Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 794 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Nach der Gliederungssystematik des § 266 HGB zählen zum UV einerseits Vorräte, zum anderen Forderungen verschiedenster Art. Eine Legaldefinition des UV gibt es nicht. Stattdessen ist auch für steuerliche Zwecke (s § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG) auf den Umkehrschluss nach Maßgabe des § 247 Abs 2 HGB zurückzugrei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bewertung und Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 63 [Autor/Zitation] Die Bewertung der Forderung aus den Pensionsgeschäften richtet sich nach der Zuordnung zum Handels- bzw. Nichthandelsbestand. Forderungen aus Pensionsgeschäften können insbes. dann dem Handelsbestand zugeordnet werden, wenn mit dem zeitweisen Erwerb des Pensionsgegenstands eine kurzfristige Gewinnerzielungsabsicht, bspw. im Falle der Erfüllung von Short...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] Mit Ausnahme der branchenspezifisch vorgesehenen Möglichkeit zur Nennwertbilanzierung von Namensschuldverschreibungen durch den Verweis des § 341b Abs. 1 Satz 2 auf § 341c werden in § 341b keine für Versicherungsunternehmen neuen Bewertungsmaßstäbe oder neuen Bewertungsmethoden definiert. Vielmehr wird durch § 341b insbesondere geregelt, welche Bewertun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Qualitative Beschränkung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht zu Bildung stiller Vorsorgemaßnahmen gem. § 340f ist qualitativ auf die Aktivposten Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere beschränkt, die weder wie Anlagevermögen behandelt werden noch Teil des Hand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 340e leitet im HGB die branchenspezifischen Bewertungsvorschriften für Institute ein, die grds. die allgemeinen Bewertungsvorschriften für alle Kaufleute (§§ 252 bis 256a) zu beachten haben. §§ 340e bis 340h stellen Besonderheiten dar, die den Instituten Wahlmöglichkeiten bei der Bewertung bestimmter VG und insbes. bei der Legung und Auflösung stiller...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.2.2 Ausnahme: Abziehbarkeit des Übernahmeverlusts bis zur Höhe der Bezüge nach § 7 UmwStG, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG handelt (§ 4 Abs 6 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 134 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Von der generellen Nichtabziehbarkeit des Übernahmeverlusts 2. Stufe (s Tz 129 ff) enthalten die S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwStG eine Ausnahme, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 S 1 KStG handelt. Tz. 135 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Voraussetzung für die Anwendung der S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nicht anzuwendende Vorschriften (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Aufgrund der Branchenspezifika sind für Kreditinstitute die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften nicht anzuwenden:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Versicherungsspezifische Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen übernehmen gegen Zahlung einer Prämie Risiken von Versicherungsnehmern und leisten im Versicherungsfall entsprechend dem vereinbarten Versicherungsvertrag Ersatz. Aufgrund der Besonderheit des Geschäftsmodells von Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Industrieunternehmen regelt § 341a Abs. 2, dass gewisse handelsrechtliche ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Rz. 88 [Autor/Zitation] Als "Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" sind, soweit diese börsenfähig sind, nach § 8 Abs. 1 RechVersV insbes. folgende Rechte auszuweisen: Festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Inhaberpapiere, unabhängig davon, ob sie in Wertpapierurkunden verbrieft oder als Wertrechte ausgestaltet ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Beteiligungen

Rz. 32 [Autor/Zitation] Als Beteiligungen sind alle Beteiligungen, die die Voraussetzungen des § 271 Abs. 1 erfüllen, auszuweisen. Dabei geht der Ausweis unter "Anteile an verbundenen Unternehmen" vor, sofern die Voraussetzungen gem. § 271 Abs. 2 vorliegen. Als Beteiligungen sind Anteile an KapGes., Anteile an Personengesellschaften, stille Beteiligungen sowie Anteile an Grun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Akute Ausfallrisiken – Einzelwertberichtigungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 4 haben Institute ihre Forderungen, die regelmäßig aus dem Kredit- und Darlehensgeschäft bzw. dem Ankauf bereits bestehender Forderungen resultieren und insgesamt dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert anzus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.1 Allgemeines

Tz. 127 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ergibt sich nach Anwendung des § 4 Abs 4 und 5 UmwStG ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126, nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall), handelt es sich hierbei um einen lfd Verlust. Ebenso s Urt des BFH v 10.07.2024 (BFH/NV 2025, 132). GlA s Schmitt (in S/H, 10. Aufl, § 4 UmwStG Rn 120) und s Schnitter (in F/D, § 4 UmwStG Rn 206). Wege...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff Handelsbestand

