Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Entgelt / 3.4.1.2 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter

Die ehemaligen Arbeiter wurden gem. § 7 TVÜ-Bund/VKA grundsätzlich auf Basis ihrer Beschäftigungszeit den Stufen zugeordnet (siehe Stichwort Überleitung Ziff. 2.2.4), sodass sie im Regelfall bereits eine reguläre Stufe hatten.mehr

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Entgelt / 2.2.6.3 Ü-Entgeltgruppen – TVÜ-VKA

"Abweichend von § 15 Abs. 2 Satz 2 TVöD" enthält der TVÜ-VKA noch besondere Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü (§ 19 TVÜ-VKA) sowie für die Entgeltgruppen S 13Ü (§ 28a Abs. 8 TVÜ-VKA), S 16Ü (§ 28a Abs. 9 TVÜ-VKA) und S10 (Protokollerklärung zu § 28b Abs. 2 TVÜ-VKA).mehr

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Entgelt / 3.4.2.3 Sonderfälle bei der Einstellung und Stufenzuordnung

3.4.2.3.1 Übergeleitete Beschäftigte Grundsätzlich gilt seit dem 1.10.2005 der TVöD (§ 1 Abs. 3 TVÜ-Bund/VKA), sofern der TVÜ-Bund/VKA keine abweichende Regelung trifft. Hinsichtlich der Unterbrechung des Bestands des Arbeitsverhältnisses ist bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1.10.2005 bestanden hat, eine Besonderheit zu beachten. Sofern das Arbeitsve...mehr

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Entgelt / 2.5.10.5 Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit

Die Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit erhöhen sich ab dem 1. Juli 2025, wobei die Schichtzulage von 40 EUR auf 100 EUR steigt, die Wechselschichtzulage von 105 auf 200 EUR bzw. in Krankenhäusern von 155 EUR auf 250 EUR. Diese Anpassung stellt die erste Erhöhung seit Inkrafttreten des TVöD dar und zielt darauf ab, die besonderen Belastungen durch die Schichtarbeit...mehr

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Entgelt / 2.5.10.9 Weitere Regelungen

Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, dass auf betrieblicher Ebene durch Betriebsvereinbarung oder einvernehmliche Dienstvereinbarung die Einrichtung von Langzeitkonten vereinbart werden kann. Für die Ausgestaltung des Langzeitkontos müssen die Betriebsparteien einige Vorgaben beachten, die in § 10 Abs. 7 TVöD geregelt sind. Im Bereich des Bundes erfolgt eine Angleichun...mehr

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Entgelt / 2 Entgelt

Im TVöD finden sich in mehreren Paragrafen Regelungen zum Entgelt der Beschäftigten. Mit der Bezeichnung Entgelt sind somit nicht nur das regelmäßige monatliche Tabellenentgelt, sondern auch die sonstigen Entgelte (Entgeltbestandteile) gemeint. Die sonstigen Entgeltbestandteile können regelmäßig (ständig) oder auch nur zeitweise, also unregelmäßig (unständig), anfallen. 2.1 M...mehr

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Entgelt / 3.4 Zuordnung zu den Stufen der Entgelttabelle

3.4.1 Stufenzuordnung bei übergeleiteten Beschäftigten Für die Beschäftigten, welche aus dem BAT/BAT-O, BMT-G/BMT-G-O bzw. MTArb/MTArb-O in den TVöD übergeleitet wurden, wurde die Zuordnung zu den Stufen nach den §§ 6, 7 TVÜ-Bund/VKA vorgenommen. 3.4.1.1 Stufenzuordnung der Angestellten Bezüglich der ehemaligen Angestellten wurde gem. § 6 TVÜ-Bund/VKA für die Zuordnung zu den S...mehr

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Entgelt / 2.6.2.1 Besitzstände

Aus der Überleitung in den TVöD resultieren folgende Besitzstände wie Vergütungsgruppenzulage (§ 9 TVÜ-VKA), kinderbezogene Anteile (§ 11 TVÜ-Bund/VKA), Strukturausgleich (§ 12 TVÜ-Bund/VKA), Techniker-, Meister-, Programmiererzulage (§ 29a Abs. 3 TVÜ-VKA).mehr

