Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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Jung, SGB XII § 29 Festsetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich durch Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 mit einem völlig anderen Inhalt in Kraft. Sie enthielt damals die in der Folgezeit mehrfach geänderten Regelungen für Unterkunft und Heizung. Rz. 2 Durch Art. 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Ermittlu...mehr

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Jung, SGB XII § 27c Sonderr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 10 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) ist zum 1.1.2020 § 27c als Sonderregelung für den Lebensunterhalt in das Dritte Kapitel eingefügt worden. Die Norm hat bereits vor ihrem Inkrafttreten Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des N...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 99 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4 S. 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009 S. 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problem...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Armborst, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4 S. 52. Baur/Mertins, Sozialhilfe nach dem SGB XII in stationären Einrichtungen, NDV 2006 S. 179. Behrend, Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen, Sozialrecht aktuell 2012 S. 117. Bessenich/Jungeilges/Steinfeld/Pöld-Krämer, Die...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2011 in Kraft. Eine dem Abs. 1 vergleichbare Bestimmung enthielten schon Abs. 1 und 2 des § 27 in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung, die wiederum zuvor eine inhaltsgleiche Übertragung von § 12 BSHG in das Recht d...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.1 Begriff

Rz. 7 Bei dem Begriff des notwendigen Lebensunterhaltes handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, obwohl dieser durch einzelne sog. Bedarfstatbestände (dazu näher unter Rz. 10 f.) noch in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft konkretisiert wird. Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass es keine allgemeingültige starre Festlegung gibt, was grundsätzlich zur Führu...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.2.1 Überblick

Rz. 33 Über Abs. 2 wird der Zusammenhang zwischen dem notwendigen Lebensunterhalt und dem für die endgültige Bedarfsbemessung wesentlichen Regelbedarf hergestellt. Dies geschieht zunächst über die Festlegung in Satz 1, wonach sich aus dem in Abs. 1 definierten Bedarf abzüglich der gesondert zu deckenden Bedarfe nach den §§ 30 bis 36 (zusätzliche Bedarfe, Bildung und Teilhabe...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Ausnahme des Abs. 2 gemäß Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft. In dieser Fassung enthielt sie inhaltliche und verfahrensrechtliche Regelungen zur Bestimmung des Regelbedarfs und des Inhalts der Regelsätze. Durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur...mehr

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Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Hintergrund für die gesetzliche (Neu-)Regelung war wiederum das Urteil des BVerfG v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09). Dort (Rz. 184 des Urteils) hatte es die bisherige Fortschreibung der Regelsätze (vgl. Rz. 3) für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt (ausführlich dazu Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: 25. EL XII/2011, § 28a Rz. 13 ff.) und ...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Berlit, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, Bemerkungen zu den Gesetzentwürfen von Bundesregierung und hessischer Landesregierung für ein neues SGB II und SGB XII, info also 2003 S. 195. Grube, Das geschlossene Regelsatzsystem und seine neuen "(Schlupf-)Löcher", NDV 1998 S. 298. Hammel, Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege – Ergänzung oder Ersatz öffent...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4.3 Ausschlüsse (Abs. 4 Satz 4 bis 7)

Rz. 83 Durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist zunächst zum 1.1.2020 die Regelung zur abweichenden Regelsatzfestsetzung in § 27a Abs. 4 um Satz 4 ergänzt worden, der den Besonderheiten bei der Bedarfsdeckung in der Wohnform nach § 42a Abs. 2 Satz 3 Rechnung tragen sollte (vgl. BT...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.1.2.2.1 Zur persönlichen Verfügung

Rz. 13 Der Betrag steht den Berechtigten zur persönlichen Verfügung zu. Daraus folgt zunächst, dass der Betrag grundsätzlich in einer Weise zur Verfügung zu stellen ist, die auch eine persönliche Verfügung ermöglicht. Dementsprechend ist der Betrag in aller Regel als Geldleistung zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich nicht nur schon aus dem Wort "Barbetrag" in Abs. 2 Sa...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 68 Vgl. hierzu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie die übrige zur Vorgängervorschrift § 23 BSHG ergangene Rechtsprechung. Axmann, Keine nachträgliche Erbringung des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei rückwirkender Zuerkennung des Merkzeichens G, Anmerkung zum Urteil des SG Wiesbaden v. 30.4.2014, S 30 SO 47/12, RdLH 2014 S. 201. Berlit, Kein pauschalierter ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.2 Beteiligung am Nennkapital

Rz. 59 Maßgebend dafür, ob eine unter § 17 EStG fallende Beteiligung vorliegt, ist nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG die Beteiligung am Kapital der Gesellschaft. Darin kommt der gesetzliche Zweck der Vorschrift zum Ausdruck, wonach die Beteiligung an der Substanz der Kapitalgesellschaft der Steuerverstrickung unterworfen sein soll. Die Beteiligung nach § 17 EStG besteht in den, in ...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / Tatbestand

