Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Urlaub / 6.2 Übertragung bis zum 31.3.

Im Falle einer Übertragung muss der Urlaub gemäß § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD bis zum 31.3. angetreten werden. Hier ist es ausreichend, wenn der Resturlaub am 31.3. beginnt, er kann also in den April hineinreichen. Hinweis Bei einer Übertragung gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG oder bei einer betriebsüblichen automatischen Übertragung besteht zu Jahresbeginn eine erweiterte Mitwirku...mehr

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Urlaub / 6.3 Übertragung bis zum 31.5.

In besonderen Fällen ist gem. § 26 Abs. 2 Buchst. a Satz 2 TVöD auch eine Übertragung des Urlaubsanspruchs nach Ablauf der Frist des 31.3. bis zum 31.5. möglich. Die in der Regelung genannten Gründe sind abschließend. Hiernach ist eine weitere Übertragung in 2 Fällen möglich: wenn dienstliche oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Hieran ist jedoch unter Beachtung des Gebot...mehr

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Urlaub / 10 Urlaubsentgelt

Die Berechtigungsgrundlage für die Höhe des Urlaubsentgelts enthält § 21 TVöD. Insofern wird auf die Darlegungen im Stichwort Entgelt verwiesen.mehr

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Urlaub / 8.1.3 Neue Urlaubsregelung ab 1.1.2014

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1.4.2014 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.1.2014 einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche vereinbart. Wie das Bundesurlaubsgesetz geht der TVöD vom Tagesprinzip aus. Daher kann Urlaub nicht für halbe Tage oder Stunden gewährt werden (B...mehr

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Urlaub / 8.7 Bruchteile bei der Berechnung der Urlaubsdauer

Die Behandlung von Bruchteilen eines Urlaubstags bei der Berechnung der Urlaubsdauer ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD. Hiernach wird jede Bruchzahl, die kleiner als 0,5 ist, abgerundet und jede Bruchzahl, die gleich oder größer 0,5 ist, aufgerundet. Hierbei wird nicht etwa eine 3. Stelle hinter dem Komma zuvor auf 2 Stellen gerundet, sondern die Rundung erfolgt nur ei...mehr

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Urlaub / 9.3 Voraussetzung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung des gesetzlichen Grundurlaubs ist nur bei einer irgendwie gearteten Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Erreichen der Altersgrenze oder Anfechtung, kommt es nicht an. Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt vor bei einem Betriebsübergang oder bei der Alterst...mehr

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Urlaub / 8.1.2 Tarifliche Regelung zum 31.3.2012 mit Wirkung für das Jahr 2013

Die Arbeitgeber haben das Urteil des BAG vom 20.3.2012 zum Anlass genommen, diese Thematik in die laufende Tarifrunde einzuführen und eine kostenneutrale und AGG-konforme Neuregelung des Urlaubs zu fordern. Mit Tarifeinigung vom 31.3. wurde § 26 TVöD wie folgt verändert: § 26 Absatz 1 Satz 2 TVöD (in der Fassung vom 1.3.2012 mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2013) "2Bei Verteilu...mehr

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Urlaub / 4.12 Erwerbstätigkeit im Urlaub

Aus dem Zweck des Urlaubs, der Erholung des Arbeitnehmers verbunden mit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft, ist zu erklären, dass eine diesem Zweck widersprechende Erwerbstätigkeit während des Urlaubs durch die Regelung des § 8 BUrlG grundsätzlich verhindert werden soll. Damit erfasst die Vorschrift nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern gilt au...mehr

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Urlaub / 7.3.1 Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Ende der Arbeitsunfähigkeit

Der übertragene Anspruch ist bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis nach Genesung in Form bezahlter Freistellung zu erfüllen. Einflussmöglichkeiten bestehen für den Arbeitgeber nur hinsichtlich der zeitlichen Lage des Urlaubs. So könnten etwa dem Wunsch des gerade genesenen Beschäftigten, den aufgelaufenen Urlaub von insgesamt 4 Monaten "am Stück" nehmen zu wollen, dringende ...mehr

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Urlaub / 11.6 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte nach SGB IX

