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Rating und Rechnungslegung / 4.3.7 Anlagendeckungsgrad (Langfristdeckungsgrad)

Prof. Dr. Stefan Müller, Laura Peters
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Rz. 38

Der häufig verwendete Anlagendeckungsgrad[1] gibt an, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristige Finanzierungsmittel gedeckt ist. Diese Kennzahl stellt auf die Fristenkongruenz der Finanzierung ab. Langfristig im Betrieb verbleibendes Vermögen sollte langfristig finanziert sein, sonst besteht die Gefahr, dass bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten (z. B. die Bank verlängert einen Kredit nicht) betriebsnotwendiges Anlagevermögen verkauft werden muss oder ggf. eine Liquiditätskrise eintritt. Problematisch ist, dass das HGB eine Trennung nach Fristigkeiten auf der Aktivseite der Bilanz nicht eindeutig vornimmt. Somit ist die Erwartung, dass das Anlagevermögen stets langfristig zu finanzieren sei, in der Praxis oft nicht notwendig. Dagegen ist aber auch die Erwartung, dass das Umlaufvermögen dementsprechend nur kurzfristig zu finanzieren ist, oft ebenso falsch, was schon an der Pflichtangabe der Forderungen mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre deutlich wird. Daher erscheint es zumindest für die interne Betrachtung sinnvoller, den genaueren Langfristdeckungsgrad zu ermitteln:

 
Langfristdeckungsgrad (in %) = Eigenkapital + Langfr. Fremdkapital × 365
Langfristiges Vermögen
 

Rz. 39

Erst aus der Gegenüberstellung von Vermögen als Mittelverwendung und Kapital als Mittelbeschaffung wird es möglich, die Fristenentsprechung beider Seiten im Hinblick auf ihre Liquiditätskonsequenzen beurteilen zu können.[2] Der Langfristdeckungsgrad verdeutlicht somit, ob zwischen langfristiger Mittelverwendung und Mittelbeschaffung im Nettoeffekt der Bilanzbestände strukturelle Liquiditätsungleichgewichte vorliegen, die nachhaltig als finanzielle Belastung drohen. Diese langfristigen Deckungsrelationen sind ein Ausdruck für die finanzielle Risikolage auf lange Sicht; sie verdeutlichen,...

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