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Entgelt / 3.4.3.1 Fehlerhafte Stufenzuordnung

In Einzelfällen kann es zu einer fehlerhaften Stufenzuordnung, z. B. durch eine falsche Zuordnung in eine Stufe, bei der Einstellung kommen. Hierbei stellt sich die Frage, inwieweit der Arbeitgeber berechtigt ist, diese fehlerhafte Stufenzuordnung rückwirkend zu korrigieren. Bei der Bewertung, ob eine "korrigierende Rückstufung" möglich ist, ist danach zu unterscheiden, ob es...mehr

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Entgelt / 2.2.2 Anlage B (Tarifgebiet Ost) – aufgehoben

Die Anlage B, in der unter Berücksichtigung eines besonderen Bemessungssatzes das Entgelt für das Tarifgebiet Ost (vgl. § 38 Abs. 1 Buchstabe a TVöD) zunächst fortgeschrieben wurde, ist mit dem vollständigen Vollzug der Bemessungssatzanpassung im Bereich des Bundes zum 1.4.2008, im Bereich der VKA erst zum 1.1.2010 aufgehoben worden.mehr

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Entgelt / 2.5.1 Tarifrunde 2005

Im Zuge der Tarifverhandlungen zum TVöD im Jahr 2005 hatte man sich darauf verständigt, dass es in den Jahren 2005, 2006 und 2007 eine Einmalzahlung i. H. v. je 300 EUR gibt. Im Bereich der VKA wurden die Einmalzahlungen nur für die Beschäftigten des Tarifgebiets West vereinbart, für die Beschäftigten des Tarifgebiets Ost wurde die weitere Erhöhung des Bemessungssatzes zur A...mehr

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Entgelt / 2.5.7.3 Änderung der Anlage E (Pflege)

Die Entgelttabelle für die Beschäftigten in der Pflege (Anlage E zum TVöD) wurde bezogen auf die Zielentgelttabelle im Jahr 2020 linear um insgesamt 7,4 % (ohne Linksverschiebung) erhöht. Die Tabellenwerte für die in den Jahren 2018 und 2019 geltenden Entgelttabellen wurden ebenfalls anhand von prozentualen Anteilen bezogen auf die Gesamtdifferenz zwischen der ab dem 1.3.2020...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7 Mitbestimmung

Die Rechtsprechung hat Kriterien entwickelt, nach denen sich beurteilt, ob bei der Einstellung neben der Eingruppierung auch die damit in Zusammenhang stehende Stufenzuordnung der Mitbestimmung unterliegt. Danach gilt Folgendes: Soweit die Stufenzuordnung nach den einschlägigen Tarifnormen trotz der Auslegungsspielräume, die durch die dort verwandten unbestimmten Rechtsbegri...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.4 Fehlen einschlägiger Berufserfahrung

Das Fehlen einer einschlägigen Berufserfahrung dürfte i. d. R. bei Berufsanfängern anzunehmen sein, im Übrigen nur dann, wenn der einzustellende Beschäftigte zwar zuvor in seinem Beruf tätig war, aufgrund der mit der Einstellung geforderten Tätigkeit die bisherige Berufserfahrung jedoch nicht einschlägig eingesetzt werden kann, da er nach der Einstellung andere Tätigkeiten a...mehr

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Entgelt / 2.2.1 Anlage A (Bund), Anlage A (VKA) – "Normaltabellen"

Ausweislich des § 15 Abs. 2 TVöD erhalten die Beschäftigten des Bundes Entgelt nach der Anlage A (Bund) und die Beschäftigten der Mitglieder eines Mitgliedsverbands der VKA Entgelt nach der Anlage A (VKA). Die Trennung der Entgelttabellen beruht darauf, dass die unterschiedlichen Tabellenwerte des BAT in der Version des Bundes und der VKA[1] auf einheitliche Werte zusammenge...mehr