Einem schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 208 SGB IX ein gesetzlicher Zusatzurlaub zu. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte (§ 151 Abs. 3 SGB IX) erhalten keinen Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 5 Urlaubstage. Bei einer Abweichung von der 5-Tage...mehr

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Urlaub / 9.2 Das Abgeltungsverbot

Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers, zur Erhaltung und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft. Um diesen Zweck zu erreichen, ist grundsätzlich der Urlaubsanspruch in natura durch Freizeit zu gewähren. Eine generelle Urlaubsabgeltung würde diesem Zweck zuwiderlaufen. Aus diesem Grund ist die Abgeltung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen nur möglich, wenn der Urlaub ...mehr

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Urlaub / 9.11 Höhe der Urlaubsabgeltung

Für die Höhe des Abgeltungsanspruchs ist das Urlaubsentgelt (§ 21 TVöD) die Berechnungsgrundlage. Der Beschäftigte ist so zu stellen, als hätte er den Anspruch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht. Maßgebend ist sonach das Urlaubsentgelt, das der Beschäftigte bei Erfüllung seines noch bestehenden Urlaubsanspruchs in einem fortbestehenden Arbeitsverhältn...mehr

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Urlaub / 4.8 Einseitige Änderung des Urlaubswunsches seitens des Beschäftigten

Bis zur Freistellungserklärung kann der Beschäftigte jederzeit den Urlaubswunsch ändern oder gar zurücknehmen. Danach sind beide Seiten daran gebunden und eine Änderung ist nur einvernehmlich möglich. Allerdings wird hiervon zugunsten des Arbeitgebers in unabweisbaren Notfällen abgewichen (s. oben unter Punkt 4.7). Im Gegenzug muss dies auch für den Beschäftigten gelten, wenn...mehr

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Urlaub / 4.14 Urlaub und Beschäftigungsverbot

Das Mutterschutzgesetz kennt in den §§ 3 und 16 MuSchG generelle tätigkeitsbezogene Beschäftigungsverbote. In diesen Zeiten darf die Person nicht beschäftigt werden. Ist in diesen Zeiten bereits Urlaub geplant, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber zur Nachgewährung des Urlaubs verpflichtet ist. Während das Bundesarbeitsgericht in der früheren Rechtsprechung noch davon a...mehr

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Urlaub / 4.19 Urlaub und Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Tarifvertrag über die Regelung von Kurzarbeit im Bereich der VKA vom 30.3.2020 (TV COVID), der mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft getreten ist. Im Bereich der VKA wurde eine Regelung zur Kurzarbeit durch den Tarifvertrag über die Regelung von Kurzarbeit im Bereich der VKA vom 30.3.2020 (TV COVID) mit Wirkung zum 1.4.2020 vere...mehr

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Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Bei dauererkrankten Beschäftigten, aber auch solchen, die erst zum Ende des Urlaubsjahres längerfristig erkranken, gilt nunmehr, dass der Urlaubsanspruch in die Zukunft übertragen wird. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Urlaub unbefristet übertragen wird. Dauert die Erkrankung mehrere Jahre an, würde der Beschäftigte also einen ständig anwachsenden "Berg" von Urlaubstage...mehr

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Urlaub / 4.18.1 Urlaub und Quarantänemaßnahmen

Wenn der Beschäftigte in Kontakt mit einer Corona-infizierten Person gekommen ist und selbst keine Krankheitssymptome zeigt, muss er im Fall einer behördlichen Anweisung in häuslicher Quarantäne verbleiben. Überlappt sich nun die Zeit der häuslichen Quarantäne mit bereits zuvor gewährtem Urlaub, stellt sich die Frage, ob der Beschäftigte in analoger Anwendung des § 9 BUrlG b...mehr

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Urlaub / 4.7 Widerruf der Urlaubsgenehmigung/Rückruf aus dem Urlaub

Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seiner Familie[1] braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des U...mehr

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Urlaub / 4.13 Nachurlaub

Unter Nachurlaub wird die nochmalige Gewährung des Urlaubs verstanden. Wenn der Urlaubszeitraum festgelegt wurde und dieser tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden kann, stellt sich die Frage, ob der Urlaub nochmals gewährt werden muss. Es geht also um die Frage der Erfüllung des Urlaubs. Die Rechtsprechung verlangt für die Erfüllung zwei Umstände: Einerseits die Freis...mehr

