Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Entgelt / 3.4.2.2.2 Einschlägige Berufserfahrung Entgeltgruppen 2 bis 15 (VKA)

Im Geltungsbereich der VKA wird der Begriff der einschlägigen Berufserfahrung nicht tarifvertraglich definiert. Die Beurteilung der Einschlägigkeit bisheriger Berufserfahrung hängt davon ab, ob die bisherige Tätigkeit ein Wissen und Können erfordert, welches auch für die neue Tätigkeit einzusetzen ist. Dem Arbeitgeber steht hierfür ein gewisser Beurteilungs- und Auslegungssp...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.1 Zahlung eines Garantiebetrages als Mindest-Höhergruppierungsgewinn

Bei der betragsmäßigen Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) musste nach der Feststellung der neuen Stufe in der höheren Entgeltgruppe geprüft werden, ob der Höhergruppierungsgewinn mindestens den Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD erreicht. Ergab sich bei der oben dargestellten Zuordnung (siehe Ziff. 3.7.1.1) im Geltungsbereich des TVöD (VK...mehr

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Entgelt / 3.5.4 Stufenaufstieg am Beginn des Monats

Im TVöD wirkt das Erreichen der nächsthöheren Stufe während eines laufenden Kalendermonats auf den Beginn dieses Monats zurück, d. h., das höhere Tabellenentgelt steht der/dem Beschäftigten vom Beginn des entsprechenden Monats an zu (§ 17 Abs. 1 TVöD). Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter wird am 1.7.2019 eingestellt und der Stufe 2 der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. Nach zwei Jahr...mehr

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Entgelt / 2.6.3 Entgeltordnung

Die Entgeltordnungen für den Bereich des Bundes und der VKA sehen für verschiedene Beschäftigtengruppen Zulagen vor, die an bestimmte Tätigkeiten geknüpft sind. Hierbei handelt es sich um Entgeltgruppenzulagen (Bund), § 17 TV EntgO Bund; Entgeltgruppenzulagen (VKA: PE zur Entgeltgruppe 10, Abschnitt XXII.); Zulage bei fehlender 1. oder 2. Angestelltenprüfung (Vorbemerkung Nr. 7...mehr

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Entgelt / 4.2.1 Bund

Durch § 1 Nr. 7 des zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 5. September 2013 zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes (TVöD) wurde § 18 (Bund) TVöD neu gefasst. Die Regelung sieht vor, dass zusätzlich zum Tabellenentgelt ein Leistungsentgelt gezahlt werden kann. Dieses wird definiert als „variable und leistungsorientierte Bezahl...mehr

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Entgelt / 3.5.6.5 Erreichen der Stufenlaufzeit im laufenden Monat

Wird die Stufenlaufzeit im Laufe des Monats beendet, so wirkt dies gem. § 17 Abs. 1 TVöD auf den Beginn des Monats zurück (siehe Ziff. 3.5.4).mehr

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Entgelt / 1.2 Einheitliche Entgelttabelle

Eine der maßgeblichen Neuerungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes war die Einführung einer einheitlichen Entgelttabelle, in der die bisher 15 Vergütungsgruppen für Angestellte, die 14 besonderen Vergütungsgruppen für die Angestellten im Pflegedienst (Kr.-Tabelle) und die 17 Lohngruppen für Arbeiter zusammengefasst wurden. Die Entgelttabelle gliedert sich seit 2017 (bz...mehr

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Entgelt / 8.1 Berechnung des Entgelts

Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, ist der Kalendermonat Bemessungszeitraum für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile. Abweichende Regelungen finden sich z. B. in § 8 Abs. 1 TVöD (Zeitzuschläge), § 8 Abs. 5 Satz 2 bzw. Abs. 6 Satz 2 TVöD (Wechselschicht- und Schichtzulage) und in § 24 Abs. 3 TVöD.mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.1 Höhergruppierung aus einer regulären Stufe

Im Falle der Höhergruppierung (Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit oder nachlaufender Bewährungsaufstieg aus der Überleitung) war die Stufe in der höheren Entgeltgruppe betragsmäßig zu ermitteln. Hierzu wurde der Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhalten hat. Die Ermittlung der zutreffend...mehr

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Entgelt / 3.7.3.2 Zeitliches Zusammenfallen von Stufenaufstieg und Höhergruppierung

Eine Besonderheit ergibt sich auch, wenn ein Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe gem. § 16 Abs. 3 bzw. Abs. 4 TVöD mit der Höhergruppierung gem. § 17 Abs. 4 TVöD zeitlich zusammenfällt. In diesen Fällen ist zunächst der Stufenaufstieg und erst danach die Höhergruppierung vorzunehmen. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Reihenfolge der Ereignisse.mehr

