Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / I. Grundsätze des Kindesunterhalts und System der Düsseldorfer Tabelle

Verwandte in gerader Linie schulden sich nach § 1601 BGB gegenseitig Unterhalt. Dies gilt insbesondere für Eltern gegenüber ihren Kindern, wobei die Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern auch Ausdruck der elterlichen Sorge nach §§ 1626 ff. BGB ist.[1] Wenn das unterhaltsberechtigte Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, ist eine Unterhaltsb...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / I. Einleitung

Die Bundesregierung hat am 16.9.2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts beschlossen (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021). Mit dem Inkrafttreten der geplanten Änderungen dürfte bei einem normalen Durc...mehr

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Versorgungsausgleich / 1.1 Was gilt bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Für eingetragene Lebenspartner gilt der Versorgungsausgleich "automatisch", wenn die Lebenspartnerschaft nach dem 31.12.2004 begründet wurde (§ 20 Abs. 1 LPartG). Bei einer vor dem 1.1.2005 eingegangenen Lebenspartnerschaft wird ein Versorgungsausgleich nur durchgeführt, wenn dies beide Lebenspartner durch notariell beurkundete Erklärungen bis zum 31.12.2005 gegenüber dem ge...mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / II. Abweichender Bedarf von den Tabellenwerten der Düsseldorfer Tabelle

Soweit ein Kind einen von den Tabellenwerten abweichenden Bedarf geltend machen möchte, muss es dann natürlich nicht nur das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen und damit dessen Leistungsfähigkeit nachweisen, sondern es muss auch seinen eigenen Bedarf konkret darlegen und beweisen. Da keine übertriebenen Anforderungen an die Darlegungslast geste...mehr

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Versorgungsausgleich / 1.2 Gemischtnationale Ehe und Ausländerehe

Bei gemischtnationalen und bei Ausländerehen ist der Versorgungsausgleich nur durchzuführen, wenn das Scheidungsstatut deutsches Recht ist (Art. 17 Abs. 4 Satz 1 EGBGB i. V. m. Rom-III-VO).[1] Dies ist der Fall, wenn die Ehegatten deutsches Recht als Scheidungsstatut vereinbart haben (Art. 5 Rom-III-VO), keine Rechtswahl getroffen wurde, aber beide Ehegatten ihren gewöhnlichen...mehr

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FF 10/2020, Abänderung eine... / Leitsatz

1. Das minderjährige Kind, vertreten durch den obhutgewährenden Elternteil, ist berechtigt, eine Abänderung der in der notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung seiner Eltern enthaltenen Regelung zum Kindesunterhalt zu verlangen, wenn ihm in der Urkunde ein eigenes Forderungsrecht eingeräumt wurde. Die Einräumung eines eigenen Forderungsrechts kann angenommen werde...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.2 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (schuldrechtlicher Ausgleich)

Beim Ausgleich nach der Scheidung richtet sich der Ausgleich nicht mehr gegen den Versorgungsträger, sondern gegen den ausgleichspflichtigen Partner. Der Ausgleich erfolgt somit unter den Parteien selbst. Betroffen vom schuldrechtlichen Ausgleich sind vor allem Anrechte, die zum Zeitpunkt der Scheidung bzw. Lebenspartnerschaftsaufhebung noch nicht ausgleichsreif sind (§ 19 V...mehr

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Jung, SGB XII § 42 Bedarfe / 2.3 Bedarfe für Bildung und Teilhabe (Nr. 3)

Rz. 5b Es handelt sich hierbei um die in § 34 normierten Bedarfe und die Leistungserbringung nach § 34a aus dem sog. Bildungspaket. Die Regelung hat wenig Bedeutung, da Leistungsberechtigte für die Grundsicherungsleistungen nach § 41 Abs. 3 das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, und die in §§ 34, 34a genannten Leistungen typischerweise an jüngere Personen (Schülerinnen u...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 2.2 Pflicht zur Amtshilfe

Rz. 5 Der zuständige Rentenversicherungsträger ist verpflichtet zu prüfen, ob der Hilfesuchende dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Dabei darf er – außerhalb eines Rentenverfahrens – nicht von sich aus tätig werden, sondern erst auf Ersuchen des zuständigen Sozialhilfeträgers (Schoch, in: LPK-SGB XII, § 45 Rz. 9; Kreiner, in: Oestreicher, SGB II/SGB XII, § 45 Rz. 6). Dieser...mehr

