Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.3 Veränderung der Zulagenhöhe ab 1.3.2017 in den Entgeltgruppen 9a bis 14

Am 1.3.2017 ändert sich die Regelung zur Stufenzuordnung bei der Höhergruppierung. Für die Berechnung der Zulage ist die jeweils aktuelle tarifliche Situation maßgebend. Die Zulage ist daher jeden Monat neu zu berechnen. Daher ist bei Beschäftigten, die in eine der Entgeltgruppen 9a bis 14 eingruppiert sind, und die bereits am 28.2.2017 eine persönliche Zulage erhalten haben...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.3 Personenbezogene Anforderungen

Die Entgeltordnung enthält vielfach Tatbestandsmerkmale, die neben den tätigkeitsbezogenen Anforderungen auch Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten beinhalten. Die Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten ergeben sich insbesondere aus den Ziffern 2–7 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA). ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.5 Ergebnis einer analytischen Stellenbewertung für Beamtenstellen

Für die Frage einer zutreffenden Eingruppierung kommt es auch nicht auf die Durchführung und das Ergebnis einer sog. analytischen Stellenbewertung an. Für die Beamten gilt ein einheitliches analytisches Bewertungsmodell. Ein allgemein anerkanntes analytisches Bewertungsverfahren stellt das Bewertungsmodell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Kommt die bewertende Stelle zum Ergebnis, dass der Beschäftigte zu hoch eingruppiert ist, stellt sich die Frage der Möglichkeit der Korrektur des Bewertungsirrtums durch einseitige Herabgruppierungserklärung. Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.4 Abschn. XXII: Beschäftigte im Rettungsdienst

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXII Ziffer 1 – Beschäftigte im Rettungsdienst beruhen auf den Tätigkeitsmerkmalen des Teils "Rettungssanitäter, Rettungsassistenten" der Anlage 1a zum BAT. Ergänzt wird diese Regelung durch ein neues Merkmal für den seit dem Jahr 2014 neu geschaffenen Beruf des Notfallsanitäters. Für diese Eingruppierung wurde eine eigene Entgeltgruppe N kre...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5.1 Protokollerklärungen

Protokollerklärungen sind an zahlreichen Stellen des TVöD wie der Entgeltordnung angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a

Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. Die Entgeltgruppe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.4 Eingruppierung bei einem speziellen Tätigkeitsmerkmal

Wird ein Arbeitsvorgang von einem speziellen Tätigkeitsmerkmal erfasst, findet dieses auch dann Anwendung, wenn der Beschäftigte außerhalb des Geltungsbereichs des Besonderen Teils des TVöD beschäftigt ist, zu dem dieses Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist.[1] Praxis-Beispiel Für die Erzieherinnen im Betriebskindergarten eines Krankenhauses finden die Tätigkeitsmerkmale für Erzi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD (VKA) richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA). Die Entgeltordnung ist die Grundlage der Arbeitsbewertung. In der Entgeltordnung ist die Differenzierung der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD in insgesamt 17 Entgeltgruppen festgelegt. Dabei ke...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4.5 Besonderheiten der Überleitung bisheriger Beschäftigter

Für bisherige Beschäftigte, die als Unterrichtsschwestern eingruppiert waren, ist bei der Überleitung in die neue Entgeltordnung am 1.1.2017 die Besonderheit zu beachten, dass diese in die neue P-Tabelle übergeleitet werden, obwohl die neuen Tätigkeitsmerkmale für Lehrkräfte in der Pflege (Teil B Abschn. XI Ziffer 3) keine Eingruppierung in die neue P-Tabelle vorsehen. Diese ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8 Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)

Die Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) ergänzen als Teil der Anlage 1 zum TVöD die Vorschriften der §§ 12 bis 14 TVöD. Sie gelten sowohl für den Allgemeinen Teil als auch für den Besonderen Teil der Entgeltordnung und treten an die Stelle der bisherigen Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT sowie der entsprechenden Regelungen im...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.4 Die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c