Rz. 27 [Autor/Zitation] Der Begriff "Handelsbestand" ist nicht nur eine (Bilanz-)Postenbezeichnung, sondern stellt darüber hinaus eine eigene Bewertungskategorie dar (vgl. § 340e Rz. 1). Rz. 28 [Autor/Zitation] Das Gesetz definiert nicht, welche Finanzinstrumente zum sog. bilanziellen Handelsbestand gehören (IDW RS BFA 2 Rz. 10). Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Bil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Wertpapierkategorien

Rz. 53 [Autor/Zitation] Maßgebend für die Rechnungslegung der Institute ist der Wertpapierbegriff gem. § 7 RechKredV, der in § 7 Abs. 1 RechKredV in Form einer Aufzählung eine eigenständige Definition enthält und bestimmte VG als Wertpapiere von den "Forderungen an Kreditinstitute" und "Forderungen an Kunden" abgrenzt. § 7 RechKredV gilt nur für die auf der Aktivseite auszuwe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Rz. 84 [Autor/Zitation] Gemäß § 7 RechVersV sind unter diesem Posten insbes. Aktien, soweit sie nicht den Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" oder "Beteiligungen" zuzuordnen sind, Zwischenscheine, Investmentanteile, Optionsscheine, Gewinnanteilsscheine, als Inhaber- oder Orderpapiere ausgestaltete börsenfähige Genussscheine, andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, soweit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 18 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Als zwingende Folgerung aus der Verknüpfung zwischen den Werten in der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin und den Werten bei der Übernehmerin (s Tz 11 ff) bestimmt § 4 Abs 2 S 1 UmwStG, dass der übernehmende Rechtsträger insbes hinsichtlich der Bewertung der WG, der Abschr uä Vergünstigungen entspr dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 1 Was eine Forderung ist

Forderungen im engeren Sinne sind Ansprüche eines Unternehmens, die auf schuldrechtlichen Vereinbarungen basieren (u. a. auf Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen gem. § 433 ff. BGB bzw. §§ 611 und 631 ff. BGB). Sie gehören zum Umlaufvermögen.[1] Die Forderungen gegenüber Kunden ergeben sich aus dem Konto "Debitoren". Auf der Aktivseite der Bilanz sind Forderungen je nach Anlass...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 5 Forderungen in Fremdwährung müssen in EUR umgerechnet werden

Forderungen in Fremdwährung müssen in EUR umgerechnet werden.[1] Maßgebend ist der Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der erstmaligen Verbuchung der Forderung.[2] Dieser bestimmt die Anschaffungskosten der Forderung für die Handels- und Steuerbilanz. Ist der Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag niedriger, gilt für die Bewertung in der Handelsbilanz: Bei einer voraussicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.10.3 Folgen

Hieraus ergeben sich für die einzelnen Bilanzposten/Wirtschaftsgüter folgende Wertansätze: a) Anlagevermögen: Die Umrechnung zum jeweiligen Kurs erfolgt bei Anschaffungsgeschäften mit dem Briefkurs zum Zeitpunkt des Zugangs des Wirtschaftsguts, bei Herstellungsgeschäften jeweils fortschreitend entsprechend der Aktivierung auf dem Konto "unfertige Arbeiten" oder dergleichen. Hi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 3 Buchung und Bewertung von Forderungen bei Entstehung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen und werden mit den Anschaffungskosten zum Nennwert inkl. Umsatzsteuer (z. B. vereinbarter Kaufpreis für die gelieferte Ware) angesetzt. Die in Geld bestehende Gegenleistung für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist grundsätzlich mit dem Nominalwert als Veräußerungspreis anzusetzen. Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.2 Wahlrecht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung[1] hält ungeachtet der BFH-Rechtsprechung zur sofortigen Entnahmebesteuerung an der (begünstigenden) sog. Methode der aufgeschobenen Gewinnverwirklichung fest. Hintergrund ist der Umstand, dass bei einer Überführung in eine ausländische Betriebsstätte die Betriebsvermögenszugehörigkeit noch gegeben ist und zudem Bedenken der Vereinbarkeit mit dem Realisat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.6 Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Es stellt sich die Frage der Abgrenzung zu anderen Entstrickungsregelungen. Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG Insoweit stellt sich die Frage des Verhältnisses zur ‹Normalentnahme›, die u. U. auch einen grenzüberschreitenden Fall betreffen kann, wenn man z. B. eine ‹Lieferung› von einer deutschen Personengesellschaft an eine beteiligungsidentische ausländische Personengesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzkonten / 1 Mit der Eröffnungsbilanz fängt alles an

Wer zur Buchführung verpflichtet ist, muss zum Beginn seiner Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz und zum Ende jedes Kalender-/Wirtschaftsjahres eine Schlussbilanz erstellen. Zudem muss zum Ende der gewerblichen Tätigkeit eine Schlussbilanz erstellt werden. Bei einem Zeitraum von weniger als 12 Monaten spricht man von einem Rumpfwirtschaftsjahr.[1] Grundlage hierfür bilden die du...mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 1.4 Fallstudie: Kapitalerhöhung mit vorangegangener Kapitalherabsetzung bei der Schieflage AG