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Urlaub / 4.15 Urlaub bei Streik oder Aussperrung

Während einer Streikteilnahme ist eine Urlaubsgewährung nicht möglich; die Arbeitspflicht ist bereits suspendiert. Eine Freistellung gerade durch die Gewährung von Urlaub ist deshalb nicht mehr möglich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Beschäftigte zuvor erklärt, dass er sich nicht mehr an dem Streik beteiligt.[1] Ein bereits bewilligter oder angetretener Urlaub eines Be...mehr

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Urlaub / 4.6 Urlaubsliste

Vom innerbetrieblich ausgehandelten Urlaubsplan ist die Urlaubsliste zu unterscheiden. Diese dient nur dazu, die Urlaubswünsche der einzelnen Beschäftigten zu sammeln und dem Arbeitgeber die Festlegung der Urlaubszeiträume unter Berücksichtigung aller Urlaubswünsche zu ermöglichen. Wenn der Arbeitgeber den in der Urlaubsliste dargelegten Urlaubswünschen nicht binnen einer an...mehr

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Urlaub / 4.17 Urlaub bei Betriebsversammlungen

Ein Beschäftigter kann während seines Urlaubs an Betriebsversammlungen teilnehmen. Er erhält hierfür jedoch keinen Freizeit- oder Urlaubsausgleich. Allerdings besteht nach § 44 Abs. 1 BetrVG ein eigenständiger Anspruch auf Vergütung der Zeit der Teilnahme an einer Personalversammlung. Dieser Anspruch steht dem Beschäftigten neben dem Urlaubsentgelt zusätzlich zu, da dieser A...mehr

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Urlaub / 7.3.6 Zusatzurlaub für Sonderformen der Arbeit nach tariflichen Regelungen

Der Zusatzurlaub nach § 27 TVöD unterliegt auch im Falle langandauernder Krankheit und Ruhen wegen Erwerbsminderung weiterhin den tariflichen Übertragungsfristen und damit dem Verfall zum 31.5. des Folgejahres, weil die Richtlinie 2003/88/EG keine Vorgaben für die Gewährung eines Zusatzurlaubs für Schichtarbeit enthält.[1]mehr

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Urlaub / 11.2.1 Zusatzurlaub bei ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit

Bei ständiger Wechselschichtarbeit erhält der Beschäftigte für je 2 zusammenhängende Monate, in denen Wechselschichtarbeit geleistet wird, 1 Arbeitstag Zusatzurlaub. Bei ständiger Schichtarbeit steht ihm für je 4 zusammenhängende Monate 1 Arbeitstag Zusatzurlaub zu. Diese Differenzierung findet ihre Ursache darin, dass aus arbeitsmedizinischer Sicht die Schichtarbeit den Bes...mehr

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Urlaub / 7.3.8 Verjährung

Die Frage, ob und in welcher Form der Urlaubs- und der Urlaubsabgeltungsanspruch der 3-jährigen Verjährung des § 195 BGB unterfällt, hatte durch die Entscheidung des EuGH[1] zur Übertragung und zum Verfall des Urlaubs bei Erkrankung zunächst neue Relevanz in Literatur und Rechtsprechung erfahren. Überblick über die bisherige LG-Rechtsprechung: Für Beginn der Verjährungsfrist e...mehr

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Urlaub / 4.19.3 Obliegenheit des Arbeitgebers zur Zuweisung von Alturlaub vor Anordnung von Kurzarbeit

Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist gem. § 95 SGB III u. a., dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Gemäß § 96 SGB III ist ein Arbeitsausfall erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, er vorübergehend und nicht vermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) minde...mehr

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Urlaub / 8.8.1 Wehrdienst/Wehrübung

Trotz Aussetzen der Wehrpflicht durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 – WehrRÄndG 2011) ab 1.7.2011 bleibt das Arbeitsplatzschutzgesetz grundsätzlich anwendbar. Es wurde lediglich ergänzt, um für freiwillige Wehrübungen anwendbar zu sein. Die Regelungen sind daher im Wesentlichen für den freiwilligen Wehrdienst und di...mehr

