Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.2 Strenges Niederstwertprinzip

Rz. 63 Vom Wert I oder II der Tabelle in Rz. 62 ist am Abschlussstichtag der niedrigste Wert anzusetzen. Für den Ansatz des niedersten dieser beiden Werte besteht also ein Ansatzgebot. Die Niederstbewertung ist immer anzuwenden, im Gegensatz zu der Bewertung der Anlagegegenstände, die nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren Wert angesetzt wer...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.2 Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rz. 47 Vom Gesetz werden die Gegensatzpaare "voraussichtlich dauernde Wertminderung" im Zusammenhang mit allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und "voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung" im Zusammenhang mit Finanzanlagen verwendet. Was hierunter zu verstehen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. "Voraussichtlich" hat im Zusammenhang mit "dauernd" nichts mit ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.3 Verlustfreie Bewertung

Rz. 72 Bei der Bewertung nach den Verhältnissen vom Absatzmarkt wird der mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und der Waren zu vergleichende Wert retrograd ermittelt. Hierbei wird also vom späteren Erlös ausgegangen. Deshalb wird diese Bewertungsmethode als retrograde Bewertung bezeichnet. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.4 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 110 Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern abzüglich der Schulden hinaus innewohnt.[1] Er ist Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in den einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind und losgelöst von der Person des Unternehmers au...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3 Vornahme der AfA

Rz. 99 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Wirtschaftsgüter[1] des Anlagevermögens,[2] die der Abnutzung unterliegen, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA nach § 7 EStG, anzusetzen. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens können nicht abgeschrieben werden; § 253 Abs. 3 HGB, der nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für das Steuerrecht gilt. Sie könn...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.5.3 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 305 Bringt eine Personengesellschaft ihren Betrieb in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft ein und gehört zu dem eingebrachten Betrieb eine Pensionszusage zugunsten eines Mitunternehmers, so war die Pensionszusage vor der Einbringung in der Gesamthandsbilanz zu passivieren und der Pensionsanspruch in der Sonderbilanz des begünstigten Mitunternehmers korrespo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.5.1 Grundsatz: Bewertung gem. § 6a EStG

Rz. 301 Entsprechend dem grundsätzlichen Ansatz des gemeinen Werts ist für Pensionsrückstellungen gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 UmwStG der sich gem. § 6a EStG ergebende Wert anzusetzen. Dies wird regelmäßig der Teilwert gem. § 6a Abs. 3 EStG sein. Bei der Berechnung des Teilwerts sind die Vordienstzeiten des Pensionsberechtigten beim Einbringenden zu berücksichtigen.[1] Das Na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Grundsatz: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 20 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 184 Grundsätzlich ist der gemeine Wert anzusetzen. Gemäß § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit eines Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der gemeine Wert umfasst grundsätzlich auch einen Gewinnaufschlag. Rz. 185 Mit dem Ansatz des gemeinen Werts sind sämtliche in dem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.4 Wirkung der Rückbeziehung des steuerlichen Übertragungsstichtags (§ 20 Abs. 5 UmwStG)

Rz. 404 Im Fall eines zurückbezogenen steuerlichen Übertragungsstichtags sind die Einkommen des Einbringenden und der übernehmenden Gesellschaft so zu ermitteln, als ob das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen wäre. Die Geschäftsvorfälle im Rückwirkungszeitraum werden auch steuerlic...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3.5 Berücksichtigung der Abweichungen bei Entnahmen und Einlagen

Rz. 34 Die Tatsache, dass beim Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG Entnahmen dem Unterschiedsbetrag (= Gewinn) hinzugerechnet und Einlagen abgezogen werden müssen, macht es erforderlich, dass bei der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzposten-Methode, die das Gedankengut des Betriebsvermögensvergleichs berücksichtigt, Korrekturen bei den Entnahmen und Einla...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben

Rz. 1 Die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG ist seit dem BilMoG auch für Gewerbebetriebe, die nach § 241a HGB nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse aufzustellen und dies auch nicht freiwillig durchführen, als Ermittlung der steuerlichen Einkünfte anzuwenden. Da dann handelsrechtlich eine entsprechende Verpflichtung nicht vorliegt, werden die betr...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Ausstattung mit Betriebsvermögen