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Entgelt / 2.5.9.4 Spezifische Regelungen im Bereich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Die Möglichkeit der Stufenvorweggewährung und der Gewährung eines höheren Entgelts an einzelne Beschäftigte nach § 17 Absatz 4.1 TVöD-K wurde auf Gruppen von Beschäftigten erweitert, die Zahlung eines erhöhten Entgelts gemäß Satz 2 der Regelung ist nicht mehr nur für Beschäftigte in der Endstufe möglich, sondern auch für Beschäftigte in der Stufe 5. Von Bedeutung ist zudem e...mehr

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Entgelt / 4.2.1.3 Sanktionen, Einbeziehung Leistungsgeminderter (Protokollerklärungen)

In den abschließenden Protokollerklärungen zu § 18 (Bund) wird klargestellt, dass die Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung eines Leistungsentgelts für sich genommen keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Abmahnung wegen Schlechtleistung) nach sich ziehen darf. Andererseits sind solche Maßnahmen aber auch nicht allein wegen der Teilnahme an der Leistungsbez...mehr

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Entgelt / 2.5.6 Tarifrunde 2016

Mit der Tarifeinigung vom 29.4.2016 wurde eine Erhöhung um 2,4 % ab dem 1.3.2016 und um 2,35 % ab dem 1.2.2017 vereinbart. Die Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie die Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü wurden ebenfalls entsprechend erhöht. Die Entgelte nach der Anlage C (VKA) zum TVöD (sog. S-Entgeltgruppen ein...mehr

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Entgelt / 2.5.7.2 Änderung der Anlage C (Sozial- und Erziehungsdienst)

Die Entgelttabelle für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (Anlage C zum TVöD) wurde dahingehend geändert, dass nur für eine Tabellenstufe die Linksverschiebung vorgenommen wurde. Hierfür wird der seit 1.2.2017 geltende Wert der Stufe 2 (Ausgangsentgelttabelle) mit Wirkung zum 1.3.2020 (Zielentgelttabelle) zum Wert der Stufe 1. Lediglich die Tabellenwerte de...mehr

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Entgelt / 4.1.2.3 Entscheidung der Beschwerdekommission (Verfahren)

Einwendungen gegen die Entscheidung über das Aussetzen eines Stufenaufstiegs werden zunächst an den Arbeitgeber gerichtet. Dieser gibt die Beschwerde, sofern sie schriftlich eingereicht und begründet wurde, an die – ggf. ad hoc zu bildende – Beschwerdekommission zur Beratung. Im Ergebnis der Beratung über eine schriftlich begründete Beschwerde gegen die Verlängerung der Stufe...mehr

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Entgelt / 11.2 Einmalige Corona-Sonderzahlung (2020)

Im Rahmen der Umsetzung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen am 25.10.2020 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung. Der Tarifvertrag, der für die Tarifbereiche TVöD, TV-V, TVAöD, TVSöD und TVPöD galt, sah eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Sonde...mehr

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Entgelt / 12.2.2.1 Grundlage

Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten zusätzlich zum tarifvertraglichen Entgelt eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage gewährt werden. Die Mitgliederversammlung der VKA hat am 10.11.2023 hierzu folgenden Beschluss gefasst: Zitat 1Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Beschäftigten erforderlich...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 3.2 Tod des Ehegatten/Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils (§ 29 Abs. 1 Buchst. b TVöD)

Aus Anlass des Todes des Ehegatten/Lebenspartners i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, Lebensgefährten/in eines Kindes oder Elternteils besteht Anspruch auf Arbeitsbefreiung für 2 Arbeitstage. Beim Tode des Ehegatten/Lebenspartners gilt als Freistellungsvoraussetzung eine rechtlich bestehende Ehe bzw. Lebenspartnerschaft. Mit Wirksamwerden eines Scheidungsurteils entfällt d...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 6 Arbeitsbefreiung in begründeten Fällen (§ 29 Abs. 3 Satz 2 TVöD)

In begründeten Fällen kann "kurzfristig", das sind bis etwa 14 Kalendertage, Arbeitsbefreiung bei Verzicht des Beschäftigten auf das Entgelt gewährt werden. Da es sich hier um eine "Kann"-Regelung handelt, liegt die Arbeitsbefreiung im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Derart begründete Fälle können z. B. Fallkonstellationen sein, die dem § 616 BGB unterfallen, aber i...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 7 Arbeitsbefreiung für gewerkschaftliche Zwecke (§ 29 Abs. 4 TVöD)