Ab dem 1.1.2017 gilt für den Bereich der VKA eine leicht veränderte Entgelttabelle. Die Unterteilung der Entgeltgruppe 9 in eine sog. "kleine" Entgeltgruppe 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten sowie einer Endstufe 5 (statt regulärer Endstufe 6) und eine sog. "große" Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten in den Stufen 1 bis 5 entfällt. Die bisherige Entgeltgruppe 9 w...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.1 Einführung der EG 1 am 1.10.2005

Der am 1.10.2005 in Kraft getretene TVöD enthielt keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter gem. § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA in Verbindung mit Anlage 3 als Übergangsregelung fort. Sie fanden nach § 17 Abs. 1 Satz 3 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.3 Zusammenfassende Beurteilung von Arbeitsvorgängen

Praxis-Beispiel Bei einer Einzelbetrachtung der im vorstehenden Beispiel genannten 5 Arbeitsvorgänge ist nach dem stufenweisen Aufbau der Tätigkeitsm...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.6 Erschwerniszulagen/-zuschläge

Nach § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA gelten die landesbezirklichen Tarifverträge über Erschwerniszuschläge für Arbeiter und Erschwerniszulagen für Angestellte auch im TVöD fort. Sofern die Laufzeit dieser Tarifverträge auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltordnung befristet war und die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG nicht ausgeschlossen wurde, finden die Regelungen zu Erschwe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.2 Gruppenleiter/Teamleiter

Die Gruppen- bzw. Teamleitung stellt gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. a die unterste Leitungsebene dar. Einer Gruppen- bzw. einer Teamleitung sind i. d. R. nicht mehr als 9 Beschäftigte unterstellt. Nach Nr. 9 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) zur Entgeltordnung VKA zählen bei der Zahl der unterstellten oder i. d. R. unterstellten bzw. beaufsi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15 Teil B Besonderer Teil – Allgemeines und Überblick

In Teil B, Besonderer Teil sind in insgesamt 32 Abschnitten (I–XXXII) Tätigkeitsmerkmale von einzelnen Berufs- bzw. Beschäftigtengruppen aufgenommen. Sie sind alphabetisch und nicht nach Sparten gegliedert. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden insbesondere die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in technischen Berufen jeweils in mehrere Absch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 30 Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsstreitigkeiten

Ist ein Beschäftigter der Auffassung, er sei zu niedrig eingruppiert, kann er seinen Anspruch durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage geltend machen. In diesem Prozess hat der Beschäftigte diejenigen Tatsachen vorzubringen, die den Schluss darauf zulassen, dass die ihm übertragene Tätigkeit die Merkmale der von ihm in Anspruch genommenen Entgeltgruppe erfüllt.[1] Hierbe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7 Übersicht über Aufbau und Struktur der neuen Entgeltordnung

Schematische Übersicht Wie im TV-L und anders als beim Bund wird die neue Entgeltordnung nicht als eigenständiger Tarifvertrag, sondern als Anlage 1 zum TVöD konzipiert. Die Entgeltordnung gliedert sich in 4 Bereiche: Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Teil A. Allgemeiner Teil Teil B. Besonderer Teil Anhang. Regelungskompetenzen Die Grundsätzlichen Eingruppie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 23.2 Besonderheiten aufgrund der Überleitung in die neue Entgeltordnung

Nach Einführung der Entgeltordnung umfasst das Weisungsrecht grundsätzlich alle Tätigkeiten, die unter die Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Entgeltgruppe fallen. Erfolgt im Rahmen der Überleitung der Beschäftigten in die Entgeltordnung auf Antrag eine Höhergruppierung nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA , richtet sich das Direktionsrecht ausschließlich nach der neuen Entgeltgruppe. Beso...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.4 Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ziffer 6)

