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Leistungsentgelt / Zusammenfassung

Prof. Dr. Kai Litschen
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Überblick/Einleitung

Die Einführung von Leistungsentgelten wird als Herzstück der Tarifreform im öffentlichen Dienst vom 13.9.2005 angesehen. Die tarifvertraglichen Regelungen in § 18 TVöD-VKA geben den öffentlichen Arbeitgebern von Bund und Kommunen die Möglichkeit, über eine variable Bezahlung auf die Leistung des Einzelnen und den Erfolg der Verwaltung/des Unternehmens einzuwirken. Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsdifferenzierende Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt.

Die Bedeutung der Regelungen zum Leistungsentgelt geht weit über die Bereitstellung von Werkzeugen zur Honorierung und Anerkennung von Leistungsbereitschaft und Ergebnisorientierung hinaus. Den öffentlichen Arbeitgebern wird die Chance geboten, die Entgeltgestaltung auch in den Dienst der Verfolgung ihrer strategischen Ziele zu stellen. Nicht die Möglichkeit zur Verteilung von Geld an verdiente Leistungsträger ist das Novum, sondern die Verknüpfung der Gewährung von Leistungsentgelten zur Motivation aller Beschäftigten, insbesondere der Leistungsträger, mit der ­Verfolgung von Verwaltungszielen/Unternehmenszielen zu verknüpfen, um damit gezielt steuern zu können.

§ 18 Abs. 1 TVöD-VKA benennt ausdrücklich die Ziele, die mit der Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung verwirklicht werden sollen:

Zitat

Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.

Neben § 18 TVöD stellen die in § 17 Abs. 2 TVöD geregelten leistungsabhängigen Stufenaufstiege ein weiteres, wichtiges Steuerungsinstrument dar. Im Gegensatz zum jährlich zu ermittelnden Leistungsentgelt betreffen die Stufenaufstiege die dauerhafte Personalentwicklung (siehe Punkt...

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