§ 29 Abs. 4 TVöD regelt abschließend die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke. Satz 1 regelt hierbei die Teilnahme an Tagungen. Dieser Tatbestand ist nur anwendbar auf gewählte Funktionsträger der Gewerkschaften und nicht auf einfache Mitglieder.[1] Unter "Tagungen" sind nur solche Zusammenkünfte zu verstehen, die der Erledigung satzungsgemäß vorg...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 5 Arbeitsbefreiung in sonstigen dringenden Fällen (§ 29 Abs. 3 Satz 1 TVöD)

Hier handelt es sich um eine Kann-Leistung des Arbeitgebers. Die Arbeitsbefreiung steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen. In die dabei vorzunehmende Interessenabwägung dürfen daher auch dienstliche oder betriebliche Interessen mit einbezogen werden. Die Befreiungsmöglichkeit ist auf 3 Arbeitstage beschränkt. Diese Beschränkung bezieht sich auf den jeweiligen Fall, nicht auf...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 3.4 Arbeitsjubiläen (§ 29 Abs. 1 Buchst. d TVöD)

Der Anspruch des Arbeitnehmers bezieht sich auf 25- und 40-jährige Arbeitsjubiläen i. S. d. § 23 Abs. 2 TVöD, dessen Voraussetzungen vorliegen müssen. Der Anspruch auf Arbeitsbefreiung beträgt 1 Arbeitstag, der auch bestehen bleibt, wenn der Jubiläumstag ein arbeitsfreier Tag (z. B. ein Samstag oder Sonntag) ist. In diesem Fall hat die Freistellung zeitnah zu erfolgen (s. o.).mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 3.6 Ärztliche Behandlung des Beschäftigten (§ 29 Abs. 1 Buchst. f TVöD)

§ 29 Abs. 1 Buchst. f TVöD/TV-L erfasst eine ärztliche Behandlung, die zwingend während der Arbeitszeit erfolgen muss – einschließlich erforderlicher Wegezeiten. Dazu zählen nach der Niederschriftserklärung zu § 29 Abs. 1 Buchst. f TVöD/TV-L die ärztliche Untersuchung und die ärztlich verordnete Behandlung, nicht aber Maßnahmen der medizinischen Vorsorge z. B. im Rahmen eine...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 3.5 Schwere Erkrankungen eines Angehörigen, eines Kindes oder einer Betreuungsperson (§ 29 Abs. 1 Buchst. e TVöD)

Die Regelung enthält 3 unterschiedliche Anwendungsbereiche, nämlich die schwere Erkrankung eines Angehörigen, eines Kindes unter 12 Jahren sowie einer Betreuungsperson. Schwere Erkrankung eines Angehörigen Hinsichtlich des Begriffs des Angehörigen kann wie bei § 11 TVöD auf die Legaldefinition des § 20 Abs. 5 des VwVfG zurückgegriffen werden. Diese Vorschrift lautet wie folgt:...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 3.3 Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort (§ 29 Abs. 1 Buchst. c TVöD)

Voraussetzung für die Arbeitsbefreiung ist ein Umzug an einen anderen Ort. Mit dem Umzug muss also ein Ortswechsel verbunden sein. Dabei ist nicht zwingend erforderlich, dass der Umzug an den neuen Dienstort erfolgt. Ausreichend ist, dass dienstliche oder betriebliche Gründe den Umzug an einen anderen Ort (im Sinne einer anderen politischen Gemeinde) veranlasst haben. Dies i...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4 Arbeitsbefreiung bei Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht (§ 29 Abs. 2 TVöD)

§ 29 Abs. 2 TVöD ist kein Arbeitsbefreiungstatbestand. Er setzt vielmehr eine gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsbefreiung voraus, für die er lediglich die Bezahlung regelt. Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht Der Begriff "allgemeine staatsbürgerliche Pflichten" ist abzugrenzen gegenüber den "speziellen staatsbürgerlichen Pflichten". Allgemei...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 8 Arbeitsbefreiung für Tätigkeit in Ausschüssen nach § 29 Abs. 5 TVöD