LG Köln, Teilurteil v. 24.8.2020 – 24 O 394/19 Der Kläger macht gegen die Beklagte im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Der Kläger ist der einzige Sohn des am […] geborenen und am […] in […] verstorbener […] Mit vor dem Notar errichtetem notariellem Testament vom … widerrief der Erblasser vorsorglich seine zuvor getroffenen Verfügun...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / 2 Gründe

Die zulässige Klage hat hinsichtlich des zur Entscheidung gestellten Klageantrags zu 1) Erfolg. II. Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus § 2314 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses einschließlich der im Klageantrag unter 1.a) bis 1.k) konkretisierten Auskünfte zu. Der Kläger hat zudem Anspruch darauf, dass bei dessen Aufnahme er selbs...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / I. Ausgewählte Entscheidungen

Die Darstellung konzentriert sich auf die wichtigsten Entscheidungen der letzten Zeit, die aus Umfangsgründen nur in den wesentlichen Zügen dargestellt werden. 1. BGH v. 29.1.2014 – XII ZB 303/13 ("Ausbruch")[16] Die Ehefrau verfügte über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Bis zur Geburt des gemeinsamen Kindes war sie selbstständig mit einem gastronomischen Betrieb. Währen...mehr

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Kindergeld für ein behindertes Kind bei Gendefekt (hier: Myotone Dystrophie Curschmann-Steinert)

Leitsatz Ein aufgrund eines Gendefekts behindertes Kind kann gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG nur dann berücksichtigt werden, wenn die feststellbaren Funktions- und Teilhabebeeinträchtigungen bereits vor Erreichen der Altersgrenze von 25 Jahren (vormals 27 Jahren) eingetreten waren. Sachverhalt Die im Jahr 1968 geborene Tochter des Klägers leidet an einer erblichen Muskele...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1 Grad der Behinderung

Rz. 13 Ab dem Vz 2021 werden die Pauschbeträge Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 sowie Menschen die hilflos i. S. d. § 33 Abs. 3 S. 4 EStG sind, gewährt. Entgegen der Rechtslage bis Vz 2020 müssen keine zusätzlichen Merkmale mehr für die Inanspruchnahme der Freibeträge hinzutreten. Der Grad der Behinderung ist eine Maßeinheit für die schwere Beeinträc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2 Mensch mit einer Behinderung

Rz. 11 Einen Anspruch auf Gewährung des Behinderten-Pauschbetrags haben Menschen mit Behinderung, die in Deutschland unbeschränkt stpfl. sind. Der Begriff des Menschen mit einer Behinderung lehnt sich hierbei an § 2 Abs. 1 SGB IX an. Demnach gelten Menschen als mit einer Behinderung, "wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahr...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eheleute haben am 17.7.1987 geheiratet, am 13.7.1988 wurde ihr gemeinsamer Sohn geboren. Seit Juli 1998 leben sie voneinander getrennt. Der Scheidungsantrag wurde am 8.5.2019 zugestellt. [2] Der Antragsteller beantragt, den Versorgungsausgleich zu beschränken. Wegen der langen Zeit des Getrenntlebens solle der Ausgleich auf die während der Zeit ...mehr

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FF 03/2021, Kinderzuschlag ... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater des im November 2005 geborenen, aus erster Ehe hervorgegangenen Sohnes D. Der Antragsgegner hat im Jahre 2014 erneut geheiratet und mit seiner neuen, nicht erwerbstätigen Ehefrau zwe...mehr

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ZErb 03/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bohl, Erbe und Schenkung richtig planen, 1. Auflage 2018, Schäffer...mehr

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FF 03/2021, Recht und Familie im Flug der Zeit

Ausgewählte Abhandlungen und Essays Dieter Schwab2020, 460 SeitenGieseking, ISBN: 978-3-7694-1237-679,00 EUR Mit dem vorliegenden Werk macht der große deutsche Rechtswissenschaftler und emeritierte Professor für Bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte und Kirchenrecht Dieter Schwab seine bisher meist nur in Festschriften oder Spezialzeitschriften veröffentlichten Beiträ...mehr

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FF 03/2021, Kinderzuschlag ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 28.10.2020 befasst sich mit der seit langer Zeit streitigen Frage der unterhaltsrechtlichen Einordnung des Kinderzuschlags. Weiteres Thema ist die Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen hinsichtlich der Verteilung der Wohnkosten bei Zusammenleben mit weiteren Familienangehörigen. 2. Inhalt der Entscheidung Das Lan...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 68 EStG Besondere Mitwirkungspflichten

Stand: EL 125 – ET: 02/2021 (1) 1Wer Kindergeld beantragt oder erhält, hat Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. 2Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist auf Verlangen der Familienkasse verpflichte...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 3 Was bedeutet "Teilnahme an der Gesellschafterversammlung"?