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Jung, SGB XII § 79 Kürzung ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift tritt als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie wurde durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3...mehr

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Jung, SGB XII § 81 Schiedss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift tritt als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie wurde durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3...mehr

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Jung, SGB XII § 79a Außeror... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingeführt und entspricht dem bisherigen § 78.mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 5 Durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2020 umfassend geändert.mehr

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Jung, SGB XII § 42b Mehrbed... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist mit Art. 4 des Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlages und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien Gesetzes – StaFamG) v. 29.4.2019 (BGBl. I S. 530) eingefügt worden. Sie trat zum 1.1.2020 in Kraft.mehr

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Jung, SGB XII § 78 Wirtscha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift tritt als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform v. 29.7.2009 (BGBl. I S. 2319) sind in...mehr

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Jung, SGB XII § 80 Rahmenve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift tritt als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2670) ist Abs. 1 mit Wirkung zum 7.12.2006 d...mehr

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Jung, SGB XII § 72 Blindenh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft (zu den Gesetzesmaterialien vgl. BT-Drs. 15/1514). Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24...mehr

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Jung, SGB XII § 136a Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde bereits durch Art. 13 Nr. 39 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.11.2016 (BGBl. I S. 3234) eingeführt. Noch vor ihrem Inkrafttreten am 1.1.2020 wurde die Vorschrift durch Art. 3 Nr. 11 des Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetz...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Sie übernimmt im Wesentlichen den bisherigen § 72 Abs. 1 BSHG. Der neue Satz 2 2. Alternative stellt nunmehr ausdrücklich klar, dass auch die Hilfe für junge Vol...mehr

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Jung, SGB XII § 77 Verfahre... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 7.12.2006 ist aufgrund von Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S....mehr

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Jung, SGB XII § 42a Bedarfe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Voraussetzung für die Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung ist zunächst, dass der Antragsteller leistungsberechtigt i. S. v. § 19 Abs. 2 i. V. m. § 41 ist (vgl. die Komm. dort). Nach dem in Abs. 1 enthaltenen Grundsatz richtet sich die Anerkennung von Bedarfen sodann grundsätzlich nach den entsprechenden Vorschriften im Vierten Abschnitt des Dritten Kapi...mehr

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Jung, SGB XII § 76a Zugelas... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung ist durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) neu eingeführt worden und zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Sie übernimmt inhaltsgleich den Regelungsinhalt des bisherigen § 75 Abs. 5 (BT-Drs. 18/9522 S. 341). Mit Art. 6 des Gesetzes zur D...mehr

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Jung, SGB XII § 42a Bedarfe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 42a wurde mit Art. 3a des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 22.12.2016 (BGBl. I S. 3159) neu in das Gesetz eingeführt. Die Neuregelung trat mit Wirkung zum 1.7.2017 in Kraft. Durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundes...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.2 Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen

Rz. 4 Mit der Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gesichert werden. Der Anspruch setzt dabei voraus, dass besondere Lebensverhältnisse bestehen, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die dazu führen, dass ein Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt wird. Darüber hinaus darf der Hilfesuchende nicht in de...mehr

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Jung, SGB XII § 72 Blindenh... / 2.3 Vorrangige Leistungen

Rz. 7 Die Blindenhilfe ist nachrangig gegenüber dem Bezug gleichartiger Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (Abs. 1 Satz 1). Gleichartige Leistungen in diesem Sinne liegen vor, wenn sie dem gleichen Zweck dienen wie die Blindenhilfe, d. h. dazu einen Ausgleich für die durch Blindheit bedingten materiellen Mehraufwendungen zu schaffen (Meusinger, a. a. O., § 67 Rz. 5)....mehr

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Jung, SGB XII § 71 Altenhilfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft (zur Gesetzesbegründung vgl. BT-Drs. 15/1636 sowie BT-Drs. 15/2260). Sie wurde erstmals mit Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änd...mehr

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Jung, SGB XII § 76 Inhalt d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 22.7.2009 ist Abs. 2 Satz 3 durch Art. 9a des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichsk...mehr

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Jung, SGB XII § 71 Altenhilfe / 2.4 Verzahnung der Altenhilfe mit anderen Leistungen (Abs. 5)

Rz. 15a Durch Art. 3a des PSG III v. 22.12.2016 (BGBl. I S. 3159) wurde Abs. 5 zum 1.1.2017 neu in das Gesetz aufgenommen und durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle ...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.2.1 Soziale Schwierigkeiten