Werden der Stiftung zur Erstausstattung Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen zugewendet, bedeutet dies eine Entnahme zum Teilwert. Die Entnahme ist durch den Stifter nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten und der Entnahmegewinn als Differenz zwischen Teilwert und Buchwert beim Stifter der Besteuerung zu unterwerfen. Günstiger ist es für den Stifte...mehr

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AGS 07/2023, Unzulässigkeit... / III. Abänderung von Amts wegen

1. Keine "informatorische" Festsetzung Die landgerichtliche Wertfestsetzung war allerdings gem. § 63 Abs. 3 GKG von Amts wegen abzuändern, denn sie ist insoweit fehlerhaft, als das LG "informatorisch" einen Teilwert zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung festgesetzt hat. Für eine "informatorische" Festsetzung eines Wertes im Rahmen der Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 2...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.4 Veräußerung

Eine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG erfordert, dass das Eigentum an den Anteilen von einer Person auf eine andere übertragen wird. Basis dieser Übertragung ist ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung kaufmännisch gegeneinander abgewogen sind.[1] Zwar wird im Regelfall das zivilrechtliche Eigentum an den Anteilen übertrag...mehr

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Vermögensoptimierung durch ... / VI. Fazit

Die Kaufpreisallokation bei Real-Estate-Transaktionen ist maßgebend für eine Aufteilung der AK auf den Grund und Boden sowie den Gebäudeteil. Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung ist der AfA-Berechnung hierbei grundsätzlich zugrunde zu legen (Ausnahmen: Gestaltungsmissbrauch oder Widerspiegelung unrealer Wertverhältnisse). Fehlt eine vertragliche Kaufpreisaufteilung oder ka...mehr

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Vermögensoptimierung durch ... / I. Abschreibungsgestaltung durch variable Gesamtverkaufspreisaufteilung

Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung ist der Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) zugrunde zu legen, sofern sie: zum einen nicht nur zum Schein getroffen wurde sowie keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und zum anderen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände die realen Wertverhältnisse widerspiegelt und wirtschaftlich haltbar erscheint.[1] Sonstige Aufteilungsmetho...mehr

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Wechsel/Lieferungen und Lei... / 5 So bewerten Sie Wechsel richtig

Besitzwechsel müssen Sie grundsätzlich mit dem Nennwert ansetzen.[1] Nach Handelsrecht können Sie Besitzwechsel auf den Bilanzstichtag abzinsen. In diesem Fall ziehen Sie die noch nicht verdienten Zinsen für den Zeitraum vom Bilanzstichtag bis zur Fälligkeit vom Nennwert ab. Sind Sie so verfahren, setzen Sie diesen niedrigeren Teilwert auch in der Steuerbilanz an. Schuldwechs...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / a) Bewertung der Einlagen von GmbH-Beteiligungen

Einlagen sind grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung zu bilanzieren (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Halbs. 1 EStG). Die Einlage einer – wie im Urteilsfall – zunächst im Privatvermögen (PV) gehaltenen wesentlichen Beteiligung i.S.d. § 17 EStG an einer Kapitalgesellschaft in ein BV ist hingegen mit den AK der Beteiligung zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Halbs. 2 Bu...mehr

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Rohstoffe, Hilfsstoffe und ... / 7 Anwendung des Niederstwertprinzips

Die Anschaffungskosten (auch wenn diese mithilfe eines Bewertungsvereinfachungsverfahrens ermittelt wurden) sind zum Bilanzstichtag nach § 253 Abs. 4 HGB einem Niederstwerttest zu unterziehen. Danach sind bei RHB Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen-...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.2 Grenzwerte für den Teilwert

3.2.1 Höchstgrenze: Die Wiederbeschaffungskosten Rz. 8 Da ein Erwerber des ganzen Betriebs für ein bestimmtes Wirtschaftsgut nicht mehr bezahlen würde, als er für das Wirtschaftsgut am Markt aufwenden müsste, kann der Teilwert nicht über den Wiederbeschaffungskosten liegen (Höchstgrenze des Teilwerts[1]). Entsprechendes gilt für ein Wirtschaftsgut, das im Betrieb hergestellt ...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.2 Teilwert von Beteiligungen

5.2.1 Einheitliche Beurteilung des Werts einer Beteiligung Rz. 41 Eine Beteiligung kann, auch wenn sie nach und nach erworben worden ist, hinsichtlich ihrer Bewertung nur einheitlich beurteilt werden. Die Beteiligung ist mit der Summe aller Aufwendungen für ihre Anschaffung zu bewerten. Sie kann so lange nicht auf einen niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden, als der aus d...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.1 Teilwert bei Neugründungen und bei Beteiligungserwerb

