Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1.2 Für Beschäftigte im Bereich der VKA ab dem 1.3.2017

Die stufengleiche Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD n. F. kann ab dem 1.3.2017 durch den Verweis in § 14 Abs. 3 Satz 1 TVöD auf § 17 Abs. 4 TVöD n. F. Auswirkungen auf die Höhe der Zulage der in Entgeltgruppe 9a und höher eingruppierten Beschäftigten haben. Die Höhe der Zulage bemisst sich ab dem 1.3.2017 nach dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.1 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur dann, wenn sich eine höhere Eingruppierung (Entgeltgruppe) ergibt. Die infrage stehende Tätigkeit muss somit einer höheren Entgeltgruppe in der Entgeltordnung zugeordnet sein als die Entgeltgruppe, in der der Beschäftigte vor Übertragung der anderen Tätigkeiten eingruppiert war. Die Höhe der Zulage richtet sich dann nach § 14 Abs. 3 TV...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 11 Sonderregelungen

Sonderregelungen zu § 14 TVöD sind z. B. enthalten in § 45 Nr. 7 TVöD/BT-V für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind.mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.6 Überleitung

Für die in die Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) übergeleiteten Beschäftigten ist die Entgeltgruppe, in der sie am 31.12.2016 eingruppiert waren, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit besitzstandsgesichert (§ 29a Abs. 1 TVÜ-VKA). Die besitzstandsgesicherte Entgeltgruppe ist Ausgangspunkt der Prüfung, ob eine höherwertige Tätigkeit vorliegt. Eine nur vorübergehend...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.4 Ständige Vertretung

Nicht erfasst werden die Fälle der ständigen Vertretung. Dies ist bei der Eingruppierung des ständigen Vertreters schon bei den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen berücksichtigt oder ggf. zu berücksichtigen.[1] Vergleiche hierzu schon z. B. § 51 Abs. 2 TVöD – BT – Krankenhäuser, der eine Funktionszulage zuspricht. Dem BAG nach liegt im Fall der Vertretung grundsätzlich keine ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1.3 Beschäftigte im Bereich des Bundes ab dem 1.3.2014

Die Höhe der Zulage bemisst sich für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9 bis 14 im Bereich des Bundes seit Einführung der stufengleichen Höhergruppierung nach § 17 Abs. 5 TVöD zum 1.3.2014 nach dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung ergeben hätte, mithin ab diesem Zeitpunkt immer nach stufengleicher Zuordnung.mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.3 Einmonatige Ausübung der höherwertigen Tätigkeit

Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur, wenn der Beschäftigte die Tätigkeit mindestens einen Monat lang tatsächlich ausgeübt hat. Die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beginnt und endet jeweils an einem Arbeitstag. Vor Beginn und nach Ende der vorübergehenden Übertragung liegende arbeitsfreie Tage werden nicht angerechnet, soweit z. B. betriebsüblich oder dienstplan...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2.1 Rechtsprechung

Umstrukturierung, Auflösung eines Arbeitsgebiets ohne genauen Zeitpunkt.[1] Haushaltsrechtliche Überlegungen; hier vorübergehende Tätigkeit auf einem Beamtendienstposten.[2] Dies ist auch gegeben, wenn eine Tätigkeit sofort erledigt werden muss, jedoch haushaltsrechtliche Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Soweit diese nicht mehr erfüllt werden können, muss allerdings di...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.3 Voraussetzungen

Vertretungsweise muss die Tätigkeit übertragen worden sein. Dies bedeutet, dass ein zu Vertretender vorhanden sein muss, der aus irgendwelchen Gründen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist. Es muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretene...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 9 Beteiligung der Personalvertretung

Nach dem Beschluss des BAG vom 28.1.1992[1] hat der Personalrat nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch in den Fällen des § 24 BAT/§ 14 TVöD ein Mitbestimmungsrecht. Allerdings wird klargestellt, dass das Mitbestimmungsrecht nach dem BPersVG bei Vertretungsregelungen nur dann besteht, wenn die Übertragung nicht bereits durch den Geschäftsverteilungs- und/oder Vertretungsplan der...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2 Nur vorübergehende Übertragung