§ 29 Abs. 5 TVöD regelt die Arbeitsbefreiung für Tätigkeit in Ausschüssen nach dem BBiG und in Organen von Sozialversicherungsträgern. Absatz 5 ist mit Wirkung vom 01.05.1998 in § 52 BAT eingefügt worden. Die Regelung folgt in ihrer Struktur Absatz 4 Unterabs. 1, enthält jedoch keine absoluten zeitlichen Obergrenzen, sodass sich der Umfang der Arbeitsbefreiung aufgrund einer ...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 2 Die Regelung des § 29 TVöD

Die einzelnen Freistellungsgründe können in 6 Gruppen zusammengefasst werden: Verhinderung aus persönlichen Gründen (Abs. 1) Verhinderung zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht (Abs. 2) Verhinderung aus sonstigen dringenden Gründen (Abs. 3 Satz 1) Verhinderung in begründeten Fällen (Abs. 3 Satz 2) Verhinderung zur Erfüllung gewerkschaftlicher ...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 3.1 Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin (§ 29 Abs. 1 Buchst. a TVöD)

Der Freistellungsanspruch beschränkt sich auf die Niederkunft der Ehefrau, der Lebenspartnerin i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes oder der in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährtin. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die Niederkunft ohne persönlichen Bezug der Mutter zum Erzeuger besteht nicht. Niederkunft i. S. der Vorsc...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 1 Einleitung

Der Beschäftigte schuldet seinem Arbeitgeber aus der arbeitsvertraglichen Beziehung dauernd seine persönliche Arbeitsleistung (§ 613 BGB).[1] Daher ist es nicht möglich, dass sich ein Arbeitnehmer durch einen anderen vertreten lässt. Dies wäre vielleicht bei einfacheren Tätigkeiten, wie dem Reinigungsbereich, einem Fahrdienst oder einer nächtlichen Schließkontrolle, theoreti...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 3 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Mit der Regelung des § 29 Abs. 1 TVöD erhält der Beschäftigte aus den dort aufgezählten Anlässen Arbeitsbefreiung nach Arbeitstagen. Bei Vorliegen eines derartigen Anlasses ist der Beschäftigte jedoch nicht frei in seiner Wahl, wann er den bzw. die Freistellungstage beanspruchen will. Zwar kann der Tarifnorm nicht entnommen werden, dass die Freistellung genau am Ereignistag ...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.1 Einzelfälle, in denen die Voraussetzungen des § 29 Abs. 2 erfüllt sind

Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände nach dem Bundeswahlgesetz (§ 11 BWahlG). Das gilt auch für die Mitglieder entsprechender Wahlorgane nach den Landes- und Kommunalwahlgesetzen, sofern diese Gesetze eine ähnlich ausgestaltete Verpflichtung enthalten (Verpflichtung für jeden Wahlberechtigten, Ablehnung nur aus wichtigem Grund). Tätigkeit als ehren...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.4 Entgelt während der tarifvertraglichen Arbeitsbefreiung

Für die versäumte Arbeitszeit ist das Entgelt (§ 21 TVöD) fortzuzahlen. Das fortzuzahlende Entgelt ist nach dem Lohnausfallprinzip zu bemessen. Mangelt es bei schwankender Vergütung an Vereinbarungen oder anderen festen Anhaltspunkten für die Frage des mutmaßlich erzielten Entgelts, ist gemäß § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen. Dabei kann die vom Arbeitnehmer bis zum Eintritt des ...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 10 Höhe des Entgelts bei Freistellung

Für die Dauer der Arbeitsbefreiung wird das Entgelt gemäß § 21 TVöD fortgezahlt. Nach § 21 TVöD wird das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt. Hinsichtlich der nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile wird ein Tagesdurchschnitt ermittelt auf der Basis der letzten 3 vollen Kalendermonate vor der A...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.2 Nicht unter § 29 Abs. 2 fallen

