu gehören die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus der Haupttätigkeit des Unternehmens entstehen, und die sonstigen Vermögensgegenstände.[1] Anders als in der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnermittlung...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.2 Sonstige Forderungen

Rz. 85 Auch sonstige vertragliche Forderungen sind finanzielle Vermögenswerte und fallen daher unter IAS 32 und 39. Hierzu gehören, wenn die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle nicht zur Hauptunternehmenstätigkeit gehören, insbesondere:[1] Miet- und Pachtforderungen, Zinsforderungen, vertragliche Schadenersatzansprüche, Forderungen aus dem Verkauf von Anlagegegenständen, Rückver...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.4 Wechselforderungen

Rz. 35 Das Konto "Wechselforderungen aus Lieferungen und Leistungen" ist ein Unterkonto der Kontengruppe "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Hier werden aber nur die Besitzwechsel gebucht, also die Wechsel, die von Kunden zur Begleichung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hereingegeben werden. In der Bilanz werden dann die Forderungen aus Lieferungen un...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.2.1 Begriff und Arten

Rz. 38 Sonstige Vermögensgegenstände sind alle den Forderungen ähnlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die nicht unter einem anderen Bilanzposten auszuweisen sind. Es handelt sich hier also um einen Restposten, in dem alles ausgewiesen wird, was woanders nicht unterzubringen ist. Weil es aber ein Sammelposten ist, muss nach dem Klarheitsgrundsatz besonders sorgfäl...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.1 Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter

Rz. 66 "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" sind Namen, die denselben Begriff bezeichnen. "Vermögensgegenstand" ist der handelsrechtliche, "Wirtschaftsgut" der steuerrechtliche Name.[1] Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter unterteilen sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen (Rz. 54 ff.). 3.1.1 Unterscheidung in Anlage- und Umlaufvermögen Rz. 67 Für Anlagegegenstä...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.3.1 Vorräte

Rz. 89 Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren und die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte erfasst. Für die Zugangsbewertung ist als Umrechnungskurs grundsätzlich der Devisengeldkurs im Zeitpunkt der Erlangung der Verfügungsmacht zu verwenden.[1] Bei gleichzeitiger Entstehung einer Währung...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.3 Uneinbringliche Forderungen

Rz. 61 Uneinbringlich sind Forderungen u. a. in folgenden Fällen: [1] Eine Forderung wurde durch gerichtliche Entscheidung für unberechtigt erklärt. Der Schuldner hat wirksam die Einrede der Verjährung erhoben. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners ist mangels Masse eingestellt worden. Wegen der Forderung des Schuldners ist fruchtlos die Zwangsvollstreckung betr...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 4.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Rz. 91 Es ist zu unterscheiden zwischen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die bei den Finanzanlagen auszuweisen sind, und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die zum Umlaufvermögen gehören. Nach dem Vorsichtsgrundsatz sind Forderungsrechte gegen verbundene Unternehmen im Zweifel als Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und daher als Forderungen gegen verbundene ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.3 Langfristige (Auftrags-)Fertigung

Rz. 31 Werden Großobjekte (z. B. Bau von Großanlagen) erst nach mehreren Jahren fertiggestellt, so werden in den Jahren der Herstellung nur die Herstellungskosten aktiviert. Werden zudem Fertigungsgemeinkosten in Ausübung eines Aktivierungswahlrechts nicht als Herstellungskosten aktiviert, so werden diese als Aufwendungen behandelt. In den Jahren, in denen das Projekt noch n...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.1 Abgrenzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von den sonstigen Vermögensgegenständen

Rz. 24 Lieferungen und Leistungen sind die Geschäfte, die das Unternehmen im Rahmen seiner Umsatztätigkeit gemäß § 277 Abs. 1 HGB abschließt. Ein Handelsunternehmen liefert Waren. Seine Forderungen beruhen auf Kaufverträgen. Ein Hersteller für Spezialmaschinen liefert Maschinen nach bestimmten Kundenaufträgen. Seine Forderungen beruhen auf Werklieferungsverträgen. Ein Bauunt...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.1.3 Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Rz. 52 Es sind die bis zum Tag der Aufstellung der Bilanz gewonnenen Erkenntnisse zu berücksichtigen, die sich auf den Bilanzstichtag beziehen.[1] "Die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens sind nicht dazu bestimmt, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Sie werden stattdessen regelmäßig für den Verkauf oder den Verbrauch gehalten. Demgemäß kommt dem Zeitpunkt der Veräußerung oder ...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.3.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehensforderungen

Rz. 101 Grundsätzlich ist bei der Erstverbuchung von Fremdwährungsforderungen, die aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen entstanden sind, der Devisenbriefkurs zum Zeitpunkt der Forderungsentstehung, d. h. der Lieferung oder Leistung, maßgeblich.[1] Nach DRS 25.13 darf statt der differenzierten (Geld- oder Brief-)Kurse der Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der erstmal...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1.1 Bilanzierung

Rz. 82 Zur Bilanzierung ist nicht nur der Abschluss des Vertrags erforderlich. Hinzukommen muss, dass die zur Leistung verpflichtete Vertragspartei ihre Lieferung oder Leistung erbracht hat.[1] Die Bilanzierung hängt also wie beim Ansatz nach HGB [2] und Bilanzsteuerrecht[3] von der Realisation ab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind i. d. R. kurzfristig. Sie sind ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.4 Pauschalwertberichtigung

Rz. 71 Nachdem die auf bestimmte Forderungen sich beziehenden Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt worden sind, bleibt der Restbestand der Forderungen dennoch risikobehaftet. Jede einzelne Forderung, die im verbleibenden Restbestand ausgewiesen wird, müsste also durch Einzelabschreibung mit dem zutreffenden Wert erfasst werden. Das ist aber bei der Vielzahl ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.1.2 Bilanzierungszeitpunkt

Rz. 27 Durch einen Kaufvertrag erhält der Verkäufer den Anspruch auf den vereinbarten Kaufpreis,[1] durch einen Werkvertrag bekommt der Hersteller den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.[2] Ein Mietvertrag gewährt dem Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Mietzins.[3] Gleichzeitig ist der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache zu übergeben und dem Käufer das Ei...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.2.2 Auslandsbeteiligungen

Rz. 49 Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften Gesellschaftsanteile an ausländischen Personengesellschaften sind als Beteiligungen in der inländischen Handelsbilanz des Gesellschafters dann auszuweisen, wenn ihnen die bilanzrechtliche Vermögensgegenstandsqualität zukommt, sie dem inländischen Anteilseigner wirtschaftlich zuzurechnen (Verfügungsgewalt) und unter ...mehr