Die Bundesregierung hat am 16.9.2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts beschlossen (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021). Mit dem Inkrafttreten der geplanten Änderungen dürfte bei einem normalen Durchlauf des Gesetzgebungsverfahrens frühestens zum 1.1.2021 zu rechnen sein. Der Referentenentwurf wurde dabei mit dem ebenfalls geplanten und bereits vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in dem gemeinsamen Regierungsentwurf zusammengeführt.

Weil die Gebühren des RVG zuletzt zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG erhöht worden sind, hält der Entwurf mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung eine erneute Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung geboten. Im Gegenzug schlägt der Entwurf auch eine Anpassung der Gerichtsgebühren vor, weil gleichzeitig auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen sind und mit einer Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der ebenfalls geplanten Anpassung der Vergütungen und Entschädigungen nach dem JVEG[1] zudem höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden sind.

Zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung schlägt der Entwurf eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG um zehn Prozent vor, wobei die Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten um weitere zehn Prozent angehoben werden sollen. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um zehn Prozent angehoben werden, wobei auch hier punktuell weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen vorgesehen sind.

[1] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz 2020 – JVEG-ÄndG 2020).

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