Ausübung des aktiven Wahlrechts nach den Wahlgesetzen für die Wahl zum europäischen Parlament, zum deutschen Bundestag, zu Landtagen und zu den Kommunalparlamenten, da es sich insoweit nicht um die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht handelt. Ungeachtet dessen hat jedoch jeder Arbeitnehmer ein Wahlrecht. Daher hat der Arbeitgeber in den wenigen Ausnahmefällen, in denen die A...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 12 Übertarifliche Arbeitsbefreiung

Besteht kein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf Freistellung, kann eine bezahlte Freistellung von der Arbeit nur als übertarifliche Maßnahme erfolgen. Die vom TVöD erfassten Arbeitgeber haben für bestimmte Fallgestaltungen generell übertariflich die Möglichkeit der Arbeitsbefreiung vorgesehen. Dabei handelt es sich zumeist um die Übernahme einer im Beamtenbere...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.3 Umfang der tarifvertraglichen Arbeitsbefreiung

Der Umfang der Arbeitsbefreiung wird durch die Zeit bestimmt, die zur Erfüllung der allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten nach deutschem Recht erforderlich ist. Jedoch ist der Beschäftigte gehalten, die allgemeine staatsbürgerliche Pflicht – soweit irgendwie möglich – außerhalb der Arbeitszeit zu erfüllen. Ist ihm dies nicht möglich und hat er die allgemeine staatsbürgerl...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.4 Einführung eines Arbeitszeitkontos nach § 10 TVöD

In § 10 TVöD ist eine Regelung zu einem speziellen Arbeistzeitkonto aufgenommen worden. Hiernach kann (fakultativ) ein Arbeitszeitkonto von bis zu einem Jahr eingerichtet werden, wiederum durch Betriebs-/Dienstvereinbarung. Zwingend ist dieses Konto nur dann einzurichten, wenn für die Beschäftigten eine Rahmenzeit bzw. ein Arbeitszeitkorridor gemäß § 6 Abs. 6 bzw. Abs. 7 TVö...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 4.1 Definition des TVöD

Nach der Definition des § 7 Abs. 7 TVöD sind Überstunden die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (39 Wochenstunden), für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen, und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Die ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3 Bewertung der tariflichen Möglichkeiten nach §§ 6ff. TVöD

3.1 Durchschnittsregelung Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. . Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist jeweils ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Der genaue Abrechnungszeitraum ist mit dem Betriebs-/Personalrat zu vereinbaren, so auch die Einführung eines Jahresstundenkontos...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.5 Gleitzeitregelungen

Bestehende Gleitzeitregelungen bleiben nach der Protokollerklärung zu Abschnitt 2 Arbeitszeit hinsichtlich der Vorgaben zu Korridor, Rahmenzeiten und Abrechnung im Stundenkonto nach § 10 TVöD unberührt (s. zu verschiedenen Gleitzeitmodellen unter Punkt 8). Dies ergibt sich bereits aus der systematischen Stellung der Protokollerklärung. Zweifelhaft ist, ob die Befreiung auch fü...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Die Arbeitszeit zählt zu den essenziellen Inhalten de...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.3 Abgrenzung nach Übertragungszeit

Grundsätzlich kann das Weisungsrecht, wie alle Bestandteile des Arbeitsverhältnisses, zeitlich befristet übertragen werden. Der TVöD sieht selbst 2 Vertragsformen vor, bei denen Führungsaufgaben und damit auch eine Leitungsfunktion nicht dauerhaft übertragen werden sollen: Führung auf Probe (§ 31 TVöD) Führung auf Zeit (§ 32 TVöD) Hintergrund dieser tariflichen Regelung ist es,...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.2 Flexibilisierungsalternative 1 "wöchentlicher Arbeitszeitkorridor"

Nach § 6 Abs. 6 TVöD kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden durch Betriebs-/Dienstvereinbarung vereinbart werden. Zwingend ist dabei allerdings das wenig praxistaugliche Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD (näher unten Punkt 4) einzuführen. Sämtliche Stunden innerhalb des Korridors, also auch die die 39 Wochenstunden überschreiten, werden nicht als Übers...mehr