Rz. 36 Bei der Einbringung von Wirtschaftsgütern in einen neu zu eröffnenden Betrieb entspricht es der Interessenlage des Steuerpflichtigen, den Teilwert nicht zu niedrig anzusetzen. Der Teilwertbegriff geht davon aus, dass ein Veräußerer und ein gedachter Erwerber eines gesamten Betriebs einen Preis aushandeln, in den die Preisvorstellungen sowohl des Veräußerers als auch d...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.7 Teilwert eines Geschäftswerts

Rz. 47 Sowohl nach Handels- wie auch nach Steuerrecht darf ein Geschäftswert nur aktiviert werden, wenn er entgeltlich erworben worden ist (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, § 5 Abs. 2 EStG). Dies entspricht dem Prinzip der Vorsicht, da die Herstellungskosten originärer Geschäftswerte kaum mit hinreichender Genauigkeit festgestellt werden können und sonst Missbräuchen Tür und Tor geö...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.9 Teilwert von liquiden Mitteln

Rz. 52 Geldbestände in EUR sind – als Bargeld oder Buchgeld – mit ihrem Nennbetrag (sog. face value) zu bewerten. Ein abweichender Teilwert ist hier denklogisch ausgeschlossen. Bei ausländischen Geldbeständen ist eine Umrechnung in EUR notwendig, sodass bei einem gesunkenen Kurs der Fremdwährung (= steigender Kurs des EUR) eine Teilwertabschreibung (handelsrechtlich: Abschre...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.4 Teilwert eines eingelegten Nutzungsrechts

Rz. 44 Der Teilwert eines in das Betriebsvermögen eingelegten Nutzungsrechts ergibt sich durch Kapitalisierung der marktüblichen Miete, die der gedachte Erwerber des ganzen Betriebs für das Wirtschaftsgut, auf das sich das eingelegte Nutzungsrecht bezieht, aufbringen müsste. Wird ein Nutzungsrecht eingelegt, das dem Steuerpflichtigen von einem Familienangehörigen unentgeltli...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.6 Teilwert von Schulden

Rz. 46 Obwohl in der Praxis eher seltener anzutreffen, kann auch für Schulden die Notwendigkeit einer Teilwertbewertung entstehen. Dies ergibt sich aus dem Verweis des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG, sodass die Teilwertregeln für nicht abnutzbares Vermögen analog anzuwenden sind. Aus dem Niederstwertprinzip der Aktivseite wird bei Posten der Passivseite das ...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.5 Teilwert bei Entnahme selbst hergestellter Wirtschaftsgüter

Rz. 45 Wird ein Gebäude auf einem zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstück errichtet, so ist im Fall der Entnahme das bebaute Grundstück mit seinem Teilwert anzusetzen. Dieser ist ein objektiver Wert, der auf der Marktlage beruht, wie sie am Bilanzstichtag besteht. Er wird nicht dadurch berührt, dass er zum Teil auch durch persönliche Arbeitsleistungen des Unternehmers gesc...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.3 Teilwert von Grundstücken und Gebäuden

Rz. 42 Nach der ständigen Rechtsprechung des RFH[1] waren bei der Ermittlung des Teilwerts von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäuden regelmäßig die gesamten Betriebsgrundstücke und -gebäude als eine wirtschaftliche Einheit zusammenzufassen. Voraussetzung einer Teilwertabschreibung war somit, dass der Buchwert des gesamten Grundbesitzes über dem Teilwert lag. Diese Auffas...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.8 Teilwert einer Forderung

Rz. 50 Forderungen, die nicht ganz oder teilweise nicht mehr werthaltig sind, müssen in Handels- und Steuerbilanz abgeschrieben werden. Für die Handelsbilanz ergibt sich das insbesondere aus § 253 Abs. 3 und 4 HGB und für die Steuerbilanz aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; in der Steuerbilanz handelt es sich somit immer um eine Teilwertabschreibung. Rz. 51 Die Bewertung einer Forderu...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz

1 Begriff Rz. 1 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist Teilwert der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Rz. 2 Bevor der Begriff des Teilwerts 1934 in das Einkommensteuergesetz Eingang fand, war er 1913 in einem Aufsatz von...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3 Ermittlung des Teilwerts