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Entgelt / 8.6 Anspruch auf Entgelt nur für einen Teil des Monats/eines Kalendertages

Der TVöD unterscheidet bei der Berechnung von nicht für den gesamten Monat zustehendem Entgelt danach, ob ganze Tage von der Entgeltzahlung ausgenommen sind (§ 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD) oder ob für 1 Tag nur stundenweise kein Entgeltanspruch besteht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 TVöD). 8.6.1 Anspruch auf Entgelt für einen Teil des Monats Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Ans...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund)

Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigke...mehr

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Entgelt / 3.7.4 Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet wie in der höheren Entgeltgruppe. Beschäftigte, welche vor der Herabgruppierung einen Strukturausgleich (§ 12 TVÜ-Bund/VKA) erhielten, erhalten diesen auch nach der Herabgruppierung, wenn der Anspruch auf einen...mehr

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Entgelt / 8.10 Entgeltansprüche für Umkleidezeiten/Desinfektion

Der TVöD enthält ebenso wie der TV-L [1] keine spezifischen Regelungen zur Vergütung von Umkleide- und Desinfektionszeiten, sodass allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze gelten. Zentrale Norm, die in Zusammenhang mit der Vergütung von Umkleidezeiten herangezogen wird, ist § 611 Abs. 1 BGB. Nach dieser Vorschrift ist der Arbeitgeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für...mehr

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Entgelt / 4.2.1.1 Volumen

Für das zur Verfügung stehende Volumen haben die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag eine Obergrenze festgelegt. Gem. § 18 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) beträgt diese 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den TVöD fallenden Beschäftigten der Dienststelle(n), für die eine Entscheidung zur Zahlung eines Leistungsentgelts getroffen wird. Welche Entgelte einzub...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.3 Sonderfälle – Höhergruppierung mit Garantiebetrag

In Fällen, in welchen Beschäftigte nach einer Höhergruppierung bereits einen Garantiebetrag erhielten und nochmals höhergruppiert werden sollten, stellte sich die Frage, ob hierbei das Tabellenentgelt aus der aus der 1. Höhergruppierung ermittelten Entgeltgruppe und Stufe oder das bisherige Tabellenentgelt der Ausgangsentgeltgruppe (ohne Garantiebetrag) maßgebend ist. Nach § ...mehr

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Entgelt / 3.5.6.4 Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

In § 17 Abs. 3 Satz 4 TVöD wird klargestellt, dass bei der Ermittlung der Zeiten ununterbrochener Tätigkeit Zeiten der Teilzeitbeschäftigung nicht ratierlich gekürzt werden dürfen, sondern im vollen Umfang zu berücksichtigen sind. Eine andere Verfahrensweise wäre sachlich nicht gerechtfertigt und würde überdies zumindest dann zu einer mittelbaren Geschlechterdiskriminierung ...mehr

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Entgelt / 3.7.3 Höhergruppierung – Besonderheiten

3.7.3.1 Beginn der Zahlung Bei Höhergruppierungen erhält der Beschäftigte immer vom Beginn des Monats der Höhergruppierung an das Entgelt der höheren Entgeltgruppe (evtl. mit Zulage unter Berücksichtigung des Garantiebetrags bis 28.2.2014 [Bund]/28.2.2017 [VKA]), selbst wenn die Höhergruppierung am Ende des Monats erfolgt (Satz 5). Eine Ausnahme besteht lediglich in Fällen de...mehr

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Entgelt / 3.7.1.3 Stufengleiche Höhergruppierung

3.7.1.3.1 Regelfall Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Die Beschäftigten behalten dadurch die bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Das zeitversetzte Inkrafttreten der stufengleichen Höhergruppierung und der Entgeltordnung(en) ist dem Umstand geschuldet, dass Beschäftigte, welche nach Inkrafttrete...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1 Betragsmäßige Ermittlung der Stufe bis 28.2.2014 (Bund) / bis 28.2.2017 (VKA)

Die betragsmäßige Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD beschreibt ein Verfahren, bei dem Beschäftigte bei einer Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe derjenigen Stufe zugeordnet werden, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten. Die Zuordnung erfolgt rein auf Basis des bisherigen Entgelts, gegebenenfalls ergänzt durch einen Garantiebetrag, falls...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.5 Mögliche Entgeltanreize, § 18a Abs. 2

Die Tarifvertragsparteien haben in Absatz 2 die Verwendung des zur Verfügung stehenden Budgets auf Maßnahmen beschränkt, die zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit eingesetzt werden. In Betracht kommen nach dem Klammerzusatz Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbe...mehr