Ob eine Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wird, richtet sich nach gefestigter Rechtsprechung nach dem bei Übertragung zum Ausdruck gekommenen Willen des Arbeitgebers. Dieser kann sich aus den Umständen ergeben, soweit diese dem Beschäftigten erkennbar waren.[1] Eine Beurteilung der Umstände durch eine rückwirkende Betrachtung kann nicht vorgenommen werden. Ebenso wenig b...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1 Beschäftigte in Entgeltgruppen 9(a) bis 14

6.1.1 Für Beschäftigte im Bereich der VKA bis zum 28.2.2017 Die persönliche Zulage bemisst sich nach § 14 Abs. 3 TVöD für Beschäftigte, die in den Entgeltgruppen 9a bis 14 eingruppiert sind, bis zum 28.2.2017 aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe (Tabellenentgelt § 15 TVöD) und mindestens der Stufe 2 der Entgeltgruppe, die dem Beschäftigte...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.4 Ende der vorübergehenden Übertragung

Die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit endet bei Wegfall des sachlichen Grundes (z. B. bei Urlaubs- oder Krankheitsende des Vertretenen). bei Ablauf der Frist, wenn das Fristende noch vor dem Wegfall des sachlichen Grundes liegt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Beschäftigten bei weiterem Vorliegen des sachlichen Grundes die höherwertige Tätigkei...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 8 Widerruf/Erlöschen der Übertragung

Die vorübergehende Übertragung muss nicht ausdrücklich widerrufen werden, wenn die Dauer bei der Übertragung für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wurde oder sich aus dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses ergibt. So endet in Vertretungsfällen die Übertragung mit der Wiederaufnahme der Arbeit des Vertretenen oder aber mit dessen endgültigem Ausscheiden aus dem Arbeitsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weihnachtsvergütungen (Nr 4).

Rn 17 Die Weihnachtsvergütung ist eine Sonderleistung, die vom ArbG anlässlich des Weihnachtsfests zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird (BAG NZA 12, 1246 Rz 9). Unerheblich ist die konkrete Bezeichnung (BTDrs 19/27636, 33). Es kann sich um eine Sonderzuwendung bzw Sonderzahlung für erbrachte Arbeit handeln, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes oder zweckgerichtet im Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

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Arztbesuch / 1 Einleitung

Bei Arztbesuchen kann man unterscheiden zwischen Arztbesuchen bei bestehender Arbeitsunfähigkeit und Arztbesuchen während der Arbeitszeit bei bestehender Arbeitsfähigkeit. Im ersteren Fall ist der Arbeitgeber nach § 22 TVöD, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn ein erkrankter Arbeitnehmer den Arzt aufsucht und dieser eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit feststellt....mehr

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Arztbesuch / 3 Arztbesuch bei bestehender Arbeitsfähigkeit

Die ärztliche Behandlung bei bestehender Arbeitsfähigkeit ist in § 29 Abs. 1 Buchst. f TVöD geregelt. Dabei fällt unter den Begriff "ärztliche Behandlung" nach einer Niederschriftserklärung der Tarifvertragsparteien auch die ärztliche Untersuchung und die ärztlich verordnete Behandlung wie z. B. Bestrahlung oder Krankengymnastik. Nicht erfasst hiervon ist die Behandlung durc...mehr

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Arztbesuch / 2 Arztbesuch bei bestehender Arbeitsunfähigkeit

Sucht ein erkrankter Beschäftigter den Arzt auf und stellt der Arzt eine vom Beschäftigten nicht verschuldete krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit fest, ist der Arbeitgeber nach § 22 Abs. 1 TVöD zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Zwar zählt der Tag, an dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer arbeitsunfähig wird, bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist nicht mit. Gleich...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1 Was gehört zum Arbeitseinkommen?