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Urlaub / 9.9 Urlaubsabgeltung nach gesetzlichen Vorschriften

Die einzelnen gesetzlichen Urlaubsabgeltungsregelungen sind nicht abdingbar. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 JArbSchG bezüglich der Abgeltungsregelung das BUrlG (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Nach dem Bundeselterngeld und Bundeselternzeitgesetz ist der Urlaubsanspruch abzugelten, wenn während oder nach der Elternzeit das Arbeitsverhältnis beendet wird (§ 1...mehr

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Urlaub / 4.5 Urlaubsplan

Den unterschiedlichen Urlaubswünschen der Beschäftigten kann durch die Aufstellung eines förmlichen Urlaubsplans Rechnung getragen werden, der unter Mitwirkung des Personal- bzw. Betriebsrats aufzustellen ist. Dieser Urlaubsplan soll sowohl die Interessen der Beschäftigten möglichst gleichrangig berücksichtigen als auch dafür sorgen, dass die urlaubsbedingten Personalausfäll...mehr

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Urlaub / 4.16 Urlaub bei Betriebsausflügen

Ein Beschäftigter hat grundsätzlich die freie Entscheidung, ob er an einem Betriebsausflug teilnehmen will oder nicht. Daher ist die abschließende betriebliche Regelung, entweder an dem Betriebsausflug teilzunehmen oder einen Tag Urlaub zu nehmen, in der Regel ein Verstoß gegen diese Entscheidungsfreiheit des Beschäftigten.[1] Schöpft der Arbeitgeber allerdings alle Möglichk...mehr

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Urlaub / 6.4 Weitere Übertragungsfälle kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in zwei Fällen eine Urlaubsübertragung vor in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG.[1] Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach Ablauf der Fristen im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 24 MuSchG). Schließt sich unmittelbar...mehr

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Urlaub / 4.18.3 Urlaubssperre, Widerruf von Urlaub

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Urlaubssperre zu verhängen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dies erfordern. So kann verhindert werden, dass für die Bewältigung der Coronavirus-Krise dringend erforderliche Beschäftigte durch Urlaubsabwesenheit fehlen. Besteht ein Betriebsrat, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zu beachten....mehr

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Urlaub / 6.1 Antritt des Urlaubs

Nach § 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitgebers, beinhaltet nicht automatisch zugleich auch die Pflicht des Arbeitnehmers, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr auch anzutreten. Diese Pflicht ergibt sich jedoch aus der Verweisung auf das BUrlG "im Übrigen" in Abs. 2. Das bede...mehr

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Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

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Urlaub / 7.4.1 Ansammeln von Urlaubsansprüchen aus der Vergangenheit?

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie mit Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern umzugehen ist, die in der Vergangenheit vermeintlich verfallen sind, der Arbeitgeber jedoch seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nachgekommen ist. In seiner Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht[1] mit Bezug auf die Entscheidungen des EuGH[2] klargestellt, dass für die Mitwirkungsobli...mehr

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Urlaub / 4.18.2 Einseitige Zuweisung von Urlaub

Für den Arbeitgeber stellt sich auch die Frage, inwieweit er einseitig Urlaub für einzelne Beschäftigte anordnen kann, zur Überbrückung von Zeiten mit weniger Beschäftigungsbedarf, zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen oder zur Vermeidung von Kurzarbeit. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch ohne Geltendmachung des Urlaubsanspruchs durch den Beschäftigten den Urlaub ...mehr

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Zeugnis / 3 Wann entsteht ein Zeugnisanspruch?