Hier besteht Uneinigkeit in der Rechtsprechung. Überwiegend wird die Teilnahme als Oberbegriff aufgefasst, wobei ihr Zweck die bloße Anwesenheit auf der Gesellschafterversammlung oder die Beratung oder Vertretung eines Gesellschafters sein kann. Teils wird vertreten, die Teilnahme beinhalte notwendig auch die Teilhabe an der Willensbildung der Gesellschaft, wobei das Recht a...mehr

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Corporate Digital Responsib... / 9.5 Digitale Inklusion

Digitale Inklusion ist auf einen unternehmerischen Beitrag ausgerichtet, der eine Teilhabe an der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft ermöglicht. Sie bezieht sich auf gesellschaftliches Engagement zur Stärkung digitaler Fähigkeiten ("digital literacy"), der digitalen Inklusion benachteiligter Gruppen, wie Älterer und Frauen sowie marginalisierter Gruppen und einem inklusiv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.5 Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen

Rz. 61 Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Angebote hinsichtlich Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Kinderschutz

Rz. 42 Die Jugendarbeit ist in § 11 SGB VIII definiert. Gemäß § 11 Abs. 3 SGB VIII gehören zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugen...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.3 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 205 Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden in der Taxonomie in den Zeilen 159 ff. behandelt. Es handelt sich zunächst um Anteile, also Anteilsrechte, die wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen zum Gegenstand haben.[1] Es ist unerheblich, ob eine Verbriefung in Wertpapieren besteht (§ 271 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Anteile bestehen an verbundenen Untern...mehr

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FF 02/2021, Erwerbstätigenbonus und Halbteilung

I. Anfang des vergangenen Jahres löste der Beschl. v. 13.11.2019 nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch innerhalb der Amts- und Oberlandesgerichte eine lebhafte Diskussion aus, weil der BGH die Süddeutschen Leitlinien insoweit übernommen zu haben schien, als er sich für einen Erwerbstätigenbonus von 1/10 neben dem Abzug pauschalierter berufsbedingter Aufwendungen ausges...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Allgemeines

Zuletzt sind die anwaltlichen Gebühren im RVG durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 erhöht worden.[6] Seitdem sind insbesondere auch die Kosten der Rechtsanwälte/Verteidiger für den Kanzleibetrieb erheblich gestiegen. U.a. deshalb und "im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung" hat der Gesetzgeber (endlich wieder) eine erneute ...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / VI. Fazit

§ 1383 BGB ist eine zu Unrecht vernachlässigte Vorschrift. Die hinter ihr stehende Idee, Härten abzumildern, indem in Grenzen das Herausverlangen von Sachgütern anstelle von Geld ermöglicht wird, verdient es, von der Rechtsprechung angenommen und umgesetzt zu werden. Und sie verlangt nach einer Weiterentwicklung durch den Gesetzgeber. Die Rechtsprechung sollte die Möglichkeit...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt für die Zeit vom 1.5.2015 bis zum 7.11.2018. [2] Die am 8.11.2000 geborene Antragstellerin entstammt der Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter, die im April 2012 starb. Nach der erneuten Eheschließung des Antragsgegners im Mai 2013 wechselte die Antragstellerin im Dezember 2013 in den Haushalt ihres Onkels mütte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.3 Pflege

Rz. 21 § 3 Nr. 26 EStG begünstigt des Weiteren die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Der Begriff "Pflege" umfasst den gesamten Bedarf des Pflegebedürftigen, damit nicht nur die Dauer-, sondern auch die gelegentliche Pflege und die häusliche Betreuung einschließlich der Ausführung von Erledigungen wie etwa von Einkäufen, Behördengängen und Schriftverkehr (R 3.2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.11 Nachsorgeleistungen im Anschluss an die Kinderrehabilitation

Rz. 31 Nach § 17 haben die Träger der Rentenversicherung im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur Teilhabe nachgehende Leistungen zu erbringen, wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg der vorangegangenen Leistung zur Teilhabe zu sichern (Leistungen zur Nachsorge). Gemäß § 15a Abs. 2 Satz 2 gilt dieses auch bei Kinderrehabilitationen. Nach § 10 Abs. 2 der Kin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.5 Glaubhaftmachung und Ausschluss von Grundrentenzeiten