Arbeitseinkommen sind alle in Geld zahlbaren Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf Benennung (Entgelt für Bereitschaftsdienst, Erfolgsbeteiligung, Ergebnisbeteiligung, Gehalt, Gewinnanteil, Provision, freie Mitarbeiter, Prämie, tarifliche und außertarifliche Zulagen, Tantieme etc.) und Berechnungsart (z. B. Zeit- oder Leistungs...mehr

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Pfändung von Lohn / 10.3 Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung

Für den Arbeitgeber sind hier mehrere Konstellationen denkbar: Abtretung und nachfolgende Pfändung Mit Abtretung einer Forderung des Schuldners ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) neuer Gläubiger des Drittschuldners geworden (§ 398 BGB). Die Forderung gehört nun zu seinem Vermögen und nicht zum Vermögen des Schuldners. Gleichwohl geht bei einer Pfändung von Arbeitseinkomme...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2 Höhe des Anspruchs auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2 TVöD)

5.2.1 Grundregelung Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt. "Nettoentgelt" ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt i. S. d. § 21 TVöD (mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 1 TVöD...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.4 Überzahlte Krankengeldzuschüsse (§ 22 Abs. 4 TVöD)

Nach § 22 Abs. 4 Satz 4 TVöD gelten ein überzahlter Krankengeldzuschuss und sonstige überzahlte Bezüge als Vorschüsse auf die zustehenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Leistung aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder aus einer sonstigen Versorgungseinrichtung, die nicht allein aus Mitteln der Beschäftig...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)

Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD). Voraussetzung ist jedoch, dass dem Beschäftigten Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder entsprechende Leistungen aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung oder nach dem Bundes...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2 Entstehen des Anspruchs (§ 22 TVöD)

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist dem Grunde nach mit rechtlichem Beginn des Arbeitsverhältnisses vorhanden. Auch wenn Beschäftigte bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt sind, haben sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 22 TVöD. Dies gilt nur dann nicht in dem Ausnahmefall, dass der Beschäftigte bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags arbeits...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4 Zeitraum der Zahlung der Krankenbezüge nach § 22 TVöD

Nach § 22 Abs. 1 TVöD erhält der Beschäftigte Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von 6 Wochen. Keine Besonderheiten bestehen bei einem Arbeitsunfall; auch hier erfolgt die Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. Nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung setzen die Leistungen der Krankenkasse ein. Der Zahlungsanspruch entsteht mit rechtlichem Beginn des Arbeitsverhäl...mehr

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Leistungsentgelt / 8.6.7 Beendigung der Auszahlungspflicht (§ 38a TVöD Bund)

Mit der Abschaffung der Verpflichtung zur Zahlung eines Leistungsentgelts haben die Regelungen zur Pauschalzahlung ihre Bedeutung verloren. Daher haben die Tarifvertragsparteien im Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 5.9.2013 im neu gefassten § 38a Abs. 2 TVöD Bund eine abschließende Regelung für den Fall getroffen, dass entweder kein Budget zur Verfügung gestellt oder bis zum 3...mehr

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Leistungsentgelt / 1 Ziele und Zweck der Leistungsbezahlung (§ 18 Abs. 1 TVöD-VKA)

1.1 Zweckbestimmung In Abs. 1 ist der Zweck der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung dargestellt. Danach soll die variable, leistungsorientierte Bezahlung nicht Selbstzweck sein, sondern durch Stärkung der Motivation und Eigenverantwortung der Beschäftigte sowie Stärkung der Führungskompetenz darauf ausgerichtet sein, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. U...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 3 Verlust des Anspruchs auf Krankenbezüge (§ 22 Abs. 1 TVöD)

Der Beschäftigte hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er sich die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig zugezogen hat (§ 22 Abs. 1 TVöD i. V. m. der Protokollerklärung zu Abs. 1). Vorsatz liegt vor, wenn der Beschäftigte den Eintritt der Erkrankung direkt anstrebt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat. Grob fahrlässig handelt der Beschäftigte, wenn e...mehr

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Leistungsentgelt / 8.2 Das Gesamtbudget (§ 18 Abs. 2 TVöD Bund i. V. m. § 9 LeistungsTV-Bund)

