Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / 1. Gebühren und Geschäftswerte, bezogen auf die Ziffern III–V des Musters Rdn 13

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 20 Für die Eintragung der Vereinigung bzw. Bestandteilszuschreibung von Erbbaurechten im Grundbuch fällt eine Festgebühr i.H.v. 50 EUR an, Nr. 14160 Nr. 3 KV GNotKG i.V.m. Vorbemerkung 1.4 Abs. 1 KV GNotKG. Daneben ist für die Eintragung der Vereinigung bzw. Bestandteilszuschreibung der Grundstücke eine eigene Festgebühr i.H.v. 50 EUR anzusetzen, Nr. 14160 Nr. 3 KV GNotKG...mehr

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§ 23 Steuerrecht / aa) Betriebsvermögen

Rz. 50 Betrifft die Erbauseinandersetzung Betriebsvermögen, entstehen dem zahlenden Miterben Anschaffungskosten und beim Miterben, der die Zahlung erhält, liegt ein Veräußerungserlös vor. Gelangen die bei der Erbauseinandersetzung erworbenen Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen des Miterben, ist der Verkaufserlös nicht gem. §§ 16, 34 EStG begünstigt, sondern lauf...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 23 Die Eintragung der Erbbaurechtsveränderung (Laufzeitverlängerung) löst eine 0,5 Gebühr aus, Nr. 14130 KV GNotKG,[108] zumal das Erbbaurecht in der Vorbemerkung 1.4.1.2 KV GNotKG aufgelistet ist. Mehrere Veränderungen eines Rechts liegen nicht vor,[109] sondern nur eine Veränderung des Erbbaurechts. Dass das Erbbaurecht im Erbbaugrundbuch und im Grundstücksgrundbuch vo...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / 1. Kosten des Notariats

Rz. 31 Einschlägig ist die Nr. 21201 Nr. 4 KV GNotKG,[153] anzusetzen ist eine 0,5 Gebühr, Tabelle B, mindestens ein Betrag i.H.v. 30 EUR.[154] Etwas anderes gilt nur dann, sollten ausnahmsweise vertragliche Vereinbarungen über den Entschädigungsanspruch beurkundet werden. Dann ist eine 2,0 Gebühr nach der Nr. 21100 KV GNotKG in Rechnung zu stellen.[155] Der Geschäftswert ric...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / 2. Geschäftswert

Rz. 27 Richtigerweise ist nicht der volle Wert des Erbbaurechts nach § 49 Abs. 2 GNotKG maßgeblich (80-prozentiger Wert des bebauten Erbbaugrundstücks), sondern nur ein Teilwert (20 bis 30 Prozent) hiervon, der nach § 36 Abs. 1 GNotKG zu bestimmen ist.[79] Hinzu kommt als weitere Veränderung die Verteilung des Erbbauzinses, die in kapitalisierter Form zu Buche schlägt, § 52 ...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 39 Für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Übertragungsanspruchs ist eine 0,5 Eintragungsgebühr zu erheben, Nr. 14150 KV GNotKG, Tabelle B, bemessen nach dem Kaufpreis, § 47 S. 1 GNotKG. Rz. 40 Die Eintragung einer Buchgrundschuld löst eine 1,0 Eintragungsgebühr nach Nr. 14121 KV GNotKG, Tabelle B, aus, die Eintragung einer Briefgrundschuld dagegen eine 1,3 ...mehr

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§ 6 Änderungen des Inhalts ... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 21 Für die Eintragung einer Inhaltsänderung des Erbbaurechts fällt eine 0,5 Gebühr an, Nr. 14130 KV GNotKG , denn das Erbbaurecht findet im Kanon der Vorbemerkung 1.4.1.2 KV GNotKG Erwähnung. Beide Eintragungen sind damit abgedeckt, die Eintragung im Grundstücksgrundbuch und im Erbbaugrundbuch. Die Ausdehnung des Ausübungsbereichs rechtfertigt kein anderes Ergebnis und lö...mehr

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§ 23 Steuerrecht / c) Zusammensetzung der Erbengemeinschaft ändert sich durch Ausscheiden eines Miterben