3.1 Unterstellung einer Betriebsveräußerung Rz. 5 Jeder Bewertung haftet ein Unsicherheitsmoment an. Ganz besonders gilt dies für den Ansatz des Teilwerts. Der Teilwert gilt zwar als ein objektiver Wert (vgl. Rz. 1), da er aber nur mithilfe der Unterstellung der Veräußerung des gesamten Betriebs ermittelt werden kann, sind subjektive Momente gar nicht auszuschließen. Soweit s...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 6 Weiterführende Literatur

Erhard, StBp 1975, S. 28. Institut Finanzen und Steuern, Probleme bei der Teilwertabschreibung auf das Warenlager im Einzelhandel, 1987, Grüner Brief Nr. 266. Jaeger, Der Teilwert, 1984. Kallweit/Sisterhenn, DB 1985, S. 2209. Kallweit, In der Betriebsprüfung durchgesetzte Teilwertabschläge beim Warenlager, 2. Aufl. 1984. Krause, Die geltende Auslegung des steuerlichen Teilwertbeg...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.2.1 Höchstgrenze: Die Wiederbeschaffungskosten

Rz. 8 Da ein Erwerber des ganzen Betriebs für ein bestimmtes Wirtschaftsgut nicht mehr bezahlen würde, als er für das Wirtschaftsgut am Markt aufwenden müsste, kann der Teilwert nicht über den Wiederbeschaffungskosten liegen (Höchstgrenze des Teilwerts[1]). Entsprechendes gilt für ein Wirtschaftsgut, das im Betrieb hergestellt wird. Hier bilden die Wiederherstellungskosten (...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.2.2 Unterste Grenze: Der gemeine Wert

Rz. 11 Unter dem Einzelveräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten kann der Teilwert nicht liegen, weil der Erwerber des ganzen Betriebs das Wirtschaftsgut zu diesem Preis veräußern könnte. Der Einzelveräußerungspreis kommt daher nach ständiger Rechtsprechung als Teilwert derjenigen Wirtschaftsgüter in Betracht, die für den Betrieb entbehrlich oder jederzeit ersetzbar...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 2 Bedeutung

Rz. 4 Neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. vermindert um die Absetzung für die Abnutzung ("Absetzungswert"), ist der Teilwert der wichtigste steuerliche Bewertungsbegriff. Im Handelsrecht kommt er nicht vor. Handelsrechtlich entspricht der steuerrechtlichen Teilwertabschreibung (zusammen mit der AfaA) die Abschreibung auf den beizulegenden niedrigeren Wert n...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 1 Begriff

Rz. 1 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist Teilwert der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Rz. 2 Bevor der Begriff des Teilwerts 1934 in das Einkommensteuergesetz Eingang fand, war er 1913 in einem Aufsatz von Mirre[1]...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.2.1 Einheitliche Beurteilung des Werts einer Beteiligung

Rz. 41 Eine Beteiligung kann, auch wenn sie nach und nach erworben worden ist, hinsichtlich ihrer Bewertung nur einheitlich beurteilt werden. Die Beteiligung ist mit der Summe aller Aufwendungen für ihre Anschaffung zu bewerten. Sie kann so lange nicht auf einen niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden, als der aus dieser Summe z. B. für die einzelnen Aktien sich ergebende ...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.1 Unterstellung einer Betriebsveräußerung

Rz. 5 Jeder Bewertung haftet ein Unsicherheitsmoment an. Ganz besonders gilt dies für den Ansatz des Teilwerts. Der Teilwert gilt zwar als ein objektiver Wert (vgl. Rz. 1), da er aber nur mithilfe der Unterstellung der Veräußerung des gesamten Betriebs ermittelt werden kann, sind subjektive Momente gar nicht auszuschließen. Soweit sich, wie in der Regel, ein Schätzungsrahmen...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5 Einzelfragen

5.1 Teilwert bei Neugründungen und bei Beteiligungserwerb Rz. 36 Bei der Einbringung von Wirtschaftsgütern in einen neu zu eröffnenden Betrieb entspricht es der Interessenlage des Steuerpflichtigen, den Teilwert nicht zu niedrig anzusetzen. Der Teilwertbegriff geht davon aus, dass ein Veräußerer und ein gedachter Erwerber eines gesamten Betriebs einen Preis aushandeln, in den...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.4 Zulässigkeit des Teilwertansatzes