Basis zur Ermittlung des Gesamtvolumens sind die Personalausgaben für die Beschäftigten jeder Verwaltung, für die ein eigenes Kapitel im Bundeshaushalt ausgebracht ist (§ 9 Abs. 1).[1] Weitere Aufteilungen auf Verwaltungsteile wie z. B. Behörden oder Dienststellen sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 möglich. Die Ermittlung des Budgets ist Grundlage für die Berechnung des Leistungse...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.6 Entgeltfortzahlung und Zusatzurlaub

Nach Ansicht des BAG sind Zeiträume der Entgeltfortzahlung bei der Feststellung eines Anspruches auf Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD zu berücksichtigen.[1] Beschäftigte erhalten für je 2 zusammenhängende Monate einen Arbeitstag Zusatzurlaub nach § 27 TVöD / § 27 TV-L, wenn die Beschäftigten ständig in Wechselschicht nach § 7 Abs. 1 TVöD / § 27 Abs. 2 TV-L arbeiten und dafür eine W...mehr

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Leistungsentgelt / 1.4 Geltungsbereich

Allen Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-VKA fallen, muss leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA zugänglich sein.[1] Damit sind alle Beschäftigten erfasst, die gemäß § 1 Abs. 1 TVöD-VKA in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Beschä...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.5 Beschäftigte, die unter die Übergangsregelung des § 71 BAT fielen

Nach Inkrafttreten des TVöD wird Entgeltfortzahlung für alle Beschäftigten nach § 22 TVöD gewährt. Eine Ausnahme hinsichtlich der Höhe des Krankengeldzuschusses ist in § 13 TVÜ VKA/Bund geregelt: Bei Beschäftigten, für die bis zum 30.9.2005 § 71 BAT (also Angestellten im Tarifbereich West, deren Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 30.6.1994 ununterbrochen zum Arbeitgeber be...mehr

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Leistungsentgelt / 7.1 Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmervertretung gemeinsam beschlossen. Sie sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und bekanntzumachen. Die Initiative kann von Arbeitgeberseite oder vonseiten des Betriebs-/Personalrats ausgehen. § 18 Abs. 6 Satz 3 TVöD-VKA bestimmt, dass eine einvernehmliche Dienstvereinbarun...mehr

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Leistungsentgelt / 3.2 Bemessungsgrundlage

Unter Berücksichtigung der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind folgende Entgeltbestandteile als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Gesamtvolumens (Prozentsatz s. o.) heranzuziehen: Hinweis Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind nur die Entgelte in das Gesamtvolumen einzubeziehen, die im Kalenderjahr ausgezahlt worden sind. D...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.1.2 Ende des Arbeitsverhältnisses

Nach § 22 Abs. 4 Satz 1 TVöD wird Entgelt im Krankheitsfall nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt; § 8 EFZG bleibt unberührt. Danach besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Eine entsprechende Regelung hinsic...mehr

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Leistungsentgelt / 2.2 Folgen bei verspätetem Abschluss einer Dienst-/Betriebsvereinbarung

Mit der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA haben die Tarifvertragsparteien betont, dass die zeitgerechte Einführung der Leistungsentgelte sinnvoll notwendig und deshalb beiderseits gewollt ist. Sie haben die Betriebsparteien daher aufgefordert, sich rechtzeitig vor dem 1.1.2007, dem Zeitpunkt, zu dem gemäß § 18 Abs. 2 TVöD-VKA die leistungsorientierte Bezahlung...mehr

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Leistungsentgelt / Zusammenfassung

Überblick/Einleitung Die Einführung von Leistungsentgelten wird als Herzstück der Tarifreform im öffentlichen Dienst vom 13.9.2005 angesehen. Die tarifvertraglichen Regelungen in § 18 TVöD-VKA geben den öffentlichen Arbeitgebern von Bund und Kommunen die Möglichkeit, über eine variable Bezahlung auf die Leistung des Einzelnen und den Erfolg der Verwaltung/des Unternehmens ein...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.1 Grundregelung

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt. "Nettoentgelt" ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt i. S. d. § 21 TVöD (mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 1 TVöD), das den Beschäft...mehr

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Leistungsentgelt / 8.1 Überblick und Regelungsstruktur