Rz. 30 Grundsätzlich stellt das Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft die Übertragung seines Erbteils auf die verbleibenden Erben dar. Daher finden beim Ausscheiden ohne Abfindung die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines Erbteils[41] (siehe Rdn 22) und beim Ausscheiden gegen Abfindung die Grundsätze über die entgeltliche Übertragung eines Erbteils ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / ee) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 79 Die qualifizierte Nachfolgeklausel wird aus zivilrechtlicher Sicht im Kapitel zum Gesellschaftsrecht dargestellt (siehe § 18 Rdn 151). Aufgrund der auf den qualifizierten Erben beschränkten Sondererbfolge an dem Gesellschaftsanteil werden die übrigen Erben nicht Mitunternehmer. Die qualifizierte Nachfolgeklausel ist als eine mit dem Erbfall vollzogene Teilungsanordnung...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / C. Dingliche Übertragung und Grundbuchvollzug

Rz. 6 Die Bestimmung in § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG sieht die Anwendung des allgemeinen Grundstücksrechts vor, nimmt jedoch die Anwendung des § 925 BGB ausdrücklich aus, was eine formlose Einigung bedeuten würde.[9] Die Übertragung folgt der "Übertragung sonstiger dinglicher Rechte an Grundstücken"[10] und erfordert Einigung und Eintragung, § 873 BGB.[11] Dass dennoch nicht di...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 23 Der übliche Verfahrensablauf sieht die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Übertragungsanspruchs vor, wofür eine 0,5 Eintragungsgebühr zu erheben ist, Nr. 14150 KV GNotKG, Tabelle B, wiederum bemessen nach dem Kaufpreis, § 47 S. 1 GNotKG. Etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte generieren eigene Eintragungsgebühren. Zu differenzieren ist danach, ob eine Buchgru...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / X. Zurückgewährung der Einlage und Rückgewähranspruch

Rz. 51 Soweit es sich um Rückzahlungen eingezahlter Beträge handelt, die nicht schon unter § 19 Abs. 4 (verdeckte Sacheinlage) fallen, sieht § 19 Abs. 5 S. 1 für das "Hin- und Herzahlen" eine Befreiung des Gesellschafters unter folgenden Voraussetzungen vor: keine verdeckte Sacheinlage nach § 19 Abs. 4, Pflicht zur Bareinlage des Gesellschafters, Vereinbarung einer Rückzahlung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen von der Nachversteuerung (§ 34a Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 168 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Es gibt jedoch Ausnahmen vom oben aufgestellten Grundsatz, nämlich dergestalt, dass eine Nachversteuerung nicht stattfindet, wenn der StPfl beantragt, den nachversteuerungspflichtigen Betrag in Höhe des Buchwerts des übertragenen oder überführten WG, höchstens jedoch in Höhe des Nachversteuerungsbetrags, den die Übertragung oder Überführung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung maximal ein Jahr beträgt (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Anhang 10). Wenn die im Veranlagungszeitraum erzielten Gesamtgewinne aus allen privaten Veräußerungsgesch...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / 1. Kosten des Notariats

Rz. 51 Der Normzweck gebietet die notarielle Beurkundung (vgl. Rdn 35). Die Beurkundung des Aufhebungsvertrages schlägt mit einer 2,0 Gebühr zu Buche, Nr. 21100 KV GNotKG ,[211] mindestens jedoch mit 120 EUR.Etwas anderes gilt für die Aufhebung eines Eigentümererbbaurechts, insoweit wird nur eine 0,5 Gebühr nach der Nr. 21201 Nr. 4 KV GNotKG in Rechnung gestellt.[212] Der Ges...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / I. Allgemeines

Rz. 21 Sofern die Belastung mit Grundpfandrechten bzw. Reallasten mit den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft vereinbar ist und der Bestellungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet wird, kann der Erbbauberechtigte vom Grundstückseigentümer die Zustimmungserteilung verlangen, § 7 Abs. 2 ErbbauRG.[47] Ein Anspruch auf Zustimmung besteht dagegen nicht, sofern...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / I. Kosten des Notariats