Rz. 31a Der Ansatz eines – niedrigeren – Teilwertes bzw. die Abschreibung auf einen niedrigeren Teilwert ist in der Steuerbilanz nicht uneingeschränkt zulässig. Die wesentlichste Einschränkung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 EStG, wonach die dort im Folgenden genannten Bewertungsregeln nur für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens jener Steuerpflichtigen gelten, die ihren...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.3 Teilwertvermutungen

Rz. 12 Nach der Lebenserfahrung wendet ein Kaufmann in der Regel für ein Wirtschaftsgut nicht mehr auf, als ihm das Gut für den Betrieb wert ist. Wendet er mehr auf als ein Dritter ohne Beziehungen zu einem Betrieb aufgewendet hätte, so wird man dennoch davon ausgehen müssen, dass das Wirtschaftsgut für den Betrieb den aufgewendeten Betrag wert ist. Ein Erwerber, der den gan...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 5.2.2 Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung einer Beteiligung

Rz. 41a Sind beim Erwerb einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in deren Bilanz Rücklagen oder Gewinnvorträge ausgewiesen, so werden diese Werte regelmäßig durch eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises berücksichtigt. Werden diese Positionen nach dem Erwerb aufgelöst und für eine Gewinnausschüttung verwendet, so tritt ein ausschüttungsbedingter Wertverlust der Be...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 32 Der maßgebende Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung vorliegen müssen, ist der Bilanzstichtag. Auf diesen Stichtag muss die Teilwertabschreibung vorgenommen werden. Eine Teilwertabschreibung auf einen Zeitpunkt, der zwischen den Bilanzstichtagen liegt, ist nicht möglich.[1] Die Teilwertabschreibung braucht, soweit ein Wahlrecht besteht, a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 2.2.1.3 Einzelfälle

Praxis-Beispiel Überhöhte Leasingraten Schließt ein Steuerpflichtiger als Leasingnehmer einen Leasingvertrag über ein bewegliches Wirtschaftsgut ab, wonach überhöhte Leasingraten gezahlt werden, und liegt im Gegenzug der bei Übernahme des Leasinggenstands zu zahlende Kaufpreis erheblich unter dem Teilwert, ist kein wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers anzunehmen, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.2.6 Behandlung einer Kaufoption beim Leasing

Die von einem Leasinggeber dem Leasingnehmer eingeräumte Möglichkeit, den Leasing-Pkw bei Vertragsablauf zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis entweder selbst anzukaufen oder einen Dritten als Käufer zu benennen, stellt ein entnahmefähiges betriebliches Wirtschaftsgut dar, wenn die Leasingraten zuvor als Betriebsausgaben abgezogen worden sind. Verwendet der Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 5. Kritik am Übergang vom Teilwert- zum Buchwertprinzip

Rz. 77 [Autor/Stand] Der mit dem Steueränderungsgesetz 1992 [2] vollzogene Übergang vom Teilwert- zum Buchwertprinzip wurde in der Literatur schon frühzeitig kritisiert. So wurde mit Recht geltend gemacht, mit diesem Schritt sei der Versuch aufgegeben worden, die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens mit ihren "richtigen Werten" anzusetzen.[3] Ziel einer gerechten und gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Wertverschiebung ohne Spitzenausgleich

Rn. 3111 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Unter Umständen, insbesondere wenn die Erbengemeinschaft aus engen Familienmitgliedern besteht, kann es vorkommen, dass die Verteilung des Nachlasses nicht den testamentarisch oder gesetzlich vorgesehenen Erbquoten folgt, zB zur Berücksichtigung noch nicht ausgenutzter Freibeträge oder im Hinblick auf eine allgemeiner gefasste Erbfolgeplan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Teilung ohne Spitzenausgleich

Rn. 3105 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gehört zum Nachlass ausschließlich BV und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real zwischen den Miterben geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen WG des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewertung des Veräußerungspreises

Rn. 542 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Wert der Gegenleistung wird nicht nach § 6 EStG, der nur auf den laufenden Gewinn anwendbar ist, ermittelt, sondern, mangels anderer Bestimmungen, unmittelbar nach den allg Vorschriften des BewG und somit idR mit dem gemeinen Wert (BFH v 21.11.2017, VIII R 17/15, BFH/NV 2018, 522; BFH v 25.06.2009, IV R 3/07, BStBl II 2010, 182; BFH v 1...mehr