Ausgangssituation Die Bilanz des Sanierungsunternehmens Schieflage AG hat vor der Kapitalherabsetzung das folgende Aussehen: Die Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit der Schieflage ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.2 Fallstudie: Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion bei der Klamm AG

Ausgangssituation Die Aktivseite der Bilanz der Klamm AG hat vor der Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion die folgende Struktur:mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.1 Veräußerung von Vermögensgegenständen

Für Krisenunternehmen besteht die Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung durch Liquidierung von Finanzierungsmitteln, die in Vermögenswerten gebunden sind. Anders ausgedrückt kann das Unternehmen im Zuge eines Aktivtauschs durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen Kapital freisetzen und sich liquide Mittel beschaffen. Die veräußerbaren Vermögensobjekte können dabei aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.6.6 Beispiel zur Kapitalherabsetzung

Die generelle Vorgehensweise zur buchmäßigen Sanierung eines Krisenunternehmens bzw. die Auswirkungen einer Kapitalherabsetzung können anhand eines Beispiels verdeutlicht werden. Die Bilanz des Sanierungsunternehmens Krisen AG hat vor der Kapitalherabsetzung folgendes Aussehen:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise I: Begrif... / 3.1 Bilanzseitig orientierte Sanierungsmaßnahmen

Nach dem Kriterium der primär im Fokus der Maßnahmen stehenden Bilanzseite kann zwischen aktivseitigen Sanierungsmaßnahmen und passivseitigen Sanierungsmaßnahmen unterschieden werden: Aktivische Sanierungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Vermögenshöhe und der Vermögensstruktur und zielen auf die Optimierung sowohl des Anlage- als auch des Umlaufvermögens ab. Passivische S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise II: Entst... / 4.4 Fehleinschätzungen der finanziellen Unternehmensführung

Die bilanzielle und in verschärfter Ausprägungsform wirtschaftliche Überschuldung des Unternehmens ist dabei regelmäßig als Resultat von einzelnen oder wiederholten Fehlentscheidungen und -einschätzungen der finanziellen Unternehmensführung anzusehen. Überschuldungsgründe Die Gründe der Überschuldung und damit die originären finanzwirtschaftlichen Krisenursachen können insb. i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise I: Begrif... / 2.3 Finanzwirtschaftliche Sanierungsursachen

Finanzielles Gleichgewicht Die dargestellten Sanierungsursachen der leistungswirtschaftlichen Unternehmenssphäre haben indirekt Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Unternehmens, da die Finanzmittelströme (z. B. Einzahlungen aus Umsatzerlösen) in entgegengesetzter Richtung zu den leistungswirtschaftlichen Güterströmen (z. B. Absatz der Fertigerzeugnisse) fließen. Re...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2.1 Zuordnung von Immobilien in das Anlage- und Umlaufvermögen

Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung der Immobilie sowie des Grund und Boden entsprechend der kaufmännischen Zweckbestimmung. Gemäß § 247 Abs. 2 HGB sind im Anlagevermögen nur die Grundstücke und Gebäude auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen.[1] Für eine Zuordnung zum Anlagevermögen müssen folgenden Kriterien positiv beurteilt werden: Die Grundstücke sowie die ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 414 Grundstücksankaufskredite für das Umlaufvermögen

Hier werden analog zum Konto 413 die Kredite im Zusammenhang mit der Anschaffung von Grundstücken des Umlaufvermögens gebucht.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 416 Bauzwischenkredite für das Umlaufvermögen

Die Erläuterungen zum Konto 415 "Bauzwischenkredite für das Anlagevermögen" gelten hier sinngemäß.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 411 Objektfinanzierungsmittel für das Umlaufvermögen

Hierunter sind die vom Unternehmen aufgenommenen Fremdmittel zur Finanzierung von Verkaufsobjekten zu buchen. Im Fall der Übernahme der Verbindlichkeit durch den Erwerber kann die Ausbuchung der Finanzierungsmittel erst erfolgen, wenn der Gläubiger der Schuldübernahme zugestimmt hat. Bis dahin steht der Verbindlichkeit eine entsprechend höhere Forderung an den Erwerber gegenü...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6599 Umwidmungen vom Umlaufvermögen in das Anlagevermögen

Solche Umwidmungen erfolgen in der Regel ohne Berührung der GuV-Rechnung. Sollten sie über die GuV-Rechnung gezogen werden, sind die Beträge hier zu buchen; der entsprechende Aufwandsposten wäre dann auf dem Konto 6444 "Sonstige Bestandsverminderungen" zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2 Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden im Anlagevermögen sowie die Zuordnung von Immobilien in das Anlage- und Umlaufvermögen