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Entgelt / 3.7.2 Beginn der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

3.7.2.1 Anwendung des § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 4a Satz 3, Abs. 4a.1 Satz 3 TVöD Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (zu den Ausnahmen bei stufengleicher Höhergruppierung Ziff. 3.7.1.3.2). Dies gilt sowohl bei der stufengleichen Höhergruppierung (hierzu ZIff. 3.7.1.3) als a...mehr

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Entgelt / 3.2 Stufen der Entgeltgruppe 1

Gemäß § 16 (VKA) Abs. 4 bzw. (Bund) Abs. 5 TVöD weist die Tabelle (Anlage A) zu § 15 TVöD für die Entgeltgruppe 1 lediglich 5 Stufen, beginnend mit der Stufe 2 aus. Statt Stufe 1 stellt Stufe 2 die Eingangsstufe dar. Dies ist darin begründet, dass das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 1 "einfachste Tätigkeiten" erfordert, für deren ordnungsgemäße Ausübung bereits eine sehr...mehr

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Entgelt / 8.3 Auszahlung der sog. unständigen Entgeltbestandteile

Am Tag der Zahlungsanweisung für das monatliche Entgelt steht häufig noch nicht fest, ob und wie viele Überstunden, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften etc. vom Beschäftigten im laufenden Kalendermonat geleistet werden. Deshalb sind die sog. unständigen Entgeltbestandteile zeitversetzt auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD). Hi...mehr

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Entgelt / 2.4.1 Entgeltgruppe 1

Mit der EG 1 ist im TVöD eine echte Niedriglohngruppe eingeführt worden. Seit dem 1.4.2025 beträgt das Einstiegsentgelt 2.465,52 EUR im Monat (ab 1.5.2026: 2.534,55 EUR). Im Bereich des Bundes waren die Tätigkeitsmerkmale für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 bis zum 31.12.2013 in der Anlage 4 TVÜ-Bund geregelt. Seit dem 1.1.2014 finden sich diese Tätigkeitsmerkmale im ...mehr

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Entgelt / 8.7 Das Stundenentgelt

§ 24 Abs. 3 Sätze 2 und 3 TVöD enthält die Formel zur Ermittlung des Stundenentgelts. Danach werden zur Ermittlung des Stundenentgelts die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile dividiert durch das 4,348-Fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, d. h. konkret geteilt durch 169,57. Dieser Divisor gilt jedoch nur bei der 39-Stunden-Woche. Das LAG Hessen hat ...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2 Garantiebetrag bis 28.2.2014 (Bund)/bis 28.2.2017 (VKA)

3.7.1.2.1 Zahlung eines Garantiebetrages als Mindest-Höhergruppierungsgewinn Bei der betragsmäßigen Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) musste nach der Feststellung der neuen Stufe in der höheren Entgeltgruppe geprüft werden, ob der Höhergruppierungsgewinn mindestens den Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD erreicht. Ergab sich bei der oben d...mehr

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Entgelt / 4.1.2 Stufenlaufzeitverlängerung

§ 17 Abs. 2 Satz 2 TVöD lässt es zu, dass bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher Leistung die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 verlängert (ausgesetzt) werden kann. Die Verlängerung der Stufenlaufzeit kann als Maßnahme zur Reaktion auf schlechte Arbeitsleistungen statt einer Abmahnung eingesetzt werden. Allein die Auskunft des Vorgesetzten...mehr

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Entgelt / 4.1.4 Verhältnis von leistungsbezogenen Stufenaufstiegen und materiellen Leistungsanreizen

Neben der Möglichkeit des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs sieht der TVöD auch die Zahlung eines Leistungsentgelts vor. Das Leistungsentgelt (§ 18) ist gegenwärtiger und dient der unmittelbaren Leistungsmotivation zur Steigerung der Effektivität und Effizienz öffentlicher Dienstleistungen. In der Regel wird das Leistungsentgelt als jährliche Einmalzahlung erbracht. Leistungs...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.3 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen

Die Anrechnung von bereits im vorgehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufen nach § 16 (VKA) Abs. 2a bzw. (Bund) Abs. 3 TVöD liegt ebenfalls im Ermessen des Arbeitgebers, ob und inwiefern er förderliche Zeiten bzw. bereits erworbene Stufen berücksichtigen will. Daher hat der Personalrat bei Bestehen abstrakt genereller Regelungen zur Anwendung dieser Bestimmung ein Mitbestim...mehr

