Rz. 101
Zur Berechnung der verschiedenen Liquiditätskoeffizienten, die als Maß für die Liquidität verschiedenen Grades dienen können, werden unterschiedlich abgegrenzte Bestandteile der Liquiditätspuffer zu jenen Positionen in Beziehung gesetzt, die mit kurzfristigen Auszahlungsverpflichtungen verbunden sind.
Rz. 102
In der Fachliteratur wird zwischen statischen und dynamischen Liquiditätsgraden unterschieden, die bei der internen Steuerung der Institute allerdings nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Die statischen Liquiditätsgrade der Vermögenswerte werden stichtagsbezogen ermittelt und drücken das Verhältnis verschiedener Vermögensbestandteile eines Institutes, die sich hinsichtlich ihrer Liquidierbarkeit unterscheiden, zu seinen kurzfristigen Verbindlichkeiten aus. Im Wesentlichen wird zwischen drei statischen Liquiditätsgraden unterschieden.
Rz. 103
In die Berechnung der Liquidität ersten Grades werden nur die liquiden Mittel eines Institutes einbezogen. Mit ihrer Hilfe wird demzufolge ausgedrückt, inwiefern die kurzfristigen Verbindlichkeiten allein mithilfe der unmittelbar verfügbaren liquiden Mittel beglichen werden können. Sie wird deshalb auch als Barliquidität (Cash Ratio, Absolute Liquidity Ratio) bezeichnet. Als Faustregel gilt, dass die Liquidität ersten Grades größer oder gleich 0,2 sein sollte.
Rz. 104
Bei der Liquidität zweiten Grades werden zusätzlich die kurzfristigen Bestandteile des Umlaufvermögens berücksichtigt, d. h. die kurzfristig einzuziehenden Forderungen. Dadurch ist eine stichtagsbezogene Einschätzung der Zahlungsbereitschaft des Institutes möglich. Die Liquidität zweiten Grades wird insofern auch einzugsbedingte Liquidität (Quick Ratio, Acid Test Ratio) genannt, wobei der sogenannte "Acid Test" besagt, dass die Liquidität zweiten...