2.1 Zuordnung von Immobilien in das Anlage- und Umlaufvermögen Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung der Immobilie sowie des Grund und Boden entsprechend der kaufmännischen Zweckbestimmung. Gemäß § 247 Abs. 2 HGB sind im Anlagevermögen nur die Grundstücke und Gebäude auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen.[1] Für eine Zuordnung zum Anlagevermögen müssen folgenden...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 4Verbindlichkeiten/Passive Rechnungsabgrenzungsposten

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 41 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 42 Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / III. Umwidmungen

Unter Umwidmung werden Übertragungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen verstanden.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 3

Praxis-Beispiel Beispiel 3 Das Wohnungsunternehmen ist Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses und vermietet die Wohnungen. Nun haben sich die Geschäftsführung sowie die Gesellschafterversammlung mit Beschluss dazu entschieden, das Mehrfamilienwohnhaus zu veräußern. Der Beschluss datiert auf den 20.04.20X1. Die Wohnungen werden weiter vermietet. Ein Verkäufer wurde im Jahr 20...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 12 Bauvorbereitungskosten

Es gelten die Ausführungen, wie sie bereits zu Konto 070 "Bauvorbereitungskosten" gemacht wurden. Abweichend hiervon sind Bauvorbereitungskosten dieser Gruppe zunächst als Aufwand zu erfassen und über die Kosten "Bestandserhöhungen" zu aktivieren. Auf die Buchungsbeispiele in Kapitel 3.3.1 wird verwiesen. Im Umlaufvermögen werden die unbebauten Grundstücke wie auch die Bauvor...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 2

Praxis-Beispiel Beispiel 2 Das Wohnungsunternehmen möchte sein Geschäftsfeld erweitern und Einfamilienwohnhäuser schlüsselfertig verkaufen. Hierzu hat die Gesellschaft bereits ein Grundstück bebaut und komplett veräußert. Nun ist die Gesellschaft auf der Suche nach weiteren geeigneten Grundstücken zur Bebauung und Veräußerung. Im Jahr 20X2 werden einige Grundstücke besichtigt ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 1Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

Klasse 1 enthält die Konten, auf denen die zur Veräußerung bestimmten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in unbebautem und bebautem Zustand, andere wohnungswirtschaftliche Leistungen bis zum Zeitpunkt ihrer Abrechnung, die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 878 Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Im Gegensatz zum Finanzanlagevermögen ergibt sich für Wertpapiere im Umlaufvermögen ein zwingendes Abschreibungserfordernis auf den niedrigeren Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 HGB) (wegen der Zuordnung von Wertpapieren zum Umlaufvermögen vgl. Erläuterungen zur Kontengruppe 26 "Wertpapiere").mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2.2 Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden

Aktivierungsvoraussetzungen für die baulichen Maßnahmen an bestehenden Gebäuden sind folgende: Herstellung eines Vermögensgegenstandes, Erweiterung eines Vermögensgegenstandes oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstandes, die über dessen ursprünglichen Zustand hinausgeht.[1] Im Folgenden wird anhand einzelner Beispiele die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und H...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 659 Sonstige aktivierte Eigenleistungen

Gliederungsbeispiel 6590 Aktivierte Fremdkapitalzinsen Soweit von der Möglichkeit der Aktivierung von Zinsen für Fremdmittel, die zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens verwendet werden und auf den Zeitraum ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 1

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Wohnungsunternehmen erwirbt ein Mehrfamilienwohnhaus, die Wohnungen sollen weiterhin vermietet werden. In diesem Fall dient die Immobilie dauerhaft dem Unternehmenserfolg und erzielt Mieterträge, daher ist das Mehrfamilienwohnhaus unter Position A II 1 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" zu aktivieren. Eine Aufteilung auf Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6694 Inanspruchnahme aus der Rückstellung für noch anfallende Kosten für verkaufte Grundstücke

Hierunter fällt die Inanspruchnahme von Rückstellungen zur Deckung von im Geschäftsjahr als Primäraufwand zu buchenden Kosten für noch anfallende Baukosten im Umlaufvermögen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6439 Sonstige Bestandserhöhungen

Auf diesem Konto kann z. B. die Umwidmung von selbst erschlossenen unbebauten Grundstücken, bebauten Grundstücken sowie von Bauvorbereitungskosten aus dem Anlagevermögen in das Umlaufvermögen gebucht werden, wenn die Umwidmung über die Konten der GuV-Rechnung abgewickelt wird, was in der Regel nicht der Fall ist. Ein entsprechender Aufwandsposten wäre auf dem Konto 8109 "Son...mehr