Rz. 57 Im Falle der vertraglichen Bestellung eines Untererbbaurechts fällt eine 2,0 Gebühr an, Nr. 21100 KV GNotKG, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR. Der Geschäftswert für die Bestellung des Untererbbaurechts ist nicht nach § 36 Abs. 1 GNotKG zu schätzen, sondern richtet sich nach den §§ 97, 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG. Demnach sind zwei Werte zu ermitteln und gegenüberzuste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeilen 80–95]

Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH-Anteile), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt war (§ 17 EStG; ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 5 [Zuwendungen → Zeilen 5–12]

Überblick Der Vordruck unterscheidet vier Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.7 [Aufwendungen für GWG/Auflösung Sammelposten → Zeilen 36 und 37]

Für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 1.000 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) gibt es folgende Möglichkeiten: Sammelpostenmethode Bildung eines Sammelpostens für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 1.000 EUR; Verteilung über fünf Jahre oder: Abschreibung ohne Sammelposten Sofortabschreibung oder lineare Abschreibung für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 800 EUR. Die Wahl der Methode kann für ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Änderung des ... / 2.4.2 Steuerrecht

Auch das Steuerrecht kennt außerplanmäßige Abschreibungen, die hier mit den Begriffen "Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung" (AfaA, § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG), "Teilwertab­schreibung" (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG), "erhöhte Absetzungen" oder "Sonderabschreibungen" bezeichnet werden. Den AfaA begegnet man nur bei abnutzbaren Wirtschaftsgüte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Änderung des ... / 2.5.2 Wertaufholung in der Steuerbilanz

In der Steuerbilanz ist beim abnutzbaren Anlagevermögen, auf das im Vorjahr eine Teilwertabschreibung oder AfaA vorgenommen wurde, eine spätere Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 bzw.§ 7 Abs. 1 Satz 7 Halbsatz 2 EStG zwingend, soweit der Grund für die Teilwertabschreibung bzw. AfaA weggefallen ist. Bei einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung kommt es alle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.3 Wirtschaftliche Verursachung

Rz. 352 Maßgebend für die Zulässigkeit der Rückstellung am Bilanzstichtag ist, dass die selbstständig bewertbare wirtschaftliche Last zum Bilanzstichtag nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise im abgelaufenen Geschäftsjahr oder früheren Zeiträumen ihre wirtschaftliche Verursachung hat.[1] Die Frage der wirtschaftlichen Verursachung ist in besonderem Maß mit dem Theorienstreit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Austr... / 7.2 Unechte Realteilung: Gesellschafter scheidet aus und die Gesellschaft besteht weiter

Besteht die Gesellschaft aus 3 oder mehr Mitunternehmern und scheidet einer der Mitunternehmer aus der Gesellschaft aus, ohne dass diese aufgelöst wird, spricht man von einer unechten Realteilung. Der ausscheidende Mitunternehmer kann wie folgt aus der Gesellschaft ausscheiden: gegen die Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft, gegen die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.9 Bank- und Kapitalmarktgeschäfte

Rz. 132 Zerobonds (Nullcoupon-Anleihen) sind Schuldverschreibungen, die (formal) unverzinslich sind. Sie werden zu einem sehr niedrigen Ausgabekurs ausgegeben; die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmebetrag stellt die Zinsen (einschl. Zinseszinsen) dar. Zerobonds sind also wirtschaftlich festverzinsliche Anleihen, bei denen die Zinsen nicht regelmäßig ausgezahlt, sonder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.2 Steuerliche Nichtberücksichtigung der (angeschafften) Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 7 EStG)

Rz. 447 Steuerlich dürfen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 5 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden, nicht gebildet werden. Diese Vorschrift wurde durch G. v. 29.10.1997 eingeführt.[1] Rz. 448 Die steuerliche Nichtberücksichtigung der Drohverlustrückstellung bedeutet eine Abweichung von der Handelsbilanz und dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG; § 6 EStG Rz. 373ff.). Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten.[1] Zusätzlich gelten für die steuerliche Bewertung die durch Gesetz v. 24.3.19...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.1 Das Realisationsprinzip