Rz. 5 "Soziale Schwierigkeiten" liegen nach § 1 Abs. 3 DVO vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten des Hilfesuchenden oder eines Dritten wesentlich eingeschränkt ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung, mit der Erlangung oder der Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Bezie...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.7 Vergütungsanspruch (Abs. 6)

Rz. 68 Nach dem mit Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2020 neu eingeführten § 75 Abs. 6 hat der Leistungserbringer gegen den Träger der Sozialhilfe einen Anspruch auf Vergütung der gegenüber dem Leistungsberechtigten erbrachten Leistungen. Hin...mehr

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Jung, SGB XII § 42 Bedarfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie entspricht im Kern dem bisherigen § 3 GSiG, enthält einen abschließenden Leistungskatalog und verweist im Wesentlichen auf Regelungen im Dritten Kapitel. Im Unterschie...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Mit Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.3.2 Abgrenzung der typisch zur atypisch stillen Beteiligung

Rz. 195 Der stille Gesellschafter i. S. v. § 230 HGB erzielt regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen; § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 Halbs. 2 EStG erwähnt aber auch den Ausnahmefall, der eine andere Beurteilung erfordert, wenn "… der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist." Damit wird an dieser Stelle – ähnlich wie in § 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG – der atypi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.2 Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 65 In der Literatur wurde früher z. T. die Auffassung vertreten, die GmbH & Co. sei wegen der Vermischung der beiden Grundtypen des deutschen Handelsrechts, nämlich der Personen- und Kapitalgesellschaft, insgesamt als Körperschaft einzustufen. Das sollte insbesondere für die Publikums-KG gelten, bei der die Kommanditisten unter Anerkennung eines unabänderlichen Gesellsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.4.1 Überblick

Rz. 148 Im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. kann die Frage einer vGA an zwei Punkten zu untersuchen sein, die fast immer gleichzeitig und nacheinander auftreten. Zunächst ist die korrekte Höhe von Vergütungen für Sonderleistungen zu prüfen. Hier kommen insbesondere Geschäftsführertätigkeit, Haftungsübernahme und Überlassung von Darlehen und anderen Wirtschaftsgüt...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2 Kein Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit und keine berufliche Rehabilitation (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 13 Schließlich endet der Anspruch auf Verletztengeld, wenn nicht mehr damit zu rechnen ist, dass Arbeitsfähigkeit wieder eintritt und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, aber nur dann, wenn einer der Beendigungstatbestände nach Abs. 3 Satz 2 gegeben ist. Hierdurch wird der Charakter des Verletztengeldes als vorübergehende Leistung gewahrt. Di...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.1 Inhalt der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Ziel der Beratung ist es, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen dabei zu unterstützen, ihre Rechte auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können (BT-Drs. 19/13399 S. 20). Durch das BTHG wurde das SGB IX unter anderem gestrafft und neu str...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ziel der Regelung ist es, bundesweit ein niedrigschwelliges, kostenloses Beratungsangebot über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe zu installieren. Die Beratung soll dabei bereits im Vorfeld der Beantragung bzw. des Entstehens von möglichen Rehabilitations- und Teilhabeleistungen stattfinden und unabhängig von infrage kommenden Leistungserbringern und Rehabilita...mehr

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Jung, SGBXII, SGB XII § 63b... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Sie sollte in dieser Fassung bis zum 31.12.2019 gültig sein. Sodann sollte § 63b Abs. 1 Satz 1 durch Art. 13 Nr. 20...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 (Stufe 2) neu in Kraft getreten und setzt teilweise Art. 26 Abs. 1 der UN-BRK um. Sie besitzt weder eine Vorgängernorm im SGB IX noch BSHG. Ein Bezugspunkt besteht jedoch zu den gemeinsame...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.1 Ende der Arbeitsunfähigkeit, der Heilbehandlungsmaßnahme oder Anspruch auf Übergangsgeld (Satz 1)