Rz. 11 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde durch Art. 1 Nr. 3, Art. 8 Abs. 1 GruRG v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) bei Berechnung von Renten für Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen ein weiterer Zuschlag an Entgeltpunkten eingeführt, dessen Voraussetzungen und Höhe sich aus § 76g ergeben. Nach § 76g Abs. 1 Satz 1 wird dieser Zuschlag an Entgeltpunkten nur ermittelt, w...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.9 Abgrenzung zu den Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 21 Nach § 40 SGB V trägt auch die Krankenkasse die Kosten für Rehabilitationsleistungen. Der Vorbehalt des § 40 Abs. 4 SGB V, wonach die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nur nachrangig erbringen, gilt aufgrund des Wortlautes des § 40 Abs. 4 SGB V ausdrücklich nicht für Leistungen nach § 15a SGB VI. Dies bedeutet, das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 15a trat am 14.12.2016 durch das "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)" v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) in Kraft. Die Hintergründe für die Schaffung des § 15a ergibt sich aus der nachfolgenden Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9787 v. 27.9.2016, S....mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.2.2 Altersgrenze des Kindes

Rz. 9 Gemäß § 15a Abs. 3 Satz 2 gilt für die Altersgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Kinderrehabilitation besteht, § 48 Abs. 4 und 5 entsprechend. Gemäß § 15a Abs. 3 i. V. m. § 48 Abs. 4 Satz 1 besteht der Anspruch längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schulausbildung oder Berufsausbildu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.7 Rechtsnatur von Kindererziehungszeiten

Rz. 17 Für Kindererziehungszeiten i. S. v. § 56 besteht seit dem 1.1.1986 (Inkrafttreten des HEZG v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar ab 1.1.1992 gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 als sonstige Versicherte und bis zum 31.12.1991 gemäß § 1227a RVO, § 2a AVG, § 29a RKG. Vor dem 1.1.1986 zurückgelegte Kindererziehungszeiten g...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.1.4 Hinwirken auf das Unterlassen der Tätigkeit

Rz. 16 Gemäß Abs. 1 Satz 2 hat der Unfallversicherungsträger auf das Unterlassen der gefährdenden Tätigkeit hinzuwirken, wenn die Gefahr gleichwohl nicht zu beseitigen ist. Aus dem Wortlaut geht hervor, dass zuvor nach Abs. 1 Satz 1 alle anderen geeigneten Mittel zu Abwehr und Beseitigung der Gefahr ergriffen werden müssen, bevor auf das Unterlassen der gefährdenden Tätigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.4 Ziel der Kinderrehabilitation

Rz. 13 Die "Kinderrehabilitation" zielt darauf ab, die krankheitsbedingt drohenden oder bereits manifesten Beeinträchtigungen der Teilhabe am (späteren) Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft durch frühzeitige Einleitung der gebotenen Rehabilitationsinterventionen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Es g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.2.1 Anwartschaftserhaltungszeiten

Rz. 8 Auf den Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzung des § 45 Abs. 1 Nr. 2 kann u. a. nach § 242 Abs. 2 Satz 1 verzichtet werden, wenn die Zeit vom 1.1.1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit mit sog. Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist. Kalendermonate, in denen nur teilweise Anwartschaftserhaltungszeiten vorhande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.6 Folgen fehlender Mitwirkung

Rz. 102 Abs. 4 Satz 5 regelt die Folgen fehlender Mitwirkung des Versicherten im Zeitraum nach Anerkennung der Berufskrankheit. Die Mitwirkungspflichten des Versicherten nach Abs. 4 Satz 3 dienen der Verhütung einer Gefahr nach Abs. 4 Satz 1, nämlich der Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der bereits anerkannten Berufskrankheit. Zu berücksichtigen ist, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.4 Wartezeit von 25 Jahren

Rz. 10 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist unter anderem die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren (§§ 40 Nr. 2, 238 Abs. 1 Nr. 2). Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 2 grundsätzlich Kalendermonate aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage (§ 61) angerechnet. Darüber hi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kinderfreundliche Kommune: ... / 1.2 Aktuelle Herausforderung: Klimakrise

Wie sehr die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen und Verwirklichung von Kinderrechten zu einer alltäglichen Herausforderung geworden ist, macht auch die Klimakrise deutlich. Hatten Kinder und Jugendliche im Lockdown kaum Chancen auf ihre Situation aufmerksam zu machen und eigene Ideen zur Gestaltung der "neuen Normalität" beizutragen, so haben sie dies in spektakuläre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abgrenzung zu anderen Steuerbefreiungen

Rz. 53 Nach § 4 Nr. 23 S. 4 UStG i. d. F. ab 1.1.2020 kommt für die in § 4 Nr. 15b UStG (Leistungen der Arbeitsförderung), § 4 Nr. 15c UStG (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ), § 4 Nr. 21 UStG (Bildungsleistungen), § 4 Nr. 24 UStG (Leistungen des Jugendherbergswesens) und § 4 Nr. 25 UStG (Leistungen der Jugendhilfe) bezeichneten Leistungen die Steuerbefreiung nur unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr