Die Überleitung der Arbeiter erfolgte in 3 Schritten:

  1. Zuordnung der Lohngruppe zu einer Entgeltgruppe des TVöD
  2. Ermittlung der Stufe

    • Ermittlung der Stufe entsprechend der Beschäftigungszeit
    • Ermittlung des Vergleichsentgelts
    • Falls Vergleichsentgelt unter dem Stufenwert liegt, Bildung einer individuellen Zwischenstufe
  3. Besitzstandsregelungen

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