Rz. 8 Der Anspruch auf Verletztengeld endet mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit (Nr. 1 Alt. 1). Die Regelung betrifft den Normalfall, in dem durch die Heilbehandlungsmaßnahmen Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt worden ist oder eine verweisbare Tätigkeit für den Versicherten gefunden wurde (vgl. dazu Komm. zu § 45). Rz. 9 Der Anspruch auf Verletztengeld besteht auch dan...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 150 Mithilfe einer Nießbrauchskonstruktion wird oftmals das steuerliche Ziel verfolgt, dass sowohl der Gesellschafter als auch der Nießbraucher Mitunternehmerstellung erlangen.[1] Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchers und des Nießbrauchbestellers hängt demnach maßgeblich von der Qualifikation der Stellung der Beteiligten zur Gesellschaft ab. Der Nießbraucher ist i...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / c) Erwerbstätigenbonus beim Ehegattenunterhalt

Bei der Bedarfsbemessung nach der Quotenmethode ist ein Erwerbsanreiz sowohl beim Unterhaltspflichtigen als auch beim Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen. Es widerspricht dem Halbteilungsgrundsatz nicht, zugunsten eines erwerbstätigen Beteiligten von einer strikt hälftigen Aufteilung in maßvoller Weise abzuweichen, um den mit einer Berufsausübung verbundenen höheren Au...mehr

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zfs 09/2020, Verpflichtung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [8] II. Die Revision wendet sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des BG, der Kl. stehe aus Nr. 3 des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs ein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten Mehrkosten für ihre Reise nach Gran Canaria zu. [9] 1. Gem. Nr. 3 des Vergleichs sollen Pflege- und Betreuungskosten, die ab Vollendung des 25. Lebensjahrs entstehen, ab diesem...mehr

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10 Unternehmen im Porträt: ... / 2 Die Wirtschaftsdemokraten – Einheitsgehalt bei CPP Studios

Zitat Wir sind Vollblut Industrie-Sklaven und werfen nicht mit Wattebällchen. Gernot Pflüger, Geschäftsführer der CPP Studios GmbH "Ich bin wie die Jungfrau Maria zu einem Unternehmen gekommen", sagt Gernot Pflüger. Der angehende Mittfünfziger (Jahrgang 1965) trägt schwarz, Jeans und T-Shirt. Über die Jahre hat er ein paar Kilo zugelegt, doch der jugendliche Schalk sitzt ihm no...mehr

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10 Unternehmen im Porträt: ... / 8 Die Gehaltschecker – gewählte Vertreter entscheiden bei //Seibert/Media über das Gehalt

Zitat Irgendwie müssen wir eine Umgebung schaffen, in der wir offen über Gehalt reden können. Joachim Seibert, Geschäftsführer von Seibert Media Eigentlich hatten wir eine innovative Techie-Bude in einem Hinterhof oder einem Industrieloft vermutet, als wir zu //Seibert/Media[1] aufbrachen. Aber weit gefehlt: Die Softwareentwickler werkeln keineswegs weit ab vom Schuss. Wer Seib...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / 2 Anmerkung

Die Frage, die den Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde gab, hat der BGH klar und überzeugend entschieden: Das in § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB begründete Alleinvertretungsrecht des Elternteils, in dessen Obhut sich ein Kind befindet, beschränkt sich auf die Durchsetzung des originären Unterhaltsanspruchs. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift, die bei einer...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Übertragbarkeit der Grundsätze des BGH zum Behindertentestament auf große Nachlässe?

Rz. 142 Nicht abschließend geklärt ist, ob ab einem bestimmten Nachlassumfang die Sittenwidrigkeitsgrenze bei einem Behinderten- oder Bedürftigentestament erreicht sein könnte.[186] Der BGH hat dies in seiner ersten Entscheidung zum Behindertentestament zwar noch ausdrücklich offengelassen.[187] In der nachfolgenden, bestätigenden Entscheidung ist der Bundesgerichtshof auf di...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 57 Die Ausgleichspflicht ist in § 2316 BGB geregelt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 2316 BGB ist, dass mehrere Abkömmlinge vorhanden sind. Neben dem Pflichtteilsberechtigten ist denkbar, dass ein weiterer Erbe oder ein weiterer Pflichtteilsberechtigter vorhanden ist. Voraussetzung ist, dass diese weitere Person zum Erben berufen ist. Dem Gesetzgeber schwebte hi...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / c) Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 175 Die Anteile an einer gewerblichen Personengesellschaft stellen "Mitunternehmeranteile" i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG dar. Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils erfolgt im Grundsatz einkommensteuerneutral zu Buchwerten (§ 6 Abs. 3 EStG). Bleibt der Schenker nicht ebenfalls Mitunternehmer der Gesellschaft, so ist hierzu jedoch sicherzustellen,...mehr