Ergotherapeuten sind Beschäftigte, die auf ärztliche Anordnung kranke, körperlich, geistig oder seelisch behinderte Personen jeden Alters zur Besserung ihres Gesamtzustands durch ablenkende, seelisch ordnende oder funktionelle Beschäftigung, psychische Aktivierung und handwerkliche oder musische Betätigung mit dem Ziel betreuen, die allgemeine Arbeits- und Leistungsfähigkeit...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1 Nummer 1: Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale

In Nummer 1 ist das Verhältnis der Tätigkeitsmerkmale zueinander geregelt. Spezielle Tätigkeitsmerkmale gehen den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen vor (Spezialitätsgrundsatz). Diese Regelung entspricht der bisherigen Regelung in Nr. 3 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen zu Anlage 1a zum BAT. Damit kann die bisherige Auslegung und Rechtsprechung unverändert übernommen wer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.6 Logopädinnen und Logopäden (Ziffer 8)

Logopäden sind Beschäftigte, die auf Anordnung des Arztes bei der Diagnostik und Therapie von Hör-, Stimm- und Sprachkrankheiten aller Altersgruppen und Formen tätig sind. Sie führen logopädische Untersuchungen bei Sprachentwicklungs-, Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen durch. Die Tätigkeitsmerkmale wurden unter Modernisierung der Beispiele für schwierige Aufgaben dem grunds...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.8 Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Ziffer 10)

Mit der Bezeichnung Medizinisch-technischer Assistent (MTA) sind die 4 Berufsbilder der technischen Assistenten in der Medizin und Tiermedizin erfasst. MTAs werden in den Fachrichtungen Funktionsdiagnostik, Laboratoriumsassistent, Radiologieassistent oder veterinärmedizinisch-technischer Assistent ausgebildet. MTAs für Funktionsdiagnostik untersuchen Patienten nach ärztlichen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.1 Abschn. XXIV: Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Die Tätigkeitsmerkmale wurden unverändert aus dem Anhang zur Anlage C (VKA) zum TVöD übernommen. Näher zu den Besonderheiten der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und zu deren Eingruppierung siehe die Darlegungen im Beitrag "Sozial- und Erziehungsdienst".mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.14 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (Ziffer 16)

Physiotherapeuten sind Beschäftigte, die nach einem Therapieplan Patienten behandeln, deren körperliche Bewegungsmöglichkeiten altersbedingt oder aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder Behinderung eingeschränkt sind. Im Jahr 1994 wurde durch das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG vom 26.5.1994) die Berufsbezeichnung "P...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1 Bezügerechner

Entgeltgruppe 5 Berechnerinnen und Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten, einschließlich der Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung) Entgeltgruppe 6mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Nummer 7 enthält eine Nachfolgeregelung zu § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT. Nach Abs. 1 ist für die Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen neben der Erfüllung der tätigkeitsbezogenen Anforderungen zusätzlich auch ein Besuch eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung erforderlich. Dies gilt allerdings nur im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.5 Grundsatz der Tarifautomatik

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, von dem Beschäftigten nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Diese Kernvorschrift für die Eingruppierung enthält den Grundsatz der Tarifautomatik. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG besagt der Grundsatz der Tarifautomatik...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 26 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD [VKA]). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.2 Funktionsbezogene Tätigkeitsmerkmale

Enthält ein Tätigkeitsmerkmal nur eine Funktionsbezeichnung (z. B. Leiter von Kassen, Vorsteher von Kanzleien), so sind alle zu dieser Funktion gehörenden Tätigkeiten pauschal bewertet. Somit ist es nicht nötig, den zeitlichen Anteil jeder Einzeltätigkeit zu ermitteln, sondern alle zu diesem Aufgabenbereich gehörenden Einzeltätigkeiten sind zu einem Arbeitsvorgang zusammenzu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.2 Die Tätigkeitsmerkmale im Einzelnen