Der Zeugnisanspruch setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Dauer und Umfang des Arbeitsverhältnisses sind ohne Belang. So hat z. B. das LAG Düsseldorf einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis bei nur zweitägiger Tätigkeit bejaht[1], das LAG Köln nach 6 Wochen.[2] Auch Aushilfen haben einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Unterfällt das Arbeitsverhältnis nicht dem T...mehr

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Zeugnis / 4 Erlöschen des Zeugnisanspruchs

Erfüllung Der Zeugnisanspruch erlischt mit seiner Erfüllung. Die Zeugnisschuld ist eine Holschuld. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis nach Fälligkeit des Zeugnisanspruchs am Ort seiner Niederlassung zur Abholung für den Beschäftigten oder seines von ihm bevollmächtigten Vertreters bereithalten. Wenn er es nicht rechtzeitig erstellt hat, muss es auf Gefahr und Kosten des Arbeitg...mehr

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Zeugnis / 12.1 Berichtigungsanspruch des Beschäftigten

Strittig ist, wie lange ein Berichtigungsanspruch geltend gemacht werden kann. Zum Teil wird eine Überlegungsfrist von 4 Wochen als ausreichend angesehen. Das LAG Hamm hat in einem Fall eine Verwirkung bei einem Zeitablauf von 2 Monaten verneint.[1] Das BAG hat in einem anderen Fall Verwirkung nach Ablauf von 5 Monaten angenommen. Das LAG Baden-Württemberg hat in einer Einzelf...mehr

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Zeugnis / 10 Formales bei der Zeugniserstellung

Das Zeugnis ist die Visitenkarte des Unternehmens. Allein schon deshalb ist ein einwandfreies äußeres Erscheinungsbild geboten. Bei Übersendung per Post ist allerdings eine Faltung zulässig. Nach Möglichkeit sollte es jedoch in einem Umschlag übersandt werden, der nicht gefaltet und mit einem verstärkten Boden versehen ist.[1] Das Arbeitszeugnis darf keine Geheimzeichen oder ...mehr

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Zeugnis / 9 Zwischenzeugnis

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist gesetzlich nicht geregelt. Nach § 35 Abs. 2 TVöD hat der Beschäftigte bei Vorliegen eines triftigen Grundes auch während des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn dieser bei verständiger Betrachtungsweise den Wunsch des Beschäftigten als berechtigt erscheinen lässt. In fo...mehr

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Arbeitsausfall / 8.2.1 Stufenlaufzeit

Nach § 16 Abs. 3 TVöD bzw. § 16 Abs. 3 TV-L rücken die Beschäftigten über die Zeit, in die nächsthöhere Stufe auf. Die abzuleistende Stufenlaufzeit gibt die regelmäßige Verweildauer in der Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe an. Maßgeblich ist nicht die Beschäftigungszeit gem. § 34 Abs. 3 TVöD bzw. § 34 Abs. 3 TV-L, sondern die Dauer der zuletzt ausgeübten, eingruppierungsrel...mehr

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Arbeitsausfall / 7 Abweichende Regelungen

Die Grundsätze des § 615 BGB sind nicht zwingend, da es sich um tarifdispositives Gesetzes- bzw. Richterrecht (Betriebsrisikolehre) handelt.[1] Sie können daher durch Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag abbedungen oder modifiziert werden. Soll von dem Normalfall des § 615 BGB abgewichen werden, müssen die Änderungen deutlich zum Ausdruck kommen.[2] Ausgenommen sind davon led...mehr

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Arbeitsausfall / 4.4 Sonderfall Flexible Arbeitszeiten

Soweit keine festen Arbeitszeiten vereinbart sind, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Arbeitsleistung in einem bestimmten Umfang abzurufen. Die moderne Arbeitswelt ist vielmehr geprägt durch die Möglichkeit, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten – sowohl von den Beschäftigten als auch von den Arbeitgebern. Disponieren die Beschäftigten selbst über ihre Arbeitszeit (...mehr

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Arbeitsausfall / 2.2 Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist zwischen dem Arbeitsausfall beim Entleiher und beim Verleiher zu unterscheiden, obwohl sich beide Situationen gegenseitig bedingen können. Kommt es beim Entleiher zu einem Arbeitsausfall, hat der Leiharbeitnehmer gegen diesen keinen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, da er in keinem Arbeitsverhältnis steht. Ob dadurch auch ein Verzug g...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz, schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung[1] auslöst. Auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Hö...mehr

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Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a...mehr

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Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter, allerdings ruhen die Hauptleistungspflichten. Der Arbeitgeber kann in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis ve...mehr