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Entgelt / 1.1 Vorbemerkung

Der TVöD unterscheidet – anders als das frühere Tarifrecht – nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern. Für diese beiden Arbeitnehmergruppen (im TVöD gemeinsame Bezeichnung: "Beschäftigte"), gilt mit wenigen Abweichungen dasselbe Recht, welches u. a. das Lohn- und Vergütungssystem des BAT/BMT-G/MTArb vollständig abgelöst hat: Die Vergütung der Angestellten bestand aus mi...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.5 Höhergruppierung Teilzeitbeschäftigter

Teilzeitbeschäftigte werden auf Basis eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten höhergruppiert. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter ist mit 32 Stunden teilzeitbeschäftigt und in Entgeltgruppe 3 Stufe 6 eingruppiert. Er wird in Entgeltgruppe 5 höhergruppiert. Vergleichbare Vollzeitbeschäftigte wären aus Entgeltgruppe 3 Stufe 6 in Entgeltgruppe 5 der Stufe 4 zuzuordnen. Das auf Ba...mehr

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Entgelt / 2.1.1 Entgeltgruppe und Eingruppierung

Beschäftigte nach dem TVöD sind in eine Entgeltgruppe eingruppiert. Eingruppierung bedeutet die erstmalige Einreihung in ein Vergütungsschema und besteht in der Zuordnung eines Beschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe des Vergütungsschemas nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien.[1] Für die Eingruppierung hält der TVöD in § 12 TVöD an dem aus dem BAT bekannten Grund...mehr

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Entgelt / 2.5.8.1.3 Garantiebeträge

Die für die Eingruppierung in einer höhere Entgeltgruppe nach der Anlage C des TVöD-V bzw. TVöD-B maßgeblichen Garantiebeträge erhöhen sich gem. § 17 Abs. 4a.1 Satz 2 TVöD in den Entgeltgruppen S 2 bis S 8b (Sozial- und Erziehungsdienst) für die Zeit vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 um 1,4 Prozent auf 64,30 EUR und ab 1. April 2022 um 1,8 Prozent auf 65,46 EUR sowie in de...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.3 Höhergruppierung aus einer individuellen Zwischenstufe

Die Höhergruppierung aus einer individuellen Zwischenstufe richtete sich nach § 6 Abs. 2 Sätze 1 und 2 bzw. § 7 Abs. 4 Sätze 1 und 2 TVÜ-Bund/VKA. Bei einer Höhergruppierung vor dem 1. Oktober 2007 wurden die Beschäftigten derjenigen Stufe der höheren Entgeltgruppe zugeordnet, deren Betrag mindestens dem Vergleichsentgelt (= der individuellen Zwischenstufe) entsprach, jedoch...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2 Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

Für die Stufenzuordnung bei der Einstellung bedarf es der Feststellung, ob und in welchem Umfang der Beschäftigte über "einschlägige Berufserfahrung" verfügt. Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung werden der Stufe 1 zugeordnet (Ausnahme: Bei Einstellung und Eingruppierung nach der EG 1 erfolgt die Zuordnung zur Stufe 2 – siehe Ziff. 3.2). Verfügt ein Beschäftigter üb...mehr

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Entgelt / 2.2.6.1.1 Bund

Im Bereich des Bundes erhalten Ärztinnen und Ärzte Entgelt gemäß § 46 (Bund) Nr. 21a Abs. 1 zu § 51 TVöD – BT-K nach der Anlage D (Bund). Für Ärztinnen und Ärzte in Bundeswehrkrankenhäusern und anderen kurativen Einrichtungen der Bundeswehr gilt nach § 46 (Bund) Nr. 21a TVöD – BT-V die Entgelttabelle gemäß der Anlage D (Bund) TVöD – BT-V mit den besonderen Entgeltgruppen I un...mehr

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Entgelt / 8.8 Die Rundungsregel bei der Entgeltberechnung

§ 24 Abs. 4 TVöD regelt entsprechend den allgemeinen mathematischen Grundsätzen die Auf- und Abrundung von Bruchteilen und verpflichtet den Arbeitgeber, jeden Entgeltbestandteil vor der Addition gesondert zu runden.mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.6 Auswirkungen auf die Zusatzversorgung, § 18a Abs. 3

In § 18a Abs. 3 TVöD haben die Tarifvertragsparteien die Zusatzversorgungspflichtigkeit von Leistungen, die den Beschäftigten nach dem alternativen Entgeltanreiz-System gewährt werden, ausdrücklich festgelegt, soweit es sich dabei um steuerpflichtige Einnahmen der Beschäftigten handelt. Damit wird der Regelung des § 15 Abs. 2 Satz 1 ATV bzw. § 15 Abs. 2 Satz 1 ATV-K Rechnung...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.4 Regelungsinhalte der Betriebs- bzw. einvernehmlichen Dienstvereinbarung