Entgeltgruppe 2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten. (Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.3 Diätassistentinnen und Diätassistenten (Ziffer 5)

Diätassistenten sind Beschäftigte, die ärztliche Diätverordnungen umsetzen, Diät- und Ernährungspläne sowie individuelle Diättherapien erstellen, spezielle Diätkostformen zubereiten und Patienten in Ernährungsfragen beraten. Die Tätigkeitsmerkmale gehen ohne weitere inhaltliche Änderungen auf die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.5 HNO-Audiologieassistentinnen und -assistenten (Ziffer 7)

HNO-Audiologieassistenten sind Beschäftigte, die als Hilfskräfte eines Facharztes für Ohrenheilkunde diesen in seinen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen unterstützen. Neben Hör- und Gleichgewichtsprüfungen führen sie Prüfungen des Geruchs- und Geschmackssinns, der Ventilationsfunktion der oberen Luftwege, der Stimmfunktion und der Funktion von Hirnnerven durch. Die ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.2 Entgeltgruppe 9c

Entgeltgruppe 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. Die bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L geschaffene Entgeltgruppe 9 war von Anfang an missglückt. Zu viele Wertebenen flossen in diese neue Entgeltgruppe ein, deren unterschiedlicher Bedeutung und Wertigkeit die Ausdifferenzierung nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.7 Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen sowie Masseure und medizinische Bademeister (Ziffer 9)

Masseure und medizinische Bademeister sind Beschäftigte, die nach Therapieplänen bei Patienten Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung von Krankheiten anwenden. Die Tätigkeitsmerkmale wurden ohne weitere inhaltliche Änderungen dem Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O übernomme...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.13 Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Ziffer 15)

Pharmazeutisch-technische Assistenten sind Beschäftigte, die unter Verantwortung eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten ausüben. Hierzu gehören die Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Die Tätigkeitsmerkmale wurden unter Modernisierung der Beispiele für schwierige Aufgaben entsprechend den generellen Änderungen dem grundsätzlichen Aufbauschema...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.11 Orthoptistinnen und Orthoptisten (Ziffer 13)

Orthoptisten sind Beschäftigte, die den Augenarzt bei seiner diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit unterstützen. Sie wirken bei der Vorsorge, Untersuchung und der Behandlung von Störungen des Einzelauges und Störungen im Zusammenwirken beider Augen, hervorgerufen durch Schielerkrankungen, Sehschwäche und Augenzittern mit. Die Tätigkeitsmerkmale wurden unter Modernisier...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.4 Operationstechnische Assistenten (OTA)/Anästhesietechnische Assistenten (ATA)

Ausbildung Mit dem am 1.1.2022 in Kraft getretenen Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz – ATA-OTA-G ) vom 20. Dezember 2019 (BGBl I, S. 2...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.17 Zahntechnikerinnen und Zahntechniker (Ziffer 19)

Zahntechniker sind Beschäftigte, die herausnehmbare und festsitzenden Zahnersatz sowie zahn- und kieferregulierende Geräte fertigen und reparieren. Die Tätigkeitsmerkmale wurden ohne weitere inhaltliche Änderungen entsprechend den generellen Änderungen aus dem Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT übernommen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.1 Abschn. I und II: Apotheker, Ärzte und Zahnärzte

Die Tätigkeitsmerkmale beruhen auf den Regelungen "Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte" der Anlage 1a zum BAT und wurden ohne weitere inhaltliche Änderungen übernommen. Sie gelten nicht für Ärzte sowie Zahnärzte, die unter den Besonderen Teil Krankenhäuser des TVöD fallen, da für sie in Ziffer 2 spezielle Tätigkeitsmerkmale vereinbart sind. Der bisherige zwingende Beginn i...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.1.3 Übertragung einer tariflich niedriger zu bewertenden Tätigkeit