Rz. 66 Ein Gewinn wird erst ausgewiesen und besteuert, wenn er realisiert worden ist. Die Realisierung erfordert regelmäßig einen Umsatzakt am Markt (Rz. 71). Grundlage des Realisationsprinzips ist, dass dem Unternehmen durch den Umsatzakt am Markt der Wert seiner Leistung von außen, einem Dritten, zufließt und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht wird. Hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.4 Bewertung der Verbindlichkeiten

Rz. 504 Für die Bewertung der Verbindlichkeiten verweist § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG auf die sinngemäße Anwendung der für nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens geltenden Nr. 2 der Vorschrift. Verbindlichkeiten wären danach mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. mit dem höheren Teilwert anzusetzen. Da es Ansch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4.2 Steuerrechtliche Regelung (ab Vz 1999)

Rz. 404 Steuerlich ist die Abzinsung von Rückstellungen durch Gesetz v. 24.3.1999[1] in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e) EStG unabhängig von der handelsrechtlichen Rechtslage und damit unter Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, neu geregelt worden. Danach sind Rückstellungen grundsätzlich mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, und zwar auch dann, wenn der Verpflichtun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4.1 Handelsrechtliche Regelung

Rz. 399 Ist die Rückstellung erst in weiterer Zukunft zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob eine Abzinsung des Rückstellungsbetrags zu erfolgen hat. Die Frage der Abzinsung wurde ursprünglich unter dem Gesichtspunkt gesehen, dass die Verpflichtung, zu deren Erfüllung die Rückstellung gebildet wird, nicht sofort oder in näherer Zukunft zu erfüllen ist, sondern erst in später...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.4.2 Gewinnausweis ohne Gewinnrealisation

Rz. 154 Neben die Fälle, in denen trotz Gewinnrealisierung nach dem Realisationsprinzip der Gewinnausweis unterbleibt, treten die Fälle, in denen ein Gewinn auszuweisen ist, obwohl eine Realisierung nach dem Realisationsprinzip nicht eingetreten ist. Zugrunde liegt diesen Regelungen der Gedanke, dass alle betrieblichen Wirtschaftsgüter in einer bestimmten steuerrechtlichen V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4.3 Materielle Grundsätze

Rz. 29 Materielle Grundsätze der Buchführung enthalten § 239 Abs. 2 HGB, § 146 Abs. 1 AO mit der Bestimmung, dass die Eintragungen vollständig und richtig sein müssen. Im Einzelnen sind daraus folgende Regeln abzuleiten: Vollständigkeit bedeutet die lückenlose Aufnahme aller Wertbewegungen mit den notwendigen Angaben (Datum, Gegenstand, Betrag, angesprochene Konten, Hinweis a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.5.1 Zölle und Verbrauchsteuern auf Gegenstände des Vorratsvermögens

Rz. 259 Als RAP sind nach § 5 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 EStG auf der Aktivseite Zölle und Verbrauchsteuern anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen. Anlass für die gesetzliche Regelung war das sog. Biersteuer-Urteil des BFH.[1] Danach ist die Biersteuer, die zeitlich mit dem Inverkehrbringen des Biers entsteht, wed...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.3 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 178 Geschäfts- oder Firmenwert (sog. Good-will) ist der Mehrwert, der einem Unternehmen über die Summe der Teilwerte seiner Einzelwirtschaftsgüter abzüglich der Verbindlichkeiten hinaus zukommt. Er dokumentiert sich im Fall einer Betriebsveräußerung in dem Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme des Betriebs hingegebene Gegenleistung die Summe der Teilwerte der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.5 Ausweis von Verlusten nach dem Imparitätsprinzip