In der Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung kann einführend die Zielsetzung (z. B.: Diese Dienstvereinbarung regelt die Einführung eines alternativen Anreizsystems gemäß § 18a TVöD-VKA. Ziel ist es, durch gezielte Anreize die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und nachhaltiges Verhalten im Arbeitsalltag zu u...mehr

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Entgelt / 1.3.2 Entgeltordnung der VKA

Die zwischen der VKA und den Gewerkschaften verhandelte Entgeltordnung ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht sind vielfach dort Veränderungen vorgenommen worden, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert haben. Dies gilt insbesondere für die Gesundheitsberufe und für Beschäftigte in der Informations- und ...mehr

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Entgelt / 2.2 Entgelttabellen

Der TVöD enthielt anfangs eine Entgelttabelle, die als Anlage A zum TVöD für die Beschäftigten zur Geltung kam, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, und eine Entgelttabelle als Anlage B zum TVöD für die Beschäftigten, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden. Zwischenzeitlich haben die Tarifvertragsparteien die Anlage B aufgehobe...mehr

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Entgelt / 2.5.9.5 Weitere Regelungen

Die Tatbestände zur Arbeitsbefreiung in § 29 TVöD wurden dahingehend erweitert, dass Beschäftigten für Lehr- und Prüfungstätigkeiten an den kommunalen Studieninstituten und Verwaltungsschulen auf Antrag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TVöD gewährt werden kann. In der Vorbemerkung Nr. 7 der Anlage 1 zum TVöD (Entgeltordnung – VKA) wurde die 3-Monats-F...mehr

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Entgelt / 3.7.4.2 Herabgruppierung aus einer individuellen Endstufe

Sowohl im Geltungsbereich des TVöD (Bund) als auch im Geltungsbereich des TVöD (VKA) ist der Fall einer Herabgruppierung eines in einer individuellen Endstufe Beschäftigten nach dem 1.10.2007 nicht ausdrücklich geregelt. Denn in der niedrigeren Entgeltgruppe gibt es keine stufengleiche individuelle Endstufe, und § 6 Abs. 2 TVÜ-Bund/VKA ist nach seinem Wortlaut nur bis zum 30...mehr

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Entgelt / 3.5.6.2 Unschädliche Unterbrechung ohne Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

Des Weiteren sind in § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD die Fälle aufgeführt, in welchen Unterbrechungen der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit zwar unschädlich (anwartschaftserhaltend, d. h., die Uhr wird angehalten) sind, aber nicht auf die Stufenlaufzeit anzurechnen sind. Hierzu gehören: Zeiten einer Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils 3 Jahren, sofern nicht von § 17 Abs. 3 Sa...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4 Höhergruppierung auf Antrag

3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund) Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.4 Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Erfolgte die Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, wurde zur Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe nur das bisherige Tabellenentgelt berücksichtigt. Etwaige vor der Höhergruppierung gewährte Zulagen wie eine bis dahin nach § 14 Abs. 1, 3 TVöD gezahlte persönliche Zulage waren im Rahmen des betragsmäßigen Stuf...mehr

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Entgelt / 3.4.1 Stufenzuordnung bei übergeleiteten Beschäftigten

Für die Beschäftigten, welche aus dem BAT/BAT-O, BMT-G/BMT-G-O bzw. MTArb/MTArb-O in den TVöD übergeleitet wurden, wurde die Zuordnung zu den Stufen nach den §§ 6, 7 TVÜ-Bund/VKA vorgenommen. 3.4.1.1 Stufenzuordnung der Angestellten Bezüglich der ehemaligen Angestellten wurde gem. § 6 TVÜ-Bund/VKA für die Zuordnung zu den Stufen ein Vergleichsentgelt (bestehend aus Grundvergüt...mehr

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Entgelt / 8.4 Umstellung des Zahltags

Die Regelung in Nr. 2 der Protokollerklärung zu § 24 Abs. 1 TVöD geht zurück auf die Änderung des Zahltags im BAT. Bis zur 77. Änderung des BAT im Januar 2003 war Zahltag der 15. eines jeden Monats. Zahlt der Betrieb/die Einrichtung – trotz der Tarifänderung – auch heute noch am 15. eines Monats, so kann die Umstellung des Zahltags vom 15. auf den Monatsletzten nur im Monat D...mehr

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Entgelt / 3.4.2.5 Berücksichtigung förderlicher Zeiten

Aus Gründen der Personalgewinnung kann der Arbeitgeber gem. § 16 [VKA] Abs. 2 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 2 Satz 3 TVöD bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeiten für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind und die Anrechnung zur Deckung d...mehr