Eine Herabgruppierung infolge der Übertragung einer tariflich niedriger zu bewertenden Tätigkeit ist nur möglich, wenn die Übertragung rechtswirksam erfolgt ist. Dies ist zum einen der Fall, wenn die Übertragung einvernehmlich im Wege eines Änderungsvertrags erfolgt. Ansonsten bedarf es hierzu einer Änderungskündigung. Eine derartige Änderungskündigung ist jedoch nur wirksam...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.6 Abschn. XXIX: Vermessungsingenieure

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXIX beruhen auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT. Zusätzlich wurden die sog. 1/3-Merkmale direkt der jeweils höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Der bisherige zwingende Beginn in der Entgeltgruppe 10 in Stufe 1 (Abschn. I Abs. 2 des Anhangs zu § 16 TVöD[VKA]) wurde aufgehoben. Die bisherige Vergütungsgruppenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1 Bewertungsverfahren, Arbeitsvorgang, Tarifautomatik

Die Basis des Eingruppierungsrechts, der bisherige § 22 BAT, ist inhaltlich unverändert in § 12 TVöD übernommen worden. Damit bleibt es beim Arbeitsvorgang als Basis der Bewertung und die Komplexität des Bewertungsverfahrens gilt weiterhin. Und als Ergebnis resultiert hieraus (automatisch) die Entgeltgruppe, die seitens des Arbeitgebers deklaratorisch festgestellt und im Arb...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.5 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst

Beschäftigte, welche Vollstreckungstätigkeiten ausüben, erhalten auch weiterhin bei Vorliegen der Voraussetzungen die Vollstreckungsdienstzulage nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung vom 6.1.2003 (BGBl I S. 8) als Erfolgsprämie. Diese Erfolgsprämie steht diesen Beschäftigten ab 1.1.2017 im Gegensatz zur bisherigen Regelung auch dann zu, wenn eine Dienst- oder Betriebsv...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.7 Entgeltgruppe 13 mit Zulage (§ 29c Abs. 1 TVÜ-VKA)

Beschäftigte der VergGr. II mit 5- oder 6-jährigem Aufstieg nach VergGr. Ib, die bis zum 30.9.2005 eingestellt worden waren, wurden gemäß Anlage 1 TVÜ-VKA unmittelbar in Entgeltgruppe 14 in den TVöD übergeleitet. Entsprechende Beschäftigte, die vom 1.10.2005 bis zum 31.12.2016 eingestellt worden sind, wurden gemäß Anlage 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 13 zugeordnet. Zusätzlich e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.4.2 Entgeltgruppen 8 bis 9c

Das Grundmerkmal in Entgeltgruppe 8 entspricht der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 1 und 4 mit 4-jährigem Aufstieg nach Vc Fallgruppe 8 und 11 des Tarifvertrages für Meister, technische Angestellte für besondere Aufgaben. Die Merkmale dieser Vergütungsgruppen sind nach Anlage 1 TVÜ-VKA nach vollzogenem Bewährungsaufstieg der Entgeltgruppe 8 und nach Anlage 3 TVÜ-VKA der Entg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.8 Mitteilung über das Ergebnis einer internen Stellenbewertung

Die Eingruppierung eines Beschäftigten in eine Entgeltgruppe durch den Arbeitgeber ist tarifrechtlich nichts anderes als die Äußerung einer Rechtsmeinung. So darf ein Arbeitgeber eine fehlerhafte Rechtsauffassung gegenüber seinem Arbeitnehmer jederzeit berichtigen.[1] In einer Tätigkeitsbewertung legt die personalbearbeitende Stelle fest, welche Tätigkeitsmerkmale nach ihrer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.2 Entgeltgruppe 6

Entgeltgruppe 6 Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. In Entgeltgruppe 6 wird das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1b mit dem Bewährungsaufstieg nach Vergütungsgruppe VIb Fal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollerklärung zu § 12 Abs. 2 TVöD (VKA) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eine...mehr