Rz. 158 Der Grundsatz der vorsichtigen Bilanzierung erfordert eine bedeutsame Abweichung vom Realisationsprinzip. Nach dem Realisationsprinzip wären auch Verluste erst auszuweisen, wenn sie durch ausreichende Konkretisierung eingetreten sind. Um dem Vorsichtsprinzip Rechnung zu tragen und die Ausschüttung nur vorläufiger, letztlich durch Verluste wieder aufgezehrter Gewinne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Finanzverwaltung (R 6.6 Abs. 4 EStR 2012), haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiches...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.3 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 190 Unter grundstücksgleichen Rechten sind solche Rechte zu verstehen, die im Privatrecht wie Grundstücke zu behandeln sind. Hierzu gehören insbesondere das Erbbaurecht (§ 11 ErbbauRG) sowie das Wohnungseigentum bzw. Teileigentum (§§ 1 bis 9 WEG) und das Dauerwohnrecht nach § 31 WEG. Ferner gehört dazu das Bergwerkseigentum nach § 9 BBergG. Zu den grundstücksgleichen Rec...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.4 Rechtsfolgen einer Sperrfristverletzung

Rz. 87 Kommt es innerhalb der Sperrfrist zu einer schädlichen Veräußerung oder Entnahme i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG, ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert des Wirtschaftsguts anzusetzen. Damit sind die in dem Wirtschaftsgut verhafteten stillen Reserven aufzudecken. Der mit der Sperrfristverletzung verbundene rückwirkende Ansatz des Teilwerts für ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.8 § 6 Abs. 5 EStG bei Körperschaften (Körperschaftsklausel)

Rz. 106 Mitunternehmer einer Personengesellschaft kann auch eine Kapitalgesellschaft (Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) sein. Überträgt sie ein einzelnes Wirtschaftsgut aus ihrem (Sonder-)Betriebsvermögen unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft, hat die Übertragung grundsätzlich zum ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.2.4 Übertragung aus privatem Anlass

Rz. 126 Erfolgt die Übertragung des Einzelwirtschaftsguts aus privatem Anlass, kann das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG nicht in Betracht kommen, da beim Schenker (Rechtsvorgänger) kein betrieblicher Vorgang vorliegt. Ertragsteuerlich ist von einer Entnahme auszugehen, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG mit dem Teilwert zu bewerten ist. Rz. 127 Beim Rechtsnachfolge...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.3 "Alleinerbe" bei mehreren Erben

Rz. 11 Bei mehreren Erben (Kindern) kann der Unternehmer-Vater ein bestimmtes Kind (testamentarisch) zum Alleinerben bestimmen. Praxis-Beispiel Der verwitwete Unternehmer U, der einen Sohn (S) und eine Tochter (T) hat, hat testamentarisch bestimmt, dass S Alleinerbe wird, weil bei ihm die berufliche Qualifikation vorhanden ist.[1] Zum finanziellen (vermögensmäßigen) Ausgleich...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.2.1 Entgeltliche Übertragung

Rz. 187 Tauscht der Geschäftsherr ein Wirtschaftsgut, das zum Betriebsvermögen des Handelsgeschäfts gehört, gegen entsprechende Geldeinlage vollständig aus (Geschäftsherr veräußert ein Wirtschaftsgut an sich selbst), liegt nach herrschender Meinung keine Veräußerung vor. Überführt der Geschäftsherr das Wirtschaftsgut in ein anderes Einzelunternehmen, so ist das Wirtschaftsgu...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 34 Die Fortführung des Buchwertansatzes ist nur möglich, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die steuerliche Erfassung der in den überführten Wirtschaftsgütern ruhenden stillen Reserven auch im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung gewährleistet bleibt und zusätzlich diejenigen stillen Reserven umfasst, die s...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.4 Eigenkapital ersetzendes Darlehen

Rz. 38 Ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen, das die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft gewährt, kann bei dieser nur dann als verdeckte Einlage behandelt werden, wenn das zugeführte Kapital dauerhaft in das Vermögen der Betriebsgesellschaft übergehen soll und eine Rückzahlung nicht beabsichtigt ist. Für den Regelfall ist das Eigenkapital ersetzende Darlehen nicht b...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.3 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 134 Die unentgeltliche Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft ins Privatvermögen eines Mitunternehmers stellt eine Entnahme gem. § 4 Abs. 1 EStG dar. Das Wirtschaftsgut ist im Zeitpunkt der Entnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Eine Entnahme, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwe...mehr