Ein wesentlicher Eckpunkt der Tarifeinigung von Potsdam war die Grundentscheidung zur Einführung des Leistungsentgelts, die für den Bund am 13.9.2005 in § 18 TVöD Bund tarifiert wurde. § 18 TVöD Bund ist auch weiterhin Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Leistungsentgelts. Am 25.8.2006 wurde die Vorschrift ergänzt und teilweise ersetzt durch den Tarifvertrag über das Lei...mehr

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Leistungsentgelt / 6.4.7 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst

Beamte erhalten nach Maßgabe der Verordnung über die Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst (Vollstreckungsvergütungsverordnung – VollstrVergV) einen Anteil an den im Vollstreckungswege vereinnahmten Gebühren. Gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. b) BAT erhielten Angestellte im Vollstreckungsdienst eine entsprechende Zulage. Der TVöD-VKA enthält keine dem BAT vergleichbare Regelu...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.3 Berücksichtigung der vermögenswirksamen Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind auch für Kalendermonate – oder einzelne Tage eines Kalendermonats –, für die den Beschäftigten Krankengeldzuschuss zusteht, zu gewähren (§ 23 Abs. 1 Satz 4 TVöD). Nach § 22 Abs. 2 Satz 2 TVöD werden die vermögenswirksamen Leistungen bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage für Krankengeldzuschuss nicht berücksichtigt. Durch den Klammersat...mehr

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Leistungsentgelt / 3 Gesamtvolumen und Finanzierung (§ 18 Abs. 3)

Für das Startjahr 2007 standen gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA ein Gesamtvolumen für die Auszahlung von Leistungsentgelten nach § 18 TVöD-VKA von zunächst 1 % der ständigen Monatsentgelte des Kalendervorjahres, d. h. des Jahres 2006, aller unter den TVöD-VKA fallenden Beschäftigten eines Arbeitgebers zur Verfügung. In den Folgejahren muss bei der Budgetbildung jeweils auf ...mehr

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Leistungsentgelt / 3.1 Entwicklung des Leistungsentgelts

In der Tarifrunde 2008 sind keine Erhöhungen des Leistungsentgelts beschlossen worden. Jedoch haben sich die Tarifparteien im Teil A unter II. der Tarifeinigung (PE Nr. 2 zu § 18 Abs. 4 TVöD-V) zu einer "weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst" bekannt. In der Tarifrunde 2010 ist ein schrittweiser Ausbau des Gesamtvolumens auf 2 % im Jahr 2013 beschl...mehr

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Leistungsentgelt / 7.6 Betriebliche Kommission (§ 18 Abs. 7)

Mit der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung gemäß § 18 TVöD-VKA sowie der Möglichkeit der Verlängerung bzw. Abkürzung der Stufenlaufzeiten in den Entgeltgruppen gemäß § 17 Abs. 2 TVöD-VKA geht die Bildung eines neuen Gremiums einher. In den Dienststellen/den Unternehmen ist eine Betriebliche Kommission zu bilden. Die Niederschriftserklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 7 TV...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.2 Nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Beschäftigte

Auch Beschäftigte, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beschäftigten ist bei der Ermittlung des Nettoentgelts neben den gesetzlichen Abzügen deren Gesamtkran...mehr

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Leistungsentgelt / 7.5.1 Umfang der Mitbestimmung

Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unberührt bleiben. Diese deklarat...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.1.3 Beschäftigung neben dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht auch für die Beschäftigten, die vor der Einstellung teilweise erwerbsgemindert gewesen sind und eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Gleiches gilt auch für Beschäftigte, die nach der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente einen Antrag auf Weiterbeschäftigung nach § 33 Abs. 3 TVöD / § 33 Abs. 2 TV-L stellen. Die Regelung des § 22 ...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 1 Einführung

Der Anspruch des Beschäftigten auf Entgelt im Krankheitsfall ist in § 22 TVöD sowie in § 13 TVÜ – Bund/VKA geregelt. Diese Vorschriften gehen als spezielle Regelungen grundsätzlich den §§ 1ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind gesetzliche Mindestvorschriften und kommen daher ergänzend zur Anwendung, soweit der TVöD kein...mehr